Vorlage 1998-214: Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-214 vom 27. Okotber 1998
Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Kanton Basel-Landschaft und die FHV
Der Kanton Basel-Landschaft ist federführender Mitträger der Fachhochschule Beider Basel (FHBB). Er übernimmt 67% der Defizite, Basel-Stadt deckt 33%. Die Studierendenzahlen an der FHBB sind daher für die Berechnungen und Prognosen der Einnahmen massgebend.
Die Studierenden an der FHBB stammen zu 59% aus der Region Basel (480 Studierende im Grundstudium), 41% aus der übrigen Schweiz (322 Studierende). Wie eine 1997 durchgeführte Marktanalyse über die FHBB ergeben hat, sind die Studierenden an der FHBB nicht gewillt, für ihre Ausbildung weite Anreisestrecken in Kauf zu nehmen. Diese eingeschränkte Mobilität besteht schon länger, d.h. die Studierenden bleiben für ihre weiterführende Ausbildung in der Region. Diesem Umstand wurde in der Vergangenheit Rechnung getragen: Die Kantone BL und BS errichteten eine gemeinsame Trägerschaft für die ehemalige Ingenieurschule Beider Basel (IBB) und schlossen verschiedene Verträge über bikantonale Abgeltungen im Schul- und Hochschulbereich (Handelsschule KV, Universität usw.).
Pädagogische Hochschulen sind eine besondere Kategorie von Fachhochschulen. Sie sind kantonal getragen und richten ihr Angebot nicht nach Bundesvorgaben sondern nach Profilen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) aus. Für den interkantonalen Zugang zu den Studien und den Lastenausgleich sollen dieselben Lösungen gelten wie für die übrigen anerkannten Fachhochschulen. Die vorliegende Vereinbarung ist daher grundsätzlich auch auf die Pädagogischen Hochschulen anwendbar. In diesem Bereich sind zurzeit aber noch viele Fragen offen: Zum Beispiel sind die Werte für die Fachhochschulen des kantonalen Bereichs aufgrund von Ermittlungen des Fachhochschulratsekretariats zustande gekommen und beruhen auf Vergleichen und Schätzungen. In dieser Situation sieht die Liste der beitragsberechtigten Studiengänge im Anhang der FHV für die Übergangszeit von 1999 - 2001 noch keine beitragsberechtigten PH-Studiengänge vor.
Das Regionale Schulabkommen RSA
Parallel zu den Verhandlungen um die FHV laufen die Verhandlungen zum neuen Regionalen Schulabkommen RSA. Das RSA ist ein spezielles Abkommen der Kantone der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK, nämlich AG, BE, BL, BS, FR, LU, SO und ZH, das die Abgeltungen von Schulen aller Stufen regelt.
Es ist nun zu entscheiden, ob die Fachhochschulen im RSA zusätzlich zur FHV zu regeln sind, oder nur die übrigen Schulen in der NW EDK speziell geregelt werden sollen. Zusammen mit der Regierung des Kantons BS tritt der Regierungsrat dafür ein, den Fachhochschulbereich im RSA zu verankern. Damit kann zwei Schwächen der FHV entgegengewirkt werden: 1. Im RSA sollen die Infrastrukturen bei der Berechnung der Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Von den so berechneten Aufwendungen sollen 80 % vergütet werden. 2. Im RSA sind die kantonalen Studiengänge von Anfang an im Abkommen integriert.
Das RSA umfasst 13 Beitragskategorien. Der Vollzug liegt bei den einzelnen Kantonen. Das RSA ist ein Staatsvertrag, kann aber trotzdem relativ flexibel gehandhabt werden, denn eine Anpassung des Katalogs der abzugeltenden Leistungen ist jedes Jahr möglich. Von dieser Beweglichkeit machten und machen immer verschiedene Kantone Gebrauch, indem sie einzelne Angebote ihrer Schulen aus dem Gültigkeitsbereich des RSA nehmen. In einem derartigen Fall wird die interkantonale Abgeltung nach den Ansätzen der FHV bemessen und abgewickelt.
Aus verschiedenen Gründen wurde 1997 beschlossen, das RSA neu auszuhandeln. Dieser Verhandlungsprozess ist zur Zeit im Gange und soll bis im Herbst 1998 abgeschlossen sein. Ob das totalrevidierte RSA den Parlamenten noch rechtzeitig auf das Budgetjahr 1999 zur Ratifikation vorgelegt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Landrat in einem ersten Schritt die Ratifikation der FHV, um das Fachhochschulangebot der beiden Basel in das gesamtschweizerische Vertragswerk einbringen zu können. Zum RSA wird der Regierungsrat mit einer zusätzlichen Vorlage ergänzend berichten.
Finanzielle Konsequenzen eines Beitritts zur FHV
Wie oben erwähnt, besuchen mehrere Hundert Studierende die Fachhochschule beider Basel. Die höheren Beitragssätze der FHV bringen dem Kanton Basel-Landschaft also Mehreinnahmen. Andererseits studieren auch Baselbieter/innen an Fachhochschulen in anderen Kantonen, d.h. auf den Kanton Basel-Landschaft kommen mit der FHV auch Mehrausgaben zu. Verrechnet man die Mehreinnahmen mit den Mehrausgaben (vgl. Tabellen 1-2) und berücksichtigt man den Kostenteiler zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (67%) und Basel-Stadt (33%), ergibt sich:
Die FHV bringt dem Kanton Basel-Landschaft geschätzte Mehrerträge in der Höhe von 1.1 Mio. Franken pro Jahr.
Fortsetzung