1998-040_ekd_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Erziehungs- und Kulturdirektion
Direktor: Regierungsrat Peter Schmid
Stellvertreter: Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling
1 Direktionssekretariat
1.1 Allgemeines und Personelles
Im Rahmen der Arbeiten an der neuen Bildungsgesetzgebung ist ein Teilprojekt Reorganisation EKD lanciert worden. Als erster Bereich soll das Direktionssekretariat reorganisiert und klar strukturiert werden. Die Reorganisation verfolgt unter anderem das Ziel, Linien- von Stabsfunktionen zu trennen sowie die künftigen Führungs- und Informationsstrukturen zu definieren.
1.2 Erziehungsrat
Der Erziehungsrat kam im Berichtsjahr zu insgesamt 10 Sitzungen (12) zusammen und befasste sich neben den Routineaufgaben wie die Beratung über die Schulferien und die Wahl von Ersatzmitgliedern in Kommissionen mit folgenden Sachfragen:
- Der Erziehungsrat setzte auf Schuljahr 1998/99 zwei Stufenlehrpläne in Kraft. Vollständig neu erarbeitet wurde der Lehrplan für den Kindergarten. Der Lehrplan für die Primarschule wurde auf der Grundlage des bisherigen Lehrplans und einer Auswertung der Erfahrungen überarbeitet. Beide Lehrpläne sind formal und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der Musikgrundkurs der Jugendmusikschulen wurde neu in den Primarschullehrplan einbezogen, so dass ab Schuljahr 1999/2000 alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines obligatorischen Musikgrundkurses kommen werden.
- Nach Abschluss der Vernehmlassung über den Entwurf einer Teilrevision des Schulgesetzes für die Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur und die kantonale Umsetzung des neuen eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes beriet der Erziehungsrat über die Ergebnisse und die zu treffenden Schlussfolgerungen. Zur Grundsatzfrage der Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur auf 3 Jahre bzw. der Verlängerung auf 4 Jahre entsprechend der eingereichten Volksinitiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" kam keine Empfehlung zustande. Befürwortung und Ablehnung halten sich die Waage.
- Im Rahmen einer Grundsatzdiskussion zur Interkulturellen Pädagogik orientierte sich der Erziehungsrat über entsprechende aktuelle Entwicklungen und skizzierte in einem ersten Schritt Lösungsansätze, die hinsichtlich Realisierbarkeit weiter zu konkretisieren sind.
- Für den Instrumentalunterricht am Maturitätstypus M am Gymnasium empfahl der Erziehungsrat dem Regierungsrat, die Verordnung mit der Liste der zugelassenen Instrumente an die veränderten Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
- Die Durchführung einer externen Evaluation für den Entwurf eines neuen Studienplans für das Seminar wurde gutgeheissen.
- Aufgrund der Schulreform Basel-Stadt entsteht eine neue Situation für die Sekundarschule Allschwil, die ihre Schülerinnen und Schüler auf das gymnasiale Bildungswesen von Basel-Stadt vorbereitet. Der Erziehungsrat nahm von einem Bericht über den Übertritt aus der Progymnasialen Abteilung der Sekundarschule Allschwil an die Basler Gymnasien Kenntnis.
- Der Erziehungsrat behandelte und genehmigte folgende Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien: Erstleselehrgänge "Leseschule" und "Tobi-Fibel", Mathematiklehrmittel "Zahlenbuch" für die Primar-Unterstufe, Schreiblehrgang "Pferd" und "PFLUFT", "Peperoni" für den Hauswirtschaftsunterricht, "Ready for English" für die beiden Abteilungen der Sekundarschule. Ferner nahm er Kenntnis vom CD-ROM-Projekt "Natur und Landschaft in der Region Basel" und empfahl die Erweiterung dieses Projektes, so dass eine schulische Nutzung ermöglicht wird.
- Der traditionelle Schulbesuch wurde am Werkjahr in Bottmingen und Pratteln durchgeführt.
