1998-040_fkd_4.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6 Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung arbeitete im Berichtsjahr erstmals mit dem Leistungsauftrag. An besonderen Aktivitäten sind das Projekt Neues Rechnungswesen (NRW), die Verbreitung von Leistungsaufträgen sowie das aktivere Tresoreriemanagement zu erwähnen.




6.1 Projekt Neues Rechnungswesen (NRW)


Im Berichtsjahr erfolgte eine Breiteneinführung der Finanzbuchhaltung sowie die Ersteinführungen der Betriebsrechnung (für die Dienststellen der FKD) und der Materialwirtschaft (in der Schul- und Büromaterialverwaltung). Auch wurden umfangreiche Vorbereitungsarbeiten unternommen, um auf Beginn 1998 den letzten Schub an Einführungen der Finanzbuchhaltung vornehmen zu können; bis Mitte 1998 ist die Einführung dieses ersten NRW-Moduls abgeschlossen. Die Einführung der Betriebsbuchhaltung per Anfang 1998 war für diejenigen Dienststellen vorzubereiten, die neu mit Leistungsauftrag arbeiten.




6.2 Leistungsaufträge


Zusammen mit den überarbeiteten Budgetanträgen 1998 wurden der Regierung 12 neue Leistungsaufträge für Dienststellen und Organisationseinheiten aus sämtlichen Direktionen vorgelegt; die Koordination bei deren Erarbeitung oblag der Finanzverwaltung. Die Intensität der gewünschten Begleitung war sehr unterschiedlich. Eine formelle Projektorganisation mit der Direktion und der Beizug eines Beraters - sei er aus der Verwaltung oder von aussen - war eine notwendige Bedingung für qualitativ gute Erstauflagen (Leistungsaufträge werden vorerst auf ein Jahr erstellt und erst nach allfälliger Anpassung für drei Jahre bestätigt). Der Leistungsauftrag der Finanzverwaltung selbst (und der anderen Dienststellen der Finanz- und Kirchendirektion) wurde aufgrund der ersten Erfahrungen aktualisiert.




6.3 Tresoreriemanagement


Entsprechend den Vorgaben im Leistungsauftrag wurde mit einer aktiveren Bewirtschaftung der Staatstresorerie begonnen, unterstützt durch eine besondere Software. Zum einen konnten die Erträge auf vergleichbarer Basis deutlich gesteigert, zum andern die Durchschnittsverzinsung der Staatsschuld deutlich verringert werden.




6.4 Finanzausgleich mit Basel-Stadt


Die Abteilung Finanz und Volkswirtschaft hat die Geldströme, die zwischen den beiden Halbkantonen fliessen, systematisch untersucht und die Daten zu vervollständigen begonnen. Die Zahlen bestätigen die bisherigen Grössenordnungen der Nettozahlungen des Baselbiets an den Stadtkanton. Die Unterlagen werden auf Wunsch der Finanzkommission des Landrates dieser regelmässig zur Verfügung gestellt.




6.5 Elektronische Lohndatenarchivierung


Im Rahmen der Bemühungen, Routineabläufe zu verbessern und sicherer zu machen, ist ein Projekt ausgearbeitet und steht im erfolgreichen Versuch, die Lohndaten nicht mehr auf Mikrofichen, sondern elektronisch abzuspeichern und aufzubewahren. Dieses Projekt ist ein Ausschnitt aus einem grösseren Vorhaben, das sich ganz allgemein mit elektronischer Archivierung von Daten und Unterlagen beschäftigt.




7 Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann


7.1 Kantonales Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz


Aufgrund einer Interpellation von Frau Landrätin Rita Bachmann vom 10. April 1997 "Betr. der kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben" wurde das Konzept für eine Schulungs- und Informationskampagne über das Gleichstellungsgesetz vorbereitet.


Unter Berücksichtigung der Resultate der Vernehmlassung zum Entwurf hat der Regierungsrat dem Landrat das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz vorgelegt. Am 27. November 1997 hat der Landrat das durch die Finanzkommission vorberatene Gesetz verabschiedet. In Abänderung zum Entwurf des Regierungsrates wurde für die Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten eine angemessene Vertretung beider Geschlechter sowie eine paritätische Vertretung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden des privaten und öffentlichen Sektors im Gesetz ausdrücklich festgehalten. Zudem soll nach dem Willen des Landrates das Verfahren ein rasches und einfaches sein, was die Einholung von Gutachten durch die Schlichtungskommission ausschliesst. Schliesslich wurde die Fachstelle für Gleichstellung gesetzlich verankert. Hingegen bleibt es nach wie vor in der Kompetenz des Regierungsrates, eine Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann zu bestellen. Das Gesetz kommt im März 1998 zur Abstimmung.




