1998-040_ekd_4.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
4.1 Allgemeines
Per 1. Februar 1997 sind die Aemter für Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Abteilung für Ausbildungsbeiträge zu einer Dienststelle zusammengefasst worden. Mit diesem Datum hat auch der neue Vorsteher sein Amt angetreten. Die Zusammenführung von Aemtern ist auf dem Papier rasch vollzogen, in der Realität geht es dann etwas länger, treffen doch verschiedene Kulturen zusammen, müssen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an neue Abläufe und Zielsetzungen gewöhnen. Bis jetzt ist der Zusammenschluss gut abgelaufen. Voll können die Synergien erst genutzt werden, wenn das neue Amt seine Räumlichkeiten in Liestal und Binningen bezogen hat.
Das vergangene Jahr war wiederum geprägt durch einen Mangel an Lehrstellen. Die Situation ist zwar in unserem Kanton nicht so dramatisch wie in anderen Regionen der Schweiz, doch ist auch bei uns die Lage sehr angespannt. Dies zeigte sich z.B. darin, dass anfangs August 1997 nur noch 30 offene Lehrstellen zu verzeichnen waren bei 1675 neuen Vertragsabschlüssen. In einer solchen Situation kann wohl kaum von einem Markt gesprochen werden. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung hat früh reagiert und alle Betriebe gebeten, noch mehr Lehrlinge anzustellen. Im weitern ist im Sommer 1997 jenen Jugendlichen, die noch ohne Lehrstelle waren, von der Berufsberatung eine rasche und unkomplizierte Hilfe und Beratung angeboten worden. (Berufswahl-Treffpunkt) Nachdem auch beim Bund die schwierige Lage auf dem Lehrstellenmarkt erkannt worden ist, und National- und Ständerat 60 Mio Franken bewilligt haben, hat der Kanton Basel-Landschaft mit dem BIGA zur Verbesserung der Lehrstellensituation eine Leistungsvereinbarung getroffen. Der Kanton Basel-Landschaft erhält Fr. 950 000.-- aus dem Bundesbeschluss. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen aus Kanton und Wirtschaft erarbeiten Massnahmen, um die Lehrstellensituation zu verbessern.
Um den Lehrbetrieben entgegenzukommen, sind im Berichtsjahr verschiedene Gebühren für Zwischenprüfungen und Augenscheine im Bereich der Anlehre gestrichen worden.
4.2 Berufsschulen
Auf Beginn des Schuljahres 1997/98 - und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant - wurde an den beiden Gewerblich-industriellen Berufsschulen Muttenz und Liestal der neue Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht eingeführt.
Die Berufmaturitätsprüfungen aller gewerblich-industriellen Berufsschulen unseres Kantons sind eidgenössisch anerkannt worden. (Liestal, Muttenz, Novartis AZM)
Mit der Organisation des Berufsschulunterrichts der beiden neuen Berufe Polymechaniker/in und Konstrukteur/in ab Schuljahr 1998/99 hat der Berufsbildungsrat die Gewerblich-industrielle Berufsschule Liestal beauftragt.
Die Gewerblich-industrielle Berufsschule Muttenz nimmt als Pilotschule am Projekt Qualitätssicherung an Berufsschulen der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) teil.
Die Gewerblich-industrielle Berufsschule Liestal führte bei ihren Lehrlingen und Lehrtöchtern Erhebungen zur Qualität des Unterrichts und der Lehrkräfte durch. In einem schulinternen Seminar wurden die Resultate ausgewertet.
Ende Jahr fand die Wahl des neuen Rektors der Gewerblich-industriellen Berufsschule Muttenz statt. Dieser tritt sein neues Amt am 1. Juli 1998 an.
Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des kaufmännischen Vereins hat intensiv an einem Konzept mit Leistungsauftrag, Globalbudget und Schülerpauschale gearbeitet. Das Ergebnis ist Ende Jahr der Erziehungsdirektion vorgelegt worden.
4.3 Hauptabteilung Berufsbildung
Die Arbeit der neu gebildeten Hauptabteilung war geprägt durch den angespannten Lehrstellenmarkt und durch den Konkurs der Firma Fritschi, durch den für über 40 Lehrlinge und Lehrtöchter neue Stellen gesucht werden mussten.
Die Berufsinspektoren sind zunehmend gefordert, Lösungen für Lehrlinge und Lehrtöchter zu finden, die den Ansprüchen der Schule oder des Lehrbetriebes nicht gerecht werden.
