1998-040_vsd_17.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
15 Statistisches Amt
15.1 Rechtsetzung
Nachdem das eidgenössische Departement des Innern im Vorjahr die Vernehmlassung zur Strukturerhebung Schweiz, Volkszählung 2000 bei den Kantonen und interessierten Verbänden durchgeführt hat, wurde unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Vernehmlassung die Botschaft am 21. Mai 1997 dem Parlament zugeleitet. Das Parlament selbst hat mit verschiedenen Vorstössen eine Neuausrichtung der Volkszählung verlangt. Insbesondere sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, damit bis zum Jahre 2010 eine Verbundlösung von Registerzählung und Direktbefragung realisiert werden kann. Das Parlament wird die Vorlage im ersten Halbjahr 1998 beraten.
Im Hinblick auf die Realisierung der gemäss dem Krankenversicherungsgesetz und dem Bundesstatistikgesetz angeordneten Erhebungen der stationären Betriebe im Gesundheitswesens in der Schweiz wurde das Statistische Amt des Kantons Basel-Landschaft beauftragt, die drei vorgeschriebenen Erhebungen für die beiden Basler Kantone umzusetzen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde von den beiden Regierungen am 21. Oktober 1997 abgeschlossen. Gleichzeitig werden diese statistischen Informationen die Grundlage für regionale Spitalentscheide bilden.
Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist die Revision des Bildungsgesetzes für den Finanzausgleich unter den Gemeinden von Bedeutung. Mit den vom Volk am 28. September 1997 genehmigten Grundsatzentscheid über die Trägerschaft der Volksschule werden die Arbeiten für die Neugestaltung des Finanzausgleichs notwendig.
15.2 Organisation
Das Amt hat in Absprache mit dem Personalamt und mit Bewilligung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion im Jahre 1997 einen Pilotversuch mit einem neuen Arbeitszeitmodell durchgeführt. Die Arbeitszeit wurde bis abends 21.00 Uhr ausgedehnt und der Samstag zählte ebenfalls als Arbeitstag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Gleichzeitig wurden die Blockzeiten aufgehoben und mittels organisatorischer Massnahmen die Präsenz nach aussen sichergestellt. Damit der Arbeitsanfall besser bewältigt werden kann, wurde der monatlich übertragbare Stundensaldo auf 60 Stunden erhöht. Die „Überzeiten" konnten frei kompensiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in ihren Entscheiden unter Berücksichtigung ihrer Arbeitsziele frei. Als Fazit kann festgehalten werden, dass das Personal ein flexibleres Arbeitszeitmodell durchwegs befürwortet. Allerdings werden die Freiheiten in einem relativ geringen Ausmass genutzt. In erster Linie haben Männer mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern von den Massnahmen profitiert. Trotzdem befürworten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein flexibleres Arbeitszeitmodell. Die Amtsleitung steht dem Pilotversuch ebenfalls positiv gegenüber.
15.3 Personelles
Die 1996 im Zuge der Strukturanalyse des Amtes geschaffene zweite Informatikstelle konnte per 1. Januar 1997 besetzt werden und hat sich für den Betrieb positiv ausgewirkt. Per Ende September wurde eine Stelle im Sekretariat mit einem Pensum von 60% frei, die Wiederbesetzung erfolgte auf den 1. Januar 1998.
15.4 Leistungsausweis
15.4.1 Publikationen
Im Berichtsjahr wurden wieder die periodischen Veröffentlichungen realisiert. Wie üblich wurde in Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank die Taschenstatistik "Baselland in Zahlen" vor den Sommerferien herausgegeben. Nach den Sommerferien erschien das "Statistische Jahrbuch 1997". In der Reihe der "Statistischen Mitteilungen" wurden die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Bevölkerung, Bildung, Bau- und Bodenmarkt und Gemeindefinanzen herausgegeben.
