1998-040_vsd_6.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4 Forstamt beider Basel
4.1 Rechtsetzung
Der Entwurf für ein neues kantonales Waldgesetz ist vom Regierungsrat dem Landrat unterbreitet worden. Dieser setzte zu dessen Beratung eine Spezialkommission ein, die in zehn Sitzungen wesentliche Teile beriet.
4.2 Organisation
Die Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden in Bezug auf die Übernahme der ehemals bernischen Staatsförster sind langwierig, da zur Zeit auch eine Neuformierung der Forstreviere stattfindet und altbewährte Fachleute nicht ohne weiteres eine Neuanstellung finden.
4.3 Personelles
Nur mit viel Mühe und grossem Aufwand konnten die im Rahmen des Beschäftigungsprogrammes für Arbeitslose ausgeschriebenen Stellen besetzt werden.
4.4 Leistungsausweis
4.4.1 Beratung, Forstliche Planung und Betriebsabrechnung
Die gesetzlich vorgeschriebene waldbauliche und betriebliche Beratung von Waldeigentümern und Betriebsleitern sowie die Planungsmithilfe und Überwachung von Pflege und Nutzung des Waldes sind wesentliche Teile der Dienststellentätigkeit. Ein besonderes Schwergewicht lag in der Begleitung der Revierbildungen.
Das Jahresprogramm der forstlichen Planung konnte nicht ganz wunschgemäss ausgeführt werden. Die Waldinventur (Kontrollstichproben) in den Gemeinden der Forsteinrichtungskreise Arisdorf (Arisdorf, Augst, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg) und Pratteln (Pratteln und Frenkendorf) konnte programmgemäss abgeschlossen werden. Die Inventur in der Gemeinde Liestal musste aus Kapazitäts- und technischen Gründen jedoch um eine Jahr zurückgestellt werden. Die Ausarbeitung der Wirtschaftspläne (Betriebsplanteil) in den Gemeinden Sissach, Itingen, Zunzgen, Böckten, Thürnen, Ramlinsburg und Lausen schreitet termingerecht voran. Die Vorarbeiten für die Revision der Grundlagenwerke in den Gemeinden Buus, Wintersingen, Maisprach, Rickenbach und Hemmiken sind abgeschlossen. Mit der erstmaligen Aufnahme von Kontrollstichproben im Privatwald (Forsteinrichtungskreise Pratteln + Arisdorf) konnten erste Erfahrungswerte im Hinblick auf die vom Bundeswaldgesetz geforderte minimale "Einrichtung" der gesamten Waldfläche gesammelt werden. Daneben waren Abklärungen und Arbeiten zur Sicherstellung einer auch qualitativ nachhaltigen Waldentwicklung notwendig.
Die Ergebnisse aus der forstlichen Betriebsabrechnung (BAR) in den wiederum 42 Forstbetrieben zeigten ein wirtschaftlich eher düsteres Gesamtbild. Bei rückläufigen Holzpreisen (-9%) und Nutzungen (-7%) sowie steigenden Personalkosten (+5%) erwirtschafteten die Forstbetriebe trotz gesteigertem Stammholzanteil an der Nutzung und geringerem durchschnittlichen Arbeitskräfteeinsatz ein gegenüber dem Vorjahr um 30% höheres Defizit. Hochgerechnet auf den ganzen Kanton ergibt dies ein Betriebsdefizit von 5.6 Mio Franken, dem Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinden) von 2,2 Mio Franken gegenüber stehen. Erstmals seit Einführung der BAR im Kanton (1986) lagen die durchschnittlichen Preise für Laubholzstammholz über jenen für Nadelstammholz.
4.4.2 Forstliche Projekte
Waldzusammenlegung
Wintersingen: Die Schlussabrechnung ist erstellt und vom BUWAL genehmigt. Die Auflösung der Genossenschaft erfolgt im Jahre 1998.
Rickenbach: Die Neuzuteilung des Waldareals ist in Bearbeitung; die Auflage ist auf Mai/Juni 1998 vorgesehen.
Schutzwaldprojekte
Kanton und Bund genehmigten ein Schutzwaldprojekt für das Homburgertal und sicherten finanzielle Beiträge an das Projekt zu. Eine erste Etappe in der Projektumsetzung wurde realisiert.
Weitere, bereits laufende Schutzwaldprojekte werden in den Gemeinden Liestal, Lausen, Itingen, Sissach, Waldenburg und Hölstein betreut.
Seilkraneinsatz
Als Alternative zur Erschliessung mit Wegen wurde in Oberdorf und Rothenfluh für bestimmte Waldgebiete der Einsatz von Seilkrananlagen untersucht. Während in Oberdorf die Situation noch nicht endgültig geklärt ist, realisierte Rothenfluh im Rahmen des Binding-Preises ein Vorprojekt, das bei Kanton und Bund zur Genehmigung und Beitragszusicherung eingereicht werden wird.
4.4.3 Forstschutz
Ein extrem starker Lausbefall (Weisstannen-Stammlaus) auf einer Fläche von rund 3 ha im Staatswald „Belchen" gab Anlass zur Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Die am stärksten befallenen Weisstannen wurden auf Anordnung der Forschungsanstalt gefällt, um ein Übergreifen auf benachbarte Bestände zu verhindern.
Wie schon 1996 wurden auch 1997 ganze Waldgebiete (Muttenzer Hard, Allschwil u.a.) durch die Schmetterlingsraupen des grossen und kleinen Frostspanners total kahlgefressen. Ob auch 1998 mit einer Massenvermehrung gerechnet werden muss, ist nicht bekannt, da die klimatischen Verhältnisse der Wintermonate die Population beeinflussen könnten.