7.2 Gewalt im sozialen Nahraum


Mit Beschluss vom 8. April 1997 hat der Regierungsrat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter der Leitung der Fachstelle für Gleichstellung den Auftrag hat, die Möglichkeiten staatlichen Handelns im Bereich der Gewalt im sozialen Nahraum auszuloten und Massnahmen zum verbesserten Schutz der Opfer vorzuschlagen. In dieser Arbeitsgruppe sind Polizei, Statthalterämter, Strafgericht, Staatsanwaltschaft sowie private Einrichtungen für Opfer vertreten.


Daneben hat sich die Fachstelle an einer gesamtschweizerischen Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen in Ehe und Partnerschaft beteiligt, welche auch evaluiert worden ist. Die Evaluation hat gezeigt, wo die Stärken der Kampagne, nämlich gute mediale Abstützung, breite Thematisierung in der Öffentlichkeit, aber auch wo die Schwächen lagen, nämlich ungenügender Zugang zu fremdsprachigen Frauen und Männern.




7.3 Fürsorgegesetz


Am 25. Februar 1997 beschloss der Regierungsrat, das Fürsorgegesetz einer Totalrevision zu unterziehen und für die Begutachtung und Überarbeitung des zu erarbeitenden Verwaltungsentwurfes eine Expertenkommission einzusetzen. Zur Sicherstellung der geschlechtsspezifischen Perspektive in diesem Gesetzeswerk, von welchem viele Frauen betroffen sind, hat eine Mitarbeiterin der Fachstelle für Gleichstellung an der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe teilgenommen und wird auch in der Expertenkommission Einsitz nehmen.




7.4 Interkantonaler Vergleich relevanter Daten


Die Fachstelle hat durch zwei Praktikantinnen bei allen kantonalen Verwaltungen eine Erhebung durchgeführt, um den Stand der Gleichstellung im Kanton Basel-Landschaft für einzelne Bereiche einschätzen zu können. Dabei musste die Vergleichbarkeit der Daten berücksichtigt werden. Nach Publikation dieser Analyse werden einigermassen gesicherte Einschätzungen für Bereiche vorliegen wie Teilzeitarbeit in der Verwaltung, Erlasse zur Frauenförderung in der Verwaltung, Kinderkrippen, Anrechnung von Betreuungsarbeit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub, Kurzurlaub, Alimentenbevorschussung, Pensionskasse und ausserparlamentarische Kommissionen.




7.5 Publikationen


In Zusammenarbeit mit Fachstellen anderer Kantone konnte eine Broschüre zur Verwaltungsreform publiziert werden. "New Public Management - Eine gleichstellungspolitische Einschätzung" zeigt Chancen und Gefahren der Verwaltungsreform, aber auch konkrete Handlungsansätze für diejenigen, die mitgestalten wollen.


Mit dem Gleichstellungsbüro der Stadt Zürich wurde eine Auswahl empfehlenswerter Kinder- und Jugendbücher "Lady Punk & Co." herausgegeben. Diese Publikation erfreut sich ausserordentlicher Beliebtheit und musste bereits nachgedruckt werden.




8 Kirchen


8.1 Kirchensteuer juristischer Personen


Die Kirchensteuer der juristischen Personen hat im Berichtsjahr einen Ertrag von Fr. 4'912'154.--(Vorjahr Fr. 4'292'665.95) abgeworfen. Er ist gemäss Volkszählung 1980 wie folgt auf die drei Landeskirchen aufgeteilt worden:




8.2 Stiftung Kirchen- und Schulgut


Die Kirche St. Blasius in Ziefen ist einer sanften Innenrenovation unterzogen worden. Aussen renoviert wurde die Kirche von Oltingen.


Im Pfarrhaus Lausen sind das Erdgeschoss umgebaut und im ganzen Haus neue Fenster eingebaut worden. Die schadhafte Heizung im Pfarrhaus Frenkendorf wurde ersetzt. Gefällig wieder hergerichtet wurde das Gartenhaus im Pfarrgarten in Reigoldswil.


Im Siegristenhaus Ziefen fanden die archäologischen Grabungen ihr Ende, was erlaubt im nächsten Jahr mit der Instandstellung des Gebäudes zu beginnen. Die Scheune und der Stall werden für kirchliche Zwecke durch die Kirchgemeinde umgebaut.


Die Verwaltungskommission versammelte sich zu sechs Sitzungen und behandelte 45 Geschäfte.





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