Mit Stichtag 29. September 1995 wurde in der Schweiz die Eidgenössische Betriebszählung 1995 durchgeführt. Mit dieser Erhebung kann die Beschäftigtenentwicklung der letzten 10 Jahre mit verlässlichen Zahlen dokumentiert werden. Das Statistische Amt hat die Daten der Betriebszählungen 1985, 1991 und 1995 sowohl auf kantonaler als auch regionaler Ebene ausgewertet. Die Ergebnisse für das Baselbiet wurden in einer Statistischen Mitteilung (216/1997) vorgestellt und analysiert. Regionale Ergebnisse für den Wirtschaftsraum Nordwestschweiz wurden gemeinsam mit der Regio Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz in einer Neuauflage der Taschenstatistik „Nordwestschweiz - Zahlen, Daten, Fakten" herausgegeben. Die Druckkosten dieser Broschüre übernahmen die Kantonalbanken der Nordwestschweiz. Mit der Ausgabe 1997 erschien diese Taschenstatistik nach 1987 und 1994 zum dritten Mal.
15.4.2 Energiestatistik
Mit der Statistischen Mitteilung "Kantonale Energiestatistik 1990 - 95" (221/1997) wurden die im Vorjahr erarbeiteten Zahlen zum Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft für ein breiteres Publikum aufbereitet. Am 5. November wurde diese Publikation an einer von Frau Regierungsrätin E. Schneider-Kenel geleiteten Pressekonferenz den Medienvertreterinnen und -vertretern vorgestellt und einer energie- und umweltpolitischen Wertung unterzogen.
Um auch in Zukunft über diese wichtigen Grundlagendaten verfügen zu können, vereinbarten die beteiligten Ämter (Amt für Umweltschutz und Energie, Lufthygieneamt, Statistisches Amt), die kantonale Energiestatistik jährlich fortzuschreiben. Die Publikation der Ergebnisse dieser Fortschreibung wird je nach Bedarf erfolgen.
15.4.3 Regionale Spitalstatistik beider Basel
Mit der Vereinbarung über die Statistiken im Bereich des Gesundheitswesens vom 21. Oktober 1997 setzen die beiden Basler Kantone ihre seit 1987 bestehende Zusammenarbeit in der Erhebung der Spitalstatistiken fort. Verantwortliche Stelle für den Projektaufbau und die operationelle Durchführung der neuen Erhebungen, welche den Anforderungen der ab 1998 einzuführenden Bundesstatistik Rechnung tragen, ist für beide Kantone das Statistische Amt.
Bei den Krankenhäusern umfassen die beiden Kantone insgesamt 26 zu erhebende Institutionen. In zwei je halbtägigen Workshops Ende August 1997 wurden den Spitälern die Detailkonzepte der Krankenhausstatistik und der Medizinischen Statistik vorgestellt. Aus der Runde der Spitäler wurden zahlreiche Detailfragen zur Abklärung entgegengenommen. Anschliessend wurde bei den Spitälern eine schriftliche Umfrage über die eingesetzten EDV-Systeme sowie über allfällige Einführungsprobleme, bedingt durch bevorstehende EDV-Systemwechsel durchgeführt. Diese Informationen erlaubten es, für die weiteren Gespräche verschiedene Spitäler zu Gruppen mit gleichartigen Voraussetzungen zusammenzufassen.
Bei der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen sind in den beiden Basel 174 Institutionen von der Erhebung betroffen. Die einzelnen Betriebe wurden ebenfalls mit den Detailkonzepten bedient. Auf der Grundlage der Wegleitung für die auskunftspflichtigen Institutionen wurde mittels einer Umfrage das Betriebsregister auf den aktuellen Stand gebracht. Im Dezember 1997 wurden insgesamt 6 halbtägige Orientierungsveranstaltungen durchgeführt, um die Betriebe über das in der Erhebung verwendete Erfassungsprogramm (elektronischer Fragebogen) zu instruieren sowie allfällige Einführungsprobleme mit den Betrieben zu besprechen.
15.4.4 Gemeinderechnungswesen
Revision Gemeinderechnungswesen
Die Überarbeitung des Rechnungsmodells der Baselbieter Gemeinden läuft unter dem Projektnamen 'Neues Rechnungsmodell Baselland zwei' (NRM BL 2). Mittels RRB 2389 vom 14. Oktober 1997 hat der Regierungsrat einen Grundsatzbeschluss über das Projekt Revision Gemeinderechnungswesen gefasst. Die Revision beinhaltet im wesentlichen die Überarbeitung des Kontenrahmens mit Kontierungsanleitung sowie der Regierungsratsverordnung über das Gemeinderechnungswesen. Zur Bewältigung der anstehenden Arbeiten werden diverse Arbeitsgruppen - Leitungsausschuss, Modellrevision, Regierungsratsverordnung, Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, EDV-Umsetzung - bestehend aus Vertretern der Verwaltung und der Gemeindeverbände eingesetzt. In zwei Pilotgemeinden wurde bereits mit dem Voranschlag 1998 auf das NRM BL 2 umgestellt.
