Vorlage 1998-064: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-064 vom 31. März 1998
Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Weiteres Vorgehen
5.1. Strasse
5.1.1. Grundsatz
Gemäss den Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken des Kantons Basel-Landschaft sind für sämtliche Ereignisse mit dem „Risiko hoch" risikomindernde Massnahmen zu ergreifen. Falls keine derartigen Massnahmen möglich sind, muss auf politischer Ebene entschieden werden, ob die Tätigkeit trotzdem weiter ausgeübt werden darf, zu reduzieren oder einzustellen ist.
Ziel der Massnahmen soll sein, Transportrisiken durch praktikable Vorkehrungen aus dem Bereich „Risiko hoch" in einen tragbaren Risikobereich zu verschieben.
Zur Ermittlung von Massnahmen kann in dieser Studie nur die Stossrichtung für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden. Jedes untragbare Risiko muss bezüglich Parameter, die zur Tragweite resp. zur Eintretenswahrscheinlichkeit führen, separat untersucht werden. Es ist nicht Gegenstand der Transportrisikoanalyse, für jedes betroffene Strassensegment detaillierte Massnahmen vorzuschlagen.
Risikomindernde Massnahmen können grundsätzlich organisatorischer oder baulicher Art sein. Unter den organisatorischen Massnahmen sind verkehrstechnische Organisationen, Anpassung von Vorschriften, Sicherheitsmassnahmen und Vermeidungsstrategien zu verstehen.
Bauliche Massnahmen beziehen sich auf örtliche Massnahmen, die Störfälle vermeiden oder im Eintretensfall begrenzen helfen. Sie sind in der Regel teuer.
Für die Nationalstrassenabschnitte mit hohem Risiko werden die Massnahmen im Rahmen der Beurteilung mit den Bundesbehörden bestimmt.
5.1.2. Wirkung von Massnahmen
Das Risiko kann theoretisch durch eine Verkleinerung des Schadenausmasses (S) oder der Eintretenswahrscheinlichkeit (W) vermindert werden. Das Schadenausmass (S) wird verkleinert, indem das stoffbezogene Gefahrenpotential (P) oder die Empfindlichkeit der Umgebung (U) vermindert wird.
Das stoffbezogene Gefahrenpotential (P) lässt sich durch eine Reduktion der Stoffmenge pro Transport verkleinern. Die umgebungsbezogenen Parameter (U) sind nur mit grossem Aufwand zu reduzieren. Die Eintretenswahrscheinlichkeit (W) lässt sich sowohl durch eine Verminderung der Frequenz (F) als auch durch die Reduktion der Unfallrate (UR) verkleinern. Die Unfallrate nimmt mit der Zeit eher zu und ist schwierig zu beeinflussen.
Die zwei wichtigsten Parameter, welche zu einer bedeutenden Verminderung des Risikos führen, sind die Reduktion der Frequenz und die Verminderung der transportierten Menge.
Sobald die unter Punkt 3.2 genannten Aktivitäten auf Bundesebene abgeschlossen sind, werden für die Segmente, welche die Akzeptanzkriterien nicht erfüllen, durch die SBB Risikoermittlungen erstellt. Diese punktuellen Risikoermittlungen werden zeigen, ob zu den unter Punkt 3.1 erwähnten Sicherheitsmassnahmen noch weitere folgen müssen.
Für die SBB, welche ein annähernd 3000 km langes Bahnnetz betreibt, ist ein einheitliches und pragmatisches Vorgehen für die ganze Schweiz unabdingbar. Analysen mit kantonalen Risikoansätzen, welche von den gesamtschweizerischen abweichen, werden von den SBB finanziell nicht unterstützt.
