Vorlage 1998-145: Flughafen Basel-Mülhausen

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-145 vom 18. August 1998 (Inhalt)


Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2.4.2 Weitere flankierende Massnahmen

2.4.2.1 Die Anzahl Parkplätze


Das heutige Parkplatzangebot beläuft sich im Schweizer Sektor auf 2'745 (1'271 für Passagiere, 1'474 für Polizei- und Zollorgane sowie Unternehmungen), im französischen Sektor auf 2'741 (1'518 für Passagiere, 1'223 für Polizei- und Zollorgane sowie Unternehmungen). Die Anzahl der geplanten Parkplätze wurde im Laufe der Planungsarbeiten fortwährend reduziert. Nicht mehr 2'274 zusätzliche Parkplätze (Zunahme um über 40%) wie ursprünglich, sondern lediglich noch 1'384 zusätzliche Parkplätze, aufgeteilt in 1'128 für Passagiere und 256 für andere sind vorgesehen. Die geplante Zunahme insgesamt beträgt nurmehr rund 25 %. Die Parkings sind heute in Spitzenzeiten weitgehend ausgebucht.


Bei der Anzahl Parkplätze ist im übrigen zu beachten, dass infolge der Aufteilung des Flughafens in einen französischen und einen schweizerischen Sektor ein Mehr an Parkplätzen in Kauf zu nehmen ist, da für beide Sektoren gesondert eine Reserve bereitgehalten werden muss. Zudem fehlt derzeit im Gegensatz zu den Flughäfen Zürich und Genf ein Schienenanschluss.


Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die vorgesehene Anzahl Parkplätze unter diesen Umständen verkehrlich sinnvoll und umweltpolitisch vertretbar ist.



2.4.2.2 Ombudsstelle


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beschlossen. Diese Ombudsstelle behandelt Eingaben von im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen, die mit der Art und Weise der Erledigung ihrer Reklamationen durch den Flughafen nicht einverstanden sind. Das Sekretariat wird vom Wirtschafts- und Sozialdepartement besorgt.


Nachdem der Kanton Basel-Landschaft neu auch rechtlich in die Verantwortung um den Flughafen Basel-Mulhouse einbezogen ist, werden in den nächsten Monaten zwischen den betroffenen Behörden Gespräche über eine gemeinsame Ombudsstelle beider Basel aufgenommen.



2.4.2.3 Die Kontrolle der Lärmbelastung


Beim Betrieb eines Flughafens entsteht insbesondere aus zwei Aktivitäten Lärm:


- dem Unterhalt der Flugzeuge und den für die Sicherheit des Luftverkehrs unumgänglichen Motorenprüfläufen;


- den Flugzeugbewegungen.


Der Lärm eines Flugzeuges ist hauptsächlich auf seine Motoren zurückzuführen. In diesem Bereich wurden schon grosse Fortschritte erzielt und die Luftfahrtindustrie unternimmt diesbezüglich weitere Anstrengungen. Der akustische Lärmteppich eines Airbus A320 ist zum Beispiel zwanzig Mal geringer als der einer alten Boeing 727-200 (21) .


Seit vielen Jahren bemüht sich der Flughafen um eine Begrenzung und Kontrolle der Lärmbelastung durch:


- die Benachteiligung lärmiger Flugzeuge mit einem System differenzierter Landegebühren, das die leiseren Maschinen begünstigt;


Zeitbegrenzungen:


- Begrenzung der Nachtflüge für alle Verkehrsarten, vergleichbar mit den Bestimmungen anderer europäischer Flughäfen;


- Verbot von Motorentests zwischen 22.00 und 06.00 Uhr;


- nur ausnahmsweise und begründbare Zulassung von Abweichungen von den Zeitbegrenzungen;


- restriktive Politik bezüglich Trainingsflügen und Flügen der allgemeinen Luftfahrt.


lärmmindernde Start- und Landeverfahren;


hochtechnologische Anlagen zur Lärmverminderung, die in den letzten Jahren in Betrieb genommen wurden:


