Vorlage 1998-137: Erneuerung der Bewilligung Staatsbeitrag Regio Basileniens 1999-2002
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-137 vom 7. Juli 1998
Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002 (partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.2 Ziel und Inhalt der Vorlage
Für die Subventionsperiode 1999 - 2002 liegt nun ein neuer Subventionsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Basel-Landschaft und der REGIO BASILIENSIS vor (vgl. dazu Beilage 1). Danach sollen der Verein bzw. die Geschäftsstelle und die IKRB (vgl. dazu nachstehend unter Ziffer 2.2.1) die nachstehend unter Ziffer 2.2.2 näher umschriebenen Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen.
2.2.1 Angaben zum Gesuchsteller
Im Verlauf der vergangenen 35 Jahre, seit der Gründung der REGIO BASILIENSIS im Jahr 1963, hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein eine erhebliche Entwicklung durchgemacht. Die REGIO BASILIENSIS war an der Gründung der zwei grossen Interessengemeinschaften für die Regionen bzw. die Grenzregionen - der „Versammlung der Regionen Europas (VRE)" und der „Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG)" mitbeteiligt. Sowohl der VRE als auch der AGEG sind zahlreiche Vorstösse zur Stärkung der Regionen Europas sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union wie auch des Europarates zu verdanken. In der Folge ist im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die IKRB erst als Impulsgeberin (z.B. Idee der grenzüberschreitenden Regio-S-Bahn, die 1997 mit der Eröffnung der „Grünen Linie" zwischen Mulhouse und dem Aargauer Fricktal eine erste Teilrealisierung erfährt) und im Aufbau der Kooperationsgremien (seit 1975 tagt die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz) tätig. Weiter wurden das grenzüberschreitende „Regionale Klimaprojekt (REKLIP)" in Angriff genommen, der Verbund der Oberrheinischen Universitäten (EUCOR) gegründet und die Dreiländer-Kongresse eingeführt. Schliesslich beteiligt sich unsere Region am EU-Förderprogramm INTERREG. Im Rahmen von INTERREG I (1991-1993) und INTERREG II (1994-1999) werden am Oberrhein insgesamt über 100 Einzelprojekte realisiert; erwähnt seien hier u.a. drei Projekte von grosser regionalpolitischer Bedeutung: Trinationale Ingenieurausbildung, Biovalley, und INFOBEST PALMRAIN. Der Erfolg der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein hat in jüngster Zeit zudem auch das Interesse weiterer Kreise auf sich gezogen. Mit der Gründung des „Rates der Regio TriRhena" sowie des „Oberrheinrates" im Verlauf der letzten Jahre weitet sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch auf Akteure der kommunalen Ebene und der privatrechtlichen Organisationen bzw. der regionalen Legislativen und Gewählten aus. In all diesen Bereichen hat sich die REGIO BASILIENSIS um die Entwicklung der oberrheinischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit grosse Verdienste erworben. Sie wird auch in Zukunft ein sehr wichtiges Element in dieser Kooperation darstellen und sowohl Initiativen durch ihre breite Abstützung in Wirtschaft und Kultur ergreifen als auch zentrale Dienstleistungen für alle an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit interessierten öffentlichen und privaten Stellen erbringen. Sie dient zudem breiten Bevölkerungskreisen als Identifikationsmerkmal für die Offenheit der Region hin zu den europäischen Nachbarn.
Die REGIO BASILIENSIS ist nach eigener Definition "Die Schweizer Partnerin für die Oberrhein-Kooperation". Organisatorisch wickelt sie ihre Aufgaben entweder über die "Vereins-Geschäftsstelle" oder die "Interkantonale Koordinationsstelle" ab. Geschäftsstelle und Interkantonale Koordinationsstelle bilden eine betriebliche Einheit (Art. 12 Statuten REGIO BASILIENSIS).
Die personelle Ausstattung sieht derzeit wie folgt aus:
- 4 volle Stellen (Geschäftsführer, zwei Stellvertreter, Leiterin Administration)
- 3 Teilzeit-Stellen (2 Sekretärinnen zu 50%, 1 technischer Mitarbeiter zu 70%)
2.2.1.1 Der Verein REGIO BASILIENSIS
Der Verein REGIO BASILIENSIS (gem. Art. 60ff. ZGB) wurde 1963 in Basel gegründet. Vereinszweck (Art. 1 Statuten REGIO BASILIENSIS) ist es, "von schweizerischer Seite Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raumes zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken..."