Jungwaldpflege
Ziel aller Massnahmen in den Jungwaldbeständen ist die Heranbildung standortsgemässer, vitaler Bäume, die möglichst allen negativen Umwelteinflüssen gewachsen sind.
| Jahr | Gesuche | Fläche in ha | Projektsumme Fr. |
Beitrag Bund 27 % |
Beitrag Kanton 43 % |
| 1994 | 103 | 589 | 1'433'000 | 386'910 | 616'190 |
| 1995 | 109 | 632 | 1'561'000 | 421'470 | 671'230 |
| 1996 | 113 | 707 | 1'804'000 | 487'080 | 775'720 |
| 1997 | 98 | 726 | 1'724'000 | 465'460 | 741'280 |
4.4.4 Weiterbildung, Informationstätigkeit, Koordinationsaufgaben
Im Bereich der Ausbildung fanden für Forstwartlehrlinge, Waldarbeiter und für Landwirte Kurse in Waldpflege, Holzhauerei, Holzrücken, Arbeitssicherheit und forstlichem Bauwesen statt. Ein Mitarbeiter des Forstamtes ist an der Berufsschule als Lehrer für die Forstwartausbildung tätig. Eine grosse Anzahl von Forstwarten besuchte den Kurs über die Sicherheitsholzerei im Bereich von Strassen und Gebäuden. Der Aspekt der Sicherheit stand auch im Fortbildungskurs für Förster und Waldchefs im Vordergrund. Die Optimierung der Führungs- und Organisationsabläufe in den Forstbetrieben hilft die Häufigkeit und Schwere der Unfälle zu reduzieren. Die Förster und die Mitarbeiter des Forstamtes wurden im weiteren durch das Forschungsinstitut, welches mit der Waldschadenuntersuchung beauftragt ist, über die aktuellen Untersuchungsergebnisse des Waldzustandes informiert.
4.4.5 Waldgrenzenkarten
Die Umsetzung der Vorgabe des Bundesgesetzes über den Wald, beim Erlass oder bei der Revision von Nutzungsplänen die Abgrenzung von Wald und Bauzone definitiv vorzunehmen, ist in vollem Gange. Insgesamt sind im Berichtsjahr in 14 Gemeinden Waldgrenzenkarten erlassen worden. Damit verfügen heute 25 Gemeinden über eine Waldgrenzenkarte. In anderen Gemeinden laufen die Vorbereitungen zur Unterbreitung der Waldgrenzenkarte an den Regierungsrat. Von den drei hängigen Beschwerdeverfahren hat das Verwaltungsgericht einen Fall behandelt.
4.4.6 Rodungen
Eine Rodungsbewilligung darf gemäss Bundeswaldgesetz nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Bewilligung ist immer an einen Rodungsersatz gebunden. Bis zu einer Rodungsfläche von 5'000 m2 liegt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in kantonaler Kompetenz. Der Regierungsrat hat 1997 auf Antrag des Forstamtes 12 Rodungen im Umfang von insgesamt 1.5 Hektaren für Versorgungs- und Erschliessungsanlagen sowie für Abbaustellen und Fliessgewässerkorrekturen bewilligt. Entsprechende Ersatzmassnahmen sind in allen Fällen vorgenommen worden.
Rodungsbewilligungen über 5'000 m2 liegen in der Kompetenz des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft). Das ganze administrative Verfahren und die Überwachung werden jedoch vom Forstamt beider Basel durchgeführt. In diesem Bereich sind ein Rodungsgesuch für einen Steinbruch in der Gemeinde Liesberg sowie ein Rodungsgesuch im Zusammenhang mit Naturschutzmassnahmen in der Reinacherheide zur Bewilligung eingereicht worden. Das im Zusammenhang mit der Erweiterung der Deponie „Buchhalden" (Gemeinde Seltisberg) gestellte Rodungsgesuch wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Das BUWAL hat einen positiven Vorentscheid gefällt.
4.4.7 Naturschutz im Waldareal
In bewährter Zusammenarbeit mit dem Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz konnten 1997 sieben wertvolle Waldnaturschutzgebiete in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen werden. Für die Aufnahme weiterer Objekte ins Inventar wurden Verhandlungen geführt.
Die aus naturschützerischer Sicht künftig notwendige Pflege soll über die hängige Landratsvorlage zur Abgeltung von Naturschutzleistungen im Wald finanziert werden.
Je ein Vertreter des Forstamtes beider Basel ist von Amtes wegen Mitglied in der Talweiher-Kommission und in der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission.
4.5 Besonderes
Waldschadenuntersuchungen 1996 - 1999
Im Sommer wurden die Revierförster gruppenweise im Wald über den Stand der Waldschadenuntersuchungen ins Bild gesetzt; die sich daraus ergebenden waldbaulichen Fragen wurden diskutiert. Es konnte gezeigt werden, wie stark sich die bodenchemischen Vorgänge bei Kahlschlag verändern können, so dass der Säuregrad ansteigt und Nährstoffe ins Grundwasser ausgewaschen werden. Der Boden wird nährstoffärmer.
Vegetationskarte des Waldes im Laufental
Die Feldaufnahmen konnten programmgemäss abgewickelt und abgeschlossen werden. Die landrätliche Umweltschutz- und Energiekommission liess sich vor Ort über die Aufnahmemethoden ins Bild setzen und überzeugte sich von der Qualität der geleisteten Arbeit und der Aussagekraft der Vegetationskarten.