Vorlage 1998-226: Jahresprogramm des Regierungsrates für 1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-226 vom 3. November 1998


Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTION

6.1 Gesetzgebung


Mit der Zustimmung zum Besonderen Untersuchungsrichteramt hat das Volk am 7. Juni 1998 die Realisierung des „Pakets 1" ermöglicht. Die revidierte Strafprozessordnung („Paket 2") ist dem Landrat im August 1998 unterbreitet worden. Das „Paket 3" (Revision Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch) wird Anfang 1999 nachfolgen. Die Vernehmlassungsvorlage zum „Paket 4" (Revision Kantonsverfassung und Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes, unter anderem mit der Einführung des Kantonsgerichts) wird der Regierungsrat im Verlaufe des 1. Quartals 1999 beschliessen.


Die Justizreform bildet auch 1999 das Schwerpunktthema im Bereich der Gesetzgebung. Andere Gesetzgebungsvorhaben sind die Revision des Bürgerrechtsgesetzes (Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens) und des Gesetzes über Spielautomaten und Spiellokale. Das voraussichtlich am 1. Januar 2000 in Kraft tretende neue Scheidungsrecht (Revision Zivilgesetzbuch) macht grössere Anpassungen des kantonalen Rechts erforderlich, die 1999 vorzunehmen sind. Auch das Amtsvormundschaftsgesetz wird zur Zeit einer Revision unterzogen.




6.2 Grössere Verwaltungsvorhaben


Nachdem der Souverän unseres Kantons die Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (BUR) beschlossen hat, gilt es 1999, die neue Dienststelle unserer Direktion aufzubauen. Das BUR soll möglichst rasch mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Tätigkeit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens aufnehmen können.


Heute ist der Kanton Basel-Landschaft in 46 Zivilstandskreise eingeteilt. Im Rahmen der vom Landrat beschlossenen Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen wurden die Zivilstandskreise den Bezirksschreiberei-Kreisen angeglichen, womit das Zivilstandswesen inskünftig in sechs Kreise gegliedert sein wird. Diese Neuorganisation wird am 1. Januar 2000 in Kraft treten. Sie löst aufwendige Vorbereitungsarbeiten aus.


Für 1999 verfügen zehn Dienststellen unserer Direktion über einen Leistungsauftrag. Per 2000 werden die Jugendanwaltschaft, die Polizei Basel-Landschaft und das Direktionssekretariat hinzukommen. Die entsprechenden Leistungsaufträge werden 1999 erstellt.




6.3 Spezielle Vorhaben in den Dienststellen


Amt für Bevölkerungsschutz


- Kantonaler Krisenstab (KKS)


- Kombinierte Stabsübung Basel-Landschaft 1999


Die Verordnung zum Gesetz über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vom 2. Dezember 1997 regelt die Führung in ausserordentlichen Lagen im Kanton Basel-Landschaft. Die Führung erfolgt auf den drei Ebenen: Regierungsrat mit Stab Regierungsrat, Kantonaler Krisenstab, Gemeinderäte mit Gemeindeführungsstäben. Letztmals beteiligte sich der Kanton Basel-Landschaft 1992 an einer umfassenden Stabsübung. Seither hat sich die personelle Zusammensetzung in den Exekutiven sowie den Stäben verändert. Auch wurde mit der Schaffung des Kantonalen Krisenstabes die Führungsorganisation auf Stufe Kanton wesentlich verändert. Eine kombinierte Stabsübung im Jahre 1999 soll einen wesentlichen Beitrag zur Festigung der Zusammenarbeit der verschiedenen Führungsebenen bei einer Krisenbewältigung leisten. Das Schwergewicht des Trainings wird beim Kantonalen Krisenstab liegen.




- Planung und Organisation


- Einsatzübung 1999


In einer grösseren Übung wird die Zusammenarbeit verschiedener Ereignisdienste bei einem Transportereignis getestet. Wegen der Grösse des Ereignisses und der ausserordentlichen Begleitumständen sollen auch Teile des Zivilschutzes und einzelne Gemeindeführungsstäbe zum Einsatz kommen. Es sollen dabei Erkenntnisse für die Bewältigung von Ereignissen auf kommunaler und regionaler Ebene gewonnen werden.