- Der Erziehungsrat liess sich über die laufenden Projekte und Vorhaben im Bildungswesen und deren Vernetzung orientieren.
1.3 Personaldienst
Zwei grosse Projekte beeinflussten die Tätigkeit des Personaldienstes. Einerseits wurde die Hauptstudie für die Besoldungsrevision erarbeitet, woran der Personaldienst mit dem umfassenden Bereich Besoldung Lehrpersonen mitbeteiligt war.
Anderseits begannen die grossen Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Personalgesetz, welches für die Umsetzung im Schulbereich teilweise recht komplizierte Auswirkungen zeigt. Deshalb wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aller Schulen, der Verwaltung und der Personalverbände eine Information zuhanden der Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpflegen und Aufsichtskommission verfasst, die den Umgang mit dem neuen Vertragsrecht erleichtert. Weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Personalgesetzes sind im neuen Jahr vorgesehen.
1.4 Sprachheilwesen
Die Kommission für das Sprachheilwesen führte eine Fortbildungstagung zum Thema "Stottern im Kindesalter" mit Frau Dr. Ursula Blauenstein als Referentin und Dr. Felix Walder als Referent durch.
Der Kommissionsausschuss behandelte an 4 (4) Sitzungen 129 (126) Anträge auf Verlängerung von logopädischen Behandlungen. Die Gesamtkommission traf sich zu 2 (2) Sitzungen.
Zur Kostenentwicklung: Die Abrechnung mit dem Bundesamt für Sozialversicherung erfolgt jeweils im folgenden Jahr. So wurde im Berichtsjahr das Rechnungsjahr 1996, letztmals nach altem Vertrag, mit folgenden Zahlen (Klammer = Vorjahr) abgerechnet:
| Legasthenie | Fr. 5'114'740 | (Fr. 5'142'844) |
| Logopädie | Fr. 2'360'833 | (Fr. 2'636'732) |
| Gesamtkosten | Fr. 7'475'573 | (Fr. 7'779'576) |
| Beitrag der IV | Fr. 6'316'450 | (Fr. 5'704'596) |
Die geringeren Kosten in der Logopädie sind eine normale Erscheinung, weil es schwierig ist, die jeweilige Entwicklung im voraus festzulegen.
Der grössere Beitrag der IV für das Jahr 1996 ist auf die Einführung des neuen Rechnungswesens zurückzuführen. Denn in der Jahresrechnung 1996 ist einerseits der vollständige IV-Beitrag für das Rechnungsjahr sowie die Restzahlung für das Jahr 1995 enthalten.
1.5 Rechtsabteilung
Die Betreuung der neu zu gestaltenden Gesetzgebungs- und Vertragstätigkeit der Direktion intensivierte sich in der Berichtsperiode zeitlich und materiell sehr stark. Daneben galt es auch, die Vollzugsgesetzgebung für im Vorjahr in Kraft gesetzte Erlasse zu schaffen und die Einführung von im Vorjahr abgeschlossenen Verträgen zu regeln. In zahlreiche Vernehmlassungsverfahren musste die Meinung der Direktion eingebracht werden.
Die erstinstanzlichen Entscheid- und die erst- und zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahren nehmen an Anzahl stetig zu. Deren Bearbeitungsdauer steigt ebenfalls infolge der zunehmenden Komplexität des einzelnen Falles, vielleicht ein Spiegelbild des gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Umfeldes in unserem Kanton.
1.6 Pädagogische Arbeitsstelle
Die Pädagogische Arbeitsstelle koordiniert und bearbeitet kantonale Projekte im Schulsektor, betreut die Geschäfte der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK), führt das Sekretariat des Erziehungsrates und leitet die Dienststellenleiterkonferenz Bildung. In ihrer Sachbearbeitung war die Pädagogische Arbeitsstelle schwerpunktmässig mit folgenden Geschäften befasst:
1.6.1 Verkürzung des Gymnasiums auf drei Jahre
Die Pädagogische Arbeitsstelle berichtete dem Erziehungsrat und dem Regierungsrat über das Ergebnis der in der zweiten Jahreshälfte 1996 durchgeführten Vernehmlassung und bearbeitete die Landratsvorlage über die Verkürzung des Gymnasiums auf drei Jahre und den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" entsprechend den Vorgaben. Der Regierungsrat überwies die Vorlage im August 1997 zur Behandlung an den Landrat.
