Vorlage 1998-214: Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-214 vom 27. Okotber 1998


Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Budgetierung und Verwendung der Mehreinnahmen

Die Regierung ist nicht gewillt, der FHBB alle Mehreinnahmen aus der FHV zukommen zu lassen und zudem die Mehrausgaben, welche aus der FHV resultieren, zu übernehmen. Ein solches Vorgehen würde auch vom Partnerkanton Basel-Stadt nicht mitgetragen.

Da unklar ist, ob und wann das neue RSA in Kraft treten wird, sind im Budget 1999 der FHBB die bisherigen Erträge aus dem RSA enthalten. Da mit dem schweizweiten Inkrafttreten der FHV zu rechnen ist, wurden die Erträge aus der FHV ebenfalls budgetiert. In der Landratsvorlage zum Globalbeitrag an das Budget 1999 der FHBB hat die Regierung BL angekündigt, die Mehreinnahmen aus der FHV im ersten Jahr der Gültigkeit des Abkommens vollumfänglich der FHBB zukommen zu lassen. Dieser Entscheid wurde aus folgenden Gründen getroffen: Die neue FHV bringt erst ab Oktober 1999 (Woche 43, Beginn Studienjahr) Mehreinnahmen. Bis zum Ende des Kalenderjahrs 1999 werden die Mehreinnahmen daher lediglich um Fr. 140'000.-- betragen. Weil für den qualitativen Ausbau der FHBB (Assistentenstellen, Forschung und Entwicklung usw.) zusätzliche Mittel erforderlich sind, hat die Regierung in der Landratsvorlage zum Globalbeitrag an die Betriebskosten 1999 angekündigt, diese Mehreinnahmen der FHBB zukommen zu lassen.

Sollte ein neues RSA tatsächlich noch 1998 zustandekommen, so ist schon ab August 1999 mit Mehreinnahmen (in noch unbekannter Höhe) zu rechnen. Die Differenz zwischen den Erträgen RSA-alt und RSA-neu käme in diesem Fall den beiden Trägerkantonen der FHBB zugute.

Sobald das neue RSA beschlossen ist, werden die Trägerkantone mit der FHBB eine neue Mittelzuteilung vereinbaren. Dabei gilt der Grundsatz: Bei staatlichen Beiträgen, deren Höhe die FHBB selbst positiv beeinflussen kann (mehr Studierende bringen mehr interkantonale Beiträge), sollen die Mehreinnahmen der FHBB zugute kommen. Die Regierungen der Trägerkantone behalten sich aber vor, ihre Grundbeiträge unter Berücksichtigung der eingehenden Bundesmittel für das Jahr 2000 anzupassen.



Der Vollzug der interkantonalen Vereinbarungen

Die Unsicherheit über den genauen Inhalt und das Inkrafttreten des neuen RSA ist für die Regierung unbefriedigend. Sie will in dieser Situation mit dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur gesamtschweizerischen FHV in erster Linie die überregionale Mobilität der Studierenden gewährleisten. Die Erziehungs- und Kulturdirektion überwacht - in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der FHBB - den Vollzug der verschiedenen interkantonalen Finanzvereinbarungen.



Antrag

Dem Landrat wird beantragt, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.


Liestal, 27. Oktober 1998

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Tschopp
Der Landschreiber: Mundschin


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