1998-059_2.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-059 vom 17. März 1997
Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3 Bedarf
3.1 Verhältnis zum Regierungsprogramm
Im Regierungsprogramm 1995 - 1999 ist unter Kapitel 4.1 "Umwelt", im Abschnitt "Gewässerschutz" unter anderem aufgeführt, dass "im Laufe der nächsten Jahre weitere lokale Anlagen schrittweise ausgebaut werden sollen."
Die vorgesehenen Massnahmen stellen also eine logische Konsequenz der im Regierungsprogramm zum Ausdruck gebrachten Absicht dar. Im Investitionsprogramm 1997 bis 2007 der Bau- und Umweltschutzdirektion sind die notwendigen Massnahmen ebenfalls vorgesehen.
Das Baugebiet der Gemeinde Maisprach wird heute mit Ausnahme einiger Liegenschaften, bei welchen das Regenwasser direkt in den Bach eingeleitet wird, im Mischsystem entwässert.
Die ARA Maisprach wurde 1972 für 500 Einwohnergleichwerte (EGW) erstellt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Maisprach bestehen Mischwasserüberlaufbauwerke. Eine Ueberprüfung dieser Ueberlaufbauwerke zeigt, dass diese bei fachgerechter Betriebsweise erst Mischwasser entlasten, wenn das Abwasser sehr stark verdünnt und unkritisch ist. Aus diesem Grund gelten diese Entlastungsbauwerke heute und auch in Zukunft als unproblematisch. Hingegen entlastet die ARA z.T. schon bei Trockenwetter und bei Regen dauernd, was eine unannehmbare Belastung für das Gewässer bedeutet. Das Qualitätsziel des Buuserbaches wird gemäss Untersuchungsbericht der Aufsichtsbehörde über Leistung und Zweckmässigkeit lokaler ARAs im Baselbiet nicht erreicht. Ebenso genügt die Qualität des in den Buuserbach eingeleiteten Abwassers den Anforderungen der eidgenössischen Vorschriften nicht.
Die Niedrigwassermenge Q 347 (Wassermenge, die in 347 Tagen des Jahres im Vorfluter nicht unterschritten wird), welche im Buuserbach in Maisprach gemessen wurde, beträgt ca. 130 l/s. Bei einem 2-fachen Trockenwetteranfall von 5,6 l/s plus 1.0 l/s Fremdwasser ergibt dies ein Verhältnis von gereinigtem Abwasser zu Bachwasser von 1:20, was als günstig zu bezeichnen ist.
Die ARA Hersberg wurde 1968 für 250 Einwohnergleichwerte (EGW) erstellt. Das Baugebiet der Gemeinde Hersberg wird grösstenteils im Mischsystem entwässert. Einige wenige Liegenschaften werden im Trennsystem entwässert. Die zugehörige Sauberwasserleitung ist allerdings heute am Dorfende noch an das Mischwassersystem angeschlossen. Im weiteren besteht längs durch das Dorf eine Sauberwasserleitung für Drainagewasser usw. Diese Leitung entlastet bei Regenwetter wegen dem geringen Leitungsquerschnitt in den Schmutzwasserkanal; sie kann daher ihren Zweck gar nicht erfüllen. Im Hinblick auf den Neubau der ARA Hersberg liess die Gemeinde ein Entwässerungsgrobkonzept erstellen. Die erste Etappe zur Realisierung des Entwässerungsgrobkonzeptes umfasst die Abtrennung und konsequente Ableitung von (stetig fliessendem) Sauberwasser. Die oben aufgezeigten Mängel (Anschluss Sauberwasserleitung an Schmutzwasserkanal, Entlastung von Drainagewasser in den Schmutzwasserkanal bei Regenwetter) werden damit saniert.
Der Auslauf der ARA Hersberg bildet zusammen mit dem erwähnten Sauberwasser die Quelle des Arisdörferbaches. Demzufolge kann nicht über ein Verdünnungsverhältnis im herkömmlichen Sinn gesprochen werden. Der Auslauf der ARA entspricht jedenfalls nicht den Anforderungen der Eidgenössischen Verordnung über Abwassereinleitung.
Im weiteren kann zusammenfassend gesagt werden, dass die Ende der sechziger und anfangs der siebziger Jahre in Betrieb genommenen lokalen Kläranlagen neben der fehlenden Mischwasserbehandlung folgende grundsätzliche Mängel aufweisen: Die Leistungsfähigkeit der Nachklärbecken ist ungenügend. Bei erhöhter hydraulischer Belastung der Anlage fliesst Belebtschlamm ab und belastet das Gewässer. Durch das Ansteigen der Bevölkerungszahlen reichen die Kapazitäten der Anlagen nicht mehr. Ein Schlammstapel fehlt. Die technischen Einrichtungen sind sanierungsbedürftig.
