Vorlage 1998-021: Reform der Strafverfolgunsbehörden/Gerichte
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-021 vom 27. Januar 1998
betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
1.1. Ziel dieser Vorlage
Diese Vorlage ist im Zusammenhang mit andern Vorlagen zu sehen, die entweder dem Landrat bereits zugeleitet worden sind oder ihm in nächster Zeit unterbreitet werden: Bei ersteren ist die Vorlage 97/223 vom 4. November 1997 betreffend Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts für bestimmte Wirtschaftsdelikte und Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (Kurzform: BUR) zu nennen. Letztere umfassen Vorhaben wie die Revision der Strafprozessordnung (StPO), der Organisation des Vormundschaftswesens oder die Schaffung eines Kantonsgerichts. Die entsprechenden Vorlagen werden dem Parlament im Verlauf dieses Jahres zugeleitet.
Die ursprüngliche Absicht, im Sinne des zweiten Reformpaketes der Strukturanalyse vom 5. Juli 1993 die Revision im Bereich des Gerichtswesens auf die Gerichte in Strafsachen zu beschränken, musste wegen des engen organisatorischen und personellen Zusammenhanges mit andern Justizbereichen aufgegeben werden. Entsprechend ging denn auch ein Entwurf dieser Vorlage in die Vernehmlassung, der sämtliche Teile des Gerichtswesens zum Gegenstand hatte, sich aber versehentlich im Titel noch auf die Gerichte in Strafsachen beschränkte. Dies wurde in der Vernehmlassung denn auch zu Recht kritisiert.
Ziel dieser Vorlage ist es, den Gesamtzusammenhang aufzuzeigen und darzulegen, welche Auswirkungen eine Veränderung in der einen Vorlage auf die andern Reformprojekte hat. In diesem Sinn soll diese Vorlage nicht nur ein "containment" für die Vorlagen StPO und BUR sein, sondern auch weitergreifend die übrigen Vorhaben erfassen. Letztere sind im jetzigen Zeitpunkt freilich noch nicht vernehmlassungsreif (und müssen es auch noch nicht sein), aber in einer konkreten verwaltungsinternen Vorbereitungsphase. Die einzelnen Vorhaben sind zeitlich aufeinander abgestimmt.
Nicht Gegenstand dieser Vorlage ist die Zivilgerichtsbarkeit, die bereits eine Teilreform erfahren hat und deren Reform in einem nächsten Schritt (vgl. Ziffer 9.4.) abgeschlossen werden soll.
1.2. Die Strukturanalyse Gerichte vom 5. Juli 1993 als Ausgangspunkt
Die Strukturanalyse hat wichtige Erkenntnisse über die Situation der Gerichte gebracht und ausführlich Lösungsmöglichkeiten dargestellt. Das von ihr letztendlich vorgeschlagene Lösungsmodell ist in seinen Grundzügen zweifellos auch heute noch richtig, doch ist nicht zu übersehen, dass es auf einer Analyse der Situation bis Ende 1992 fundiert. So ist etwa der gesamte Bereich des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts in der Strukturanalyse nicht näher bearbeitet worden, ganz einfach deshalb, weil die heute vorliegenden Kapazitätsengpässe damals noch nicht absehbar waren und deshalb keine Veranlassung bestand, bis zur Schaffung eines Kantonsgerichts irgendwelche Veränderungen vorzusehen. Folgerichtig wurden im Kernproblem "Verfahren" denn auch ausschliesslich der Zivil- und der Strafprozess bearbeitet. Im weitern beschränkte sich die Strukturanalyse bewusst auf die Gerichte, klammerte also sowohl den polizeilichen Bereich wie auch jenen der Strafuntersuchung und der Anklage aus. Während ersterer einer losgelösten Regelung durchaus zugänglich ist und diese mit dem Projekt "Polizei 2000" auch erfolgt ist, kann eine Reform der Strafjustiz ohne Einbezug der Statthalterämter und der Staatsanwaltschaft kaum als sinnvoll bezeichnet werden.
Die Strukturanalyse Gerichte bildet also für diese Vorlage eine wesentliche Grundlage, doch müssen einerseits die seitherigen Entwicklungen mitberücksichtigt werden und andererseits die Bearbeitungsfelder wegen der verschiedenen Sachzusammenhänge erweitert werden.