1.6.2 5-Tage-Woche, Sekundarstufe I und gymnasialer Bildungsgang
Abgestützt auf Vorstudien des Schulinspektorats und der Rektorenkonferenz der Gymnasien, erarbeitete die Pädagogische Arbeitsstelle zwei aufeinander abgestimmte Stundentafelvorschläge für die Sekundarstufe I und den gymnasialen Bildungsgang. Die neuen Stundentafeln sollen die Einführbarkeit der 5-Tage-Woche an den Sekundarschulen gewährleisten, die Weiterentwicklung der heutigen Real- und Sekundarschule zu einer kooperativen Sekundarstufe I mit drei Anforderungsniveaus unterstützen sowie beim gymnasialen Bildungsgang unter Berücksichtigung der Bestimmungen im neuen Maturitätsanerkennungsreglement die Verkürzung des Schuldauer bis zur Maturität auf zwölf Jahre ermöglichen.
1.6.3 Blockzeiten an der Primarschule
Aufgrund des Beschlusses des Landrats vom 12. Dezember 1996 über die Einbindung der Personalkosten für die erweiterten Unterrichtszeiten in den besonderen Finanzausgleich im Bildungsbereich wurde das "Reglement über die Einführung von Blockzeiten an der Primarschule und den Sonderschulen des 1. bis 5. Schuljahres" fertiggestellt und mit Entscheid vom 30. Juni 1997 von der EKD erlassen. Damit konnte das kantonale Schulentwicklungsprojekt "Blockzeiten an der Primarschule", das im Schuljahr 1993/94 gestartet worden war, abgeschlossen werden.
1.6.4 Sonderschulung im Einzelfall
Aufgrund eines Beschwerdeentscheids durch den Regierungsrat sowie infolge eines zu geringen Angebots öffentlicher Einrichtungen in der Region musste die Sonderschulung im Einzelfall neu geregelt werden. Der Kanton und die Gemeinden gewährleisten nach neuer Praxis eine für die Eziehungsberechtigten unentgeltliche Sonderschulung im Einzelfall, unabhängig davon, ob eine bewilligte Massnahme an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung innerhalb oder ausserhalb des Kantons durchgeführt wird. Um diesem Grundsatz zu entsprechen, mussten die Bedingungen und die Finanzierung für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit privaten Schulen für die Sonderschulung im Einzelfall geklärt und in einer Weisung neu festgeschrieben werden.
1.6.5 Internet an den Schulen
Geprüft wurden die technischen Voraussetzungen und Kosten für eine ausreichende Ausstattung der Real- und Sekundarschulen sowie der Berufsschulen und Gymnasien, damit das Internet von den Lehrkräften als Arbeitswerkzeug und von den Schülerinnen und Schülern als weiteres Unterrichts- und Lernmittel genutzt werden kann. Die von einer Arbeitsgruppe bereitgestellten Informationen bilden die Grundlage für eine Vorlage der EKD an Regierungsrat und Landrat.
1.6.6 Erstmalige Bestellung einer Visitationskommission
Zum ersten Mal wurde im Kanton Basel-Landschaft eine Visitationskommission bestellt und beauftragt, an einer Schule (DMS 3) unter vorgegebenen Fragestellungen eine externe Evaluation der Schul- und Unterrichtsqualität, wie sie mit der Reform ab Schuljahr 1993/94 angestrebt und umgesetzt wurde, vorzunehmen und den Gymnasien und der EKD Empfehlungen für mögliche Verbesserungen und wünschenswerte Veränderungen zu unterbreiten.