- die Flugsimulatoren von Crossair und der Flugschule Basel ermöglichen eine erhebliche Reduzierung von Anzahl und Dauer der Trainingsflüge;


- eine schalldichte Testzelle für Motorenprüfläufe bei Revisionsarbeiten;


- eine spezielle Lärmdämpfungsanlage „Silencer" für Motorenprüfläufe im Freien, die gemeinsam von Crossair, Jet Aviation und dem Flughafen errichtet wurde (Kosten FRF 8,5 Mio., ca. CHF 2,2 Mio.).


die Kontrolle der Lärmbelastung und der Start- und Landeverfahren durch die Abteilung Umwelt in Zusammenarbeit mit der baselstädtischen Fluglärmkommission.


die Beschaffung des Systems C.I.E.M.A.S. (Computer Integrated Environmental Management System), einem integrierten System zur Ueberwachung der Qualitätsparameter der Umwelt:


Dank dieser Investitionen (FRF 8 Millionen, ca. CHF 2 Mio.) wird der Flughafen Basel-Mulhouse zusammen mit Amsterdam, Manchester und Paris einer der wenigen europäischen Flughäfen sein, die mit einem derart leistungsfähigen System ausgerüstet sind. Es ermöglicht:


- die laufende und objektive Ermittlung des Lärmpegels in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens und die Ueberwachung der Einhaltung der Vorgaben und Anweisungen der Verkehrsleitung;


- die Echtzeit-Analyse der Lärmbelastung bei den Lärmminderungsverfahren in vertikalen und horizontalen Achsen, wodurch die Abweichungen von den Flugrouten ermittelt werden können;


- eine qualitativ hohe sowie schnelle Information gegenüber den Nachbarn des Flughafens.


die Bearbeitung von Beschwerden;


Neben diesen Bemühungen können auch in Zukunft weitere technische Fortschritte zu einer Reduzierung der Lärmbelastung des Luftverkehrs beitragen, insbesondere werden durch die stete Erneuerung der Flotten vermehrt immer leisere Flugzeuge zum Einsatz kommen.



2.4.2.4 Der Umgang mit den umweltschädlichen Rückständen


Die Umweltpolitik erstreckt sich nicht nur auf den Bereich des Lärmschutzes. Die zahlreichen Dienstleistungs- und Unterhaltstätigkeiten am Flughafen verursachen ebenfalls umweltschädliche Rückstände. Seit vielen Jahren unternimmt der Flughafen grosse Anstrengungen zur Begrenzung der Rückstände und zur Minimierung der Risiken unfreiwilliger Verschmutzung:


- der Flughafen Basel-Mulhouse ist mit seiner Vorbehandlungsanlage für Industrieabwässer der erste Flughafen auf französischem Gebiet, der auf eigene Rechnung sowie zulasten der ansässigen Firmen eine solche Anlage betreibt;


- die Qualitätskontrolle des Grundwassers in der Umgebung der Anlagen, die eventuell eine Verschmutzung verursachen könnten, erfolgt über ein geländeweites Netz von 15 Piezometern;


- zur Reduktion des Abfallvolumens wurde ein Abfalltrennsystem und eine Entsorgungsanlage eingerichtet.


Im Bereich der Luftverschmutzung verfolgt der Flughafen folgende Hauptstossrichtungen:


Begrenzung der Schadstoffemissionen direkt an der Quelle;


Wahl neuer, sauberer Energiequellen:


- Erdgas in Verbindung mit Leichtöl als Notbrennstoff;


- Kältemaschinen, die mit dem Kältemittel R22 arbeiten, das wenig gefährlich für die Ozonschicht ist (Protokoll des Abkommens von Montreal über FCKW);


- Einsatz von automatisch regulierten Wärmeaustauschern bei den meisten Belüftungsanlagen zum Vorwärmen der kalten Luft mit Hilfe der ausgefilterten Luft.