Der Verein wird getragen von rund 360 Einzel- und 210 Kollektivmitgliedern. Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau sind Kollektivmitglieder. Die Organe des Vereins sind:
Die Generalversammlung (Art. 4 Statuten REGIO BASILIENSIS)
Der Vorstand (Art. 5 und 6 Statuten REGIO BASILIENSIS):
Er ist das "oberste geschäftsführende Organ der REGIO BASILIENSIS", d.h. er legt u.a. das Budget und das Arbeitsprogramm fest. Dem Vorstand gehören fünf Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und ein Regierungsrat des Kantons Aargau an.
Der Vorstands-Ausschuss (Art. 7 Statuten REGIO BASILIENSIS):
Er "überwacht und unterstützt die Geschäftsstelle und die Interkantonale Koordinationsstelle", bereitet die Vorstandssitzungen vor und übernimmt alle ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben. Dem Vorstands-Ausschuss gehört je ein Regierungsrat der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an.
Die Begleitgruppe (Art. 8 Statuten REGIO BASILIENSIS):
Sie tagt monatlich, "ist konsultativ tätig" und gibt "der Geschäftsführung Impulse", unterstützt und berät sie. Der Begleitgruppe gehören auch Behördenvertreter der Vertragskantone an.
Der Begleitausschuss (Art. 9 Statuten REGIO BASILIENSIS):
Er tagt wöchentlich und "soll den Geschäftsführer laufend beraten und unterstützen". Der Begleitausschuss wird aus sieben Mitgliedern der Begleitgruppe gebildet.
Die Projektgruppen (Art. 11 Statuten REGIO BASILIENSIS):
Sie werden zur "Bearbeitung spezieller Probleme" vom Vorstand eingesetzt. Zur Zeit ist nur die "Projektgruppe Regio-Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz" eingesetzt. Diese Projektgruppe vermittelt seit rund 20 Jahren mit der "Regio-Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz" eine jährliche Ist-Analyse der Wirtschaft in der RegioTriRhena. Diese wirtschaftsvergleichenden Branchenanalysen und die Analysen der wirtschaftlichen Stärken und Schwächen der Grenzregion bieten somit eine Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen von Unternehmungen, Behörden, Kammern und Verbänden.
2.2.1.2 Die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS (IKRB)
Die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS wurde mittels eines Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft am 9./2. Juni 1969 (GS 24.267) geschaffen und dem Verein REGIO BASILIENSIS angegliedert. Mit der Neuordnung der Regionalplanung (1) wurde die Regelung und Finanzierung der Interkantonalen Koordinationsstelle aus dem Staatsvertrag betreffend die Regionalplanung herausgelöst und neu im Rahmen des Subventionsvertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Basel-Landschaft und der REGIO BASILIENSIS vom Dezember 1993 vorgenommen. Artikel 13 Statuten REGIO BASILIENSIS umschreibt sie als "Aussenstelle der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein". "Sie ist allen Departementen und Direktionen der beiden Kantone gleichermassen verpflichtet und folglich den Gesamtregierungen direkt verantwortlich."
Seit 1996 beteiligt sich der Kanton Aargau als dritter Trägerkanton an der IKRB.
Am Oberrhein ist die REGIO BASILIENSIS sowohl seit den sechziger Jahren in der klassischen Regio im Süden, die sich neu (1997) "RegioTriRhena" nennt, als auch seit dem Notenaustausch Bonn-Bern-Paris von 1975 in der gesamten "EuroRegion Oberrhein" tätig. Es hängt dabei von der jeweiligen Problemstellung bzw. vom jeweiligen Gremium ab, in welchem Perimeter eine Kooperation Sinn macht. (2)
Die "RegioTriRhena" ist die europäische Grenzregion am südlichen Oberrhein zwischen Jura, Schwarzwald und Vogesen. Sie umfasst die drei nationalen Teilgebiete Südbaden, Oberelsass und Nordwestschweiz. In ihr leben rund 2,1 Millionen Menschen in 812 Gemeinden. Das gesamte Gebiet der RegioTriRhena erstreckt sich auf eine Fläche von 8880 km2.
Für beide Basel von besonderem Interesse ist das Phänomen der "Dreiländer-Agglomeration Basel". Sie umfasst das über die Grenzen hinaus zusammengewachsene Siedlungsgebiet rund um Basel. Sie wird unterteilt in einen sog. Agglomerationsmantel und einen Agglomerationskern. In der "Dreiländer-Agglomeration Basel" leben etwas mehr als eine halbe Million Menschen, davon allein rund 190'000 in der Stadt Basel (= Agglomerationskern); die übrigen Einwohner verteilen sich auf den schweizerischen, den deutschen und den französischen Mantelsektor.
