1998-040_fkd_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Finanz- und Kirchendirektion
Direktor: Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling
Stellvertreter: Regierungsrat Eduard Belser
1.1 Empfehlungen der GPK
im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Landrates über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1996 bis Juni 1997 (Vorlage 97/40) sind für den Zuständigkeitsbereich der Finanz- und Kirchendirektion keine Empfehlungen an den Regierungsrat enthalten.
Noch nicht erledigt sind ein Teil der Empfehlungen der GPK aus ihrem Bericht über den Zeitraum Juli 95 bis Juni 96: Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
- "Die Übergabe der Stiftung Kirchen- und Schulgut in die alleinige Verantwortung der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist gelegentlich zu untersuchen" (damalige Ziff. 4.1.7.1)
Es besteht die Möglichkeit, die Verwaltung der Stiftung Kirchen- und Schulgut nach dem Rücktritt des derzeitigen Amtsinhabers per Ende 1998 ab 1. Januar 1999 einem Mitglied des Sekretariats der evangelisch-reformierten Landeskirche zu übergeben. Damit würde das von der GPK anvisierte Ziel de facto erreicht, ohne dass ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden müsste.
- "Das Kirchengesetz ist mittelfristig an die heutigen Verhältnisse anzupassen (Aufhebung der Oberaufsicht des Regierungsrates)" (damalige Ziff. 4.1.7.2)
Dieser Punkt wird bei der nächsten Revision des Kirchengesetzes zu prüfen sein. Für sich allein genommen rechtfertigt er eine Gesetzesrevision nicht.
- "Bis spätestens Ende 1996 ist dem Geschäftsprüfungskommission ein Zwischenbericht über das kantonale Subventionswesen vorzulegen" (damalige Ziff. 4.1.7.4)
Ist erfolgt.
2.1 Staatsrechnung und Fonds
Über Aufwand und Ertrag der Verwaltungsrechnung und über die Vermögens- und Investitionsrechnung orientiert die Staatsrechnung 1996 detailliert. Desgleichen gibt sie über die Fonds, die Stiftungen und die Rechnungen in der Verwaltung des Staates Auskunft.
2.2 Handschin-Stiftung
Im Jahre 1997 wurden aus der Handschin-Stiftung folgende Stipendien bewilligt:
| 7 Hochschülerinnen und Hochschüler (11) | Fr. 13'200.-- | (22'400.--) |
| 2 Seminaristinnen (1) | Fr. 6'000.-- | (3'000.--) |
| 4 Technikumsstudentinnen und Technikums- studenten (4) | Fr. 10'500.-- | (12'000.--) |
| 6 Fachschülerinnen und Fachschüler (7) | Fr. 23'900.-- | (22'500.--) |
| 3 Mittelschülerinnen und Mittelschüler (5) | Fr. 8'000.-- | (20'000.--) |
| 1 Post Doc (2) | Fr. 2'000.-- | (11'500.--) |
3.1 Kantonale Steuern
3.1.1. Allgemeines
1997 war das erste Jahr der zweijährigen Veranlagungsperode 1997/98. Es hatten somit wieder alle steuerpflichtigen natürlichen Personen eine Steuererklärung einzureichen, ebenso die juristischen Personen, die jährlich veranlagt werden.
3.1.2. Staatssteuer
3.1.2.1 Vermögens- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen
152 016 Personen, darunter 134 435 unselbständige Erwerbende, wurden zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Bis 31. Dezember 1997 waren 78 521 (58 286) Personen veranlagt. Davon entfallen 62 233 (43 615) Veranlagungen auf Gemeinden, die die unselbständig Erwerbenden selbst veranlagen. Gegen 779 (946) Einschätzungen wurde Einsprache erhoben. Zusammen mit Pendenzen des letzten Jahres wurden 1012 (883) Einsprachen erledigt.
3.1.2.2. Steuern der im Handelsregister eingetragenen natürlichen und juristischen Personen
Steuerpflichtig waren 4796 (4767) Aktiengesellschaften, 534 (372) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 291 (290) Genossenschaften, 136 (116) übrige juristische Personen, 1286 (1191) Teilhaber von Personengesellschaften und 4002 (3649) Einzelfirmen.
