1998-040_bud_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998
Amtsbericht 1997 des Regierungsrates
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Bau- und Umweltschutzdirektion
Direktorin: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel
Stellvertreter: Regierungsrat Andreas Koellreuter
1 Direktionssekretariat
1.1 Allgemeines
Im Rahmen der Einführung des New Public Management (NPM) in der Bau- und Umweltschutzdirektion haben die beiden Pilotdienststellen Tiefbauamt und Lufthygieneamt beider Basel ihre Leistungsaufträge zur Genehmigung vorgelegt. Im Vorfeld der umfassenden Einführung von NPM in der Direktion wurde beschlossen, die Organisation des Direktionssekretariates zu überprüfen. Die Arbeiten hierzu wurden im Herbst aufgenommen. Im weiteren wurden die Strukturanalyse PRIMA BIT weitergeführt, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Verfahrensabläufe und Leistungen des Bauinspektorates effizienter und effektiver zu gestalten, sowie die Strukturüberprüfung des Umweltschutzlabors.
Nachdem das Volk dem Personalgesetz zugestimmt hatte, mussten die Vorbereitungen für die Arbeitsverträge zügig an die Hand genommen werden. Im Zusammenhang mit der Dezentralisation des Personalwesens wurden erste Vorarbeiten geleistet.
Mit dem Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose wurden durchwegs gute Erfahrungen gemacht. Insgesamt hat die Bau- und Umweltschutzdirektion 63 befristete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.
Nach knapp 30 Jahren ist Dr. Hans Rudolf Heyer als Denkmalpfleger des Kantons auf Ende Jahr zurückgetreten. Mit einem 50%-Pensum wird Dr. Heyer aber vorerst der BUD weiterhin zur Verfügung stehen, um den vierten Baselbieter Band - zum Bezirk Waldenburg - aus der Reihe „Kulturdenkmäler der Schweiz" zu schreiben.
1.2 Informationsdienst
Die Bau- und Umweltzeitung (BUZ) erschien in regelmässiger Folge mit 5 Nummern (jeweilen 8 Seiten) und informierte sowohl nach innen wie auch nach aussen. Eine steigende Nachfrage ausserhalb der BUD liess die Auflage auf 2'500 anwachsen. Innerhalb der Direktion konnte eine sehr hohe Bereitschaft und Motivation zur Mitarbeit registriert werden.
In 28 grösseren und kleineren Medienkonferenzen, teilweise zusammen mit anderen Direktionen, mit der Kantonalbank, der Gebäudeversicherung oder mit dem Kanton Basel-Stadt, sind gezielt Botschaften an die Öffentlichkeit vermittelt worden. Die „höchste" dieser Veranstaltung - vom Gebäude her gesehen - fand bei der Präsentation des Umweltberichtes beider Basel am 28. April in den etwas eng geratenen Räumlichkeiten zuoberst auf dem Wasserturm statt.
58 Medieninformationen wurden, teilweise mit ausführlichen Beilagen versehen, den Medien zugestellt. Zahlreiche direkte Kontakte zwischen Medienleuten und der Verwaltung sind vom Informationsdienst vermittelt worden. Häufig waren auch die internen Gespräche mit Dienststellen, bei denen es vielfach um das richtige Verhalten gegenüber den Medien ging, die sich ihrerseits in einem immer härter werdenden Umfeld zu behaupten haben.
Zusammen mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat der Informationsdienst zu einem mehrteiligen internen Kurs „Medien im Griff?" eingeladen, an dem 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus beiden Direktionen teilgenommen haben. Für 1998 sind weitere Kurse geplant.
1.3 Rechtsabteilung
1.3.1 Übersicht
Der Rechtsabteilung oblag die Vertretung der Bau- und Umweltschutzdirektion und des Regierungsrates vor den Gerichtsinstanzen des Kantons und des Bundes sowie die Beratung der Gemeinden in juristischen Fragen. Auch in diesem Berichtsjahr vertrat die Rechtsabteilung den Regierungsrat in zahlreichen Beschwerdeverfahren vor dem Kantonalen Verwaltungsgericht und dem Schweizerischen Bundesgericht.
Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Bauen ausserhalb der Bauzonen entscheidet die Bau- und Umweltschutzdirektion über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG. Die Rechtsabteilung beurteilte im Berichtsjahr 65 Ausnahmegesuche, zuhanden der Bau- und Umweltschutzdirektion. 5 Ausnahmebewilligungen mussten verweigert werden. Die Rechtsabteilung vertrat das Bauinspektorat vor der Baurekurskommission, erstattete 146 Vernehmlassungen an die Baurekurskommission, den Regierungsrat, das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht und nahm an zahlreichen Augenscheinen der Rekursinstanzen teil. Sie instruierte Beschwerden, die gegen Entscheide der Gemeindebehörden, eingereicht worden waren.
