Vorlage 1998-064: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-064 vom 31. März 1998


Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft

2.1. Ziel und Zweck


In der Risikoanalyse sind die Umweltrisiken im Kanton Basel-Landschaft, die durch den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse entstehen, dargestellt und quantifiziert worden. Entsprechend dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) und insbesondere der Störfallverordnung vom 27. Februar 1991 wurden die Transportrisiken bezüglich der Gefährdung


- des Wassers (Oberflächen- und Grundwasser),


- des Bodens bzw. Pflanzen,


- der Luft bzw. Mensch/Tier,


erfasst.


Die verschiedenen Risiken beim Transport gefährlicher Stoffe sind nicht nur durch den Vorgang des Transportes selbst, des Eigenrisikos, sondern auch durch das Zusammentreffen mit anderen Risiken, sogenannten Fremdrisiken, bestimmt. Dies bedeutet, dass das Transportrisiko nicht nur vom transportierten Gut (Menge und Eigenschaft), sondern von weiteren Parametern, wie zum Beispiel Unfallgeschehen und Transportwegbeschaffenheit, abhängt. Ebenso erscheinen in der Darstellung der Risiken die unmittelbaren Parameter zur Umgebung der Transportwege. Dabei müssen Aspekte wie Siedlungsdichte, Grund- und Oberflächenwasser, Kunstbauten wie Viadukte und Tunnels in der Risikobewertung berücksichtigt werden.


Grundsätzlich werden sämtliche Stoffe erfasst, welche unter die Verordnung vom 17. April 1985 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR, Ordonnance S uisse relative au transport des marchandises D angereuses par R oute) fallen. Ausgenommen sind explosive Stoffe für Militärzwecke und radioaktive Stoffe, für welche separate Regelungen gelten. Die SDR-Verordnung regelt die Transporte von gefährlichen Gütern mit Motorfahrzeugen und ihren Anhängern und enthält Bedingungen, die bei der Beförderung von gefährlichen, gesundheitsschädlichen, ekelerregenden und ansteckungsgefährlichen Stoffen erfüllt sein müssen; so z.B. besondere Ausbildung der Fahrzeuglenker, Mitführen eines Unfallmerkblattes für das transportierte Gefahrengut, spezielle Markierung des Fahrzeuges (orange Tafel und Nummerncode), Fahrverbot für spezielle Streckenabschnitte wie Grundwasserschutzzonen, Einschränkungen für Tunneldurchfahrten etc..


Transportdaten aufgrund von Statistiken waren weder beim Kanton Basel-Landschaft noch bei den zuständigen Bundesstellen verfügbar, welche zur Erfüllung des Auftrages auch nur annähernd genügt hätten. Die zeitintensive Erhebung der Güterströme musste deshalb im Rahmen der vorliegenden Studie durchgeführt werden.


Eine umfassende und vergleichbare Darstellung der einzelnen Risikopotentiale, aufgeteilt auf die einzelnen Strassensegmente, musste gleichartig für jedes Strassensegment erhoben und mit einem entsprechenden Modell, das die unterschiedlichen Elemente des Gesamtrisikos verknüpft, berechnet werden.




2.2. Abgrenzungen


2.2.1. Abgrenzung der Transportrisikoanalyse


Mit der vorliegenden Studie sind die Gefahren, die beim Transport gefährlicher Güter im Kanton Basel-Landschaft entstehen, erfasst worden. Im Zentrum stehen die mobilen Gefahrenquellen; stationäre Risiken, die z.B. bei der Lagerung oder dem Umschlag gefährlicher Güter bestehen, sind nicht Gegenstand der Untersuchung.


Transporte gefährlicher Güter finden im Kanton Basel-Landschaft auf dem Rhein, auf der Schiene und auf der Strasse statt. Diese Untersuchung beschränkt sich auf den Verkehrsträger Strasse. Über den Verkehrsträger Rhein wurde vom Kanton Basel-Landschaft gemeinsam mit den Kantonen Aargau und Basel-Stadt ein Kurzbericht gemäss Art. 5, Ziff. 2 erarbeitet. Für den Verkehrsträger Schiene sind die SBB verantwortlich. Sie haben einen Kurzbericht über die Eisenbahnanlagen im Kanton Basel-Landschaft gemäss Art. 5, Ziff. 2 der Störfallverordnung erstellt. Bis Ende 1997 wurde weder über den Rhein noch über die Schienen im Kanton Basel-Landschaft eine Risikoermittlung gemacht.