Unter dem Begriff "EuroRegion Oberrhein" wird das gesamte Mandatsgebiet der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz verstanden. Dieses Gebiet umfasst den Oberrheingraben von der Nordwestschweiz bis in die Südpfalz, reicht also im Norden bis über Karlsruhe hinaus. In diesem Gebiet leben 4,6 Millionen Menschen
Die REGIO BASILIENSIS ist nach der deutsch-holländischen "Euregio" in Gronau die zweitälteste regionale Organisation in Europa, die sich mit grenzüberschreitender Kooperation befasst. Sie und der "Modellfall Oberrhein" sind deshalb für die übrige Schweiz, vor allem für die Grenzräume der "Aussen-Schweiz", aber auch für andere europäische Binnen- und Grenzregionen von besonderem Interesse. So wirkt die REGIO BASILIENSIS bei der Interessensvertretung aller Frankreich benachbarten Kantone mit und hat in ihrer Aufgabe als Verbindungsbüro für die "IG Schweizer Grenzregionen", einer Interessengemeinschaft von Bundesparlamentariern der sechs Schweizer Grenzregionen eine Moderations- und Informationsfunktion. Auf europäischer Ebene beteiligt sich die REGIO BASILIENSIS an der Entwicklung von Funktion, Status und Anerkennung von europäischen Binnen- und vor allem von Grenzregionen.
2.2.2 Der Leistungsauftrag der REGIO BASILIENSIS
2.2.2.1 Allgemeines
Den Leistungsauftrag nimmt die REGIO BASILIENSIS im Sinne ihres Vereinszwecks und gemäss statutarischer Definition der IKRB wahr. Vereinszweck ist es, "... von schweizerischer Seite Impulse für die Entwicklung des oberrheinischen Raumes zu einer zusammengehörigen europäischen Grenzregion zu geben und bei deren Realisierung mitzuwirken ...". Die dem Verein angegliederte IKRB waltet als Aussenstelle der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau für grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein.
Die REGIO BASILIENSIS betreut im Auftrag der Vertragskantone und weiterer Schweizer Kofinanzierungspartner auf operationeller Ebene und in Personalangelegenheiten die folgenden trinationalen Einrichtungen:
Gemeinsames Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz in Kehl (D)
INFOBEST PALMRAIN, Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F)
Sekretariat des Rates der RegioTriRhena in Village-Neuf (F)
Diese Einrichtungen erfüllen jeweils ein von ihrer trinationalen Trägerschaft gemeinsam definiertes Pflichtenheft und verfügen über separate Budgets.
Die REGIO BASILIENSIS ist ferner besorgt um eine optimale Arbeitsteilung mit den genannten trinationalen Einrichtungen, mit weiteren ausländischen Kooperationsinstanzen sowie den kantonalen Verwaltungen. Insbesondere ist sie auf der operationellen Ebene dafür besorgt, dass auch in Zukunft alle anfallenden Kooperationsaufgaben der Vertragskantone durch die IKRB, die genannten trinationalen Einrichtungen und Kooperationsinstanzen abgedeckt werden können, bzw. dass den Vertragskantonen keine weiteren Kooperationsaufwendungen durch die Schaffung neuer Stellen und Instanzen oder Beiträge entstehen, soweit solche neuen Stellen und Instanzen oder Beiträge nicht auf der politischen Ebene beschlossen werden.
Gemäss den Berechnungen der REGIO BASILIENSIS werden längerfristig die gesamten jährlichen Maximal-Aufwendungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Oberrhein-Kooperation voraussichtlich je 540'000 Franken betragen. Darin sind neben den Subventionen für die REGIO BASILIENSIS auch die Aufwendungen der Kantone für die trinationalen INTERREG-Einrichtungen ORK-Sekretariat, INFOBEST PALMRAIN und Sekretariat des Rates der RegioTriRhena nach Ablauf der INTERREG -Förderung eingeschlossen. Da die mittel- und längerfristige Entwicklung der grenzüberschreitenden Kooperation am Oberrhein nicht schon heute auf Jahre hinaus festgelegt werden kann und da insbesondere die Entwicklung der drei genannten trinationalen Stellen nicht allein von den Vorstellungen der Schweizer Partner abhängt, sondern einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Willensbildung unterliegt, kann dieser Betrag nicht als eine feststehende Grösse betrachtet werden. Er ist das Resultat einer Projektion der gegenwärtig gegebenen Verhältnisse in die Zukunft. Gleichwohl gilt das Kostendach von 540'000 Franken für die gesamten Kooperations-Aufwendungen des Kantons Basel-Landschaft als Zielvorgabe für die politische wie auch die operationelle Ebene.
Fussnoten:
1.
1 vgl. dazu Vorlage an den Landrat Nr. 93 / 205 vom 21.9.1993
2.
2 Eine schematische Darstellung der Kooperationsräume findet sich in Beilage 2.