- Umsetzung Rettungs- und Betreuungskonzept


Das Rettungskonzept 99 basiert auf einer kommunalen und regionalen Gefahren- und Risikoanalyse und des sich daraus ergebenden Leistungsbedarfs in ausserordentlichen Lagen bei naturbedingten und technischen Katastrophen. Bei der zukünftigen Basierung der Rettungszüge und der Festlegung der Zahl wurden die topographischen Gegebenheiten und die regionale Zusammenarbeit von Feuerwehren und Zivilschutzorganisationen berücksichtigt. Das im Jahre 1998 ausgearbeitete Betreuungskonzept für schutzsuchende Personen soll im Laufe des Jahres 1999 umgesetzt werden. Dies wird konkrete Auswirkungen auf die Ausbildung haben, weil der bisherige Bevölkerungsschutzdienst in den neuen Betreuungsdienst überführt wird.




- Projekt Zivilschutz - Sanitätsdienst BL


Das Hauptziel ist die Umsetzung des auf Bundesebene erstellten Konzepts 96 des Koordinierten Sanitätsdienstes, das vom Regierungsrat als verbindlich erklärt wurde.


Damit eng verbunden ist die klare Darlegung des Leistungsangebots des Zivilschutz- Sanitätsdienstes für die Katastrophen- und Nothilfe. Im Projekt Zivilschutz-Sanitätsdienst BL werden somit folgende Schwerpunkte enthalten sein:


- Aufgliederung der Leistungen des Zivilschutz-Sanitätsdienstes in Module;


- Definition der Werterhaltung der sanitätsdienstlichen Anlagen des Zivilschutzes;


- Festigung der Zusammenarbeit mit den Samaritervereinen;


- Festlegen der Basierungen (Sanitätshilfsstellen) nach gefahrenpotentiellen und topographischen Grundsätzen.




- Zivilschutzbauten


- Steuerung des Schutzraumbaus


Mit den „Richtlinien für die Steuerung des Schutzraumbaus im Wohnbereich" erhalten die Gemeinden eine Anleitung für die vom Bund vorgeschriebenen Steuerungsmassnahmen im Schutzraumbau. Für die Verantwortlichen der Gemeinden führt das Amt für Bevölkerungsschutz im Jahre 1999 entsprechende Kurse durch. Mit der Steuerung des Schutzraumbaus sollen folgende Zielsetzungen erreicht werden:




- Die Überproduktion von Schutzräumen bzw. Schutzplätzen soll vermieden werden;


- Gebiete mit einem Schutzplatzüberangebot sollen ganz oder teilweise von der Baupflicht befreit werden. Anstelle des Schutzraumbaus wird ein Ersatzbeitrag erhoben;


- Gebiete mit einem Schutzplatzdefizit sollen besser erkannt werden, um bestehende Lücken mit dem Bau öffentlicher Schutzräume abdecken zu können.




- Periodische Anlagekontrolle (PAK)


Die Werterhaltung der Schutzbauten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eine der Massnahmen zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Schutzbauten. Die Betriebsbereitschaft der Schutzbauten ist eine der Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft einer Zivilschutzorganisation (ZSO). Die vom Bundesamt für Zivilschutz erarbeitete „Wegleitung für die periodische Kontrolle von vollwertigen Anlagen der Zivilschutzorganisationen, speziellen Schutzräumen und geschützten Operationsstellen" wird vom Amt für Bevölkerungsschutz ab 1. Januar 1999 in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden umgesetzt. Die periodische Anlagekontrolle wird inskünftig als Ausbildungskurs mit den Verantwortlichen der örtlichen Zivilschutzorganisationen durchgeführt.