Die Auswertung der Transportrisikoanalyse Strasse zeigt, dass auf 87 Segmenten mit einer Gesamtlänge von 93 km der untersuchten Strassen des Kantons Basel-Landschaft durch den Transport von gefährlichen Gütern ein hohes Risiko besteht. Dies entspricht einem Drittel der im Untersuchungsperimeter definierten Strassenlänge. Gemäss den Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken des Kantons Basel-Landschaft sind für diese Streckenabschnitte risikomindernde Massnahmen zu ergreifen. Das Ziel dieser Massnahmen kann die Herabsetzung des Gefahrenpotentials, die Verhinderung von Störfällen oder die Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen sein.
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich als Standortkanton des Brandes in Schweizerhalle (1986) frühzeitig mit Untersuchungen und Beurteilungen von Gefahren durch gefährliche Güter befasst. Dazu mussten gezwungenermassen neue Methoden und Akzeptanzkriterien entwickelt werden. Diese weichen deshalb im Ansatz und in der Bewertung von den inzwischen teilweise auf eidgenössischer Ebene erstellten Grundlagen ab. Der Vorteil für uns ist, dass die Risikoschwerpunkte beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse heute im Kanton Basel-Landschaft durch die Transportrisikoanalyse Strasse bekannt sind und entsprechende Sicherheitsmassnahmen geprüft und realisiert werden können. Das unterschiedliche Vorgehen zwischen unserem Kanton und dem Bund könnte sich allenfalls bei der Subventionierung von Sicherheitsmassnahmen durch den Bund hingegen nachteilig auswirken, wenn nämlich nur Sicherheitsmassnahmen aus den vom Bund erstellten Grundlagen subventioniert würden. Mit dem neu zu erstellenden Bericht mit allfälligen Massnahmen und Kostenfolge, könnte dies aber im Sinne einer Vorabklärung beim Bundesamt für Strassenbau geprüft werden.
Ein objektiver Risikovergleich zwischen Strasse und Schiene ist nach den vorliegenden Analysen nicht möglich. Die ETH Zürich hat nach einem pragmatischen Ansatz Vergleiche erstellt (siehe Punkt 4). Sie kommt zum Schluss, dass weitergehende, tiefergreifende Analysen keine nennenswert neuen Erkenntnisse bringen würden. Vielmehr seien für die Strassensegmente mit Risiko hoch konkrete Massnahmen zu suchen und deren Machbarkeit zu prüfen. Dies kann durch eine einfache, standardisierte Auswirkungsanalyse erfolgen. Die organisatorischen und technischen Massnahmen sind unter Einbezug der vorhandenen Ereignisdienste auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Dazu ist ein Bericht notwendig, in dem die wichtigsten Parameter jedes Segmentes mit hohem Risiko aufgelistet sind. Die Beurteilung eines Handlungsbedarfes ist nur so transparent und nachvollziehbar. Risikovermindernde Massnahmen sind möglicherweise mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten sind deshalb im künftigen Bericht, den der Landrat beschliessen soll, abzuschätzen. Damit können die möglichen Massnahmen auch in Bezug auf das Kosten/Nutzen-Verhältnis beurteilt werden. Die so ermittelten Massnahmen sollen in einem nächsten Schritt in den Planungen der zuständigen Dienststellen Eingang finden.
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt mit der Transportrisikoanalyse Strasse nun über eine gute und solide Grundlage über die Risiken durch den Transport gefährlicher Güter. Wichtig ist auch, dass die Transportrisikoanalyse bei künftigen Verlagerungen des Strassenverkehrs wieder aktualisiert wird, damit überprüft werden kann, ob nicht irgendwo neue, hohe Risiken entstehen.
Die Risikodiskussion hat in jedem Fall zwischen den Risikoverursachern und der von den Risiken betroffenen Bevölkerung zu erfolgen. Welche Risiken schlussendlich die Bevölkerung noch akzeptieren will und welche Sicherheitsmassnahmen dazu vom Kanton Basel-Landschaft finanziert werden sollen, muss auf der politischen Ebene entschieden werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident
der Landschreiber