1998-040_jpd_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Direktor: Regierungsrat Andreas Koellreuter
Stellvertreter: Regierungsrat Peter Schmid
1.1 Allgemeines / Gesetzgebung
- Der Landrat hat im Mai die Revision des Gastwirtschaftsgesetzes gutgeheissen. Leider blieb dieser Vorlage am 28. September der Erfolg an der Urne versagt, so dass weiterhin das bisherige Gesetz von 1959 in Kraft bleibt.
- In der Volksabstimmung wird das Konsumkreditgesetz gutgeheissen.
- Ausarbeitung einer "Verordnung über die Bezirksgefängnisse und Haftlokale der kantonalen Polizeiposten" ausgearbeitet. Darin finden sich die grundlegenden Bestimmungen über den Betrieb der Bezirksgefängnisse und der Postenzellen, die Aufgaben der verschiedenen beteiligten Behörden sowie die Rechte und Pflichten der Gefangenen. Gleichzeitig sind die Hausordnungen überarbeitet worden. Entsprechend einer Empfehlung des Europarates und des EJPD an die Kantone ist auch ein Informationsblatt für die Inhaftierten zusammengestellt worden. Es ist vorgesehen, Hausordnung und Merkblatt in eine Anzahl Sprachen, welche dem Spektrum der Insassen entspricht, übersetzen zu lassen.
- Weiterführung der Arbeiten an der Justizreform (Neukonzeption der Strafverfolgungsbehörden, Revision der Strafprozessordnung, Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität BUR).
- Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums.
- Revision des Gesetzes über die Gewaltentrennung.
- Gesetz über die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates und der präsidierenden Personen der Gerichte.
- Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden.
- Gesetz betreffend das Schiessen am Banntag.
- Reform des Zivilstandswesens
- Leistungsaufträge: Das Amt für Bevölkerungsschutz und die Bezirksschreiberei Arlesheim haben die Grundlagen erarbeitet, so dass sie 1998 mit Leistungsaufträgen arbeiten können.
1.2 Verwaltungsabteilung
Die 1997 erwartete Übernahme der Personaladministration vom Personalamt fand nicht statt. Eine grosse Belastung war die Vorbereitung der Wiederwahlen aller Beamten/-innen und Angestellten und der Kommissionen für die neue Amtsperiode. Trotz bevorstehender Abstimmung über das neue Personalgesetz musste diese aufwendige Arbeit erledigt werden.
1.2.1 Rechnungswesen / Controlling
1997 stand im Zeichen der Einführung des Neuen Rechnungswesens (NRW) in der JPMD. Dabei ging es vorrangig um die Weiterverbreitung der Finanzbuchhaltung im neuen System gemäss den Vorgaben der Finanzverwaltung. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Grundlagen für die Einführung der Betriebsbuchhaltung erarbeitet, welche ab 1.1.98 bei den ersten Dienststellen der JPMD, zusammen mit den ersten Leistungsaufträgen, zum Einsatz kommt. Ein wichtiger Punkt der Einführung NRW war die Applikationsschulung der Anwenderinnen und Anwender.
Im Bereich des Controlling stand der Erfahrungsaustausch mit den anderen Direktionen im Vordergrund. Nicht zuletzt die Einführung des Neuen Rechnungswesens nahm einen wesentlichen Bestandteil der Controllertätigkeit in Anspruch. Nebst diesen Aufgaben wurden anhand von laufenden Projekten die Möglichkeiten des Projekt Controllings überprüft.
1.2.2 Lotteriefonds
Die Anstrengungen, den Lotteriefonds in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und dem Bedürfnis nach Information und Transparenz zu entsprechen, trugen im Berichtsjahr erste Früchte. Anlässlich eines Jupéro spezial am 16. April 1997 wurde die Liste der bewilligten Beiträge per 1996 an die Medien abgegeben und umfassend orientiert. In regelmässigen Abständen sind Medienbulletins über vom Regierungsrat bewilligte Gesuche erstellt worden. Statistiken der Interkantonalen Landeslotterie (ILL) kann entnommen werden, dass der Kanton Basel-Landschaft einen sehr hohen Losumsatz aufweist. Entgegen der Aufteilung des Reingewinns am Zahlenlotto (50% pro Kopf der Bevölkerung und 50% nach Umsatz) wird der Anteil am Reingewinn des Losverkaufs pro Kopf der Bevölkerung berechnet. Zukünftige Bestrebungen werden dahin zielen, den Umsatz beim Zahlenlotto vermehrt anzukurbeln.
