Vorlage 1998-064: Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-064 vom 31. März 1998
Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Ausgangslage
Über die stationären Betriebe mit gefährlichen Stoffen im Kanton Basel-Landschaft wurde 1988 eine umfassende Risikoanalyse erstellt. Darauf folgend beauftragte der Landrat 1989 die Regierung, die Risiken des Transportes von gefährlichen Gütern zu analysieren. Die Regierung erteilte deshalb 1991 der Arbeitsgemeinschaft Suiselectra / Rapp / Geo und Partner den Auftrag, eine Risikoanalyse über den Transport gefährlicher Güter zu erstellen. In dieser Risikoanalyse beschränkte man sich auf die Strassentransporte. Für die Transportwege Schiene (Verantwortungsbereich SBB) und Rhein wurden später im Rahmen der Störfallverordnung Kurzberichte erstellt. Zur Lösung der umfassenden und komplexen Aufgaben wurde zur Erstellung der Transportrisikoanalyse Strasse BL ein zweiteiliges Verfahren, bestehend aus einer Vor- und Hauptstudie, gewählt. Dabei wurde in der Vorstudie die Datenlage erarbeitet und die Methodik anhand einer Pilotstrecke überprüft.
Die Transportrisikoanalyse Strasse BL (Hauptstudie) wurde dem Landrat mit der Vorlage 96/147 am 28. November 1996 vorgestellt und die Resultate zur Kenntnis gebracht. Für die Strassensegmente mit hohem Risiko wollte die Regierung einen Bericht mit dem Vorschlag allfälliger Sicherheitsmassnahmen erstellen.
Die Diskussion im Landrat beschränkte sich hauptsächlich auf die Aussage, dass das Schwergewicht der Massnahmen zur Risikominderung vor allem im organisatorischen Bereich, insbesondere in der Verlagerung der Mineralöltransporte von der Strasse auf die Schiene zu suchen seien.
Die Mehrheit des Landrates wollte keinen Bericht über Sicherheitsmassnahmen für den Verkehrsträger Strasse erstellen lassen, bevor die Risiken durch den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene besser analysiert sind. Die Vorlage 96/147 wurde an die Regierung zurückgewiesen, damit in einer neuen Vorlage die Risiken und Sicherheitsmassnahmen für den Bereich Schiene transparenter dargestellt werden können und mit den Risiken auf der Strasse verglichen werden können. Die Regierung sollte dadurch auch die Möglichkeit erhalten, mehr Druck auf die SBB auszuüben.
Prognosen deuten auf eine starke Zunahme von Transporten gefährlicher Stoffe auf Strassen und Schienen. Heute werden auch speziell toxische oder explosive Stoffe, infolge eines scharfen Preiskampfes als Transitverkehr durch die Schweiz transportiert. Dies geht zu Lasten der Sicherheit der an die Verkehrswege angrenzenden Bevölkerung. Infolge eines „Beinahe-Unfalles" mit druckverflüssigtem Gas in Muttenz gelangten wir an den Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes. Unsere Bitte war, die Frage zu prüfen, ob nicht gewisse Stoffe lokal weiterverarbeitet werden könnten und somit auf diese Transporte verzichtet werden könnte. Bundesrat Leuenberger hält in seinen Schreiben vom 8. August 1997 und 30. Januar 1998 fest, dass ein Transportverbot solcher Stoffe den Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Sicherheitsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entgegen laufe. Einschränkende nationale Massnahmen seien aber nicht auszuschliessen und würden im Rahmen des Vollzuges der Störfallverordnung systematisch untersucht.