1998-040_jpd_9.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





9 Staatsanwaltschaft

9.1 Allgemeines


Das Berichtsjahr 1997 zeichnete sich einerseits durch eine markante Zunahme von Neueingängen im schweren Deliktsbereich der Verbrechen und Vergehen aus, während die Zahl der anerkannten Uebertretungsbussen, welche von der Staatsanwaltschaft lediglich genehmigt werden, weiterhin rückläufig war.


Andererseits erforderte die Übernahme von äusserst umfangreichen und komplexen Strafverfahren ausserordentliche Massnahmen organisatorischer sowie personeller Art. So mussten im 2. Halbjahr 1997 eine Staatsanwältin sowie ein Staatsanwalt (200 Stellenprozent) für die vorrangige Bearbeitung eines grossen Wirtschaftsfalles freigestellt werden. Ferner erarbeitete die Staatsanwaltschaft im Berichtsjahr 1997 in enger Zusammenarbeit mit den Statthalterämtern und der Ueberweisungsbehörde bis Ende Oktober eine umfangreiche Vernehmlassung betr. Justizreform und Entwurf einer neuen Strafprozessordnung.


Entsprechend den Neueingängen ist im Berichtsjahr auch bei den Ausgängen einerseits eine hohe prozentmässige Zunahme im Deliktsbereich Verbrechen und Vergehen (+329) zu verzeichnen und andererseits eine weitere Abnahme der der Staatsanwaltschaft von den Statthalterämtern überwiesenen Bagatellfälle (Bussenanerkennungsverfahren), welche vor allem zahlenmässig (nicht aber arbeitsmässig) stark ins Gewicht fallen und dazu führten, dass die Gesamtzahl der im Berichtsjahr behandelten Fälle gegenüber dem Vorjahr geringer war.


Im Berichtsjahr wurden durch die Staatsanwaltschaft 7'756 (9'786) Fälle behandelt. Die Untersuchungsverfahren betrafen in 2'125 (1'796) Fällen Verbrechen und Vergehen, d.h. mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte Straftaten, sowie in 5'631 (7'990) Fällen Übertretungen, d.h. mit Haft oder Busse bedrohte Delikte.


Die Gesamtzahl der Fälle verteilt sich auf die einzelnen Bezirke wie folgt:




9.2 Verbrechen und Vergehen


An die Kammern des Strafgerichts (beantragte Freiheitsstrafen von über 1 Jahr) wurden 104 (94) Fälle und an die Straf-Dreiergerichte (beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr) 144 (170) Fälle durch Anklage überwiesen, d.h. total 248 (264) Fälle.


In 1 120 (801) Fällen wurde der Überweisungsbehörde der Erlass eines bedingten Strafbefehls (für Freiheitsstrafen bis zu 1 Monat und/oder Busse) und in 754 (730) Fällen die Einstellung des Verfahrens beantragt.


In 3 (1) Fällen wurde das Verfahren an einen anderen Kanton abgetreten.




9.3 Übertretungen


5'168 (7'469) Fälle wurden im Bussenanerkennungsverfahren erledigt.


In 140 (195) Fällen wurde bei der Überweisungsbehörde auf Erlass eines bedingten Strafbefehls und in 322 (326) Fällen auf Einstellung des Verfahrens angetragen.


0 (0) Fall wurde dem Polizeigericht direkt zur Beurteilung überwiesen.


In 1 (0) Fall wurde das Verfahren an einen anderen Kanton abgetreten.


9.4 Statistische Übersicht über die Jahre 1987 bis 1997


Die 1. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Anklagen.



Die 2. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Vergehensstrafbefehle.





Die 3. Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl Uebertretungsstrafbefehle.





9.5 Vertretung der öffentlichen Anklage vor den Gerichten


Gemäss der ihr obliegenden gesetzlichen Verpflichtung vertrat die Staatsanwaltschaft in den von ihr überwiesenen Fällen die öffentliche Anklage vor Straf- und Obergericht.


In 0 (2) Fällen wurde Nichtigkeitsbeschwerde beim Kassationshof des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne eingereicht.



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