4.3.1 Lehrverhältnisse und Lehrbetriebe
Im Berichtsjahr wurden 1'493 (1'485) ordentliche Lehrverträge sowie 70 (62) Anlehrverträge und 112 "Spezielle Verträge" - zum Beispiel "Mehrfachverträge" infolge Uebernamen - abgeschlossen worden. 145 (156) davon wurden bis Ende 1997 wieder aufgelöst.
| Gewerbl.-ind. Lehrlinge | 2'534 | (2'572) | = | 61,7% | (63,3%) |
| Gewerbl.-ind. Lehrtöchter | 645 | (628) | = | 15,7% | (15,4%) |
| Kaufm. Berufe Lehrlinge | 237 | (218) | = | 5,8% | (5,4%) |
| Kaufm. Berufe Lehrtöchter | 387 | (365) | = | 9,4% | (9,0%) |
| Verkaufsberufe Lehrlinge | 88 | (72) | = | 2.1% | (1,8%) |
| Verkaufsberufe Lehrtöchter | 215 | (206) | = | 5,3% | (5,1%) |
| Total | 4'106 | (4'061) | = | 100% | (100%) |
Die Zahl der Lehrvertragsauflösungen ist mit 384 (361) leicht höher ausgefallen. 112 (128) Lehrlinge wurden in andere Betriebe im Kanton umplaziert und setzten dort ihre Ausbildung fort. 22 (33) wechselten den Beruf. In eine Anlehre traten 19 (10) Lehrlinge über.
4.3.2 Anlehre
Die Anzahl der Anlehrverhältnisse hat im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen. Sie betrug 120 (112). Die 79 (85) männlichen und 41 (27) weiblichen Anlehrlinge verteilten sich auf die folgenden Branchen: Bau und Holz 24 (22), Metall 30 (38), Nahrungsmittel 17 (12), Verkauf 37 (31) und Diverse 12 (9). Aufgelöst wurden 29 (13) Anlehrverhältnisse.
4.3.3 Prüfungen
Die Lehrabschlussprüfungen haben von Mitte März bis Mitte Juni stattgefunden.
127 (130) Kandidatinnen und Kandidaten oder 9.2% (9.7%) konnte das Fähigkeitszeugnis nicht oder wiederum nicht abgegeben werden. Im gleichen Zeitraum wie die Lehrabschlussprüfungen sind 118 (83) Zwischenprüfungen organisiert und durchgeführt worden. 61 (56) Augenscheine zum Abschluss der Anlehren komplettierten das Prüfungsprogramm.
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1997 | 1996 | 1997 | 1996 | 1997 | 1996 |
| Gewerblich-industrielle Berufe | 1'035 | (998) | |
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| davon nach Artikel 41 BBG | |
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41 | (71) | |
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| davon Repetentinnen und Repetenten | |
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58 | (48) |
| Kaufmännische Berufe | 237 | (260) | |
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| davon nach Artikel 41 BBG | |
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26 | (40) | |
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| davon Repetentinnen und Repetenten | |
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13 | (22) |
| Verkaufsberufe | 108 | (83) | |
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| davon nach Artikel 41 BBG | |
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7 | (7) | |
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| davon Repetentinnen und Repetenten | |
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5 | (12) |
| Total Prüfungen | 1'380 | (1'341) | |
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| davon nach Artikel 41 BBG | |
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74 | (118) | |
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| davon Repetentinnen und Repetenten | |
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76 | (82) |
4.4 Fort- und Weiterbildung
Im abgelaufenen Jahr wurden 7 (6) obligatorische Grundkurse für Lehrmeisterinnen und Lehrmeister durchgeführt, die von 147 (124) Personen besucht wurden. Der Frauenanteil betrug 38 % (37,9 %). Seit 1976 wurden in insgesamt 95 Kursen 1'829 Lehrmeisterkursausweise ausgestellt.
In das Angebot der fakultativen Weiterbildungskurse für Lehrmeisterinnen und Lehrmeister wurden 1997 4 (6) neue Kursangebote aufgenommen. Von den 10 (14) ausgeschriebenen Kursen mussten 2 mangels genügender Anmeldungen abgesagt werden. Dafür konnten 2 Kurse doppelt durchgeführt werden, so dass schliesslich 10 (5) Weiterbildungskurse von 146 (82) Ausbildungsverantwortlichen besucht wurden. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnte wieder eine leichte Zunahme der Kursanmeldungen verzeichnet werden. Die Kursthemen "Motivieren in der Praxis", "Beurteilung von Lehrlingen und Mitarbeitern", "Führung und Zusammenarbeit", "Gruppengespräche leiten" und "Lehrlingsauswahl" wurden als eintägige, die Themen "Der effiziente Weg vom Wissen zum Handeln", "Gewinnen statt Siegen" und "Kreativ denken und handeln", als zweitägige Seminare durchgeführt.