- Ausbildung


- Ausbildung in kantonalen Kursen


In den von hauptamtlichen Instruktoren geleiteten kantonalen Kursen sollen die Kaderangehörigen der Gemeinden in Kader- und Weiterbildungskursen zu kompetenten Formationsführern, Führungsgehilfen und Ausbildnern geschult werden.




- Ausbildung in den Gemeinden


Das Amt für Bevölkerungsschutz unterstützt die Gemeinden in der Ausbildung in Einführungs- und Wiederholungskursen mit nebenamtlichen Instruktoren und fachkompetenter Beratung durch das hauptamtliche Lehrpersonal. Neu wird ein Ausbildungscontrolling auf der Stufe Gemeinde eingeführt.




- Kantonale Inspektionen in den Gemeinden


Regelmässige Inspektionen in den Gemeinden verschaffen einen Überblick über den momentanen Stand der Einsatzbereitschaft einer Zivilschutzorganisation. Im Jahre 1999 sollen 10 Zivilschutzorganisationen inspiziert werden.




Bezirksschreibereien


Nachdem die landrätliche Justiz- und Polizeikommission vom ersten Zwischenbericht betr. die EDV-Projekte GENV3 und KAV zustimmend zur Kenntnis genommen hatte, nahmen zwei zusätzliche Teams bei der Bezirksschreiberei Arlesheim und der Bezirksschreiberei Binningen die Datenerfassung für das EDV-Grundbuch auf. Diese Aufstockung war nötig, damit das elektronische Grundbuch bei allen Bezirksschreibereien bis Ende 2001 im Einsatz stehen kann.


Wegen der EDV-Problems "Jahr 2000" muss bei den Betreibungsämtern die bestehende Software ersetzt werden. Mit der Realisierung dieses EDV-Projekts besteht nun in allen Bereichen - gemäss den Empfehlungen der Strukturanalyse Bezirksschreibereien - ein einheitliches EDV-Gesamtkonzept. Damit sind überall die zeitgemässen Anforderungen an die Hard- und Software erfüllt.


Aufgrund des neuen Notariatsgesetzes werden im Bereich des kleinen freien Notariates neben den Urkundspersonen der Bezirksschreibereien neu auch private Notarinnen und Notare tätig sein. Diese werden ihren Fähigkeitsausweis entweder prüfungsfrei aufgrund der Übergangsordnung oder aufgrund einer Notariatsprüfung erhalten. Diese Prüfung wird erstmals im ersten Halbjahr 1999 von der neu geschaffenen Notariatsprüfungskommission abgenommen werden.




Fremdenpolizei


Die zahlenmässige Entwicklung im Asylbereich (über 50% mehr Asylgesuche von Januar bis August 1998 als in der Vergleichsperiode des Vorjahres) machte es erforderlich, die Abteilungen "Asylbefragungen" und "Wegweisungsvollzug" personell zu verstärken. Die personelle Verstärkung im Bereich "Vollzug" entsprach überdies einer Empfehlung im Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" der KKJPD (Konferenz der kantonalen Jus-tiz- und Polizeidirektoren). Die vorhandenen Büroräumlichkeiten reichten für das Mehrpersonal nicht aus, weshalb die derzeit sieben Asylbefragerinnen und -befrager per 1. Oktober 1998 vorübergehend, d.h. bis ca. Juni 1999, neue Räumlichkeiten in Liestal (Kreuzbodenweg 1) beziehen werden. Für das Jahr 1999 ist keine Trendwende hinsichtlich der steigenden Zahl von Asylgesuchen erkennbar. Diese Tatsache und der Umstand, dass der Bund ein sogenanntes Bonus/Malus-System einzuführen gedenkt, wird vermutlich einen weiteren Ausbau der Asylabteilung mit sich bringen. Mit diesem System wird beabsichtigt, dass diejenigen Kantone, welche die ihnen übertragenen Aufgaben bezüglich Asylbefragungen und Wegweisungsvollzug konsequent und termingerecht erledigen, mit einer grösseren finanziellen Entschädigung durch den Bund rechnen können, als diejenigen Kantone, welche die Aufgaben nicht oder nicht termingerecht erledigen. Zur Erleichterung unserer Aufgaben im Asylbereich wird das Bundesamt für Flüchtlinge im Jahr 1999 das Kommunikationsangebot für die Kantone verbessern (Weisungen, Länderdokumentationen, Routingmöglichkeiten etc. auf Intranet). Zur Nutzung dieser Verbesserungen und aufgrund der Tatsache, dass die Fremdunterbringung der Abteilung "Asylbefragungen" zu Verzögerungen im Aktenzugriff und somit im Arbeitsablauf führt, ist es äusserst wichtig, dass für sämtliche Abteilungen der Dienststelle Fremdenpolizei raschmöglichst wieder ein gemeinsamer Standort gefunden und bezogen werden kann.




