1998-040_bud_9.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
9 Sicherheitsinspektorat
9.1 Übersicht
Ende 1997 lagen dem Sicherheitsinspektorat Angaben der Betriebe, aufgeteilt in 223 Untersuchungseinheiten, vor. Davon sind acht über Anschlussgleise. 166 Untersuchungseinheiten sind abschliessend beurteilt. Zur Beurteilung wurden immer die Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken verwendet. Als Schwerpunkt gilt nach wie vor die Beurteilung der Kurzberichte gemäss Art. 6 der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV).
9.2 Verzeichnis der Gefahrenquellen und Risikokataster
Die Daten der im Jahr 1997 neu eingereichten 14 Untersuchungseinheiten wurden laufend im Computerprogramm C-Risk erfasst. Sieben Untersuchungseinheiten sind im Berichtsjahr infolge Betriebsschliessung, Betriebsverlegung, Verfahrensumstellung oder Lagerreduzierung aus dem Geltungsbereich der Störfallverordnung gefallen. Durch die unverzüglichen Mutationen wurde die Aktualisierung des Chemie-Risikokatasters gewährleistet. Das Verzeichnis der Gefahrenquellen steht jeder Person beim Sicherheitsinspektorat zur Einsicht offen. Sechs Personen haben das Verzeichnis im Jahr 1997 eingesehen oder einen Auszug daraus angefordert.
9.3 Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen
Die Kommission diskutierte das Projekt Erdgasröhrenspeicher Arlesheim des Gasverbundes Mittelland AG (GVM). Das Risiko des Erdgasröhrenspeichers wurde aufgrund des möglichen Schadenausmasses im Störfall und seiner Eintretenswahrscheinlichkeit als „mittleres Risiko" und als nicht ohne weiteres tragbar beurteilt. Da bereits die bestehenden Anlagen ein aus heutiger Sicht nicht tragbares Risiko darstellen, legte die Kommission dem Gesuchsteller nahe, den Erdgasröhrenspeicher in seinen Dimensionen zu verkleinern oder einen anderen, besser geeigneten Standort zu wählen. In diesem Sinne wurde eine Antwort des Sicherheitsinspektorats für die Stellungnahme des Kantons an das Bundesamt für Energiewirtschaft verfasst.
9.4 Transport gefährlicher Güter
Ein Risikovergleich zwischen den Transporten von gefährlichen Gütern auf der Strasse und der Schiene ist aufgrund der verschiedenen Analysenansätze nicht möglich. Eine Studie der ETH empfiehlt keine weiteren, tiefer gehende Analysen zu erstellen, sondern mittels verschiedener Szenarien für die Strassensegmente mit „Risiko hoch" eine Auswirkungsanalyse zu erstellen. Anschliessend ist die Wirksamkeit und Machbarkeit von organisatorischen und technischen Massnahmen zu prüfen. Eine Vorlage wird dem Landrat 1998 unterbreitet.
Die SBB haben unabhängig von der Störfallverordnung ein Programm mit Sicherheitsmassnahmen erstellt, welche seit 1994 laufend umgesetzt werden. Mit einem Fallbeispiel haben die SBB eine Pilotrisikoermittlung erstellt. Analog werden nachfolgend weitere Schienensegmente mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von schwerer Schädigung analysiert.
9.5 Leitfaden Einsatzplanung
In Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrinspektorat wurde für die Ereignisdienste ein Muster-Einsatzplan erstellt. Auf dieser Basis müssen alle Betriebe, welche im Verzeichnis der Gefahrenquellen registriert sind, ihre eigenen Einsatzunterlagen erstellen.
9.6 Baugesuche, Umweltverträglichkeitsberichte, Einrichtungsbegehren, Umweltschutzbescheinigungen, Generelle Entwässerungspläne
Aus den im Amtsblatt publizierten Baugesuchen wurden 96 angefordert und geprüft. Daraufhin mussten drei Kurzberichte sowie eine Risikoanalyse aktualisiert werden. Zu sieben Umweltverträglichkeitsberichten, 16 Einrichtungsbegehren und zu fünf Generellen Entwässerungsplänen wurde Stellung genommen. Es wurde eine Umweltschutzbescheinigung ausgestellt.
9.7 Risikosituation 1997
Die gegenwärtige Situation ist in Form der Risikomatrix (Risiko = Ausmass x Eintretenswahrscheinlichkeit) auf der Grundlage der Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken von 1993 dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind keine Veränderungen eingetreten. Obwohl Risikoanalysen immer einen abgeschlossenen Zustand beschreiben, sind dabei Änderungen jederzeit möglich. Ein Anlass dazu könnte jedoch entstehen, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Vorhabens das Gefahrenpotential in solchem Ausmass verändert, dass schwere Schädigungen offensichtlich wären. Diese Situation trat im vergangenen Jahr nicht auf.
Risikosituation Kanton Basel-Landschaft, Stand 1997
| häufig | |
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| gelegentlich | 4 | 2 | |
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| selten | 24 | 17 | 1 | |
| sehr selten | 6 | 1 | |
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Zwischenfall | Störfall | schwerer Störfall | katastrophaler Störfall |
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Risiko HOCH | |
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Risiko MITTEL | |
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Risiko KLEIN |
9.8 Risikodiskussion
Das Sicherheitsinspektorat arbeitet daran, Voraussetzungen für eine Risikodiskussion zu etablieren. Wir haben zur Zeit über die Gefahren- und die Risikosituation im Kanton grundlegende Kenntnisse erworben, welche es allen Interessierten im Kanton, in der Region und im nahen Ausland ermöglichen würde, sich ebenfalls zu informieren. Die computergestützten Informationssysteme C-Risk und A-Risk könnten Auskunft geben über das ausschlaggebende chemische und radiologische Gefahrenpotential in den Gemeinden des Kantons. Die Gefährdungen durch den Transport von gefährlichen Gütern auf den Verkehrswegen durch den Kanton sind im Ansatz ermittelt und bekannt. Die umfassende Risikoanalyse des Kantons Basel-Landschaft weiterzuführen, ist auch künftig die kennzeichnende Aufgabe des Sicherheitsinspektorats.