1998-040_vsd_4.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2 Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

2.1 Rechtsetzung


Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung


Im Berichtsjahr erarbeitete das Amt die Landratsvorlage zum "Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG)", dem kantonalen Einführungsgesetz für zwei Bundesgesetzgebungen, nämlich dem Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sowie dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Die Vorlage wurde Ende Jahr vom Regierungsrat zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.


Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (Ablösung der alten Arbeitslosenhilfe)


Am 1. Juni 1997 trat die Verordnung über Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (ULAP) in Kraft. Mit der Einführung des neuen Taggeldregimes in der Arbeitslosenversicherung wurde die bisherige kantonale Arbeitslosenhilfe inhaltsleer; die neue Verordnung "ULAP" schafft im Sinne einer Übergangslösung bis zur Einführung des geplanten Sozialhilfegesetzes finanzielle Anreize, dass von Fürsorgeabhängigkeit bedrohte oder betroffene ausgesteuerte Personen eher eine Arbeitsstelle finden können.


Ladenschluss


Per 1. September 1997 wurde das bisherige Ladenschlussgesetz ersatzlos aufgehoben. Der Landrat beschloss in der 2. Lesung der totalrevidierten Gesetzesvorlage, das Gesetz nicht "nur" zu liberalisieren, sondern die Gesetzgebung gänzlich abzuschaffen. Auch wenn nun keine Ladenschlussgesetzgebung mehr besteht, ist das Amt trotzdem noch gefordert, indem es die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Verkauf zu vollziehen hat.


Kinderzulagen


Das KIGA erarbeitete im Auftrag der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine Landratsvorlage über die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, welche vom Landrat im Dezember angenommen wurde.


Mietzinsbeiträge


Im März 1997 hat der Landrat das revidierte Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 8. Juni ist dieses deutlich angenommen worden. Per 1. Januar 1998 ist damit diese Aufgabe an die Gemeinden übergegangen.


Zusatzverbilligungen


Beschwerdeverfahren und eine Intervention der Kantonalen Finanzkontrolle erforderten eine Änderung bzw. Präzisierung der Paragraphen 2 und 6 der Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 30. Oktober 1990. Mit Beschluss Nr. 3101 vom 23. Dezember 1997 hat der Regierungsrat diese Änderung vorgenommen.




2.2 Organisation


Aufbauorganisation


Per 1. August 1997 wurde die bisherige Stabsstelle "Recht" zur Stabsstelle "Recht, Organisation und Planung" ausgebaut, in die Amtsleitung integriert und deren Leiterin, B. Jaiser, von der Leitung der Abteilung Arbeitsrecht / Arbeitnehmerschutz entlastet. Das starke Wachstum der Dienststelle bezüglich Personal und Aufgabenvolumen in den letzten Jahren hat diese Änderungen nötig gemacht. Die Leitung der Abteilung Arbeitsrecht / Arbeitnehmerschutz liegt neu in den Händen von Frau Dr. E. Pless.




Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV


Als letzter Schritt der Revision des 1995 revidierten Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurde per Ende 1997 Art. 85 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ausser Kraft gesetzt. Dies hat zur Konsequenz, dass per 1.1.1998 die bisherige Stempelkontrolle bei den Gemeindearbeitsämtern durch Kontrollgespräche, die in den RAV stattfinden, ersetzt werden muss. Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern erfolgt jedoch nach wie vor auf der Gemeinde, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Damit die Kontrollgespräche durchgeführt werden können, wurde weiteres Personal angestellt und zusätzlich Raum zugemietet. Auch diese Kosten wurden wieder vollumfänglich vom Arbeitslosenversicherungsfonds übernommen. Zur Vorbereitung einer möglichst reibungslosen Umsetzung dieses Zuständigkeitswechsels waren im Laufe des Jahres 1997, 2. Jahreshälfte, umfangreiche Organisations- und Informationsarbeiten vorzunehmen.


Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland


Die per Januar 1997 vorgenommene Anpassung der Aufbauorganisation des Bereiches Arbeitslosenentschädigung (Ausrichtung auf die Gemeinden resp. auf die RAV) hat sich sehr bewährt und führt zu positiven Rückmeldungen von versicherten Personen, Gemeinden und Fürsorgebehörden.