Nachdem der Regierungsrat an der Sitzung vom 21. Dezember 1993 den Entwurf für ein neues Raumplanungs- und Baugesetz zuhanden des Landrates verabschiedet hatte, beriet die landrätliche Spezialkommission Raumplanungs- und Baugesetz den Entwurf weiter und stimmte ihm mit 9 zu 0 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, zu. Der Landrat behandelte das Gesetz an seinen Sitzungen vom 30. Oktober 1997 und 13. November 1997 in erster Lesung und verabschiedete das Gesetz mit 65 zu 9 Stimmen am 8. Januar 1998 in zweiter Lesung. Der Regierungsrat setzte mit Beschluss Nr. 2959 vom 16. Dezember 1997 die kantonale Abstimmung auf 15. März 1998 fest. Während der Beratungen über das Gesetz erarbeitete die Arbeitsgruppe Raumplanungs- und Baugesetz den Entwurf für die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. Der Entwurf wurde in 7 Sitzungen von einer vom Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe mit externen Vertretern bereinigt und von der landrätlichen Spezialkommis-sion Raumplanungs- und Baugesetz an der Sitzung vom 25. August 1997 positiv zur Kenntnis genommen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion lud am 21. Oktober 1997 zur Vernehmlassung ein. Die Frist zur Einreichung allfälliger Bemerkungen läuft am 28. Februar 1998 ab. Die Rechtsabteilung wurde von Dr. W. Tomasoni, Mitarbeiter des Amtes für Orts- und Regionalplanung, und von lic. iur. D. Roth, Mitarbeiter des Rechtsdienstes des Regierungsrates, weiterhin tatkräftig unterstützt.
Auch 1997 konnten 3 Juristinnen und 1 Jurist auf der Rechtsabteilung ein Volontariat absolvieren.
1.3.2 Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Als Bewilligungsbehörde gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) erliess die Bau- und Umweltschutzdirektion 29 Bewilligungsverfügungen. Davon betrafen 22 den Erwerb von Hauptwohnungen und 5 den Erwerb von Betriebsstätten. In 2 Fällen wurde die Nichtbewilligungspflicht festgestellt. Im weiteren stellte die Bewilligungsbehörde 12 Löschungsbewilligungen im Sinne von Artikel 964 ZGB aus. Diverse Anfragen sowie aussichtslose Gesuche wurden mündlich oder schriftlich erledigt.
Aufgrund der am 1. Oktober 1997 in Kraft getretenen Revision der Lex Friedrich ist die Bewilligungspflicht für Hauptwohnungen und Betriebsstättengrundstücke entfallen. Ausgeschlossen für Personen im Ausland bleibt aber weiterhin die Kapitalanlage in und der Handel mit Wohnungen sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die diesen Zweck verfolgen. Keine Änderung erfährt das geltende Recht ferner in bezug auf Ferienwohnungen. Auslandschweizer können wie bis anhin bewilligungsfrei Grundstücke in der Schweiz erwerben.
1.4 Aktuariat der Baurekurskommission
Bei der Baurekurskommission sind im Jahre 1997 111 Rekurse eingegangen. Hinzu kommen 64 aus dem Jahre 1996 übertragene Fälle, so dass insgesamt 175 Beschwerden zu behandeln waren. In 9 Plenarsitzungen sowie verschiedenen Augenscheinen und Vorverhandlungen konnten 137 Beschwerden erledigt werden, wobei sich diese wie folgt aufteilen:
| Abweisung | 66 |
| Gutheissung, ganz oder teilweise | 17 |
| Rückweisung an Vorinstanz | 0 |
| Nichteintreten | 4 |
| Abschreibung zufolge Vergleichs, Rückzugs oder Wiedererwägung | 50 |
| Total | 137 |
38 Beschwerden wurden auf das Jahr 1998 übertragen, wobei 19 Fälle sistiert wurden.
1.5 Abteilung Wirtschafts- und Finanzfragen
1.5.1 Übersicht
In diesem Jahr standen die Verhandlungen für einen Entwurf zu einem neuen Submissionsgesetz, die Beratung von Dienststellen in internen Geschäften sowie der Investitionsbonus im Vordergrund.
1.5.2 Rechnungswesen
Budget und Rechnung
Die intensive Budgetbearbeitung der vergangenen Jahre machte sich bezahlt: Die BUD konnte die Budgetierungsrichtlinien bereits auf das Rohbudget hin weitgehend erfüllen. Selbstverständlich fand wie alle Jahre eine Detailbearbeitung statt, welche wiederum die gewünschten Ergebnisse brachte.
Im vierten Quartal war es endlich möglich, die Sammelvorlage mit den Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten zu erstellen.
Projekt Neues Rechnungswesen
Im Herbst wurde eine interne Organisation auf die Beine gestellt, welche unter der Federführung der Abt. Wirtschafts- und Finanzfragen alle Dienststellen sowie die Abteilung Informatik umfasst. Damit sollen die Aktivitäten in der Direktion koordiniert, der Erfahrungsaustausch unter den betroffenen Dienststellen institutionalisiert und eine enge Verknüpfung von fachlichem wie auch formalem (EDV) Wissen gefördert werden. Vor allem soll von den Erfahrungen der Pilotdienststellen profitiert werden können.