In erster Instanz wurden 147 (132) Einsprachen erledigt. 18 (16) Entscheide wurden an die Kantonale Steuerrekurskommission weitergezogen.
Arbeitsbeschaffungsreserven (nach altem Recht; Gesetz vom 12. Mai 1952): Der Stand der Rückstellung betrug per 31. Dezember 1997 unverändert Fr. 28 135.45. Im Berichtsjahr erfolgten keine Veränderungen.
3.1.2.3 Nachsteuern und Bussen
Es wurden 121 (92) Nachsteuerfälle gemäss den §§ 151/152 StG behandelt. Die ausgefällten Nachsteuern, Bussen und Verzugszinsen betragen Fr. 1 897 614.90 (Fr. 1 565 040.45). Ferner wurden in 25 (5) Nachsteuerfällen gemäss den §§ 146 und 164 StG Fr. 584 199.35 (Fr. 105 522.65) Nachsteuern und Verzugszinsen erhoben. Gegen die Nachsteuer- und Bussenverfügungen wurden 15 (13) Einsprachen eingereicht. Gestützt auf § 154 StG wurden 1278 (2832) Ordnungsbussen von insgesamt Fr. 169 678.- (Fr. 341 052.-) ausgefällt. An Nachsteuern, Bussen (inkl. Ordnungsbussen) und Verzugszinsen wurden 1997 total Fr. 2 651 492.25 (Fr. 2 011 615.10) in Rechnung gestellt. Von den 383 (390) im Berichtsjahr behandelten Fällen konnten 234 (287) im ordentlichen Veranlagungsverfahren nachbesteuert werden.
3.1.3 Immobilien
3.1.3.1 Grundstückgewinnsteuern
Es wurden 3776 Fälle registriert. Veranlagungen wurden 2122 (2182) vorgenommen, wovon 1098 (1056) oder 51,74 % (48,39 %) ohne steuerbaren Gewinn waren. 1833 (1679) Fälle waren gemäss Steuergesetz von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Der Steuerertrag ist von Fr. 39 266 400.25 auf Fr. 34 569 187.05 zurückgegangen.
Am Ertrag sind die Bezirkschreibereien wie folgt beteilligt:
| Arlesheim | Fr. 11 679 945.95 |
| Binningen | Fr. 8 780 342.90 |
| Laufen | Fr. 2 887 841.90 |
| Liestal | Fr. 5 797 417.80 |
| Sissach | Fr. 3 790 882.30 |
| Waldenburg | Fr. 1 632 756.20 |
Es gingen 63 (96) Einsprachen ein. Von diesen und früheren Einsprachen konnten 69 (91) erstinstanzlich durch die Steuerverwaltung erledigt werden. 13 (20) Entscheide wurden an die kantonale Steuerkommission und 2 (2) an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Von den laufenden und früheren Einsprachen sind 41 (47) noch unerledigt. 12 (24) Steuerpflichtige stellten ein Erlassgesuch.
3.1.3.2 Handänderungssteuern
Es wurden 3776 Fälle registriert. Veranlagungen wurden 4005 (4084) vorgenommen. 2005 (1769) Fälle waren gemäss Steuergesetz von der Handänderungssteuer befreit. Der Steuerertrag ist von Fr. 25 708 529.40 auf Fr. 21 640 742.85 zurückgegangen.
Am Ertrag sind die Bezirksschreibereien wie folgt beteiligt:
| Arlesheim | Fr. 6 577 261.30 |
| Binningen | Fr. 5 818 599.55 |
| Laufen | Fr. 1 035 423.20 |
| Liestal | Fr. 4 473 133.85 |
| Sissach | Fr. 3 022 935.65 |
| Waldenburg | Fr. 713 389.30 |
Es gingen 53 (42) Einsprachen ein. Von diesen und früheren Einsprachen konnten 46 (41) erledigt werden. 11 (7) Entscheide wurden an die kantonale Steuerkommission und 1 (2) an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Von den laufenden und früheren Einsprachen sind 30 (23) noch unerledigt. 31 (30) Steuerpflichtige stellten ein Erlassgesuch.
