1998-059_5.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-059 vom 17. März 1997


Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





7 Kosten und Finanzierung

7.1 Investitionskosten


Aufgrund des Kostenvoranschlages der Vorprojekte ergeben sich für die beiden Anlagen folgende Investitionskosten:




7.2 Projektfinanzierung


7.2.1 Beiträge Dritter


- Beiträge des Bundes
Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr beitragsberechtigt.


-Beiträge der Gemeinden
Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffenen Gemeinden oder Private keine Beiträge an die Investitionen für den Um- und Ausbau der Abwasseranlagen zu leisten.




7.2.2 Betriebs- und Kapitaldienstkosten


Die Betriebskosten werden für Energien, Betriebsmittel, Personalkosten, Transporte, Schlammentsorgung sowie Reparaturen und Unterhalt aufgewendet.


Die Kapitalkosten basieren auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (Annuität a = 0.09634). Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten:


Für die Aufrechterhaltung des Betriebes der neu gebauten Anlagen reicht der heutige Personalbestand aus.




8 Mitberichts - und Vernehmlassungsverfahren


Im Dezember 1997 wurde der Entwurf der Landratsvorlage den betroffenen Gemeinden und verschiedenen Amtsstellen zur Stellungnahme unterbreitet.


Die Vorschläge der Amtsstellen wurden in der Vorlage berücksichtigt.


Die beiden Gemeinden Maisprach und Hersberg haben wie folgt Stellung genommen:


Der Gemeinderat von Maisprach regt an, die Hauptstrasse - entlang der ARA - mit Leitplanken zu sichern. Der Grund ist, dass schon zweimal ein Fahrzeug von der Strasse abgekommen ist, den Zaun durchbrochen hat und erst auf dem Areal der ARA zum Stillstand kam. Dem Wunsch kann entsprochen werden. Im übrigen ist die Gemeinde Maisprach mit der Vorlage einverstanden.


Der Gemeinderat von Hersberg ist mit der Vorlage einverstanden.




9 Gesetzesmässigkeit , Finanzreferendum


Die vorgesehenen Ausbauten der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird pro Vorhaben ein Verpflichtungskredit beantragt. Die Massnahmen sind grundsätzlich unabhängig voneinander realisierbar. Aus Gründen der vom Gewässerschutz her gebotenen Dringlichkeit sollen sie aber gemeinsam bis 1999 realisiert werden. Die Natur der Bauvorhaben - bei beiden Anlagen wird grundsätzlich ähnliches realisiert werden - erlaubt gestützt auf das Finanzhaushaltgesetz eine Sammelvorlage. Allerdings soll in der gleichen Vorlage nicht ein einziger Verpflichtungskredit, sondern je einer pro Vorhaben beantragt werden. Die Massnahmen pro Anlage umfassen neue Ausgaben, welche die referendumspflichtige Limite von Fr. 500 000.-- jeweils übersteigen. Die Verpflichtungskredite für die Ausbauten der Abwasserreinigungsanlagen Maisprach und Hersberg unterstehen daher gemäss § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.




10 Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit vorliegender Landratsvorlage abzuschreiben wären.




11 Ausblick auf Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG)


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) beschlossen. Zur Zeit werden alle Detailabklärungen, die für eine Landratsvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" nötig sind, vorgenommen. Die Vorlage soll im Laufe des Herbstes 1998 im Parlament behandelt werden. Die Volksabstimmung ist für Sommer 1999 vorgesehen.


Unabhängig vom Ausgang der für die Bildung der IBBL AG noch notwendigen Entscheide von Parlament und Volk sind im Abwasser- und Abfallbereich weitere Investitionen fällig.


Aufgrund der mit Abwasser verschmutzen Bäche in Maisprach und Hersberg sind die in dieser Vorlage erwähnten Ausbauten jetzt erforderlich. Die durch die Erstellung resultierenden Kapitaldienstkosten werden - zusammen mit den Betriebskosten und den Jahreskosten der übrigen AIB-Abwasseranlagen - den Abwasserproduzentinnen und -produzenten überwälzt (1995: Fr. 1.78/m3 verbrauchtes Trinkwasser; 1996: Fr. 1.73/m3 verbrauchtes Trinkwasser). Mit diesen Einnahmen deckt das Amt für Industrielle Betriebe seinen Aufwand im Geschäftsbereich Abwasser und bezahlt u.a. der Finanzverwaltung Amortisation und Schuldzinsen der Abwasseranlagen. Wenn das Amt für Industrielle Betriebe zu den Industriellen Betrieben Baselland AG wird, ändert sich daran nichts: Die beim Übertritt bestehende Restschuld (des AIB beim Kanton) von allen Anlagen muss von den IBBL AG abgetragen werden.


Liestal, 17. März 1998


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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