Jugendanwaltschaft


1999 werden die Arbeiten zur Anschaffung einer neuen EDV-Gesamtlösung weitergeführt werden, so dass die Inbetriebnahme in diesem Jahr stattfinden kann. Es ist vorgesehen, die EDV-Lösung der Statthalterämter zu übernehmen und den Bedürfnissen der Jugendanwaltschaft anzupassen (insbesondere im Bereich der Statistik).




Militärverwaltung


- Waffenplatz Liestal


Nach dem Grundsatzentscheid des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, den Waffenplatz Liestal weiter zu nutzen, hat die Baudirektion einen Projektwettbewerb durchgeführt. Der Ausbau und die Sanierung der Kasernenanlage Liestal sind auf drei Einheiten pro Rekrutenschule der Territorialinfanterie geplant. Nicht zuletzt waren auch übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe ausschlaggebend dafür, dass nördlich des Juras im Raume der beiden Basel der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll.


Das gesamte Ausbaupaket soll in zwei Etappen verwirklicht werden. In der ersten Etappe (geplanter Baubeginn Spätherbst 1999) wird eine neue Dreifachturnhalle erstellt, die auch vom KV genutzt werden wird. Parallel dazu müssen die Planungsarbeiten laufen für die Sanierung der bestehenden Kaserne samt Neubauten des Verpflegungstraktes, der Magazine, Unterrichtsräume und Offizierszimmer.


Der gesamte Planungs- und Belegungsprozess der Waffenplätze erfolgt in einem grösseren gesamtschweizerischen Zusammenhang. Er stützt sich auf eine langfristige Planung ab, die sich über das Jahr 2000 erstreckt. In diese Überlegungen sind die Armee 200x und die Folgen für die Investitionen mit einbezogen worden.


An den Gesamtkosten für den Ausbau und die Sanierung der Kaserne wird sich der Bund mit 70 % beteiligen.




- Zeughaus


Auf Grund der regen Nachfrage nach Armee-Liquidationsmaterial, wird zu den bestehenden Liq-Shops an vier verschiedenen Standorten in der Schweiz (Zeughäuser Morges, Thun, Meiringen und Seewen SZ) ein zusätzlicher Liq-Shop im Zeughaus Liestal eröffnet werden können. In diesem Liq-Shop wird auch ungebrauchtes Armeematerial zu Liquidationspreisen angeboten. Das Sortiment umfasst weit über 100 verschiedene Artikel aus den Sparten Bekleidung, Werkzeuge, Geräte und Maschinen.


Der Liq-Shop wird im Auftrag des Bundesamtes für Betriebe des Heeres BABHE geführt. Er wird für die Militärverwaltung kostenneutral sein, da alle anfallenden Raum- und Personalkosten vom Bund rückvergütet werden. Die Errichtung dieses Liq-Shops sichert mindestens zwei Arbeitsplätze, die sonst in den nächsten Jahren gefährdet wären.




Motorfahrzeugkontrolle


Als wichtigstes Verwaltungsvorhaben ist die Weiterführung der Revision der bestehenden EDV-Applikationen im Bereich "Fahrzeuge und Mofas" vorgesehen. Die Arbeiten müssen bis zum 1. Juli 1999 abgeschlossen sein (Problem "Jahr 2000").