Der Gewinnanteil ILL/Gesellschaft Schweizer Zahlenlotto per 1996 betrug Fr. 5'602'402.--, bewegte sich also im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Bei budgetierten Ausgaben in der Höhe von 5,835 Millionen Franken bewilligte der Regierungsrat für das Berichtsjahr rund 5,8 Millionen Franken an 188 Projekte. Als Folge der Oeffentlichkeitsarbeit im Bereich des Lotteriefonds gingen im Berichtsjahr wesentlich mehr Gesuche ein, nämlich 277 gegenüber 213 im Vorjahr.
1.2.3 Lotteriebewilligungen
Das unserem Kanton zur Verfügung stehende Lossummenkontingent wurde gleich wie im Vorjahr auf 10 bewilligte Kleinlotterien aufgeteilt.
1.2.4 Informatik
Schwerpunkt Neues Rechnungswesen (NRW): Im ersten Halbjahr erfolgte die Inbetriebnahme der Infrastruktur für NRW bei den Bezirksschreibereien, dem Amt für Bevölkerungsschutz und der Polizei. Im zweiten Halbjahr wurde die Infrastruktur (LAN und WAN) für die Dienststellen Direktionssekretariat mit den verschiedenen Abteilungen, Arbeitserziehungsanstalt Arxhof, Statthalterämter, Militärverwaltung und Motorfahrzeugkontrolle aufgebaut, bzw. angepasst, damit die Mitarbeiter/innen dieser Dienststellen planmässig zur Schulung und zur Inbetriebnahme des NRW per 1. Januar 1998 die NRW Programme nutzen konnten.
Die Bezirksschreiberei Binningen wurde von Ihrem provisorischen Standort Oberwil nach Binningen zurückgezügelt. Dabei wurden am renovierten Standort Binningen die Arbeitsplätze auf den aktuellen Stand gebracht und eine vollständig neue LAN Verkabelung in Betrieb genommen. Für alle Bezirksschreibereien wurde ein einheitliches Domänenkonzept erstellt und teilweise realisiert. Auf dieser Basis werden die weiteren Anwendungen installiert und in Betrieb genommen.
Der neue Standort Zeughaus Liestal für die Militärverwaltung und die Abteilung Informatik wurde geplant und die Abteilung Informatik per Ende Berichtsjahr an diesen Standort gezügelt. Dabei wurde das gesamte Zeughaus vollflächig und einheitlich verkabelt.
Die Geschäftskontrolle (Produktname TRIBUNA) für die Statthalterämter wurde pilotmässig bei den Statthalterämtern Sissach und Waldenburg in Betrieb genommen.
Für die gesamte Direktion wurde auf der Basis der Vorgaben der FGI die Planung für die Einführung von MS Windows NT 4.0 in die Wege geleitet.
1.3 Zivilrechtsabteilung 1
1.3.1 Bürgerrechtswesen
Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen
Durch Landratsbeschluss wurden 401 (423) ausländische Staatsangehörige eingebürgert.
85 (39) Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen wurden abgeschrieben, weil die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder das Gesuch zurückgezogen wurde.
Per 31. Dezember waren 832 (830) Gesuche hängig.
31 Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts wurden von Bürgergemeinden abgewiesen. Gegen diese Entscheide wurden 6 Beschwerden erhoben, die noch hängig sind.
3 (0) Beschwerden gegen Entscheide (aus dem Jahre 1996) betr. Nichterteilung des Gemeindebürgerrechts wurden behandelt und abgewiesen.
Für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen sowie die Wiedereinbürgerung von ehemaligen Schweizern/innen, für die der Bund zuständig ist, wobei dem Kanton die Erstellung der Erhebungsberichte bei Wohnsitz in unserem Kanton bzw. die Prüfung der Zivilstandsdokumente bei Wohnsitz im Ausland obliegt, sind der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 195 (217) Gesuche übermittelt worden. Durch Entscheid des Bundes wurden 2 (3) ehemalige Schweizerinnen wieder eingebürgert. Keine (0) Person wurde wegen Verwirkung des Schweizer Bürgerrechts wieder eingebürgert. 140 (133) Personen wurden erleichtert eingebürgert. 112 (82) Entscheide über erleichterte Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton und Einbürgerung in einem anderen Kanton wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Einbürgerungen von Schweizer Bürgern/innen anderer Kantone
Durch Regierungsratsbeschluss wurden 198 (257) Bürger/innen anderer Kantone eingebürgert. Kein (3) Gesuch wurde abgeschrieben. 95 (110) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.
Einbürgerungen von Kantonsbürgern/innen
Mit Genehmigung des Regierungsrates erwarben 97 (44) Kantonsbürger/innen das Bürgerrecht einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde. 34 (38) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.
