1998-040_bud_4.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4 Amt für Orts- und Regionalplanung
4.1 Übersicht
Aufgabe des Amtes für Orts- und Regionalplanung ist die kontinuierliche, aber auch beharrliche Arbeit für die positive Weiterentwicklung des „Lebensraumes Baselbiet". Dabei ist die Koordination mit Gemeinden und anderen Fachstellen innerhalb des Kantons zu beachten. Hinzu kommen Aufgaben in Verbindung mit dem Kanton Basel-Stadt, der Nordwestschweiz und dem benachbarten Ausland.
Mit dem Ziel, weitere Kundenvorteile im Baubewilligungsverfahren zu gewinnen, wurde die Abteilung Objektplanung in das Bauinspektorat umgeteilt.
Auf Ende des Jahres hat Dieter Wronsky, Vorsteher des Amtes, den Staatsdienst nach über 30 Jahren beendet. In seinem Abschiedsvortrag hat er unter anderem anschaulich den umfangreichen, direkten und indirekten Nutzen nachhaltiger Raumplanung für Wirtschaft und Umwelt in Gemeinden, Kanton und Region aufgezeigt.
4.2 Regionalplanung
4.2.1 Regionalplanung beider Basel (RPS)
Schwerpunkte
Zu den wichtigsten laufenden Aufgaben der RPS gehören die massgebliche Mitwirkung an den Interreg II-Projekten „Entwicklungskonzept und -projekte für die Trinationale Agglomeration Basel (TAB)" und „Raumordnerische Orientierungsrahmen für das Oberrheingebiet".
Koordination
Mit der Teilnahme an deutsch-schweizerischen und tripartiten Konferenzen, zusammen mit Behörden aus dem Elsass und Südbaden, wurde an der internationalen Planungskoordination mitgearbeitet. In dem RPS-Bericht „Was planen die Nachbarn?" wurden erstmalig alle relevanten Planungen in der Grenzregion dargestellt.
Perspektiven Nordwestschweiz
Die Ende 1996 abgeschlossenen zwei Studien „Einwohnerperspektiven" und „Perspektiven des Wohnungsbedarfs für die Region Nordwestschweiz bis 2015" fanden im Berichtsjahr ein breites Echo in den Medien. Als ergänzende Prognose wurde die Studie „Arbeitsplatzperspektiven bis 2015" begonnen.
Entwicklungskonzept Trinationale Agglomeration Basel
Die für das Entwicklungskonzept und die damit zusammenhängenden Projekte eingesetzte Fachliche Koordinationsgruppe traf sich im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen, die Politische Lenkungsgruppe trat zu einer Sitzung zusammen. Im April wurde das Projekt als Interreg II-Projekt aufgenommen. Dies ermöglicht, externe Berater beizuziehen.
Für den Abschluss 1998 vorbereitet wurden eine erstmalige Zusammenstellung aller laufenden Projekte, die für die räumliche Entwicklung der trinationalen Agglomeration Basel wesentlich sind, sowie das 1. trinationale Themenheft „Bevölkerung".
Orientierungsrahmen Oberrheingebiet
Die Bestandesaufnahme als erste von vier Teilen dieses Auftrages der Oberrheinkonferenz konnte Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Freiraumkonzept
Das 1996 abgeschlossene „Gemeinsame Freiraumkonzept Oberrhein" konnte an einem internationalen Symposium der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In einem nächsten Schritt sollen nun gemeinsam mit den Partnern des Oberrheingebietes unter dem Titel „Freiraum konkret" Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet werden.
4.2.2 Regionalplanung BL
Raumbeobachtung und Grundlagen
Die Ergebnisse der Bauzonenstatistik BL für das Jahr 1995 liegen seit Ende Januar 1997 vor. Diese Statistik gibt eine Übersicht über die Grösse der Bauzonen, den Stand der Überbauung und den Stand der Baureife der nicht überbauten Bauzonen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Nettobauflächen. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden: Im Kanton Basel-Landschaft sind 6'829 ha als Bauzonen ausgeschieden, das sind 13 % der Gesamtfläche. Von diesen 6'829 ha sind 74 % überbaut, besitzen jedoch noch die sogenannten inneren baulichen Nutzungsreserven. Innerhalb den 1'751 ha nicht überbauter Bauzonenfläche sind 47 % baureif und innert fünf Jahren weitere 18 %. Gemessen an den überbauten Bauzonenflächen könnten heute - bei gleichartiger Überbauung - auf der baureifen Fläche 18 % der bestehenden Bausubstanz Platz finden. Werden die innert fünf Jahren baureif werdenden Flächen hinzu gezählt, könnte theoretisch innerhalb der kurzen Zeitspanne von fünf Jahren gar gut ein Viertel der bestehenden Bausubstanz zusätzlich eingefügt werden. Es bestehen also genügend Bauzonenreserven im Kanton Basel-Landschaft.