Verkehrswertschätzungen: Zusammenhang mit der Berechnung von Liquidationsgewinnsteuern wurden 26 (19) Verkehrswertschätzungen gemacht. Für die Ausgleichskasse, Binningen, wurden 49 (38) Verkehrswertschätzungen erstellt.
3.1.3.3 Katasterwesen
Von den Gemeinden gingen 19 255 (17 777) Katasteranzeigen zur Bearbeitung ein.
3.1.4 Erbschafts- und Schenkungssteuer
Es wurden 2800 (2800) Fälle registriert, wobei für 609 (655) Erbfälle die Akten noch ausstehend sind. Steuerrechnungen wurden 2311 (2267) eröffnet. 996 (989) registrierte Fälle erwiesen sich als steuerfrei.
Nach Angaben der Bezirksschreibereien wurden folgende Beträge abgerechnet (ohne Saldi des Vorjahres):
| Bezirksschreiberei |
Staatsanteil (75 %) Fr. |
Gemeindeanteil (25 %) Fr. |
Total (100 %) Fr. |
| Laufen | 587 732.25 | 195 910.75 | 783 643.00 |
| Arlesheim | 10 373 925.60 | 3 457 975.20 | 13 831 900.80 |
| Binningen | 12 890 905.65 | 4 296 968.65 | 17 187 874.30 |
| Liestal | 5 573 139.90 | 1 857 713.30 | 7 430 853.20 |
| Sissach | 2 378 266.80 | 792 755.60 | 3 171 022.40 |
| Waldenburg | 1 118 526.00 | 372 842.00 | 1 491 368.00 |
| 1997 | 32 922 496.20 | 10 974 165.50 | 43 896 661.70 |
| 1996 | 43 764 898.95 | 14 588 299.60 | 58 353 198.55 |
Es wurden 44 (57) Einsprachen erhoben. Insgesamt konnten 58 (57) Einsprachen, wovon 29 (20) aus früheren Jahren, erledigt werden. Unerledigt sind noch 27 (43) Einsprachen. Einspracheentscheide wurden 6 (4) an die Steuerrekurskommission weitergezogen. Weiterzug von Rekursentscheiden an das Verwaltungsgericht 0 (0).
Verkehrswertschätzungen: Im Zusammenhang mit Schenkungen wurden in 371 (433) Fällen insgesamt 492 (681) Einzelparzellen, wovon 337 (425) mit Gebäude, bewertet.
3.1.5 Steuerrevisorat (Buchprüfungen)
1997 wurden 298 (190) steuerliche Buchprüfungen durchgeführt, wovon 22 (10) zu Nach- und Strafsteuerverfahren führten. Die Gruppe Buchprüfungen bearbeitete 225 Fälle (Aufrechnungen Fr. 25 453 172.-), die Hauptabteilung Spezialsteuern 51 Fälle (Fr. 5 818 845.-) und das Revisorat 22 Fälle (Fr. 54 000.-). Anlässlich einer Branchenprüfung im Gastgewerbe wurden 35 Betriebe einer Buchprüfung unterzogen.
| Einkommens- und Ertragssteuern | Anzahl | Aufrechnung (Fr.) |
| Ordentliche Fälle Nach- und Strafsteuerverfahren |
231 22 |
23 402 189 2 104 983 |
| Total Einkommen-/Ertragssteuern Grunstückgewinnsteuern |
244 54 |
25 507 172 5 818 845 |
| Total | 298 | 31 326 017 |
Zusätzlich wurden in 38 (12) Fällen Korrekturen des steuerbaren Vermögens von insgesamt Fr. 47 181 918.- (Fr. 855 618.-) vorgenommen.
Die durchgeführten Revisionen verteilten sich wie folgt auf die Einschätzungsabteilungen (in Klammern Grundstückgewinnsteuern):
| Juristische Personen | 116 | (30) |
| Handelsregisterfirmen E + K | 69 | (6) |
| Selbständigerwerbende | 85 | (11) |
| Unselbständigerwerbende | 28 | (7) |
Am Jahresende waren 139 (86) Revisionen pendent.