2.3 Personelles


Im Laufe des Jahres 1997 wurden im KIGA 24 Personen neu angestellt. Am 31. Dezember 1997 betrug der Bestand damit 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 81 Frauen und 58 Männer. 101 Personen waren in einer Vollzeitbeschäftigung, 38 Personen arbeiteten in einem Teilzeitverhältnis.


Der langjährige ehemalige Adjunkt des KIGA, Herr H. Schwob, ist am 30. Juni 1997 vorzeitig in Pension gegangen, nachdem er seit Anfang 1996 in einem Teilzeitpensum noch als RAV-Koordinator tätig gewesen war. Als neue RAV-Koordinatorin wurde Frau S. Zesewitz gewählt.




2.4 Leistungsausweis


2.4.1 Allgemeines


Die Arbeiten und Tätigkeiten aller Abteilungen stehen stets in einem engen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage, insbesondere mit der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsituation. Letztere präsentierte sich 1997 wie folgt:


In den ersten vier Monaten des Jahres 1997 setzte sich der Ende des Jahres 1996 einsetzende Anstieg der Arbeitslosigkeit weiter fort. Die Monate Januar bis April zählten jeweils rund 5'200 Erwerbslose und wiesen eine entsprechende Arbeitslosenquote von 3,9 % aus. Ab Mai trat auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Baselland eine Entspannung der Situation ein, die bis Ende des Jahres anhielt. So bildete sich die Zahl der arbeitslosen Personen bis und mit Dezember 1997 auf rund 4'700 Personen zurück, und die Arbeitslosenquote sank wieder bis auf einen Wert von 3,5 %. Erfreulich an dem Sachverhalt ist, dass die Jahrestiefstwerte in den Monaten Oktober bis Dezember auftraten, ist, dass dieser Zeitraum üblicherweise von einem saisonalen Anstieg der Arbeitslosigkeit geprägt ist, der sich auch in der Arbeitslosenquote niederschlägt - eine Entwicklung, die 1997 weitgehend ausblieb. Als arbeitslos registriert waren im Januar 5'214 (4'322) Personen, im Februar 5'241 (4'378), im März 5'166 (4'408), im April 5'173 (4'452), im Mai 5'021 (4'439), im Juni 4'979 (4'315), im Juli 4'982 (4'493), im August 4'925 (4'473), im September 4'773 (4'524), im Oktober 4'685 (4'784), im November 4'637 (4'870), im Dezember 4'703 (5'000).


Ebenfalls einen Rückgang konnte das Total der Stellensuchenden verzeichnen. Das Total der Stellensuchenden entspricht der Summe der arbeitslosen und der nicht-arbeitslosen Stellensuchenden. Bei letzteren handelt es sich um Personen, die zum Zeitpunkt der Erhebung an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (Beschäftigungsprogramm, Umschulung/Weiterbildung, Zwischenverdienst) teilnehmen, aus Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht sofort vermittelt werden können oder aber (noch in einem Arbeitsverhältnis stehend) von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Nach einem Anstieg des Totals der Stellensuchenden bis auf gegen 6'100 Personen Ende April 1997 verminderte sich deren Zahl bis Oktober 1997 auf rund 5'700 Stellensuchende, um dann wieder saisonal bedingt gegen Ende des Jahres 1997 auf etwa 5'800 anzusteigen.


Als Ergebnis der hohen Arbeitslosenzahlen zu Beginn des Jahres 1997 ergibt sich eine im Jahresmittel höhere Arbeitslosigkeit als im Vorjahr. Im Durchschnitt waren im vergangenen Jahr 4'958 Personen als arbeitslos registriert. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 420 Personen oder 9,6 %. Die Arbeitslosenquote betrug 1997 im Mittel 3,7 % - 1,5 Prozentpunkte weniger als das gesamtschweizerische Mittel von 5,2 % - aber 0,3 % über dem Jahresmittelwert von 1996.