Im Herbst wurde mit den Vorarbeiten für eine Datenbank für Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und deren Ausgestaltung begonnen. Die Aussagen werden sich vorläufig auf Haltestellen im Kanton Basel-Landschaft beschränken, können jedoch bei Bedarf auf das ganze Gebiet des Tarifverbunds Nordwestschweiz sowie Teile von D und F erweitert werden.
Zusammen mit dem Amt für Umweltschutz und Energie hat das Amt für Orts- und Regionalplanung den Entwurf eines Konzeptes für Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet. Die erste Vernehmlassungsrunde bei den Nachbarkantonen BS, AG und SO ergab insgesamt ein positives Echo. Danach hatten die Gemeinden Gelegenheit, bis Ende 1997 Stellung zu nehmen.
Gemäss § 116.5 der kantonalen Verfassung soll die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung gesamthaft ausgeschiedene Zonenfläche erhalten werden. Seit Inkrafttreten der Verfassung am 1. Januar 1987 bis Ende 1997 hat die Fläche der Landwirtschaftszonen durch Umzonungen um rund 282 ha zugenommen. Der Zuwachs der Fruchtfolgeflächen betrug im gleichen Zeitraum 200 ha.
Der Regierungsrat hat dem Konzept des Amtes für Orts- und Regionalplanung für die Überarbeitung der Fruchtfolgeflächen zugestimmt. Die Überarbeitung erfolgt nun mit Hilfe der landwirtschaftlichen Eignungskarte der Bodenkartierung und neu auch für den Bezirk Laufen. Die "neuen" Fruchtfolgeflächen werden den Gemeinden jeweils zur Überprüfung und Stellungnahme abgegeben.
Basierend auf den Daten des Regio-Klima-Projektes (REKLIP) wurde in Zusammenarbeit mit der Suiselectra, dem Geographischen Institut der Universität Basel (Abt. Meteorologie / Klimaökologie), dem Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt, dem Lufthygieneamt beider Basel (Federführung) sowie dem Amt für Orts- und Regionalplanung ein Informationsnetz über die klimatische Situation im Raume Basel erarbeitet. Das Resultat liegt nun in Form von 10 Karten sowie einem Bericht vor und wurde den Medien im September vorgestellt. Die Unterlagen sind sowohl für die Regional-/Richtplanung beider Basel als auch für Luftreinhaltemassnahmen in beiden Basel nutzbar.
Koordinationsplan BL
Im Rahmen der Ausarbeitung des Regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" erschien die Aufrechterhaltung einer Option für den Bau einer neuen Rheinüberquerung im Bereich des Hafenareals in der Gemeinde Birsfelden als nicht mehr notwendig. Auch der Kanton Basel-Stadt bestätigte im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Richtplanes, dass dieses Strassenbauvorhaben aus den späten sechziger Jahren heute als nicht mehr realistisch anzusehen ist.
Regionalplan Siedlung
Nachdem der Regionalplan Siedlung aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen 128 Stellungnahmen überarbeitet worden ist, wurde mit 24 Gemeinden, bei denen noch erhebliche Auffassungsunterschiede bestanden, ein Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt. Danach vertreten noch 5 Gemeinden hinsichtlich Regionalplan Siedlung grundsätzlich andere Ansichten als der Kanton. Auf der Basis dieses weitgehenden Konsenses wurde im Dezember 1997 eine Landratsvorlage zum Regionalplan Siedlung erarbeitet, welche 1998 dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet wird.
Regionalplan Fuss- und Wanderwege
Am 18. September hat der Landrat den Regionalplan Fuss- und Wanderwege, Teilplan Bezirk Laufen mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 1998 beschlossen. Dieser Regionalplan deckt nun das gesamte Kantonsgebiet ab und besteht aus 10 Teilplänen. Damit hat der Kanton Basel-Landschaft seine im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege definierten Planungsaufgaben erfüllt. Es ist nun an den Gemeinden, den Plan umzusetzen.