2.4.2.5 Die Umweltcharta


Mit der Umweltcharta verpflichtet sich der Flughafen, durch eine gesamtheitliche Betrachtungsweise und in Absprache mit der benachbarten Bevölkerung neue Lösungen zu suchen. Eine Begleitkommission, die trinational aus Vertretern der umliegenden Gebietskörperschaften und der Bevölkerung zusammengesetzt ist, wacht über die Einhaltung der Charta und über ihre regelmässige Aktualisierung. Die Umweltcharta des Flughafens bildet somit die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft zwischen dem Flughafen und seinen Nachbarn. Sie wurde in Absprache mit den Behörden, kommunalen Körperschaften, Fluggesellschaften und Vertretern der umliegenden Bevölkerung ausgearbeitet und im September 1996 veröffentlicht. Die trinationale Begleitkommission hat schon mehrfach getagt.



2.4.3 Bewertung der Umweltauswirkungen des Ausbauvorhabens


Frankreich hat im sog. „Avant-Projet de Plan de Masse" (APPM), einem Planungsinstrument nach französischem Recht, mögliche Langfristentwicklungen des Flughafens (Pistensystem, Flugsicherungsanlagen, Abgrenzung des Flughafengeländes, mögliche Nutzungsbeschränkungen für das umliegende Gebiet) zusammengefasst. Der APPM wird vom französischen Transportminister genehmigt. Neben aeronautischen Angaben enthält der APPM auch eine Umweltstudie, die sich wesensgemäss jedoch nur auf das französische Gebiet erstreckt.


Die französische Umweltstudie zeigt auf, dass in den letzten Jahren aufgrund der technologischen Verbesserungen der Flugzeugmotoren eine beträchtliche Reduktion der Luftschadstoffemissionen erzielt werden konnte. Gemäss den Schätzungen des Laboratoire de mesure in Paris-Orly sollen die Stickoxidemissionen der Flugzeuge bis zum Jahr 2000 aufgrund technischer Verbesserungen um etwa 60% bzw. bis zum Jahr 2010 um 80% sinken.


Aufgrund der Beschränkung der französischen Untersuchungen auf das französische Gebiet wurde für das schweizerische Gebiet eine ergänzende Untersuchung über die bestehenden und die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Flughafens Basel-Mulhouse insbesondere auch in den Bereichen „Lärm" und „Luft" vorgenommen (Bericht Gruner über die Umweltauswirkungen des EuroAirports, Betrachtung zum Raum Schweiz, Juli 1994). Für den Prognosefall im Jahr 2010 begnügte man sich nicht einfach mit der Zugrundelegung des bevorstehenden Ausbauvorhabens, sondern berücksichtigte die gemäss APPM weitestmögliche Erweiterung des Flughafens.


Der Bericht Gruner prognostiziert aufgrund einer Zunahme der Flugbewegungen auch eine Zunahme der Lärmbelastung, stellt aber fest, dass auch unter Annahme vermehrter Flugbewegungen über dem Schweizer Gebiet „die Umweltauswirkungen im Bereich Lärm im Prognosefall für das Jahr 2010 für das Schweizer Gebiet gesetzeskonform und weder Lärmschutzmassnahmen noch betriebliche Einschränkungen des EuroAirports notwendig sein werden". Diese Bewertung stimmt mit den Einschätzungen des nachfolgend erwähnten Berichts der „Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärmimmissionsgrenzwerten" überein.


Der Bericht Gruner kommt zudem zum Ergebnis, dass der relative Anteil der durch den Flugbetrieb verursachten Schadstoffemissionen an der Gesamtbelastung zunehmen, aber trotzdem gering sein wird. Bezüglich der Immissionen wurde für das Jahresmittel ein Anteil von 0,2% für NO 2 und 0,05% für CO an den Gesamtimmissionen prognostiziert. In Bezug auf die anderen Schadstoffe sind die relativen Belastungsbeiträge noch geringer.