Voranschlag 1997
Die Voranschläge der Gemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. Bei sechs Einwohnergemeinden wurden Mängel festgestellt. In vier Fällen musste auf eine ungesunde Finanzverwaltung hingewiesen werden. Zwei Einwohnergemeinden zeigten Mängel in der Anwendung des Rechnungsmodells auf.
Jahresrechnung 1996
Die Jahresrechnungen der Einwohnergemeinden wurden gemäss den gesetzlichen Grundlagen geprüft. In sieben von 86 Fällen wurde der Gemeinde über die Kenntnisnahme der Rechnung Bericht erstattet. In sämtlichen Berichten wurde auf materielle Punkte, d.h. die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltgleichgewichts und der ordentlichen Deckungsgrundsätze hingewiesen. Bei den Abschlüssen der Bürgergemeinden wurde in einem Fall über die Kenntnisnahme Bericht erstattet (Finanzlage).
Die Einwohnerkassen, über die vier Fünftel des Haushalts in den Gemeinden abgewickelt wird, weisen nach drei Gewinnjahren wieder einen Verlust aus. 1996 resultierte in der Laufenden Rechnung der Einwohnerkassen ein Verlust von 5 Mio. Franken. Insgesamt lässt sich 1996 ein zunehmender Aufwanddruck bei stagnierenden Erträgen feststellen. Die Selbstfinanzierung beträgt 1996 60 Mio. Fr. und liegt deutlich unter dem Vorjahreswert von 76 Mio. Franken. Durch den Rückgang der Nettoinvestitionen resultierte 1996 mit 83% dennoch ein höherer Selbstfinanzierungsgrad als im Vorjahr (74%). Der Finanzierungssaldo ist in den neunziger Jahren weiterhin negativ, d.h. die vollständige Finanzierung der Nettoinvestitionen ist nur über eine Neuverschuldung möglich.
Die Rechnungsabschlüsse der Laufentaler Gemeinden schlossen 1996 mit einem laufenden Überschuss von 1,2 Mio. Fr. ab. Trotz der Verdoppelung der Nettoinvestitionen gegenüber dem Vorjahr auf 9,2 Mio. Fr. konnte ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100% erwirtschaftet werden. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 118%, d.h. die Nettoinvestitionen wurden vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanziert und zusätzlich konnten Schulden abgebaut werden.
Finanzausgleich und Beiträge
Gemäss Steuer- und Finanzgesetz leistet der Kanton den Einwohnergemeinden Beiträge zur Verringerung der Unterschiede in der Steuerbelastung und zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der 1997 zur Verteilung gelangende ungebundene Finanzausgleich belief sich auf 59,3 Mio. Fr. (Vorjahr 52,8 Mio. Franken). Für den Finanzausgleich stehen jeweils 6,5% des Staatssteuerertrages zur Verfügung. Zur Verteilung gelangte 1997 zusätzlich ein Anteil von 2,9 Mio. Fr. aus der Einlage in den Ausgleichsfonds von 0,5% des Staatssteuerertrages. Der Ausgleichsfonds wird jeweils bis maximal 5 Mio. Fr. geäufnet. Wird dieser Betrag überschritten, so werden die überschüssigen Mittel dem ungebundenen Finanzausgleich zugeschlagen. 1997 kamen 71 von insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden (Vorjahr 70) in den Genuss des ungebundenen Finanzausgleichs. Dieser garantierte jeder Gemeinde eine minimale Finanzausstattung aus Steuerkraft und Finanzausgleich von 2 102.- Franken pro Einwohner. Gemeinden, mit einer Steuerkraft von mehr als 2 102.- Fr. erhielten 1997 keinen ungebundenen Finanzausgleich.