Reitwege
Eine Ende 1996 bei den Gemeinden durchgeführte Umfrage betr. Ausweitung des Reitwegkonzeptes Leimental auf andere Regionen hat ergeben, dass in der Region Laufen und in der Region Liestal die Ausarbeitung eines Reitwegkonzeptes ebenfalls erwünscht ist. Im September wurden die interessierten Gemeinden mit einem Grundlagenplan bedient um darin die bestehende Reit-Infrastruktur anzugeben und die bestehenden oder geplanten Reitwege und Galoppstrecken festzulegen.
Schulraumplanung
Im Auftrag der Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) wurden die Prognosen für Schülerinnen und Schüler und Klassen der Primarschulen für 1997 bis 2004 sowie der Gymnasien und Diplommittelschulen für 1997 bis 2010 nachgeführt. Diese Grundlagen dienen den Schulbehörden und der EKD für die Personal- und Schulraumplanung. Als Grundlage für die finanziellen Auswirkungen einer Verkürzung der Gymnasialdauer wurden verschiedene Prognose-Szenarien erarbeitet. Die Klassenbildungspläne der Volksschulen und der Gymnasien wurden begutachtet. In diesem Zusammenhang sind die Schulwegzeiten (Isochronen) für die Gymnasien zur Beurteilung von Umteilungen berechnet worden.
Im Auftrag der Erziehungs- und Kulturdirektion sind auch Grundlagen betreffend Entlastung der öffentlichen Hand durch die Rudolf-Steiner-Schule hinsichtlich der Klassen bereitgestellt worden.
Behindertenhilfe
Die Erhebung der Jugendhilfe BS/BL, der Heime und Versorger/Innen wurde ausgewertet. Die Resultate dieser Arbeit dienen der laufenden Überprüfung der Bedarfssituation, aber auch als Grundlage für die Gesuche um Bundesbeiträge.
4.3 Ortsplanung
Schwerpunkte
Für die ortsplanerischen Belange sind die Gemeinden zuständig. Die kommunalen Planungen müssen jedoch vom Regierungsrat genehmigt werden. Deshalb ist die Abteilung Ortsplanung bestrebt, allfällige Konflikte zwischen den kommunalen und kantonalen Interessen frühzeitig zu bereinigen. In diesem Sinne wurden vor allem die Kontakte mit den Gemeinden und den privaten Planungsbüros weiter ausgebaut.
In den Gesprächen mit verschiedenen Gemeinden standen aktuelle ortsplanerische Problembereiche, insbesondere die Anpassung der Nutzungsplanungen an das Raumplanungsgesetz, im Vordergrund. Bestandteil dieser Bestrebungen waren aber auch die 4 Basellandschaftlichen Raumplanungsgespräche, als gemeinsames Forum mit den privaten Planungsbüros und Vertretern der Bauverwalterkonferenz.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Realisierung der Ausstellung „tat.ort.planung", die der interessierten Oeffentlichkeit mit 40 Beispielen einen umfassenden Querschnitt von allen Instrumenten der Ortsplanung präsentiert. Die Ausstellung wurde bzw. wird in Allschwil, Gelterkinden, Liestal und Laufen gezeigt.
Genehmigungs-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren
Im Berichtsjahr konnten dem Regierungsrat insgesamt 128 (1996: 116) Gemeindebeschlüsse zum Entscheid vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang waren auch 51 (34) unerledigte Einsprachen und verschiedene Beschwerden an das Verwaltungsgericht zu behandeln.
Landschaftsplanung
Beim Vollzug des Regionalplanes Landschaft durch die Gemeinden ergibt sich per Ende 1997 folgende Bilanz:
- 1 (1) Gemeinde (Diepflingen) hat ihre Landschaftsplanung vor kurzem dem Kanton zur Genehmigung eingereicht;
- 2 (3) Gemeinden (Frenkendorf, Münchenstein), die ihre Landschaftsplanung aufgrund der Vorprüfung beim Kanton bereinigen und vor dem Abschluss der Planungsarbeiten stehen.
Somit verfügen alle 73 Gemeinden des alten Kantonsteils über einen rechtskräftigen oder vorgeprüften Zonenplan Landschaft.
Nicht erfasst in dieser Übersicht werden die Gemeinden des Bezirkes Laufen, da diese bis auf weiteres nicht der Planungspflicht gemäss Verordnung über den Regionalplan Landschaft vom 23. Oktober 1980 unterstehen. Rund 10 der 13 Gemeinden des Bezirks Laufen haben bereits einen Schutzzonenplan nach bernischem Recht, der allerdings nur teilweise die Anforderungen eines kommunalen Landschaftsplanes erfüllt.
