1998-040_vsd_7.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





5 Fürsorgeamt

5.1 Rechtsetzung


Zu Beginn des Jahres 1997 wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zu einer Teilrevision des Fürsorgegesetzes vom Regierungsrat die Totalrevision des Gesetzes beschlossen. Ebenso revidiert werden soll die Verordnung über die Bevorschussung von Alimenten vom 17. Oktober 1983 wie auch das Alkoholgesetz vom 29. April 1965, welche in die Revisionsvorlage eingeschlossen werden sollen.


Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Spätherbst 1997 beendet. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Expertenkommission wird die Vorlage des neuen Sozialhilfegesetzes 1998 weiterberaten und voraussichtlich wird der Regierungsrat den Entwurf nach durchgeführter Vernehmlassung Ende 1998 zu Handen des Landrates verabschieden.




5.2 Organisation


Im Berichtsjahr wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung des Neuen Rechnungswesen per 1. Januar 1998 geschaffen.




5.3 Personelles


Im Rahmen der Rückkehrberatung und -hilfe, insbesondere für Personen aus Ex-Jugoslawien, wurde zu Lasten des Bundes eine befristete Stelle eingerichtet.




5.4 Leistungsausweis


5.4.1 Fürsorgefälle


Im Jahre 1997 wurden im Fürsorgeamt 951 neue Unterstützungsfälle (im Vorjahr 902) erfasst. Die Gesamtzahl der erfassten, laufenden Fürsorgefälle beträgt 4381 (Vorjahr 4286). Davon sind 334 Fälle aus anderen Kantonen, Deutschland und Frankreich.


In den basellandschaftlichen Gemeinden werden 2330 Fälle aktiv bearbeitet. Sie verteilen sich wie folgt auf die Bezirke:


Ausserdem bearbeitet das Amt 2051 Dossiers für Personen ausserhalb des Kantons und im Rahmen der Refundation sowie 3202 Dossiers (Vorjahr 3000) für Asylbewerber und vorläufig aufgenommenen Personen.




5.4.2 Fürsorgekosten


Durch die gesetzlich bestimmten Kostenträger wurden im Kanton Fr. 50.067.090.51 an Unterstützungsleistungen ausgerichtet. Im Vergleich zur Jahresperiode ergibt diese Summe eine Steigerung um 9,9%.


Die Unterstützungsleistungen teilen sich wie folgt auf:


Erläuterungen


a. Im Vergleich zum Jahr 1996 ergibt sich eine Zunahme um 12,7%. Die Zahl der neueinreisenden Asylbewerber erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 30,9%. Die Verdienstmöglichkeiten für Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen haben sich nochmals verschlechtert, was sich wiederum auf die Gesamtkosten auswirkte.


b. Von anderen Kantonen getragene Fürsorgeleistungen.


c. Die nachfolgend aufgeteilten Kosten gemäss § 25a FüG entstehen durch Massnahmen und Drogentherapien und wurden bis Ende 1997 gemäss Einwohnerzahl von allen Gemeinden getragen.


d. Die vom Kanton erbrachten Unterstützungen für Kantonsbürger ausserhalb des Kantons sowie für Schweizerbürger und Ausländer ohne Wohnsitz in Baselland gliedern sich wie folgt:


e. Erstattungen der Heimatländer (D/F)




5.4.3 Rückerstattungen / Verwandtenunterstützungen




5.4.4 Alimenteninkasso und -Bevorschussung; Internationale Rechtshilfe




* Durch die Gemeinden bezahlt


Einbringungsquote kumuliert seit 1.7.1984: 51,3%




5.4.5 Betreibungswesen


Im Berichtsjahr sind folgende Verfahren gegen Alimentenschuldner veranlasst worden:


Am 31.12.97 wurden insgesamt 3.043 Konkurs- und Pfändungsverlustscheine im Betrag von 23.756.000.- verwaltet.




5.4.6 Rechtspflege


a. Strafanträge gemäss Art. 217 und 148 StGB Anzahl



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