Im Rahmen des Verfahrens in der Eidgenossenschaft hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft das Ausbauvorhaben und die Konformität mit der Umweltschutzgesetzgebung geprüft und bestätigt, dass keine Grenzwerte überschritten werden.


Die „Eidgenössische Kommission für die Beurteilung von Lärmimmissionsgrenzwerten" hat in ihrem Bericht neueste wissenschaftliche Erkenntnisse der Lärmforschung berücksichtigt und ihre Ergebnisse im 6. Teilbericht verabschiedet (Schriftenreihe Umwelt Nr. 296, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, September 1997). Der Bericht der Kommission dient dem Bundesrat als Grundlage für einen entsprechenden Rechtserlass in Ergänzung des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung. Im Kommissionsbericht sind unter anderem auch die derzeitigen Lärmimmissionen der drei schweizerischen Landesflughäfen (Zürich-Kloten, Genf-Cointrin, Basel-Mulhouse) dargestellt. Aus den erhobenen Lärmwerten ist abzulesen, dass die Fluglärmbelastung für das schweizerische Gebiet um den Flughafen Basel-Mulhouse in den vergangenen Jahren stagniert oder eher zurückgegangen ist (S. 29, Absatz 6 und Abbildung 3.5, S. 31 des Berichts, LeQ 1983-1995). Dies entspricht den langjährigen Messresultaten der Messstellen um den Flughafen Basel-Mulhouse (23) . Ob aufgrund der weltweiten Entwicklung des Luftverkehrs lokal in der Tendenz künftig wieder eher mit einem leichten Anstieg zu rechnen ist, lässt sich nicht abschliessend beurteilen Der Vergleich mit den Lärmwerten der beiden anderen Landesflughäfen zeigt jedenfalls deutlich, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung um die Flughäfen Zürich-Kloten und Genf-Cointrin unvergleichlich höher ist als für die schweizerische Bevölkerung um den Flughafen Basel-Mulhouse.


Der Regierungsrat erachtet in Berücksichtigung aller Umstände und der oben beschriebenen, von den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Zusammenhang mit der Einvernehmenserklärung gemachten Auflagen, die Umweltauswirkungen des Investitionsvorhabens als durchaus vertretbar.



2.5 Verhältnis zum Regierungsprogramm


Im Regierungsprogramm 1995-1999 ist in der Einleitung (unter Ziffer 1.3, Absatz 4., S. 4) folgendes festgehalten: „Im Verhältnis zum Kanton Basel-Stadt wird es weiterhin darum gehen, auf den für die Zusammenarbeit „reifen" Gebieten die Voraussetzungen für partnerschaftliche Mitwirkung im Sinne der Mitbestimmung und der Verantwortung zu schaffen." „...... Noch verstärkt werden kann die Zusammenarbeit vor allem in den grossen (und kostspieligen) Aufgabengebieten mit den anderen Nachbarkantonen" (Ziffer 1.3, Absatz 5, S. 5).


Die Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des Flughafens Basel-Mulhouse ist wie bereits beschrieben, im Interesse unseres Kantons und dient auch der Stärkung der Nordwestschweiz.



2.6 Rechtliche Grundlagen


Rechtsgrundlagen bilden § 3 Kantonsverfassung betreffend interkantonale und regionale Zusammenarbeit, § 66 Buchstabe a Kantonsverfassung betreffend Ausgabenkompetenz sowie § 121 Kantonsverfassung betreffend Ziele der kantonalen Wirtschaftspolitik. Im weiteren ist auf die vom Landrat am 11. Juni 1998 genehmigte Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung) vom 25. November 1997 / 14. Januar 1998 (24) zu verweisen.



2.7 Finanzreferendum


Da es sich beim von der Regierung beantragten Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 500'000 Franken handelt, soll der entsprechende Ausgabenbeschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung unterstellt werden.


1998-145_6.htm

Fortsetzung


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