Siedlungsplanung
1997 wurden 3 (1996: 2) Gesamtrevisionen einer Siedlungsplanung vom Regierungsrat genehmigt. In 5 (13) Gemeinden wurden zudem einzelne Plangrundlagen und Reglemente vollständig revidiert.
Ein wichtiges Ziel, die Anpassung der kommunalen Nutzungspläne an die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), konnte noch nicht vollumfänglich erreicht werden. In den meisten dieser Gemeinden sind jedoch die entsprechenden Planungsarbeiten an die Hand genommen bzw. bereits weitgehend abgeschlossen worden.
Zur Sicherung der Planungsabsichten wurden für 5 Gemeinden von der Bau- und Umweltschutzdirektion (3), bzw. vom Gemeinderat (2) Planungszonen verfügt.
Zuordnung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen
Die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes und das kantonale Umweltschutzgesetz (USG BL) verlangen, dass den Nutzungszonen spätestens innert 10 Jahren seit Inkrafttreten der LSV, d.h. bis zum 1. April 1997 Lärm-Empfindlichkeitsstufen (LES) zugeordnet werden.
Inzwischen besitzen 71 von insgesamt 86 Gemeinden eine rechtsgültige Zuordnung der LES. Bei weiteren 9 Gemeinden ist die Zuordnung in Bearbeitung, vorgeprüft oder bereits beschlossen.
Arealüberbauungen und Quartierplanungen
Im Berichtsjahr waren diverse Arealüberbauungen und Realisierungsvorschläge rechtskräftiger Planungen zu bearbeiten. Die kantonale Fachkommission für Arealüberbauungen hatte in 5 (4) ordentlichen und 6 (2) Delegationssitzungen insgesamt 8 (12) Projekte zu beurteilen.
Grundlagen
Als neue Grundlage "Nutzungsplanung Siedlung" (Roter Ordner) ist die Arbeitshilfe „Planung von Zweirad-Abstellanlagen" abgegeben worden.
4.4 Abteilung Natur- und Landschaftsschutz
Schwerpunkte
Arbeitsschwerpunkte der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz waren 1997 der ökologische Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet, der Vollzug des Inventars der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung sowie Schutz und Pflege der kantonalen Naturschutzgebiete.
Ökologischer Ausgleich
Die Kommission für ökologischen Ausgleich konnte 1997 für rund 60 Hektaren neue Bewirtschaftungsverträge für ökologische Ausgleichsflächen abschliessen, so dass die Gesamtheit der ökologischen Ausgleichsflächen derzeit rund 1'370 Hektaren beträgt. Dank den Ökobeiträgen des Bundes kann sich der Kanton vermehrt auf naturschützerisch besonders wertvolle Objekte sowie auf ökologische Vernetzungselemente konzentrieren.
Amphibienlaichgebiete
Das „Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung" enthält im Kanton 10 Objekte. Mit den betroffenen Gemeinden wurden Kontakte aufgenommen und erste Gespräche geführt. Für das Ziegelei-Areal Allschwil wurde eine Arbeitsgruppe mit der Gemeinde und den Grundeigentümern gebildet.
Juraviper
Schutz und Pflege
Die Pflege der kantonalen Naturschutzgebiete konnte planmässig durchgeführt werden. Grössere Eingriffe zur Lebensraum-Aufwertung wurden in folgenden Naturschutzgebieten durchgeführt: „Tal", Anwil (Ergolzrenaturierung durch die Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes), „Schanz-Walten", Eptingen (Holzereiarbeiten), „Huppergruben", Lausen (Freilegung der geologischen Aufschlüsse). Im November begannen in der „Reinacherheide" die Bauarbeiten für die Erneuerung der alten Öldruck-Kabelleitung der EBM. Neu ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen wurden die Gebiete „Edlisberg-Meiersberg" (Oberdorf/Waldenburg), „Sommerhalde" (Tecknau), „Dübach" (Rothenfluh), „Dürstel" (Langenbruck), „Oltme" (Liesberg), „Wildenstein" (Bubendorf) und „Weid" (Lampenberg).
