Vorlage 1998-045: Revision Gesetz Gewaltentrennung
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-045 vom 11. März 1998
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (Entwurf)
(Entwurf (Variante); Änderung von § 51 Absatz 2 KV: Streichung der selbständigen kantonalen Betriebe)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Änderung vom ...
I.
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) wird wie folgt geändert:
§ 51 Absatz 2
2 Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der erstinstanzlichen Gerichte und höhere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsverwaltung können dem Landrat nicht angehören.
II.
Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch den Bund.
III.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber: