1998-040_vsd_8.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
6 Kantonales Laboratorium
6.1 Rechtsetzung
Am 1. Juli 1997 sind die Verordnung über den kantonalen Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und die Gebührenverordnung über die Lebensmittelkontrolle bei der Tierhaltung, Schlachtung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Fleischverarbeitung in Kraft getreten. Die neue Kantonale Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ist die notwendige Anpassung an die Mitte 1995 in Kraft getretene neue Lebensmittelgesetzgebung. Die neue Vollzugsverordnung deckt sowohl die Bedürftnisse des kantonalen Laboratoriums als auch diejenigen des kantonalen Veterinärdienstes ab. Die wesentliche Neuerung ergibt sich bei der Fleischkontrolle. Die Fleischkontrollorgane werden nicht mehr von den Gemeinden bestimmt, sondern direkt vom Kanton gewählt. Dies ist eine Folge der neuen Lebensmittelgesetzgebung. Die neue Gebührenverordnung über die Lebensmittelkontrolle bei der Tierhaltung, Schlachtung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Fleischverarbeitung regelt die zu erhebenden Gebühren. Sie ist Teil der notwendigen Anpassungen an die neue Lebensmittelgesetzgebung. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird neu auf kantonaler Stufe geführt.
Die Kantone der Nordwestschweiz unterhielten aufgrund der Bundesgesetzgebung einen milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst (mKBD). Mit dem EWR-Nein der Schweiz musste der Bund die Gesetzgebung vor allem auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Milchwirtschaft überarbeiten. Der Kanton Aargau und der bernische Amtsbezirk Moutier haben, weil sie zukünftig eigene kantonale Lösungen anstreben, in der Folge die interkantonale Vereinbarung über den mKBD gekündigt. Da die Kantone weiterhin aufgrund der Bundesgesetzgebung neu einen milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienst (mIBD) unterhalten müssen, haben die vier Kantone BL, BS, JU und SO sowie die Milchproduzenten und Milchverwerter eine gemeinsame Lösung gesucht und eine neue interkantonale Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen mIBD unterzeichnet. Die neue Vereinbarung trat am 1.Januar 1998 in Kraft. Die gemeinsame Lösung ist wesentlich kostengünstiger als ein Alleingang.
6.2 Organisation
Zwei technische Angestellte wurden intern zu Lebensmittelkontrolleuren ausgebildet und gemäss der Verordnung über die Mindestanforderungen an Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure geprüft. Sie ersetzen die früheren Ortsexperten, entlasten die beiden kantonalen Lebensmittelinspektoren mit selbständiger Probenerhebung und Betriebsinspektionen in einfacheren Betrieben. Mit dieser Neuorganisaton wurde eine Steigerung der Leistungsfähigkeit erzielt.
6.3 Personelles
Neu zur Belegschaft gestossen ist Frau Jeanette Claire, eine ehemalige Zahnarztgehilfin des Amtes für Schulzahnpflege. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Probenahme im Bereich der Trinkwasserkontrolle und die mikrobiologische Untersuchung dieser Proben. Dank dieser Multifunktionalität sind Frau Claire und die beiden Lebensmittelkontrolleure sehr flexibel einsetzbar. Die Belegschaft des Kantonalen Laboratoriums umfasst damit neu 19,9 Sollstellen (vorher 19). Dazu kommen Lehrlinge, befristete Fachpraktikastellen für Studierende naturwissenschaftlicher Fächer, Hilfs- und Aushilfspersonal aus dem Sozialstellenplan und aus den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen. Dank diesem Personal können die vielfältigen Aufgaben besser bewältigt werden. Herr Alain Stebler beendete seine Chemielaborantenlehre im August nach erfolgreich bestandener Lehrabschlussprüfung.
6.4 Leistungsausweis
6.4.1 Allgemeines
Die Kantonschemiker von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den beiden Regierungen einen neuen Zusammenarbeitsvertrag zwischen den beiden Laboratorien vorgelegt, ohne dabei das Hoheitsprinzip zu verletzen. Nach diesem Vertrag sind Schwerpunkts- und Partnerschaftliche Tätigkeiten, der gemeinsame Betrieb oder Kauf besonders teurer oder nur selten gebrauchter Geräte und vieles mehr möglich. Durch die effiziente Nutzung bestehender Resourcen erhoffen sich die beiden Laboratorien eine bessere und kostengünstigere Lebensmittelkontrolle zum Wohl der ganzen Bevölkerung.
Wiederum musste das Kantonale Laboratorium Höchstleistungen vollbringen: Neben den planbaren Inspektionen, Probenahmen, Laboruntersuchungen und vielen verwaltungsinternen, zeitraubenden Neuerungen gab es etliche Aktualitäten oder sonstige interessante Fälle: Westafrikanische Thunfischkonserven, welche möglicherweise auch in die Schweiz gelangt waren, sollen laut Warnung der Italienischen Gesundheitsbehörden das gefürchtete, für die Menschen tödlich wirksame Botuliniumgift enthalten haben. Aus den USA wurden epidemische Hepatitisausbrüche mit Hepatitits-A-Viren befallenen mexikanischen Erdbeeren in Zusammenhang gebracht. Diese Früchte wurden statt mit Trinkwasser mit infektiösem Abwasser bewässert. Mexikanische Erdbeeren gelangten entgegen anderslautenden Pressemeldungen auch in der Schweiz in den Verkauf. Dann tauchte wieder einmal Glykol in Wein auf, diesmal im Weisswein einer renommierten elsässischen Weinkellerei. Meldungen über vergiftete Produkte der Firma Thomy in Deutschland verunsicherten die Konsumentinnen und Konsumenten auch hierzulande. Die zahlreichen Todesfälle und Erkrankungen in Japan wurden durch virulent gewordene, früher als harmlos geltende Bakterienstämme verursacht. Es gelang unserem Laboratorium, für solche Bakterien eine Nachweismethode zu entwickeln. Mit dieser Präventivmassnahme konnten die laufenden Hygienekontrollen auf das auch bei uns völlig neue Problem angepasst werden. Prompt wurden in einer Hackfleischprobe solche gefährlichen Bakterien entdeckt. Gegen Jahresende warnten Forscher der ETH Zürich vor dem Verzehr von Rohmilch und Rohmilchweichkäsen wegen der Gefahr der Übertragung von Resistenzgenen. Dadurch können Antibiotika beim Einsatz in der Humanmedizin wirkungslos und so zu einer ernsthaften Gefahr für die Menschen werden. Verstärkt wurde das Unbehagen zusätzlich, als man in mittelamerikanischen Blütenhonigproben das gegen Bienenfaulbrut eingesetzte Antibioticum "Streptomycin" fand.
Auch der Öffentlichkeitsarbeit wurde grosses Gewicht beigemessen. Sie umfasste etliche Führungen von Konsumentinnen- und Konsumentengruppen, Schulen und Vereinen durch die Laboratorien, eine Gratistestaktion von Sonnenbrillen sowie Presseinformation über die einzelne Tätigkeiten.
Die regionale Zusammenarbeit wurde weitergeführt. Gemeinsam mit den übrigen benachbarten Kantonalen Laboratorien AG, BE und SO wurden Konzepte für gemeinsame Kampagnen oder für Untersuchungen an einem Ort für alle gleichzeitig entwickelt.
6.4.2 Instruktionskurse
5 Kurse "Einführung in die Wasserprobennahme":
11.3.97 Reinach, 15.5.97 Liestal, 28.5.97 Laufen, 29.5.97 Ormalingen, 18.6.97 Oberdorf
Auch die kommunalen, regionalen und kantonalen Wasserversorgungen haben die gesetzliche Pflicht zur Selbst-kontrolle. Dazu gehört auch vermehrt die selbständige Probenahme. Diese wichtige Tätigkeit steht immer am Anfang einer meist zeitaufwendigen und teuren Untersuchung. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den meisten Gemeinden aller Bezirke des Kantons liessen sich in die Technik und in die Praxis einer korrekten Art der Trinkwasserprobenahme einführen. Daneben wurden Kenntnisse über die Art und Frequenz von bakteriologischen und chemischen Untersuchungen vermittelt. Weiter wurde das Vorgehen bei Trinkwasserbeeinträchtigungen behandelt.
23.10.97 Kurs für Brunnmeister "Qualitätssicherung (QS) in kleineren Wasserversorgungen"
Für die Brunnmeister der rund 60 kleineren Wasserversorgungen im Kanton wurde an einem Nachmittag ein Arbeitskurs zum Aufbau der QS abgehalten. Die Kursunterlagen enthielten die Struktur der QS und gaben Hinweise, wie die QS-Dokumentation zu erstellen ist. Zum Kurs waren die Wasserchefs und die Brunnenmeister eingeladen. Als Experten für die Gruppenarbeit und Diskussionen stellten sich auch die Lebensmittelinspektoren zur Verfügung, so dass in vier Gruppen mit rund 22 Teilnehmern gearbeitet werden konnte. Der theoretische Aufbau und die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits am Brunnenmeisterkurs vor einem Jahr vermittelt.
28.-29.4.97 Brunnenmeisterkurs
Im Rahmen der Brunnenmeisterausbildung, die im Jahre 1996 erstmals angeboten wurde, stellte das Trinkwasserinspektorat einen Prüfungsexperten für die mündlichen Prüfungen zur Verfügung. Nach einem anspruchsvollen Kurs mit insgesamt 200 Lektionen schlossen 15 von 16 Kandidaten die Prüfung erfolgreich ab. Kurs und Prüfungen standen unter dem Patronat des Schweizerischen Brunnenmeisterverbandes (SBV), des Schweizerischen Spenglermeister- und Installateur-Verbandes (SSIV) und des Schweizerischen Vereins für das Gas und Wasserfach (SVGW). Die Kurse werden jährlich durchgeführt und sind bis 1999 bereits ausgebucht.
3.9.97 Wiederholungskurs für Ortspilzexpertinnen und Ortspilzexperten
Der jährliche Wiederholungskurs fand bereits anfangs September unter der administrativen Leitung des Kantons-chemikers statt. 16 der 24 zur Zeit amtierenden Ortspilzexpertinnen und -experten liessen es sich trotz erneut schlechter Witterung nicht nehmen, am Kurs teilzunehmen. Das Jahr 1997 war zwar kein schlechtes Pilzjahr, die Wachstumsspitzen lagen jedoch in den feucht-warmen Sommermonaten Juni und Juli. Unter der technischen Leitung von Herrn Kurt Minder, Arlesheim, wurden von den Kontrolleurinnen und Kontrolleure trotzdem viele Arten gesammelt und gemeinsam bestimmt. Erneut unterzogen sich alle Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure einer praktischen Prüfung. Unter insgesamt 10 verschiedenen Pilzen mussten zwischen giftigen, nicht essbaren und essbaren Pilzen unterschieden werden. Die Prüfung wurde von allen Anwesenden erfolgreich bestanden.
6.4.3 Untersuchungstätigkeit im Laboratorium
Insgesamt wurden 6264 Proben untersucht (Vorjahr 6'867). 5070 waren im Sinne des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände kontrollpflichtig; 1194 stammten vorwiegend aus der Kontrolle von sogenannten Rohwässern, öffentlichen Badeanstalten, aus Oberflächenuntersuchungen an beliebten Badeplätzen sowie aus Betäubungsmittel- und kriminaltechnischen Prüfungen. Dank der engen Zusammen-arbeit mit dem Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt konnte die Effizienz der Untersuchung gesteigert werden.
Von den 5070 kontrollpflichtigen Proben mussten 593 Proben (12 %) aus verschiedenen Gründen beanstandet werden. Es ist zu beachten, dass wegen der gezielten Probenahme aus ausgesuchten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die Beanstandungsquote nicht repräsentativ für die Situation im Kanton Basel-Landschaft ist und nur bedingt Rückschlüsse auf die Güte der sich in Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zulässt. Hauptsächlich wurden wie bereits im Vorjahr die Grundnahrungsmittel Milch, Getreide, Obst, Gemüse, Trinkwasser, Fleisch und Fleischwaren sowie Spielwaren für Kleinkinder untersucht. In Schwerpunktsaktionen wurden zudem die Brennbarkeit von Kleidungsstücken und textilen Spielwaren für Kleinkinder, die Durchlässigkeit ultravioletter Strahlen von Sonnenbrillen für Erwachsene und Kinder und Spielzeugpistolen auf die Geschossenergie untersucht. Detaillierte Informationen zu allen Untersuchungen, den Ergebnissen und den Beanstandungsgründen sind dem offiziellen Jahresbericht des Kantonalen Laboratoriums Basel-Landschaft zu entnehmen.