1.6.7 Bildungsleistungen der Rudolf-Steiner-Schulen
Zuhanden der EKD untersuchte die Pädagogische Arbeitsstelle mit Hilfe von vier Kostenrechnungsmodellen, ob und inwieweit die Leistungen der Rudolf-Steiner-Schulen den Kanton und die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft im Bildungsbereich entlasten.
1.6.8 Studien und Berichte
Die Pädagogische Arbeitsstelle betreute die Mitwirkung des Kantons Basel-Landschaft bei folgenden interkantonalen Untersuchungen:
- 1997 wurden die Ergebnisse der "Third International Mathematics and Science Studies" (TIMMS+) in zwei Publikationen veröffentlicht. Das im Verlag Rüegger erschienene Buch "Schule auf dem Prüfstand" vergleicht die Leistungen in Mathematik und Naturwissenschaften bei Schülerinnen und Schülern des 6., 7. und 8. Schuljahres international und national. Ein zusätzlicher Bericht enthält eine vergleichende Auswertung der Schulleistungen in den Kantonen Basel-Landschaft und Bern.
- Im Juli 1997 lag der dritte Werkstattbericht über die Längsschnittstudie "Frühlesen und Frührechnen als soziale Tatsachen" vor. Darin wird die Leistungsentwicklung der frühlesenden und frührechnenden Kinder in ihrem zweiten Schuljahr dokumentiert und ihr Persönlichkeitsprofil charakterisiert. Aufgezeigt werden die Vorstellungen der Lehrpersonen und Eltern über wünschenswerte Massnahmen der Begabungsförderung. Der abschliessende Gesamtbericht über die dreijährige Längsschnittstudie wird Ende 1998 vorliegen.
- Die Forschungsgruppe, die im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms 33 "Wirkungen des Bildungswesens" die Lehrplanarbeit in ausgewählten Kantonen der Schweiz, darunter auch im Kanton Basel-Landschaft, untersucht, informierte die EKD im Dezember 1997 erstmals über ihre Resultate. Die wichtigsten Forschungsergebnisse werden 1998 in Buchform veröffentlicht.
1.7. Bildungsgesetzgebung
Auf dem Weg zu einer neuen Bildungsgesetzgebung konnten 1997 folgende Zwischenziele erreicht werden:
1.7.1 Volksabstimmungen vom 28. September 1997
Mit grossen Mehrheiten hat das Volk im Hinblick auf die neue Bildungsgesetzgebung vorentschieden:
- die Trägerschaft der Realschulen von den Gemeinden an den Kanton zu übertragen:
- mit der Schulträgerschaft in der Regel das Eigentum, die Finanzierung und den Unterhalt der Schulbauten zu verbinden;
- den Kindergarten zu einer vollwertigen Schulstufe aufzuwerten, deren Besuch freiwillig bleiben soll, aber für 2 Jahre angeboten werden muss.
1.7.2 Ausarbeitung der Verordnungsentwürfe
Auf der Grundlage eines ersten Gesetzesentwurfes, der innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion und der aus unterschiedlichen Kreisen zusammengesetzten Begleitgruppe behandelt wurde, wurden gegen Ende des Jahres die Ausarbeitung der zur Gesetzgebung gehörenden Verordnungen zu den einzelnen Schulstufen, über die Leitung und Aufsicht der Schulen, die Zuteilung der finanziellen Mittel und über die Zeugnisse und Übertritte in Angriff genommen.
Die ersten Verordnungsentwürfe sollen im ersten Quartal 1998 der Projektleitung zur Bereinigung und gegenseitigen Abstimmung vorliegen.
1.7.3 Weiterbearbeitung der Reform der Sekundarstufe I
Am 9. Dezember 1997 hat der Regierungsrat auf Antrag der Erziehungs- und Kulturdirektion die weiteren Schritte zur Reform der Sekundarschule I beschlossen.