Informationssystem
Die Daten des Reptilien-Inventars beider Basel wurden weiter EDV-mässig aufgearbeitet. Unter der strategischen Leitung der GIS-Kommission wurde ein Pilotprojekt gestartet, welches die Machbarkeit eines direktionsübergreifenden Geographischen Informationssystemes (GIS) ausloten soll. Die Abt. Natur- und Landschaftsschutz wurde als Testarbeitsort ausgewählt und hat gleichzeitig die Projektleitung übernommen.
4.5 Lärmschutz
Allgemeines
Als Folge der zunehmenden Mobilität im Strassen-, Eisenbahn- und Flugverkehr leidet heute mehr als ein Drittel der Schweizer Bevölkerung unter übermässigen oder lästigen Lärmimmissionen. Daher ist es auch verständlich, dass die Lärmklagen von Privatpersonen fast einen Drittel der in der Geschäftskontrolle festgehaltenen Korrespondenz ausmachen. Dabei stehen Lärmimmissionen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen im Vordergrund.
Weitere Schwerpunkte bildeten die Behandlung von Umweltverträglichkeitsberichten und allgemeine Anfragen zu Lärmproblemen im weitesten Sinn.
In einem richtungsweisenden Bundesgerichtsentscheid für den Kanton Wallis wurde festgehalten, dass jede Art von Lärmbeschwerden künftig öffentlich-rechtlich auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung zu beurteilen ist. Kuhglockengeläut, Hahnengeschrei, Kinderspielplätze u.a.m. sollen künftig nicht mehr privatrechtlich aufgrund des Zivilgesetzbuches behandelt werden. Dies wird mittelfristig Auswirkungen auf die Bearbeitung von Lärmbeschwerden haben und die Abteilung Lärmschutz zweifellos zusätzlich beschäftigen.
Strassenverkehrslärm
An der Autobahn A2 wurden bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände für die Bauzone von Zunzgen östlich der Autobahn errichtet, so dass dort die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung eingehalten werden können. In der Gemeinde Binningen wurden im Rahmen des Strassensanierungsprogramms weitere Schallschutzfenster an Liegenschaften entlang der stark frequentierten Kantonsstrassen mit Alarmwertüberschreitungen eingebaut. Dieses Projekt wird unter der Leitung des Tiefbauamtes und in Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaftsverkehr und der Abteilung Lärmschutz erfolgreich durchgeführt und soll voraussichtlich1998 abgeschlossen werden. Mit einem Betrag von rund 2.5 Mio. Fr. wurden bis Ende 1997 über 180 Gebäude saniert.
300 m-Schiessanlagen
Mit der baulichen und betrieblichen Sanierung der Schützenhäuser in Bottmingen und Nusshof können jetzt zwei weitere Anlagen zukünftig LSV-konform betrieben werden. Die Gemeinde Brislach schliesst ihre eigene Anlage und schiesst künftig in Breitenbach im Kanton Solothurn. Über 87 % der Schiessanlagen im Kanton Basel-Landschaft entsprechen jetzt schon den Anforderungen der Lärmschutz-Verordnung. Im Bezirk Laufen müssen noch Lösungen für die Anlagen in den Gemeinden Grellingen, Wahlen und Zwingen gefunden werden.
Eisenbahnlärm
Die SBB haben in den Gemeinden Augst, Birsfelden, Muttenz und Pratteln für das Lärmschutzprojekt im Rahmen des Huckepack-Korridors das Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Sämtliche Einsprachen im Projektgenehmigungsverfahren Bahn 2000 Adlertunnel-Nord bis Bahnhof Liestal sowie entlang der Stammlinie auf dem Abschnitt Radacker konnten bereinigt werden, so dass im kommenden Jahr mit dem Bau der Lärmschutzwände begonnen wird.
4.6 Dokumentation und Information
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Zonenpläne Siedlung wurde das vor einigen Jahren gestartete Projekt abgeschlossen: Seit Ende 1997 stehen die Zonenpläne Siedlung aller 86 Gemeinden in digitaler Form zur Verfügung.
Das mehrjährige Projekt zur Sicherung des Planarchivs mittels Mikrofilm konnte ebenfalls programmgemäss vorangetrieben werden.
Zur effizienteren und transparenteren Bewirtschaftung der Akten wurde die Ausarbeitung eines Registraturplanes für das ganze Amt in Angriff genommen. Dieser Registraturplan berücksichtigt auch die Anliegen des Staatsarchivs, so dass nicht mehr gebrauchte Akten ohne zusätzliche Kennzeichnung dorthin verschoben werden können.