6.4.4 Aussendienste
Lebensmittelkontrolle
Insgesamt wurden 437 Betriebe inspiziert (Vorjahr 438) , dabei mussten 385 Beanstandungen ausgesprochen werden. Aus dieser Zahl kann keine Bewertung abgeleitet werden, denn oft werden in einem Betrieb mehrere Unzulänglichkeiten beanstandet. Es muss vermerkt werden, dass das Spektrum der Beanstandungen von der Bagatelle bis zu schwerwiegenden Dingen reichen kann.
Erstmals wurden auch 17 landwirtschaftliche Betriebe (Verkauf ab Hof) inspiziert. Die Beanstandungsquote betrug knapp 30 %, wobei die meisten Beanstandungen fehlende Selbskontrollkonzepte betrafen. Die Bedeutung der Direkt-vermarktung steigt und muss in der zukünftigen Kontrollfrequenz berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die steigende Beliebtheit von Warenmärkten. 1997 wurden insgesamt 6 Märkte inspiziert. Bezüglich aller Betriebskategorien (Bäckereien, Heime, Landwirtschaftsbetriebe, Lebensmittelverteiler, Metzgereien, Restaurants und Weinhandelsbetriebe) fielen die meisten Beanstandungen auf mangelhafte oder fehlende Kühlung.
Ganz allgemein darf festgestellt werden, dass das Gros der Betriebsverantwortlichen aller Betriebskategorien die Vorteile guter Selbstkontrollkonzepte erkannt haben und die Qualitätssicherung in ihren Betrieben bereits fest etabliert ist. Insgesamt gegen 10 Betriebsverantwortliche musste Strafanzeige erstattet werden.
Trinkwasserkontrolle
7 (8,9 %) von 969 Proben wurden in chemischer und 131 (5,5%) von 2374 Proben in bakteriologischer Hinsicht beanstandet, . Seit 1995 wird die chemische Trinkwasserkontrolle nach einem neuen Konzept durchgeführt, welches den jeweiligen spezifischen Risiken der Grund- und Quellwässer wesentlich besser Rechnung trägt. Als Grundlage dient dabei die im Jahre 1995 begonnene Risikoanalyse aller Grundwässerentnahmestellen zu Trinkzwecken.
Dem Nitrat im Trinkwasser als direkte Beeinflussungsgrösse wird nach wie vor grosse Beachtung geschenkt. Trotz des zu-nehmenden Verständnisses seitens der Landwirtschaft für eine umweltgerechte Bodenbewirtschaftung werden punktuell immer noch erhöhte Nitratgehalte festgestellt. Die Nitratbelastung beispielsweise im Ergolztal ist, bedingt durch die geografische Lage, hauptsächlich hausgemacht. Von Rothenfluh nach Füllinsdorf über eine Distanz von rund 18 km kann eine Nitratzunahme von im Mittel 8 mg/L auf 22 mg/L beobachtet werden. Von Füllinsdorf bis Augst wird der Wert auf einer Fliessdistanz von 3 km um weitere 8 mg/L erhöht. Die meisten Pumpwerke zeigen über die letzten 10 Jahre einen ähnlichen Nitratverlauf, sie liegen vermutlich in derselben eiszeitlichen Flussrinne. Die Schwankungsbreiten der Nitratkonzentration sind im oberen Ergolztal etwas geringer als im mittleren und unteren Teil. Das Grundwasserfeld des unteren Birstals mit einer Länge von rund 10 km beginnt oberhalb von Aesch. Hier lässt die Talöffnung das zuvor durch den engen Taleinschnitt in die Birs exfiltrierte Grundwasser aus dem Laufental wieder infiltrieren. Einen Kilometer unterhalb des Taleinschnittes befindet sich eine Grundwasseranreicherungsanlage. In den Pumpwerken in Aesch, welche sehr stark durch das Birswasserinfiltrat beeinflusst sind, findet man Nitratmittelwerte von 13-14 mg/L. Im unteren Teil des Birstals liegen die Mittelwerte bei 24 mg/L. Neben diesem Hauptgrundwasserstrom in süd-nördlicher Richtung gibt es einen klar abgegrenzten süd-westlich verlaufenden Grundwasserstrom, der sich vermutlich erst nach ca. 5 km Fliesstrecke mit dem Hauptgrundwasserstrom mischt und sehr stark durch die Landwirtschaft beeinflusst wird. In drei Pumpwerken liegen die Mittelwerte denn auch bei 35 bis 45 mg/L und die Schwankungsbreiten bei 40-60 mg/L. 142 Proben wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. 