Vorlage 1998-031: Ergänzung Geschäftsordnung Landrat (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-031 vom 5. Februar 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
Dekret zum Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrates)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Änderung vom ...
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrates) vom 21. November 1994 wird wie folgt geändert:
§ 24 Absatz 3 (neu)
3 Die Kommissionen sind verpflichtet, bei der Beratung von Vorlagen dem Gesichtspunkt der Partnerschaft in der Nordwestschweiz ihre besondere Beachtung zu schenken und insbesondere zu prüfen, ob durch partnerschaftliche Lösungen Kosten eingespart werden können.
Absatz 3 wird neu Absatz 4.
II.
Die Änderung tritt am 1. April 1998 in Kraft.
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber: