Vorlage 1998-064: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-064 vom 31. März 1998


Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Situation Schiene

3.1. Sicherheitsmassnahmen bei den SBB


Das Bundesamt für Verkehr als Vollzugsbehörde der Störfallverordnung für die Schienen hat im Rahmen der Nachforderungen zu den Kurzberichten der SBB-Strecke Basel-Chiasso von den SBB verbindliche Sicherheitsmassnahmen und -konzepte verlangt. Folgende Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung resp. zur Begrenzung der Auswirkungen bei einem Störfall wurden darauf zusätzlich von den SBB geprüft und bereits eingeführt:


- Aufbau eines Netzes von Zugskontrolleinrichtungen zur Früherkennung von kritischen Betriebssituationen.


- Entgleisungsdetektoren im Zug zum Feststellen eines entgleisten Wagens, damit der Zug unverzüglich angehalten werden kann (Test von zwei Versuchssystemen).


- Die Verkürzung der Kontroll- und Revisionsintervalle für Kesselwagen und fahrleistungsabhängige Revisionsintervalle stellen innerhalb eines Intervalls die technische Fahrtüchtigkeit sicher.


- Der Kesselwagenpark wurde durch Ausrangieren der technisch nicht mehr genügenden Fahrzeuge bereinigt.


- Ganzzüge mit Mineralölprodukten werden an der Grenze und beim Absender einer verstärkten Kontrolle unterzogen.


- Durch das Cargo Informationssystem CIS (an allen Bahnhöfen) wird eine umfassendere Information über transportierte Gefahrengüter im Ereignisfall gewährleistet.


- Durch ein Betriebsleitsystem kann der aktuelle Stand im Zugverkehr überwacht werden; zwischen Lokführer und Betriebsleitzentrale kann über Funk kommuniziert werden.


- Alle am Gefahrenguttransport beteiligten Mitarbeiter werden speziell ausgebildet.


- Bis ins Jahr 2000 werden netzweit Einsatzpläne erstellt, welche eine effiziente Zusammenarbeit der SBB mit den externen Ereignisdiensten gewährleisten.


- Die bestehenden 11 Lösch- und Rettungszüge wurden mit sechs weiteren ergänzt. Einer davon ist in Basel stationiert.


- Für den Bereich Transport gefährlicher Güter wurde ein Qualitätsmanagement mit ISO-Zertifizierung erstellt.


Dieser Auszug von Massnahmen hat die SBB unabhängig vom Verfahren nach Störfallverordnung eingeführt. Es wird sich zeigen, ob weitere risikovermindernde Massnahmen als Resultat der anstehenden, von der SBB durchzuführenden Risikoermittlungen eingeleitet werden müssen.




3.2. Stand der Arbeiten SBB nach Störfallverordnung


Im Rahmen des ordentlichen Vollzuges bei den SBB wurden die geforderten Kurzberichte für alle Streckenabschnitte im Netz erstellt und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) als zuständige Vollzugsbehörde eingereicht. Die Beurteilung gemäss Art. 6 der Störfallverordnung durch das BAV liegt noch nicht vor, weil die entsprechenden Beurteilungskriterien für mobile Risiken erst erarbeitet werden.


Die vom BUWAL geleitete „Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien" definiert zur Zeit folgende Beurteilungskriterien für die Bahn:


- schwere Schädigung,


- hinreichend kleine Wahrscheinlichkeit für schwere Schädigungen,


- festlegen von Akzeptanzkriterien im Wahrscheinlichkeits-Ausmass-Diagramm (WA), damit festgelegt werden kann, wo eine Risikoermittlung erstellt werden muss.


Die SBB haben sich bereit erklärt, gleichzeitig ein Fallbeispiel für eine Risikoermittlung „Bahn" durchzuführen, anhand dem die Beurteilungskriterien diskutiert werden können. Als Pilotprojekt wurde der Bereich des Bahnhofs Biel gewählt. Unsere Bemühungen, den Rangierbahnhof Muttenz zu nehmen, scheiterten gemäss Auskunft SBB an der Komplexität dieses Bahnhofes.


Das Fallbeispiel Biel konnte Ende Februar 1998 abgeschlossen werden. Die „Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien" wird das weitere Vorgehen bestimmen. Weitere Risikoermittlung werden gemäss SBB im Laufe des Jahres 1998 folgen, wenn die entsprechenden Segmente durch die zuständige Vollzugsbehörde (Bundesamt für Verkehr) definiert sind. Der Rangierbahnhof Muttenz hat diesbezüglich auch bei den SBB eine hohe Priorität.


Die SBB konzentrieren sich mit diesem Vorgehen auf eine gesamtschweizerische Lösung. Kantonale Lösungen werden von der SBB nicht unterstützt.



Back to Top