Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Aufwertung von Bahnhofsgebieten und regionalen Umsteigestellen
Objektblatt-Nr.: S 1.5
Sachbereich: Siedlung; Siedlungs-/Nutzungsstruktur
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | A4; A6 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | S 1.1, S 1.4 |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | nein |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 1 RPG, Art. 3 RPG |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage / Problemstellung
Art. 1 Abs. 1 RPG verlangt von Bund, Kanton und Gemeinden, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Haushälterischer Umgang mit dem Boden heisst: Verdichtung nach innen - Siedlungsbegrenzung nach aussen. Ausserdem sind Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zuzuordnen und durch das öffentliche Verkehrsnetz hinreichend zu erschliessen.
Gemäss Entwurf der Grundzüge der Raumordnung Schweiz ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des schweizerischen Siedlungsraumes das Konzept des verkehrsmässig und funktional vernetzten Städtesystems Schweiz. Ziel ist es, die bestehenden Verkehrs- und Kommunikationsnetze besser zu nutzen und, wo erforderlich, auszubauen. Die mittleren und kleinen Städte sollen durch eine leistungsfähige Verknüpfung mit den grösseren Zentren in die Lage versetzt werden, Entwicklungsimpulse aufzunehmen und eigenständig umzusetzen. Als eine Grundvoraussetzung für den durch die Bahn vernetzten Verbund müssen an den wichtigen Bahnknoten in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs attraktive Möglichkeiten für die Aufwertung (Neubau, Um- und Ausbau, Erhöhung der Nutzungsvielfalt, Verknüpfung der Verkehrsträger) geschaffen werden. Mancherorts können mit einer Überarbeitung der Planung neue, attraktivere Voraussetzungen (Art und Mass der Nutzung, Besitzverhältnisse, Verfahrenskoordination) für die Aufwertung der Gebiete geschaffen werden.
Für die Neugestaltung sowie Verdichtung von Bahnhofs- und Haltestellengebieten bzw. für die Schaffung von entsprechenden planerischen Rahmenbedingungen fällt der Gemeinde - als führender Körperschaft und Trägerin der Planung - die Hauptverantwortung zu. Sehr oft liegt es an den Gemeinden, den Prozess für eine Bahnhof-/Haltestellengebietsplanung in Gang zu setzen. Dabei sind die Gemeinden aufgefordert, die öffentlichen Interessen und Zielsetzungen wahrzunehmen und die planerisch und (bau-)rechtlich notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bahnhof-/Haltestellengebiete verdichtet, besser genutzt und für Bahnkunden attraktiver gestaltet werden können. Hierbei haben die Gemeinden die von verschiedenen Seiten - insbesondere von Landeigentümern und Investoren - vorgebrachten Anliegen, unter Berücksichtigung von übergeordneten Vorgaben, zu koordinieren. Es ist wichtig, alle Beteiligten frühzeitig in die Planungsabsichten miteinzubeziehen. Die Federführung kann durchaus auch einem beteiligten Partner - Landeigentümer, Investor, SBB, einem anderen ÖV-Träger oder einem beauftragten Planungsbüro - übergeben werden. Der Gemeinde fällt aber in jedem Falle die Rolle des hauptverantwortlichen Entscheidungsträgers zu. Davon ausgenommen sind allerdings Eisenbahnbetriebsareale, die nicht der Planungspflicht der Gemeinde unterliegen.
Aufgrund ihrer Potentiale und/oder Erschliessungssituation sind folgende Bahnhofsgebiete oder Umsteigestellen von regionaler Bedeutung grundsätzlich zur Aufwertung geeignet: Aesch, Arlesheim-Dornach, Gelterkinden, Liestal, Muttenz, Oberwil, Pratteln und Sissach.
Rechtskräftige Quartierplanungen liegen bereits in den Gemeinden Arlesheim und Pratteln vor. Die Gemeinde Muttenz erhöhte im Rahmen ihrer Zonenplanrevision die Nutzung in der Umgebung des Bahnhofs, und in Laufen wurde eine unmittelbar an das Bahnhofsgebiet angrenzende Quartierplanüberbauung realisiert. Für die Stadt Liestal wurden im Zusammenhang mit dem Projekt Bahn 2000 verschiedene Konzepte zur Aufwertung des Bahnhofsgebiets entworfen.