13 Proben mussten wegen erhöhten Atrazingehalten beanstandet werden, tendenziell ist jedoch eine allgemeine Abnahme festzustellen. Es wird aber noch etliche Jahre dauern, bis die Gehalte bestimmter Grundwasserfassungen unter den Toleranzwert sinken. Im Sommerhalbjahr wurden ausgewählte Quellen aus der Formation Dogger - Hauptrogenstein auf geogenes Arsen untersucht, nachdem im Sundgau (Ferrette) aufsehenerregende Arsengehalte im Trinkwasser aus gleichen geologischen Formation festgestellt worden sind. In keinem der 20 analysierten Quellwässer konnte Arsen über der Bestimmungsgrenze von 1 µg/L nachgewiesen werden.
Badewasseruntersuchungen
Im Winterhalbjahr wurden sämtliche Hallenbäder kontrolliert. Bis auf eine Ausnahme war die Wasserqualität in allen Bädern chemisch und bakteriologisch in Ordnung. Ein Therapiebad musste wegen technischen Mängeln vorübergehend ausser Betrieb genommen werden. Die Wasserqualität sämtlicher Gartenbäder wurde zweimal kontrolliert. Die erste Probenahme im Juni führte mit wenigen Ausnahmen zu guten Resultaten. Die chemischen Richtwerte wurden bis auf gelegentlich zu tiefe pH-Werte und erhöhte Harnstoffgehalte eingehalten. Bei der zweiten Probenahme im August mussten vermehrt Beanstandungen ausgesprochen werden. Bakteriologisch waren die Resultate zwar bis auf einige Planschbecken weiterhin in Ordnung, chemisch war das Wasser etlicher Bäder aber bereits belastet, dies als Folge des warmen Spätsommerwetters, welches zum Schluss der Badesaison viele Badeäste in die Badeanstalten gelockt hat.
Flusswasser von gut frequentierten, öffentlich zugänglichen Badeplätzen an den Gewässern Birs, Rhein, Ergolz und Marbach wurde erneut stichprobenweise untersucht. Es zeigte sich, dass allein der Rhein unterhalb des Kraftwerks Augst eine gute bis akzeptable Wasserqualität zum Baden aufwies. In den andern Gewässern war das Baden nur mit gewissen Einschränkungen zu empfehlen, die Wasserqualtität war erneut deutlich schlechter als diejenige des Rheins.
6.5 Besonderes
Radongas-Messkampagne 1997
Über die Zielsetzung, das Vorgehen und die ersten Messungen der Radongasmessungen im Kanton Basel-Landschaft wurden im Amtsbericht 1996 ausführlich berichtet. Im Winter 96/97 wurden die Gemeinden erster Priorität (49 Gemeinden), fragliche Radongebiete aus der Pilotstudie 1995/96 (Gemeinde Oberdorf) und Häuser mit erhöhter Radonkonzentrationen (2 Liegenschaften) überprüft. Gemessen wurde bisher in insgesamt 1299 Gebäuden. Die durchschnittliche Radongaskonzentration in den bewohnten Räumen betrug 71 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m 3 ) und lag damit im schweizerischen Durchschnitt (Median Schweiz, 199): 73 Bq/m 3 ).
Heute kann ausgesagt werden, dass 53 Gemeinden in keinem und 5 Gemeinden möglicherweise in einem Radon-gebiet liegen. In den fraglichen 5 Gemeinden werden zur näheren Abklärung 20 weitere Gebäude überprüft. Erfreulicherweise wurde in den bisherigen zwei Kampagnen der Grenzwert von 1000 Bq/m 3 in keiner Liegenschaft überschritten.