Die Transporte gefährlicher Güter im Kanton Basel-Landschaft lassen sich in drei Gruppen unterteilen:


- Transitverkehr (Transitverkehr durch BL von Kantonsgrenze zu Kantonsgrenze, Quelle und Ziel ausserhalb des Kantons, zum Teil Transit durch die Schweiz),


- Ziel- oder Quellverkehr (Ziel oder Quelle im Kanton),


- Binnenverkehr (Ziel und Quelle im Kanton selbst).




2.2.2. Verkehrsnetz


Die Untersuchung ist begrenzt auf das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Bedingt durch die Erweiterung des Kantonsgebietes per 1.1.1994 wurden die Durchgangsstrassen im neuen Bezirk Laufental nachträglich in die Untersuchung einbezogen.


Grundlage für die Auswahl der Strassenzüge, die in die Analyse miteinbezogen wurden, ist die Eidgenössische Verordnung über die Durchgangsstrassen vom 6. Juni 1983. Zusätzlich wurden weitere Strassen berücksichtigt, auf denen mit häufigeren Gefahrenguttransporten zu rechnen ist. Dies sind vor allem Strassen in der Gegend von Chemiebetrieben und Verbindungsstrassen zwischen wichtigen Verkehrsachsen.


Das Verkehrsnetz wurde bereits mit dem bestehenden Gesamtverkehrsmodell der Region Basel erfasst. Das Gesamtverkehrsmodell konnte für die weiteren Schritte als ideales Arbeitsinstrument eingesetzt werden.


Die betroffenen Strassenabschnitte sind im Anhang 1 (Strassennetz) dargestellt.


Das untersuchte Strassennetz mit einer Länge von rund 280 km wurde in 275 Segmente eingeteilt. Bei der Einteilung wurden folgende Kriterien berücksichtigt:


- Lage der Verkehrsknotenpunkte,


- Ortsgrenzen, Bevölkerungsdichte, Grenzen von Schutzgebieten, bauliche Gegebenheiten (Tunnels, Brücken, Mauern, Böschungen),


- Segmentlänge zwischen 750m und 1500m.




2.3. Methodik


2.3.1. Risikobestimmende Faktoren


Das Risiko (R) eines Gefahrenguttransportes ergibt sich aus dem Zusammenwirken verschiedener Elemente. Im Schema „Methodik" sind die risikobestimmenden Faktoren in ihrer Verknüpfung dargestellt. Nach der allgemein gültigen Definition wird das Risiko mathematisch als Verknüpfung aus dem Schadensausmass (S) mit der Eintretenswahrscheinlichkeit (W) eines Störfalls beschrieben.


Zur Beschreibung des Schadensausmasses (S) sind das stoffbezogene Gefahrenpotential (P) und die umweltbezogenen Parameter (U) relevant. Das Gefahrenpotential (P) wird aus den physikalischen, chemischen und toxischen Eigenschaften einer Substanz bestimmt. Beim Transport werden jedoch Gebiete mit unterschiedlichen Empfindlichkeiten durchquert, was von Ort zu Ort eine andere Tragweite bei einem Verkehrsunfall bedeutet. Diese Empfindlichkeit der Umgebung (U), sogenannte umgebungsbezogene Parameter, wird unter anderem durch Aspekte wie Siedlungsdichte, Grund- und Oberflächenwasser, aber auch Naturschutzgebiete sowie Biotope wiedergegeben. Darüber hinaus wird das Schadenausmass auch bestimmt durch bauliche Aspekte wie z.B. Tunnels, Brücken, Böschungen, Schutzmauern oder Entwässerungsanlagen, welche die Folgen eines Unfalls für die Umwelt noch verstärken oder auch verringern können.


Zur Beschreibung der Eintretenswahrscheinlichkeit (W) ist die Frequenz (F) eines Gefahrenguttransportes sowie die Unfallrate (UR) auf dem entsprechenden Strassensegment massgebend.


Schema: Methodik:


* Die Umweltbereiche werden weiter unterteilt in Boden (T), Wasser (A), Luft (H)



Fortsetzung


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