1.5.3 Investitionsbonus 97 des Bundes
Der Abt. Wirtschafts- und Finanzfragen wurde vom Regierungsrat die Federführung zur Abwicklung des Investitionsbonus 97 des Bundes übertragen. Zusammen mit der Arbeitsgruppe, in der sowohl VSD wie FKD beteiligt sind, wurden das ganze Verfahren, die Aufteilung zwischen Gemeinden und Kanton sowie die Bewertungskriterien (bei Gesuchsüberhang) zuhanden des Regierungsrates entwickelt. Die zeitliche Staffelung nach Gesuchen mit vordringlicher Priorität - Eingabefrist Ende Juni - und dem Hauptanteil mit Frist bis Mitte September, hat sich bewährt.
1.5.4 Vergabewesen
laufende Geschäfte
Im vergangenen Jahr erlebten wir eine Häufung von Anfragen und Reklamationen betreffend Auftragsvergaben. Bei der offensichtlich schwachen Auftragslage kam dies nicht überraschend. Zwei positive Aspekte kamen dabei zum Ausdruck: einerseits wurde bestätigt, dass die Kontrolle der Verwaltung durch die Öffentlichkeit wirksam ist, andererseits kam stets als Resultat heraus, dass die Verwaltung ihre Aufgaben korrekt erledigt hat, was verwaltungsintern mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde. Der Arbeitsaufwand für die Abklärungen, Erhebungen und das Erstellen der Dokumentationen muss als erheblich bezeichnet werden.
Entwurf neues Submissionsgesetz
Die im Sommer 1996 aufgenommenen Beratungen und Verhandlungen der erweiterten Arbeitsgruppe Submissionsgesetz, bestehend aus Vertretern der Gewerbeverbände, der Gewerkschaften und der Verwaltungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, konnten im Frühsommer abgeschlossen werden. Anschliessend wurde von den Regierungen beider Basel das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Parlamentsvorlagen betreffend Submissionsgesetz sowie zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (letzeres nur BL) eröffnet. Bis zum Versand der Vernehmlassungsunterlagen und wiederum ab Beginn der Auswertung im November bildete dieses Geschäft ein äusserst interessanter und arbeitsintensiver Schwerpunkt der Tätigkeit der Abt. Wirtschafts- und Finanzfragen.
Weil zwei übergeordnete gesetzliche Grundlagen - das Binnenmarktgesetz und das GATT-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen - bereits in Kraft getreten sind, musste bereits mit ersten Schulungen zu den neuen Rechtsgrundlagen begonnen werden. Die Einführung des kantonalen Submissionsgesetzes wird allerdings noch Aktivitäten auslösen. Dabei wird insbesondere zum Thema Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge eine enge Zusammenarbeit mit den als Vertragspartnern an den GAV beteiligten Verbänden gesucht. Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass die Vergabestatistik künftig, am ehesten wohl im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungswesen, auf eine neue Basis zu stellen ist. Damit soll erreicht werden, dass die steigenden Auskunftsbedürfnisse abgedeckt werden können. Die Arbeiten zur Entwicklung eines neuen Instrumentes wurden an die Hand genommen.
1.5.5 Beratungen
Neben dem Verfassen zahlreicher Stellungnahmen, Mitberichte und Vernehmlassungen sowie der Mitwirkung bei Problemstellungen in Dienststellen sind die Mitarbeit bei der Vorlage zur Verselbständigung des AIB und beim Erstellen der Vertragswerke zum REDAG-Geschäft hervorzuheben.
1.6 Abteilung Personal und besondere Aufgaben
Im Bereich der fachspezifischen Weiterbildung verlief alles programmgemäss. Im Bereich der Personaladministration wurde mit den Dienststellen zusammen die Vorbereitungsarbeiten für die neuen Arbeitsverträge eingeleitet. Zudem wurden weitere Aufgaben, die bisher das Personalamt inne hatte, übernommen.
Zahlreiche Vernehmlassungen wurden für die Bau- und Umweltschutzdirektion koordiniert und verfasst. Im Vordergrund standen die verschiedenen Erlasse im Zusammenhang mit dem neuen Personalrecht.
Wiederkehrende Anfragen von Fahrenden, aber auch Abklärungen bei Gemeinden haben ergeben, dass es - neben dem bestehenden und gut funktionierenden Durchgangsplatz bei Wittinsburg - weiterer Standplätze bedarf. Im Vordergrund steht eine ganzjährige Nutzung für Wohnen und gewerbliche Tätigkeiten. Die direktionsinterne Arbeitsgruppe „Standplätze Fahrende" hat deshalb mit den Vorarbeiten für zwei Standplätze (einer im Bezirk Laufen, ein weiterer im Bezirk Arlesheim) begonnen. Eine entsprechende Landratsvorlage geht im 1. Quartal 1998 in die Vernehmlassung.