Beibehaltung/Verlust des Bürgerrechts
Schweizer Bürger/innen
Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 25 (58) Personen, die in einem anderen Kanton eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht beibehalten. 38 (51) Personen haben das bisherige basellandschaftliche Bürgerrecht verloren, davon 21 (28), weil sie keine Beibehaltungserklärung abgaben, und 17 (23) als Folge der Regelung im Bürgerrechtsgesetz, wonach der Verlust des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts eintritt, wenn Kantonsbürger/innen, die in einem anderen Kanton eingebürgert werden, mit dem neu erworbenen Bürgerrecht mehr als 2 Gemeindebürgerrechte besitzen.
Kantonsbürger/innen
Durch Abgabe der Beibehaltungserklärung haben 71 (34) Personen, die in einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde eingebürgert wurden, das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht beibehalten. 26 (10) Personen haben die Erklärung nicht abgegeben und deshalb das bisherige basellandschaftliche Gemeindebürgerrecht verwirkt.
Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht / Kantonsbürgerrecht
2 (1) Entlassungen aus dem Schweizer Bürgerrecht. 12 (1) Entlassungen aus dem Kantonsbürgerrecht.
Einbürgerungsreglemente
Es wurden 2 (10) neue kommunale Einbürgerungsreglemente genehmigt.
1.3.2 Adoptionen
Insgesamt wurden 28 (31) Adoptionsgesuche abschliessend bearbeitet. Adoptionen unmündiger Kinder durch Ehegatten wurden 6 (6), durch einen Stiefelternteil 21 (18) ausgesprochen. Es wurde keine (1) Adoption von Erwachsenen und keine (0) Einzeladoption verfügt. 1 (6) Gesuch um Adoption wurde abgeschrieben. 34 (28) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.
1 (8) adoptierten Person wurde Hilfe geleistet bei der "Suche nach ihren Wurzeln".
1.3.3 Namensänderungen
Insgesamt wurden 148 (134) Gesuche abschliessend bearbeitet. Familiennamensänderungen wurden 83 (74) und Vornamensänderungen wurden 30 (24) bewilligt. Es wurde kein (0) Gesuch abgewiesen. 14 (12) Gesuche wurden infolge Rückzugs abgeschrieben. Von der Möglichkeit, von der Trauung an den Namen der Braut als Familiennamen zu führen, machten 21 (24) Brautpaare Gebrauch. 41 (45) Gesuche waren per 31. Dezember hängig.
1.3.4 Vormundschaftswesen
Im Zusammenhang mit der Revision des SchKG wurde den Vormundschaftsbehörden ein Kreisschreiben zugestellt betr. Voraussetzungen des Verzichts auf die Publikation von vormundschaftlichen Massnahmen sowie betr. Betreibungsort und Zustellung von Betreibungsurkunden bei gesetzlicher Vertretung.
Für die Vormundschaftsbehörden und die Sozialdienste wurde ein Weiterbildungskurs zum Thema "Fremdplazierung von Kindern" organisiert, der grosses Interesse fand.
Vormundschaftliche Massnahmen
| 19 | (22) | Entmündigungen nach Artikel 369 ZGB |
| 1 | (0) | Aufhebung der Entmündigung nach Artikel 369 ZGB |
| 2 | (7) | Anträge auf Entmündigung (Artikel 369 ZGB) bzw. Verbeiratung wurden abgewiesen |
| 0 | (0) | Entmündigung nach Artikel 370 ZGB |
| 5 | (4) | Beiratschaften nach Artikel 395 ZGB |
| 0 | (1) | Aufhebung der Beiratschaft nach Artikel 395 ZGB |
| 10 | (5) | Anträge auf vormundschaftliche Massnahmen waren per 31. Dezember hängig |
| 3 | (1) | Entziehungen der elterlichen Gewalt nach Artikel 311 ZGB |
Insgesamt wurden 6 (6) Beschwerden betr. Kosten im Verfahren der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) bearbeitet: 5 (0) wurden abgewiesen und 1 (4) abgeschrieben. 8 (7) Gesuche um Erlass von Kosten in FFE-Verfahren wurden eingereicht, 3 (3) wurden gutgeheissen, auf 2 (3) wurde nicht eingetreten wegen verspäteter Einreichung und 3 (1) Gesuche infolge Rückzugs abgeschrieben.
1 (0) Beschwerde betr. Nichterteilung der Pflegekinderbewilligung wurde abgewiesen.
44 (39) Gesuche von Vormundschaftsbehörden um Zustimmung zur Einsetzung der Amtsvormünder für vormundschaftliche Massnahmen über Mündige sowie als Beistand Unmündiger gemäss Art. 308 ZGB wurden gutgeheissen.