Im Anschluss an die Bereinigung des Datumsproblems "Jahr 2000" werden die Arbeiten an der Zusammenführung der drei Adressdatenbanken "Führer, Fahrzeuge und Motorfahrräder" weitergeführt. Gegenwärtig muss die Motorfahrzeugkontrolle die Adressverwaltung noch in drei historisch gewachsenen Datenbanken vornehmen, was zu vermeidbaren Fehlern und einer nicht mehr vertretbaren Arbeitsbelastung führt.


Zudem sollen weitere Pendenzen im Bereich der EDV-Programmentwicklung - wie z.B. EDV-Programme für Tagesausweise, Ersatzfahrzeugausweise usw. - abgebaut werden.




Polizei


Die Weiterentwicklung des Konzeptes Polizei 2000 wird im Jahr 1999 in allen Gebieten planmässig und situationsgerecht fortgesetzt. In den einzelnen Bereichen sieht das folgendermassen aus:




- Organisation / Betrieb


Die bürger- und gemeinwesenorientierte Leistungserbringung wird weitergeführt und die Aufbau- und Ablauforganisation wird weiterentwickelt. Schwerpunkte bilden:


- Der Ausbau einer lage- und ziel-, bzw. ergebnisorientierten Patrouillentätigkeit zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung,


- die Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zur Erfassung der Sicherheitsbedürfnisse,


- die eweiterte Durchführung von Präventionsveranstaltungen und Ausbau der Präventionsstelle für Verbrechensverhütung,


- der Ausbau der offensiven Fahndung nach verdächtigen Personen und Fahrzeugen,


- die Verstärkung der Bekämpfung der Ausländer- und organisierten Kriminalität,


- die Verhinderung einer offenen Drogenszene im Kanton,


- die Weiterentwicklung der Verkehrskontrollsysteme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Strassennetz,


- die wirkungsorientierte Arbeitszeitgestaltung wird aufgrund der polizeilichen Lagen und den Bedürfnissen der Bevölkerung weiter optimiert,


- die Formulierung des Leistungsauftrages,


- der Ausbau von Analyse- und Kontrollinstrumenten für die Leistungsauswertung,


- die Umsetzung der Verordnung zum Polizeigesetz,


- der Vollzug der neuen Gebührenverordnung,


- der personelle Ausbau/Verstärkung in Bezug auf die erweiterte Kriminalitätsbekämpfung,


- die Bildung des Dienstzweiges Spezialfahndung 3 zur Bekämpfung der OK (Teil des BUR),


- die konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung der internen Fachausbildung,


- die Schulung einer neuen Schiesstechnik,


- der Vollzug der Massnahmen im Zusammenhang mit Umsetzung des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordats.




- Öffentlichkeitsarbeit


Die bürger- und gemeinwesenorientierte sowie die interne Kommunikation wird mit folgenden Schwerpunkten weiter entwickelt:


- Optimierung der Nachrichtenaufbereitung und Medienbetreuung,


- Teilnahme der Polizei an Publikumsveranstaltungen wie Dorfanlässe, Gewerbeausstellungen, Landesgartenschau Weil am Rhein etc.,


- Unterstützung der Bevölkerung durch gezielte Aktionen,


- Umsetzung des Internetauftrittes.




- Logistik / Technik


Die anwenderorientierte Planung und Mittelbereitstellung wird planmässig so fortgesetzt:


- Einführung des geographischen Informationssystems,


- Erweiterung des Einsatzleitsystems der Alarmzentrale,


- Inbetriebnahme der Archiv/Volltextrecherche/Geschäftskontrolle,


- Weiterentwicklung und Einführung ergänzender Hard- und Softwarepakete,


- Durchführung einer weiterführenden Informatikplanung,


- Einsatz weiterer Radargeräte,


- Ersatzbeschaffung der Faustfeuerwaffen,


- Einführung der neuen Unterziehwesten.



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