3.2 Bundessteuer
3.2.1 Direkte Bundessteuer
Die Veranlagung der direkten Bundessteuer erfolgt in Verbindung mit der Staatssteuerveranlagung. 1997 wurden gegen Einschätzungen der direkten Bundessteuer 638 (670) Einsprachen erhoben. Da in der Regel gleichzeitig mit der Staatssteuereinsprache auch gegen die direkte Bundessteuer Einsprache erhoben wird, werden diese zusammen erledigt.
Wegen Widerhandlungen im Sinne der Artikel 129 und 131 BdBSt bzw. der Artikel 151, 174 und 175 DBG mussten in 148 (98) Fällen Nachsteuern und Bussen von insgesamt Fr. 667'859.65 (Fr. 563'489.75) erhoben werden.
3.2.2. Verrechnungssteuer
Bis zum Ende des Berichtsjahres 1997 wurden 72 651 (42 269) Verrechnungsanträge inkl. Erbenanträge kontrolliert. Die zurückerstattete Verrechnungssteuer belief sich auf Fr. 232 475 569.61 (Fr. 241 858 380.42). Rund 67 % (71 %) der kontrollierten Verrechnungsanträge/Wertschriftenverzeichnisse wurden durch die Gemeinden veranlagt. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wurde 644 Steuerpflichtigen mit total Fr. 530 021.29 zurückerstattet (Vorjahr 927 Pflichtige mit Fr. 528 161.37). Es wurden 1619 (2630) Anträge auf pauschale Steueranrechnung abgerechnet. Zur Rückerstattung gelangten Fr. 1 367 641.55, wovon Fr. 596 482.90 auf den Kanton entfielen (Vorjahr Fr. 5 534 189.60, wovon Fr. 2 451 515.40 zu Lasten des Kantons).
Die im Jahre 1997 visierten Anträge auf Rückerstattung ausländischer Quellensteuern von insgesamt 1826 (1738) Stück verteilten sich auf folgende Länder: Argentinien 1, Australien 1, Belarius 2, Belgien 11, China 66, Dänemark 2, Deutschland 554, Frankreich 239, Griechenland 3, Grossbritannien 57, Indien 3, Indonesien 3, Italien 22, Kanada 4, Niederlande 789, Österreich 8, Pakistan 1, Portugal 12, Russland 5, Schweden 9, Singapur 2, Spanien 14, Südafrika 15, USA 2 und Zaire 1. - Ferner wurden 1905 (1806) Aktiengesellschaften, GmbH's und Genossenschaften (vornehmlich im Kanton domizilierte) per 1.1.1996 resp. 1.1.1997 bewertet.
3.3 Steuererlass
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 872 (1996: 942, 1995: 787) Begehren eingereicht. Davon waren 673 (1996: 782) reine Erlassgesuche. In 171 (1996: 137) Fällen wurde um Zahlungserleichterungen (Stundungen/Raten) ersucht. In 16 (4) Fällen wurde die Wiedererwägung eines abgewiesenen Entscheids anbegehrt und zu 12 (19) Beschwerden musste Stellung genommen werden.
Insgesamt wurden 917 (1996: 856) Verfügungen erlassen. Davon betrafen 646 Begehren des laufenden Jahres, 249 Entscheide Erlassgesuche aus dem Jahr 1996 und 21 Entscheide ältere Pendenzen.
Gutgeheissen wurden insgesamt 328 Erlassgesuche mit einem Totalbetrag von 1.3 Millionen Franken, abgewiesen wurden 131 Begehren mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl der Nichteintretensentscheide von 144 auf 239 markant zugenommen. Gründe hierfür sind, a) dass für Forderungen, welche bereits in Betreibung gesetzt sind, grundsätzlich kein Erlass gewährt wird, b) dass immer häufiger Erlassgesuche verfrüht bereits bei Erhalt der provisorischen Rechnungen gestellt werden.
Bei den Erlassgesuchen, welche im Berichtsjahr erledigt worden sind, haben die antragstellenden Personen folgende Begründungen geltend gemacht:
Fürsorgeunterstützung 12% (21%), Einkommen unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum 31% (27%), Verschuldung 11% (13%) , Arbeitslosigkeit 7% (11%), Krankheit/Invalidität 10% (4%), Suchtprobleme 4% (8%), Scheidung 1% (2%) und übrige 24% (14%).