Das Weiterbildungsangebot der gewerblich-industriellen Berufsschulen wurde im abgelaufenen Jahr rege benützt: In Liestal belegten 1'745 (1'540) Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen der angebotenen 140 (132) Kurse und in Muttenz gar 3'099 (2'549) einen der 267 (229) Kurse. Rund neunundreissig (achtundreissig) Prozent der Kursbesucherinnen und Kursbesucher waren Lehrlinge. Die Anhebung der Kursgelder hat bewirkt, dass die Kurse nun die laufenden Kosten zu decken vermögen.
Bei den Weiterbildungskursen an der Handelsschule des KV Baselland war die Zahl der Teilnehmer wie folgt: In Liestal wurden 2'083 (2'301) Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer in 180 (184) Kursen gezählt, in Münchenstein/Reinach deren 2'171 (1'741) in 179 (154) Kursen.
Die Nachfrage nach mehrsemestrigen Ausbildungsgängen: (Handelsschule für Erwachsene, 7 (7) 119 (129) Teilnehmer/innen inkl., "Kaufmännische Lehre auf dem 2. Bildungsweg", "Bürolehre auf dem 2. Bildungsweg" und "Kaufmännische Berufsmaturität für Ausgelernte" 2 (0) 27 (0) Teilnehmer/innen, "Kaufmännische Führungsschule" 56 Teilnehmer/ innen, ist zunehmend. Die Zahl der Studierenden an der dreijährigen Höheren Kaufmännischen Gesamtschule (HKG) ist auf 155 (138) in 8 (7) Klassen angestiegen. Die KTSI (Kantonale Techniker/innen-Schule für Informatik) hat in der Wirtschaft den Bedarf ihrer Absolventen/innen erfragt. Die Nachfrage nach KTSI-Absolventen/innen ist enorm.
Im Berichtsjahr wurden an Fach- und Branchenverbände Kantonsbeiträge in Höhe von Fr. 117'169 (Fr. 141'000.--) für Baselbieter Teilnehmer/innen von beruflichen Weiterbildungskursen ausgerichtet.
4.5 Kommissionen
Der Berufsbildungsrat traf sich 1997 zu vier Sitzungen und behandelte dabei 32 Geschäfte. Die Kantonale Prüfungskommission für gewerblich-industrielle Lehrabschlussprüfungen behandelte in vier ordentlichen Sitzungen 29 Traktanden. Die Kreiskomission, das Pendant zur gewerblich-industriellen Prüfungskomission für die Büro- und Verkaufberufe, behandelte an 3 Sitzungen 14 Traktanden. Auch die Aufsichtskommissionen der Berufsschulen traten im Berichtsjahr wiederum zu mehreren Sitzungen zusammen, um anstehende Fragen und Probleme zu erörtern und wo erforderlich Beschlüsse zu fassen.
4.6 Hauptabteilung Berufs- und Studienberatung
Im Berichtsjahr konnte mit Amtsantritt des neuen Vorstehers des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung per 1. Februar auch die neue Organisation der integrierten Berufs- und Studienberatung in Kraft treten.
Berufsberaterinnen und Berufsberater werden in ihrer täglichen Arbeit mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation konfrontiert. Die Meldungen in der Tagespresse von Firmenschliessungen und Stellenabbau verunsichern die Jugendlichen am Ende der obligtorischen Schulzeit und deren Eltern. Oft sind lange und intensive Gespräche nötig, um die Schülerinnen und Schüler für den Eintstieg in eine Lehre zu motivieren. Viele wählen aus Angst eine weiterführende Schule.
Schwache Jugendliche und Ausländerinnen und Ausländer haben es auf dem Lehrstellenmarkt besonders schwer, weil viele Betriebe keine ausländischen Jugendlichen anstellen wollen und weil es keine einfachen Ausbildungen mehr gibt. Für diese Gruppe von Jugendlichen sind in Zukunft gezielte Massnahmen nötig, damit sie beruflich integriert werden können.
Die Berufsberatung hat im letzten Sommer mit der Aktion "Berufswahl-Treffpunkt" auf die angespannte Lage auf dem Lehrstellenmarkt reagiert und im Juni und Juli Sprechstunden ohne Voranmeldung für die Lehrstellensuchenden angeboten. Dieses Angebot wurde von 84 Klienten genutzt und so konnten kurz vor Lehrbeginn noch einige Ausbildungsplätze vermittelt werden.