Der Anteil von sauberem Fremdwasser am gesamten zu behandelnden Abwasser ist in beiden Gemeinden hoch und muss schrittweise reduziert werden. Insbesondere sind noch viele Drainage- und Sickerwasserleitungen an die Kanalisation angeschlossen. Diese Massnahmen im Netz gehören jedoch nicht zur vorliegenden Vorlage. Es ist Aufgabe der Gemeinden, hier schrittweise im Rahmen der GEP-Umsetzung für Abhilfe zu sorgen.
Nach Angaben von kantonalen Stellen und den Behörden der beiden Gemeinden kann von folgendem Bevölkerungszuwachs und Dimensionierungswert ausgegangen werden:
| Einwohnerzahl | Maisprach | Hersberg |
| effektiv 1970 | 483 | 137 |
| effektiv 1995 | 796 | 272 |
| Prognose 2015 total Einwohner Gemeinde | 940 | 320 |
| nicht an ARA anzuschliessen | 64 | 7 |
| Prognose 2015 total an ARA anzuschliessen | 876 | 313 |
| Zuschlag gewerbliche Einwohnergleichwerte (EGW) | 60 | 3 |
| Dimensionierungswert (EGW) (gerundet) | 940 | 320 |
Die nachfolgenden Daten dienen als Dimensionierungsgrundlage:
| Wassermengen (Jahresmittel) | Maisprach | Hersberg |
| Trink-/Brauchwassermenge (l/
EGW×d
)
- Ist Zustand - Prognose 2015 1) |
188 150 |
199 180 |
| Fremdwasser (l/
s
)
- Ist Zustand - Prognose 2015 2) |
1,0 0,5 |
0,4 0,2 |
| Trockenwetteranfall Abwasser (l/ s ) Regenwetteranfall (l/ s ) | 3,3 6,1 |
1,3 2,4 |
1)
Ist durch Sparmassnahmen zu erreichen
2)
Ist durch Sanierungen zu erreichen.
Grösse und Kosten der beiden Anlagen sind namentlich vom Trinkwasserverbrauch der Bevölkerung sowie vom in die Kanalisation gelangenden Fremdwasser abhängig. Bei der Dimensionierung der beiden Anlagen für das Jahr 2015 wurde davon ausgegangen, dass der spezifische Verbrauch an Trinkwasser (bei steigender Bevölkerungszahl) bis zu diesem Zeitpunkt reduziert sowie Fremdwassereindringstellen eliminiert werden.
Die Gemeinde Maisprach hat das Kanalisationsnetz in den letzten Jahren zusammen mit Strassenausbauten vollständig saniert. Bei am Bach liegenden Liegenschaften wurde das Regenwasser z.T. direkt in diesen eingeleitet. Ein flächendeckendes Trennsystem wird kurz bis mittelfristig für das heute überbaute Gebiet nicht realisiert, d.h., auf eine Mischwasserbehandlung kann nicht verzichtet werden; sie soll allerdings moderat ausfallen. Für die Dimensionierung der Mischwasserbehandlung wird davon ausgegangen, dass künftige Neubaugebiete im Trennsystem entwässert werden:
| Baugebiet | 29 ha |
| bebaut ca. 70 % | 20.3 ha |
| Abflussbeiwert c 1) | 0.25 |
| Reduzierte Fläche 2) | 5.1 ha |
1)
Abflussbeiwert c = Verhältnis des Momentanabflusses zur Niederschlagsmenge
2)
Reduzierte Fläche = bebautes Gebiet x Abflussbeiwert c
Eine 1997 für die Gemeinde Hersberg in Auftrag gegebene Studie zeigt Möglichkeiten der Sanierung des Entwässerungssystems auf. Bei der gewählten Lösung ist in einer ersten Etappe bis ca. ins Jahr 2007 das Sauberwasser separat abzuleiten. Künftige Neubaugebiete werden im Trennsystem entwässert. Dabei erfolgt die Einleitung des Regenwassers - nach einer Retention - in die Sauberwasserleitungen. In einer zweiten Etappe werden im überbauten Gebiet, wo noch keine Trennkanalisation besteht, langfristig Regenwasserkanäle erstellt. Die privaten Regenwasserabflüsse werden so weit an die Regenwasserkanäle angeschlossen als dies wirtschaftliche vertretbar ist. Aus diesem Grunde kann nicht auf eine Mischwasserbehandlung verzichtet werden. Für die Dimensionierun g wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
| Baugebiet | 13 ha |
| bebaut ca. 60 % | 8.8 ha |
| Abflussbeiwert c 1) | 0.25 |
| Reduzierte Fläche 2) | 2.6 ha |
1)
Abflussbeiwert c = Verhältnis des Momentanabflusses zur Niederschlagsmenge
2)
Reduzierte Fläche = bebautes Gebiet x Abflussbeiwert c
3.4.1 Gewässerschutzziele