2.4.2 Regionale Arbeitsvermittlungszentren - RAV


Im Berichtsjahr wurden die RAV weiter ausgebaut und zu einer Institution, die in der Öffentlichkeit immer bekannter wurde. Dadurch wird das Dienstleistungsangebot von Arbeitgeberseite vermehrt in Anspruch genommen. Arbeitslose können von den angebotenen Stellen profitieren; aber auch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung unterstützen und beschleunigen eine Reintegration. Vermittlungen in Fest- und Zwischenverdienststellen (befristete Arbeitsstellen) wurden insgesamt 1'305 realisiert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Zunahme von 58 %.


2.4.3 Aktive arbeitsmarktliche Massnahmen


Die Leiterin der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist als Vorsitzende der gleichnamigen Fachgruppe des Verbandes Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) tätig und kann somit aktiv an einem lebendigen und notwendigen Erfahrungstransfer zwischen Kantonaler und Bundesbehörde beitragen. Immerhin war das Berichtsjahr für diesen Aufgabenbereich und vorallem in bezug auf den Umfang ein "Bewährungsjahr". Die Belegung der Jahresmassnahmenplätze (JMP) pro 1997 hat bewiesen, dass die budgetierten und im letzten Amtsbericht detailliert aufgeführten Zahlen der arbeitsmarktlichen Massnahmen zutreffend auf die Arbeitslosenpopulation ausgerichtet waren. Denn von den geforderten 774 JMP wurden bis Ende 3. Quartal 1997 769 JMP realisiert, was hochgerechnet ca. 1000 JMP auf das Jahr 1997 ergibt, gegliedert in rund 350 Plätze aus Bildungsmassnahmen (Weiterbildungskurse und Umschulungen) und rund 650 Plätze aus vorübergehenden Beschäftigungen (z.B. Praktika). In Verbindung mit diesem Angebot galt es, die Information der Öffentlichkeit sicherzustellen, was mit der erfolgreichen Info-Messe "Stand by" vom 16./17.6.97 im Sprungbrätt Münchenstein erreicht wurde. Alle Trägerschaften von kollektiven arbeitsmarktlichen Massnahmen haben auf gut 1000 m2 Ausstellungsfläche ihr Angebot interessant und vielfältig präsentiert und die Besuchenden konnten die Verantwortlichen vor Ort kennenlernen. Mehr als 1'200 Personen aus allen Interessengruppen haben die Gelegenheit genutzt, sich einen Überblick über das bereitgestellte Angebot zu verschaffen. Auch mit diesem Anlass hat unsere Amtsstelle im gesamtschweizerischen Vergleich ein Novum geschaffen. Nach wie vor kann das Infrastrukturkonzept der Kontakt-, Informations- und Schulungszentren "Sprungbrätt" gesamtschweizerisch als "einmalig" bezeichnet werden. Im Herbst 97 wurde nach den bestehenden 2 Standorten in Pratteln und Münchenstein das 3. Zentrum in Liestal eröffnet, welches bereits von Kursbesuchenden und Einzelbesuchenden gut frequentiert wird. Als fassbarer Abschluss des Aufbau- und Informationsjahres sei die neuaufgelegte Broschüre "Spurwechsel" erwähnt.


2.4.4 Verordnung über Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (ULAP)


Per 1. 6.1997 wurde die bisherige Arbeitslosenhilfe durch die Verordnung über Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (ULAP) ersetzt (siehe Ziffer 2.1 Rechtsetzung). In den verbleibenden 7 Monaten des Berichtsjahres gingen beim KIGA insgesamt 12 Gesuche von Gemeinden und anderen gemeinnützigen Institutionen um kantonale Beiträge an die Lohnkosten ausgesteuerter Personen ein. 4 Gesuche konnten bewilligt werden, 8 wurden wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Insgesamt wurden Unterstützungsleistungen in der Höhe von Fr. 6'808.40 ausbezahlt.