In einem 1. Schritt werden innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion die Stundentafeln der neuen Sekundarstufe I und, darauf abgestimmt, des gymnasialen Bildungsganges ausgearbeitet.
Diese Arbeit hat bereits zu entsprechenden Entwürfen geführt, so dass der Erziehungsrat im ersten Halbjahr 1998 über die Stundentafeln vorläufig befinden und diese in die Vernehmlassung geben kann.
In einem weiteren Schritt wird im Rahmen der neuen Bildungsgesetzgebung ein Vorschlag über die Einteilung der Schulkreise der "neuen" Sekundarstufe I ausgearbeitet. Darin sollen auch die Haupt- und Nebenschulstandorte bezeichnet werden.
Dieser Vorschlag soll:
- sich an den heutigen Sekundarschulkreisen orientieren;
- innerhalb der Schulkreise das gesamte Bildungsangebot der Sekundarstufe I inkl. Kleinklassen enthalten;
- pro Schulkreis einen Hauptschulstandort und die Nebenschulstandorte bezeichnen;
- die Rahmenbedingungen definieren, unter welchen die Schulräte und Schulleitungen gewählt und arbeiten werden.
Aufgrund dieses Vorschlages soll dann für jeden Schulkreis eine Problemskizze erstellt werden, die aufzeigt:
- wo Realschulgebäude von den Gemeinden erworben werden sollen;
- wo Realschulräume von den Gemeinden gemietet werden sollen;
- wo und zu welchem Zeitpunkt heutige Realschulen aufgegeben werden sollen.
In dieser Phase wird auch das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden, Lehrerorganisationen und Schulpflegen bezüglich der Schulkreise und Schulstandorte gesucht.
Die erste Vorlage über die Einteilung der Schulkreise und die Schulstandorte der Sekundarstufe I soll dem Regierungsrat bis Ende Juni 1998 vorgelegt werden.
In einem 3. Schritt sind die finanziellen Auswirkungen zu klären, die sich aus den Vorschlägen der Erziehungs- und Kulturdirektion zu den Schulkreisen und Schulstandorten ergeben. Gleichzeitig sind die Bedingungen auszuarbeiten, nach denen der Kanton Verhandlungslösungen mit den betroffenen Gemeinden bezüglich Schulraum anstreben will.
Wie komplex diese Aufgaben ist, zeigt sich u.a. durch die Anzahl Amtsstellen, die seitens des Kantons diesbezüglich involviert sind.
Erziehungs- und Kulturdirektion
- Direktionssekretariat (Projektleitung Bildungsgesetzgebung, Pädagogische Arbeitsstelle)
- Schulinspektorat
- Schulbaukommission
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
- Statistisches Amt (Finanzausgleich)
- Koordinationsstelle Aufgabenteilung
Finanz- und Kirchendirektion
- Finanzverwaltung (Kosten für Übernahme von Schulhäusern und von Lehrerlöhnen)
- Personalamt (Lohn- und Anstellungsbedingungen Lehrkräfte)
Bau- und Umweltschutzdirektion
- Orts- und Regionalplanung (Schüler- und Klassenprognosen)
- Hochbauamt (Unterhalt der Schulhäuser)
Zur Koordination und zur Klärung dieser Fragen hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe aus den involvierten Direktionen eingesetzt.
1.7.4 Reorganisation der Erziehungs- und Kulturdirektion
Bereits in der sogenannten Trägerschaftsvorlage, die vom Landrat am 15. Mai 1997 verabschiedet wurde, hat der Regierungsrat aufgezeigt, dass er die Leitungsaufgaben und die Aufsicht über die Schulen zusammen mit der neuen Bildungsgesetzgebung neu ordnen will. Unter dem Gesichtspunkt einer erweiterten Selbständigkeit für die einzelnen Schulen möchte es vorallem die Schulleitungen aufwerten.