1.3 Ziele / Grundsätze
a) Bahnhöfe und Umsteigestellen von regionaler Bedeutung sind grundsätzlich aufzuwerten. Die betreffenden Gemeinden nehmen diesbezüglich ihre Führungsrolle wahr. Der Kanton unterstützt die Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten.
b) Die Bahnhofsgebiete und Umsteigestellen von regionaler Bedeutung sollen als vielseitig nutzbare, attraktive Zentrumsgebiete ausgestaltet werden. Es sind - je nach örtlichem Bedarf bzw. den Verhältnissen entsprechend - Angebote für Einkaufs-, Verpflegungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Wohnraum und Sitzungs-, Tagungs-, Ausstellungs- und/oder Mehrzweckräume etc. vorzusehen.
c) Die Bahnhöfe sollen städtebaulich als Orientierungspunkte im Quartier konzipiert werden und entsprechend ihrer Bedeutung und Funktion im Siedlungsgebiet in Erscheinung treten. Je nach ihrer Bedeutung sind erhaltenswerte Zeugnisse der Vergangenheit in einer umgestalteten städtebaulichen Bahnhofssituation zu erhalten oder durch geeignete Umgestaltung neuen Zwecken zuzuführen.
d) Die Verkehrswege sind im Bahnhofsbereich so zu verknüpfen, dass möglichst kurze, bequeme und gut gestaltete Zugangs- und Umsteigewege entstehen. Es sind attraktive, verkehrsfreie Fussgängerbereiche zu schaffen. Besondere Beachtung gilt es der Übersichtlichkeit und dem Prinzip der Sicherheit zu schenken. Zudem sind an geeigneten, zentralen Stellen genügend Abstellplätze für Motorfahrzeuge (u.a. Kurzparking, Park + Ride) und Zweiräder vorzusehen.
e) Im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs sollen sich Fussgänger möglichst unbehindert und ungefährdet bewegen können. Das Bahnhofsgebiet soll über bequeme, behindertengerechte und gut gestaltete Fuss- und Radwegnetze erreichbar sein.
1.4 Grundlagen
- Grundzüge der Raumordnung Schweiz; Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (1994)
- Broschüre "Bahnhof Plus"; Konzepte und Ideen für attraktivere Bahnhöfe und Haltestellen, von der Bandstadt zur Bahnstadt; regierungsrätliche Delegation für die Regionalplanung beider Basel (1987)
- Broschüre "Planen mit der Bahn"; Leitfaden zur Durchführung von Planungen in Bahnhofgebieten (Hrs: Schweizerische Bundesbahnen zusammen mit dem Bundesamt für Raumplanung, 1991)
- Broschüre "Gestaltung der Bahnhofs- und Haltestellenbereiche";(Hrs: Zürcher Behördendelegation für den Regionalverkehr, Arbeitsgruppe Zubringer, mit der Regionalplanung Zürich und Umgebung, 1988)
- Broschüre "Bahnhofgebiete"; die aktive Entwicklung und Nutzung der Bahnhofgebiete durch die Gemeinden, Regionen, Bahnunternehmen, Grundeigentümer und Investoren; (Hrsg: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion zusammen mit der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern; 1994)
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Bahnhofsplanungen und ihre Realisierung sind Schwerpunkte der kantonalen siedlungs- und verkehrsplanerischen Strategien. Dies heisst: Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf das öffentliche Verkehrsnetz, Steigerung der Attraktivität des städtisch geprägten Raums, bodensparende Siedlungsentwicklung nach innen, Ausnützung und Verbesserung der bestehenden Infrastruktur. Gleichzeitig leistet die Förderung dieser Gebiete einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines vernetzten Städteverbundes gemäss den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz".
Das Finden von Investoren sowie die Koordination aller beteiligten Interessen wird dabei nicht einfach sein. Es ist deshalb wichtig, dass frühzeitig alle Beteiligten und Betroffenen zum Planungsprozess eingeladen werden und die Planungs- und Entscheidungsträger auch über die notwendige Zeitspanne hinweg an den gesteckten übergeordneten Zielen festhalten.