1.3.5 Amtsvormundschaften
Insgesamt führten die sechs Amtsvormundschaften am 31. Dezember 192 (183) Vormundschaften, 286 (296) Beistandschaften und 31 (26) Beiratschaften. Die Amtsvormundschaften hatten insgesamt 312 (325) Vaterschaftsfälle hängig, wovon 222 (216) geregelt wurden; 90 (109) sind noch pendent. Sie verwalteten ein Reinvermögen ihrer Mündel von Fr. 15'685'259.-- (15'249'582.--).
1.3.6 Zivilstandswesen
Allgemeines
Im September überwies der Regierungsrat zuhanden des Landrats eine Vorlage zur Revision des Zivilstandsdekrets im Hinblick auf eine Neuorganisation des Zivilstandswesens. Der Entwurf sieht eine Reduktion der 48 Zivilstandsämter auf 6 professionell geführte Ämter (pro Bezirk 1 Amt) vor, wobei der Kanton sämtliche Kosten trägt.
Mit Beschluss des Regierungsrates wurden die Zivilstandskreise Bretzwil-Lauwil und Reigoldswil-Titterten zu einem Kreis zusammengelegt. Ebenso wurden die beiden Zivilstandskreise Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil und Hölstein-Bennwil-Lampenberg zusammengelegt. Die Zusammenlegungen erfolgten auf Wunsch der beteiligten Gemeinden.
Im Laufe des Jahres wurden 4 (2) Zivilstandsbeamte/innen und 2 (6) Stellvertreter/innen neu gewählt.
Insgesamt 3 (4) Zivilstandsbeamte/innen haben die Einführungskurse mit einer Schlussprüfung erfolgreich abgeschlossen. 4 haben den dreitägigen neuen Spezialkurs für die Vertiefung der Kenntnisse in der Führung des Familienregisters besucht.
Es wurden 3 (1) Kreisschreiben über folgende Themen erlassen:
- Entschädigung für die Erhebung gesetzlicher Erben zuhanden der Bezirksschreibereien
- Revision der eidgenössischen Zivilstandsverordnung betr. Datenschutz
- Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes betr. erleichterte Einbürgerung von ausländischen Kindern eines schweizerischen Elternteils
Aufsichtsbehörde
Verfügungen
- Prüfung von Dokumenten sowie Bewilligungen im Zusammenhang mit der Trauung ausländischer Verlobter: 532 (561)
- Prüfung von Dokumenten zur Beurkundung von Kindesanerkennungen mit Ausländerbeteiligung: 64 (60)
- Bewilligung zur Eintragung ausländischer Urkunden betreffend Kantonsbürger/innen ins heimatliche Familienregister: 594 (611)
- Gesuche von Privaten zur Einsichtnahme in Register zwecks Familienforschung: 12 (13)
- Berichtigungen: 172 (128)
- Blattlöschungen: 78 (101)
- Adoptionsmitteilungen an Zivilstandsämter: 25 (35)
- Prüfung der Namensführung nach ausländischem Recht: 10 (26)
- Prüfung der Unterstellung des Namens unter das ausländische Heimatrecht, sog. Optionserklärungen: 3 (3)
- Bewilligung zur Ausstellung von schweizerischen Familienbüchlein für ausländische Staatsangehörige: 2 (2)
- Bewilligung zur Entgegennahme von Namenserklärungen gemäss Art. 149 ZGB aufgrund ausländischer Urkunden 1 (2)
- Bewilligung zur Einführung der elektronischen Verarbeitung von Personendaten für das Zivilstandsamt Liestal
Inspektionen
Bei 26 (17) Zivilstandsämtern wurden Inspektionen durchgeführt.
Amtsübergaben
Es erfolgte 1 (2) Amtsübergabe auf dem Zivilstandsamt Eptingen.
Weiterleitung von Urkunden
- an das Eidg. Amt für das Zivilstandswesen: 50 (44) Ehefähigkeitszeugnisse für Auslandschweizer/innen
- an die Zivilstandsämter: 39 (57) Gesuche um Bürgerrechtsbestätigung von Schweizer Vertretungen im Ausland
Zivilstandsämter
Es wurden verurkundet:
| Geburten | 1'879 | (2'000) |
| Todesfälle | 1'918 | (1'791) |
| Eheschliessungen | 1'472 | (1'500) |
| Anerkennungen | 185 | (213) |
| Familienregister-Blatteröffnungen | 2'378 | (2'473) |
| Es wurden 3'603 (4'194) Heimatscheine ausgestellt. | ||
| Entgegennahme von Namenserklärungen gemäss Eherecht: | ||
| Vor der Ehe | 158 | (153) |
| Nach der Scheidung | 154 | (134) |