Um diese Absicht zu verwirklichen und vorhandene organisatorische Mängel innerhalb der Direktion zu beheben, läuft seit Herbst 1997 eine Reorganisation der Erziehungs- und Kulturdirektion, die ab Frühjahr 1998 zuerst im Direktionssekretariat und anschliessend schrittweise in der ganzen Direktion vollzogen werden soll.
1.8 Stabstelle für Hochschulfragen
Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Universität erfordern die Weiterführung der uniinternen Reformen (Forschung, Lehre, Verwaltung). Die Stabsstelle für Hochschulfragen begleitet diesen Prozess indirekt, indem sie zuhanden des Vorstehers die Akten des Unirates bearbeitet, Zusatzinformationen einholt und Empfehlungen formuliert.
Mit dem Fachhochschulvertrag zwischen den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt traten am 1. August 1997 die neuen Trägerschaftsverhältnisse für die ehemalige IBB (Muttenz) und für die HWV (Basel) formell in Kraft. Im selben Monat reichten die Trägerkantone der FHBB weitere Unterlagen für das laut Bundesgesetz erforderliche Genehmigungsgesuch ein. Von den Bundesbehörden wurde verlangt, dass sich die Fachhochschulen der Kantone AG und SO mit der FHBB zu einer Fachhochschule Nordwestschweiz zusammenschliessen sollten. Die vier Kantone erklärten sich zu weitgehender kantonsübergreifender Kooperation und Koordination bereit, lehnten aber eine förmliche Fusion ab. Der Bundesrat wird im Januar 1998 über die Anerkennungsgesuche der Fachhhochschulen entscheiden.
In dieser Startphase der neuen Schule war und ist es hilfreich, dass die Stabsstelle nicht nur die EKD und den Kanton BL vertritt, sondern auch das Gremiensekretariat des Fachhochschulrates führt. Die Doppelfunktion verkürzt die Kommunikationswege und erweitert die Handlungsmöglichkeiten sowohl der EKD als auch des Fachhochschulrates.
Der neunköpfige Fachhochschulrat (strategisches Führungsorgan der FHBB) konstituierte sich im Frühling 1997 und hielt bis Ende Jahr zwölf Plenar- und zahlreiche Arbeitsgruppen-Sitzungen ab. Die Stabsstelle für Hochschulfragen bereitete die Sitzungen sowohl für das Gesamtgremium als auch für den Vorsteher der EKD vor und führte das Protokoll.
1.9 Verwaltungsabteilung
Die Mitarbeitenden der Verwaltungsabteilung (Controlling, Rechnungswesen und Informatik) waren im Berichtsjahr schwergewichtig mit den Einführungsarbeiten zum Neuen Rechnungswesen beschäftigt. Per 1.1.1998 werden sämtliche Dienststellen und Abteilungen der EKD mit dem neuen System arbeiten. Per 1.10.1997 übernahm der Leiter der Verwaltungsabteilung die Leitung des Projektes Leistungsaufträge innerhalb der EKD.
Im Bereich der Ausbildung von kaufmännischen Lehrlingen haben 1 Lehrling und 1 Lehrtochter der EKD die Lehrabschlussprüfungen mit Erfolg bestanden. Das im Sommer 1996 erstellte Konzept bewährt sich und zur Zeit sind 8 kaufmännische Lehrlinge in Ausbildung.
1.10 Direktionsinformatik
Alle für das Neue Rechnungswesen vorgesehenen EKD-Dienststellen wurden am Kantonsnetz angeschlossen und mit der entsprechenden Hard- und Software ausgerüstet.
Das Gebäude des Schulinspektorates erhielt eine neue EDV-Verkabelung, und in den Gewerbeschulen Muttenz und Liestal wurde die bestehende Schulverwaltungssoftware durch eine neue Client-Server-Lösung abgelöst.
Diverse Angebote einzelner Dienststellen im Internet, die Frage nach dem neuen Mailsystem sowie dem zukünftigen Betriebssystem waren weitere wichtige Themen.