Die Beratungsnachfrage hat im Berichtsjahr um 14 Prozent zugenommen (3236 (2852)). Die starke Zunahme der Beratungsfälle ist vorallem auf eine vermehrte Nachfrage einerseits bei den Arbeitslosenberatungen 522 (256) und andrerseits bei den Schülerinnen und Schülern nach der obligatorischen Schulzeit 1012 (936) zurückzuführen. Auch dieses Jahr wurden wieder zwei Kurse "sich beruflich verändern" mit je 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im Bereich der generellen Informationsberatung haben Berufsberaterinnen und Berufsberater im Berichtsjahr an 51 (56) Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern mitgewirkt. Im weiteren wurden von der Berufsberatung 164 (152) Lektionen in den Klassen des 8. und 9. Schuljahres zur Berufswahlvorbereitung erteilt.
4.7 Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge
Die Kommission für Ausbildungsbeiträge trat zur Behandlung der in ihre Zuständigkeit fallenden Geschäfte zu 20 (1996: 26) halbtägigen und 0 (1) ganztägigen Sitzung zusammen. An Absolventen und Absolventinnen von Maturitätsschulen, Vollzeitberufsschulen, Schulen für Allgemeinbildung, Fachschulen, paramedizinischen Berufsschulen, Berufslehren, Anlehren, Universitäten, Lehramtsbildungsanstalten, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen, Erzieher, Erzieherinnen und Geistliche, höheren technischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten sowie höheren Handels- und Verwaltungsschulen wurden 1'943 (1'834) Stipendien im Gesamtbetrage von Fr. 12'891'403.-- (Fr. 12'899'502.--) und 140 (138) Ausbildungsdarlehen von zusammen Fr. 972'000.-- (Fr. 950'000.--) ausgerichtet. Da die massgeblichen Bedingungen für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen nicht erfüllt waren, mussten 322 (266) Gesuche abgewiesen werden, wovon 48 (41) an den Regierungsrat weitergezogen wurden. Gegen 1 (1) Rekursentscheid des Regierungsrates wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Bei 20 (20) Gesuchen musste die Hauptabteilung für Ausbildungsbeiträge mangels Anerkennung der Ausbildungsstätte ablehnende Entscheide ausstellen. 7 (13) schriftliche Begehren wurden nach Durchführung der entsprechenden Abklärungen an andere Kantone weitergeleitet.
Was die Aufteilung der gewährten Stipendien auf die einzelnen Ausbildungsarten sowie die Einkommenskategorien der Eltern der Stipendienbezüger und Stipendienbezügerinnen angeht, sei auf das statistische Jahrbuch verwiesen.
Gestützt auf das Bundesgesetz über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien konnten Bundesbeiträge von insgesamt Fr. 2'459'907.-- (Fr. 2'877'633.--) geltend gemacht werden, womit sich schliesslich die Nettoaufwendungen des Kantons für Stipendien noch auf Fr. 10'431'496.-- (Fr. 10'021'869.--) beliefen.
Während des Berichtsjahres wurden durch 75 (49) ehemalige Stipendienbezüger und Stipendienbezügerinnen Fr. 247'252.80 (Fr. 119'364.85) Stipendien zurückbezahlt, wovon 21 (3) Fr. 48'840.-- (Fr. 6'000.--) auf freiwilliger Basis zurückerstatteten, während 54 (46) Fr. 198'412.80 (Fr. 113'364.85) zurückzahlen mussten, da sie aus eigenem Verschulden oder ohne wichtigen Grund ihre begonnene Ausbildung abgebrochen hatten (§ 17 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge). In den freiwilligen Rückzahlungen enthalten sind auch die aufgrund der einmaligen Sonderaktion zur Rückzahlungsermunterung eingegangenen Fr. 38'540.--, die von 17 ehemaligen Bezügerinnen und Bezügern erstattet wurden.
Auf Jahresende betrug der Ausstand für 230 (258) Ausbildungsdarlehen, die durch den Staat vollumfänglich verzinst werden mussten, Fr. 2'725'703.-- (Fr. 2'719'615.--). Für die Zinsdifferenz nach Ausbildungsschluss bis zur Rückzahlung gemäss § 19 Absatz 4 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge waren für 260 (226) Ausbildungsdarlehen
Fr. 16'102.73 (Fr. 22'186.89) aufzuwenden. Insgesamt betrugen die Aufwendungen für Zinsen Fr. 169'531.18 (Fr. 190'887.69).