Der Entwurf der Verordnung über die Abwassereinleitungen vom September 1992 zum Gewässerschutzgesetz des Bundes (1991) sowie die Verordnung über Abwassereinleitungen vom 8. Dezember 1975 legen die anzustrebenden Qualitätsziele für Fliessgewässer grundsätzlich fest: Als Folge von Abwassereinleitungen dürfen keine Schlammbildung, Trübung, Verfärbung oder Schaumbildung entstehen. Ferner dürfen sich der Geschmack und der Geruch des Wassers gegenüber dem natürlichen Zustand nicht verändern. Es sollen weder lästige Wucherungen von Algen und höheren Wasserpflanzen auftreten, noch sollen sich von Auge sichtbare Kolonien von Bakterien und Pilzen bilden. Die tierische Artenzusammensetzung soll jener eines nur schwach belasteten Gewässers entsprechen. Damit die Bäche unterhalb der Einleitstelle der beiden Abwasserreinigungsanlagen in Zukunft wieder als schwach belastete, den Gewässerschutzzielen entsprechende Gewässer eingestuft werden können, muss die Qualität des gereinigten Abwassers der eidgenössischen Verordnung über Abwassereinleitungen entsprechen. Zusätzlich ist die kantonale, verschärfte Bedingung bezüglich Konzentration an ungelösten Stoffen einzuhalten:
| Parameter | Maisprach | Hersberg |
| BSB 5 | 20 mg/l | 20 mg/l |
| DOC | 10 mg/l | 10 mg/l |
| TOC | 17 mg/l | 17 mg/l |
| GUST | 10 mg/l (VO:20 mg/l) 1) | 10 mg/l (VO:20 mg/l) 1) |
Legende:
BSB5: biochemischer Sauerstoffbedarf (in 5 Tagen)
DOC: gelöster organischer Kohlenstoff
TOC: Total organischer Kohlenstoff
GUST: gesamte ungelöste Stoffe
1)
VO: Verordnung über Abwassereinleitungen des Bundes
Im weiteren müssen allfällige feste Stoffe, welche bei Regen entlastet werden und im Bachbett und Uferbuschwerk hängen bleiben können, mechanisch zurückgehalten werden.
Weitere Forderungen im Sinne der Gewässerschutzziele, welche allerdings nicht Gegenstand dieser Vorlage bilden, sind:
Reduktion bzw. Elimination von Eintrittsstellen von stetig fliessendem Sauberwasser in das Kanalnetz
Reduktion der Belastung aus landwirtschaftlich genutzten Flächen
3.4.2 Projektziele
Die Anlagen sind so zu bemessen und auszurüsten, dass die Umweltbelastung zufolge Einleitung und Reinigung des Abwassers unter Beachtung der im folgenden aufgeführten Ziele, Anforderungen und Randbedingungen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften gehalten wird.
Namentlich sind zu beachten:
- Verhinderung von Geruchs- und Lärmemissionen
- keine Gefährdung des Grundwassers
- korrekte Rückstandsentsorgung resp. -Verwertung
Einfaches, zweckmässiges Betriebskonzept und damit
- hohe Betriebssicherheit
- hohe Wartungs- und Benutzerfreundlichkeit
- hohe Unfallsicherheit in Betrieb und Instandhaltung
Angepasste Elastizität bezüglich Betrieb, Ergänzungen, Änderungen, Wirkungsgrad
Konzept der Anlage so, dass
- minimaler Landbedarf durch kompakte Bauweise resultiert
- minimaler Materialaufwand resultiert
- Recycling von Stoffen möglich
Der lokalen Situation angepasstes, einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage durch architektonische Gesamtgestaltung und naturnahe Umgebungsgestaltung (Einbezug der Umgebung)
Minimaler Energiebedarf, optimale Energienutzung
Optimale Durchführung späterer Erhaltungsmassnahmen (betrieblicher Unterhalt; baulicher Unterhalt; Instandsetzung; Erneuerung; Ersatz von Komponenten, Anlageteilen, Gesamtanlage)
Erreichung minimaler Lebensdauer
- Kanäle 60 Jahre
- Tragkonstruktion, Becken, Ausbau, Verkleidung 20 Jahre
- elektromechanische, mechanische, steuerungs- 15 Jahre und messtechnische Ausrüstung/Installation
Minimale Jahreskosten (Betriebskosten, Kapitaldienstkosten)
Etappierung Bauablauf so, dass
- insgesamt eine rasche Realisierung möglich ist;
- die Qualität beim heutigen Betrieb wenn möglich während der Bauzeit erhalten bleibt;
- möglichst eine sofortige Nutzung erstellter Anlagenteile gewährleistet ist.