2.4.5 Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädgung


Im Berichtsjahr war insbesondere im 1. Semester eine sehr starke Zunahme von Anträgen für Kurzarbeitsentschädigungen zu verzeichnen, im zweiten Halbjahr jedoch eine Abflachung. Es ist festzustellen, dass die Abklärungen immer umfangreicher und komplexer werden. Verstärkt zeigen sich die Grenzen zwischen saisonalen, konjunkturellen oder wirtschaftlichen Gründen der geltend gemachten Einbussen als fliessend. Ab 1. August 1997 wurde per dringlichem Bundesbeschluss die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Abrechnungsperioden verlängert. Im Berichtsjahr wurden von 220 (179) Firmen 302 (246) Meldungen über bervorstehende Kurzarbeit erstattet. Gutgeheissen wurden 188 (129) Voranmeldungen und in 75 (71) Fällen wurde teilweise zugestimmt, während in 39 (46) Fällen Einspruch erhoben werden musste.


Nach dem markanten Rückgang der Begehren für Schlechtwetterentschädigung im Vorjahr infolge Einführung von 3 Karenztagen hat sich der Umfang im Berichtsjahr stabilisiert, trotz des starken Wintereinbruchs in den Monaten Januar und Februar 1997, worauf 90% der nachgenannten Begehren entfallen. Zu bearbeiten waren insgesamt 517 (505) Meldungen über Arbeitsausfälle infolge Schlechtwetters, welche von 219 (137) Firmen stammten. In 508 (452) Fällen wurde der Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung entsprochen. 9 (47) Anträge wurden teilweise gutgeheissen. Es musste kein (6) Begehren abgelehnt werden.


2.4.6 Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland


Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (ÖKa) hat im Berichtsjahr Arbeitslosenentschädigungsgelder im Betrage von Fr. 105'402'562.-- ausbezahlt. Die Summe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung beträgt Fr. 3'478'530.15, der Schlechtwetterentschädigung Fr. 1'575'701.10 und der Insolvenzentschädigung Fr. 5'851'650.30. An Kursauslagen wurden Fr. 3'307'132.15 bezahlt. Die Summe der ausbezahlten Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenhalterbeiträge sowie der projektbezogenen Kosten beträgt zusammen Fr. 3'298'291.60. Die Gesamtsumme aller Auszahlungen beläuft sich auf Fr. 125'073'324.80.


Monatlich waren im Durchschnitt mehr als 600 Anträge auf Arbeitslosenentschädigung abzuklären, zu berechnen und evt. zu verfügen. Es erfolgte eine weitere Zunahme von Fällen mit Verletzung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen. Wiederum fast 2'000 Verfügungen über eine Ablehnung oder Einstellung in der Anspruchsberechtigung wurden erlassen. Nachträglich eingereichte Unterlagen verursachten vermehrt Korrekturen und Rückforderungen von Taggeldern.


2.4.7 Ausländerbeschäftigung


Entsprechend der Konjunktur- und Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Ausländerbewilligungen weiterhin gering, im Grenzgängerbereich sogar etwas tiefer als im Vorjahr. Gesuche für aus dem Ausland zuziehende Hilfskräfte wurden keine bewilligt, weil das Angebot im Inland die Nachfrage übersteigt, wobei auch eine beachtliche Zahl Asylbewerber zur Verfügung steht.


Jahresaufenthalter- und Kurzaufenthaltergesuche


Es sind 205 (206) schriftliche Gesuche für 237 (211) Jahresaufenthalter/innen zu Lasten des kantonalen Kontingentes gestellt werden. Aufgrund der bundesrätlichen Verordnungen vom 6. Oktober 1986/16. Oktober 1996 sind 177 (188) Gesuche für 208 (193) Ausländer/innen bewilligt worden. Es sind 13 (3) Gesuche für mehrere Ausländer/innen (36) gestellt und bewilligt worden. 15 (18) schriftliche Gesuche für 15 (18) Ausländer/innen mussten formell abgewiesen werden. 2 (2) Gesuche für 2 (2) Ausländer/innen sind gegenstandslos geworden, nachdem sie grundsätzlich bewilligt worden waren.


Aus dem Kurzaufenthalterkontingent sind 41 (39) Au-pair-Mädchen und 129 (106) Praktikanten/Praktikantinnen bzw. Kurzaufenthalter/innen für 6 - 18 Monate bewilligt worden, die jedoch zum Teil nicht eingereist und ersetzt worden sind.


Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) hat dem Kanton Baselland aus seinem Kontingent aufgrund konkreter Gesuche 16 (16) zusätzliche Jahresaufenthalter zugeteilt. Dazu kommen aus dem Bundeskontingent für Kurzaufenthalter/innen weitere 29 (30) Bewilligungen für Ausländer/innen, die während 12 - 18 Monaten in der Schweiz tätig sein wollen.


Saisonarbeitskräfte


Mit Bundesratsverordnung vom 6. Oktober 1986/16. Oktober 1996 hat unser Kanton ein Kontingent von 1582 (1582) Saisonarbeitskräften zugeteilt erhalten. Gemäss zentralem Ausländerregister haben Ende August im Kanton 472 (745) Saisonarbeitskräfte in Arbeit gestanden. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass für gewisse Saisonbetriebe die Saison so gelegt ist, dass die Saisonarbeitskräfte am 31. August eines Jahres nicht in der Schweiz sind.


Zu Lasten des kantonalen Jahresaufenthalterkontingentes sind Bewilligungen von 42 (43) Saisonniers in Jahresaufenthaltsbewilligungen umgewandelt worden. Darin enthalten sind 41 Umwandlungen im Rahmen der Sonderaktion "Umwandlung Ex-Jugoslawien".


Grenzgänger/innen


Der Bestand der im Kanton beschäftigten Grenzgänger/innen hat von 13'978 (Ende 1996) um 547 oder 3,9 % auf 13'431 (Ende 1997) abgenommen. 17 Anträge sind abgelehnt worden. Von 20 (21) Umwandlungsgesuchen sind 20 (21) aus dringenden wirtschaftlichen Gründen zu Lasten des kantonalen Ausnahmekontingentes bewilligt worden.


Tänzerinnen in Nachtclubs


Im Berichtsjahr wurden die kantonalen Weisungen der Fremdenpolizei sowie des KIGA Baselland im Bereich der Beschäftigung von Tänzerinnen und Tänzern in Cabarets/Nachtlokalen überarbeitet und den neuen Weisungen des BIGA angepasst. Die Weisungen werden zusammen mit dem neuen ASCO-Vertrag am 1. März 1998 in Kraft treten.


Das KIGA musste im Berichtsjahr gegen einzelne Nachtclub-Betreiber Sanktionen verfügen infolge Verletzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen. Es zeigt sich, dass in diesem Bereich ein gewisser Kontrollaufwand unerlässlich ist. Die Zusammenarbeit aller involvierten Behörden innerhalb des Kantons funktioniert erfreulich. Trotzdem ist es in Einzelfällen schwierig, Missbräuche beweiskräftig festhalten zu können.


Rekurse und Gebühreneinnahmen


Es waren im Berichtsjahr 3 (9) Rekurse zu behandeln. Alle 3 wurden abgewiesen. Die im Jahr 1997 erfolgte Nachfrage nach Arbeitskräften, die sich nicht durch Arbeitslose decken liess, ergab folgende Gebühreneinnahmen: für Grenzgängerbewilligungen Fr. 1'175'222.-- (Zunahme von Fr. 9'341.-- oder 0,3 % zu Fr. 1'166'208.-- aus dem Jahre 1996). Davon mußte der mitfakturierte Anteil des Bundes an den Grenzgängergebühren mit Fr. 138'490.-- (143'240.--) abgeliefert werden. Der Nettoerlös beträgt somit Fr. 1'027'718.-- (1'022'968.--). Die Gebühren für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für die übrigen Ausländerkategorien sind von


Fr. 160'710.-- (149'670.--) um Fr. 24'234.-- (11'040.--) oder 15,1 % (7,4 %) auf Fr. 184'944.-- (160'710.--) gestiegen. Der Nettoerlös der Gebühreneinnahmen erhöhte sich um 2,5 % (15,6 %) und beträgt Fr. 1'212'662.-- (1'183'678.--).


Fortsetzung


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