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeweils auch die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die gemeinsam getragenen Aufgaben verrechnet. Im Jahr 1997 erhielten die Gemeinden 6,5 Mio. Fr. mehr an ungebundenem Finanzausgleich, gleichzeitig verringerten sich aufgrund einmaliger Umstände die Beiträge an gemeinsame Aufgaben um 6 Mio. Franken. Insgesamt leisteten die Gemeinden 1997 rund 79 Mio. Fr. Beiträge, während die Budgetvorgaben an die Gemeinden für das Jahr 1997 knapp 86 Mio. Fr. lauteten. Die Gemeindehaushalte können somit 1997 beim Aufwand und Ertrag von einer Verbesserung von insgesamt 12,5 Mio. Fr. gegenüber dem Rechnungsjahr 1996 profitieren.
Ausgleichsfonds
Die jährliche Einlage in den Ausgleichsfonds beträgt gemäss Steuer- und Finanzgesetz 0,5% des Staatssteuerertrags. Im Berichtsjahr entsprach dies einem Betrag von 1,4 Mio. Franken. 1997 wurden Zahlungen von 0,8 Mio. Fr. an vier verschiedene Projekte geleistet. Für die kommenden Jahre bestehen bereits Zahlungszusagen in der Höhe von 2,9 Mio. Franken.
Auszahlungen aus dem Ausgleichsfonds im Jahre 1997
| Jahr der Zusage, Gemeinde* | Geschäft | Franken |
| Zusagen 1992 | ||
| BG Lausen | Aufforstung und Verbauung | 975 |
| Zusagen 1997 | ||
| EG Roggenburg | Beitrag Abwasserbeseitigung | 350 000 |
| EG Hersberg | Beitrag Einwohnerkasse | 82 319 |
| EG Waldenburg | Beitrag Fürsorgekasse | 320 000 |
| Total Auszahlungen 1997 | |
753 294 |
| * EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde | ||
1997 bewilligte der Regierungsrat vier Gesuche um Beiträge aus dem Ausgleichsfonds mit einem Beitragsvolumen von insgesamt 1,4 Mio. Franken. In einem weiteren Fall kam es zu einer Aufhebung eines bewilligten Beitrages. Bei Beiträgen aus dem Ausgleichsfonds steht eine ausreichende Selbstfinanzierung im Vordergrund. Gemeinden, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierungslücke nicht decken können, können ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Ausgleichsfonds stellen.
Entscheide des Regierungsrates im Jahre 1997
| Gemeinde | Geschäft | Franken |
| EG Roggenburg | Beitrag Abwasserbeseitigung | 350 000 |
| EG Giebenach | Aufhebung RRB 1579 vom 13.6.95 | - |
| EG Giebenach | Ausbau Wasserversorung | 600 000 |
| EG Hersberg | Beitrag Einwohnerkasse | 82 319 |
| EG Waldenburg | Beitrag Fürsorgekasse | 320 000 |
| Total Bewilligungen 1997 | |
1 352 319 |
| * EG = Einwohnergemeinde, BG = Bürgergemeinde | ||
15.4.5 Wirtschaftsförderungsfonds
Am 11. Januar 1993 trat die Ergänzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes in Kraft, das die Förderung von Holzschnitzel- und Stückholzfeuerungen mittels Kantonsbeiträgen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds vorsieht. Voraussetzung für die Bewilligung von Beiträgen sind angemessene Eigenleistungen der Betreiber der Anlagen. Insgesamt standen für die Förderung 5 Mio. Fr. innert drei Jahren zur Verfügung. Die Förderungsbeiträge wurden aufgrund von Zusicherungen des Regierungsrates bis Ende 1995 ausgeschöpft.
Die vom Regierungsrat bewilligten Projekte sind in den Amtsberichten 1993 bis 1996 aufgeführt. Im Berichtsjahr wurden die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Zahlungen geleistet. Die letzten Projekte stehen kurz vor dem Abschluss, so dass im Laufe des Jahres 1998 ein Schlussbericht über die Förderungsmassnahmen erstellt werden kann.
Erfolgte Auszahlungen 1997
| Gemeinde / Institution | Art der Zahlung | Betrag in Fr. |
| Gelterkinden | Schlusszahlung | 260 000 |
| Rothenfluh | Schlusszahlung | 50 000 |
| Zeglingen | Schlusszahlung | 175 000 |
| Total Auszahlungen 1997 | |
485 000 |