3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit
Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) und der verschiedenen geführten Gespräche mit Gemeinden und Verbänden wurden folgende wesentlichen Einwände angeführt:
Von verschiedenen Verbänden, Gemeinden (Aesch) sowie teilweise seitens des EVED wurde angeregt, folgende weiteren Haltestellen in den Regionalplan aufzunehmen: Aesch, Laufen, Therwil Station, Bottmingen Station. Seitens des Kantons wird Aesch in den Regionalplan aufgenommen. Das Bahnhofsgebiet von Laufen ist erst kürzlich stark aufgewertet worden (Birscenter), so dass sich eine Aufnahme erübrigt. Die Tramstationen Therwil und Bottmingen weisen eher lokale als regionale Bedeutung auf, weshalb sie ebenfalls nicht in den Regionalplan aufgenommen werden.
Umgekehrt wurde seitens der Gemeinde Gelterkinden der Antrag gestellt, sie sei hinsichtlich des Planungsauftrages aus der Pflicht zu entlassen (schwierige Lage für bauliche Tätigkeiten und Situation des Bahnhofs). Aus Sicht des Kantons wurde dieses Anliegen der Gemeinde soweit berücksichtigt, als der Bahnhof Gelterkinden noch nicht in den Betrieb der Regio S-Bahn einbezogen ist (Zurückstufung des Koordinationsstandes in Vororientierung). Die Gemeinde hat dieser Lösung im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens (Juli bis November 1997) zugestimmt.
Die übrigen betroffenen Gemeinden haben sich zustimmend bzw. nicht ablehnend zu diesem Vorhaben geäussert.
Seitens der IGöV Nordwestschweiz wurde angeregt, im Zusammenhang mit dem zukünftigen S-Bahnbetrieb folgende neue Haltestellen einzuführen: Dreispitz (Verknüpfung Birstallinie mit Ringlinie Bus Nr. 36), Morgartenring (als Anschluss von Allschwil als grösste Gemeinde des Kantons an das SBB-Netz), Haltestelle Flughafen auf bestehender SNCF-Linie (Abstand von 600 m zum Flughafen ist mit sekundärem Verkehrsmittel zu überwinden), Schweizerhalle sowie 2-3 weitere Stationen zwischen Liestal und Muttenz. Da es sich hier in erster Linie um verkehrsplanerische Anliegen handelt, kann seitens des Kantons im Rahmen des Regionalplans Siedlung nicht darauf eingetreten werden. Die Anregungen werden in einem anderen Umfeld (Gesamtrichtplan, Planung Regio S-Bahn) geprüft.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
a) An einer intensiveren und multifunktionalen Nutzung der Bahnhofsgebiete und Umsteigestellen von regionaler Bedeutung besteht ein kantonales Interesse. Insbesondere der Kanton unterstützt die Gemeinden in der Planung der Bahnhofsgebiete. (Adressat: BUD)
b) Die Gemeinden richten ihre Bahnhofsplanungen (kommunaler Richtplan, Nutzungsplanung) an den Zielen und Grundsätzen gemäss Ziffer 1.3 aus. (Adressat: Gemeinden)
c) Der Kanton prüft die Möglichkeiten einer aktiven Bodenpolitik im Bereich der Bahnhöfe und Umsteigestellen von regionaler Bedeutung. (Adressat: BUD/ALV)
d) Der Kanton unterstützt aktiv die Verhandlungen zwischen Gemeinden, der SBB und allfälligen privaten Investoren. (Adressat: BUD/AOR)
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV |
Örtliche Festlegungen |
| Festsetzung | Folgende Bahnhofsgebiete bzw. Umsteigestellen von regionaler Bedeutung werden festgesetzt: (Adressat: BUD/Gemeinden) Aesch, Liestal, Muttenz, Oberwil, Pratteln, Sissach |
| Vororientierung | Folgende Bahnhofsgebiete werden als Vororientierung in den Regionalplan aufgenommen: (Adressat: BUD/Gemeinden) Gelterkinden Eine allfällige Festsetzung dieses Bahnhofsgebietes erfolgt in Abhängigkeit von der Regio S-Bahn. |
5. Beschluss des Landrates
LRB vom