Regionalplan Siedlung: Objektblätter

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Objektblätter


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Siedlungsverdichtung/Siedlungserneuerung

Objektblatt-Nr.: S 1.4


Sachbereich: Siedlung; Siedlungs-/Nutzungsstruktur


1. VORHABEN


1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen




1.2 Ausgangslage / Problemstellung


Unser Siedlungsraum ist in den letzten Jahrzehnten als Folge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung immer mehr in den Landschaftsraum hinausgewachsen. Im Kanton Basel-Landschaft (inkl. Bezirk Laufen) sind in den letzten 25 Jahren rund 35'000 Wohnungen entstanden, was fast 60% des Bestandes von 1970 entspricht. Etwa 1'500 Wohnungen sind durch den Umbau bereits bestehender Wohnbauten entstanden, weitere 1'500 - 2'000 Wohnungen durch Ausnutzung innerer Reserven. Die übrigen 32'000 oder rund 90% des Neuwohnungszuwachses wurden in unüberbauten Bauzonen, d.h. "auf der grünen Wiese" erstellt.


Nach Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung haben Bund, Kantone und Gemeinden den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Einen Hauptgrundsatz der haushälterischen Bodennutzung bildet die Siedlungsentwicklung nach innen. Damit kann eine übermässige Ausbreitung des Siedlungsgebietes nach aussen eingedämmt werden. Gerade im Kanton Basel-Landschaft ist die Entwicklung nach innen möglich, da zahlreiche Teilräume der Siedlungen grosse Nutzungsreserven aufweisen und ausserdem die bestehenden unüberbauten Bauzonen - insbesondere im ländlich geprägten Raum - verhältnismässig gross sind.


Die Analyse sämtlicher Wohnbaugesuche zwischen 1991 und 1993 ergibt, dass die meisten baulichen Vorhaben ihre gemäss kommunalem Baureglement rechtlich zustehende Nutzfläche nicht vollumfänglich ausschöpfen. Diese Ausschöpfung (Ausbaugrad) ist je nach Haustyp und Region unterschiedlich gross. Erwartungsgemäss ist der Ausbaugrad bei freistehenden Einfamilienhäusern am tiefsten und bei Mehrfamilienhäusern am höchsten, wobei er bei sämtlichen Haustypen mit zunehmender Entfernung von städtisch geprägten Räumen abnimmt.


Die Studie "Bauliche Verdichtung im Kanton Basel-Landschaft; Ermittlung der Flächenreserven innerhalb des bebauten Gebietes" zeigt auf, dass im Kanton Basel-Landschaft im überbauten Gebiet rund eine potentielle Reserve von mindestens 700'000 m2 BGF für die Erstellung neuer Wohneinheiten, Arbeitsplätze oder Versorgungseinrichtungen besteht. Während in den ländlichen Gemeinden die Ausbaureserven in Form von Dachausbauten und Umnutzungen vorwiegend im Dorfkern zu finden sind, verteilen sich die Verdichtungspotentiale in stadtnäheren Gemeinden stärker auf verschiedene Bebauungstypen (Kerngebiete, MFH-Zeilenbebauungen, Einfamilienhausgebiete).


Nimmt man den Auftrag zur haushälterischen Nutzung des Bodens ernst, ergibt sich aus den erarbeiteten Grundlagen, dass im ländlichen Raum nebst der Ausschöpfung der inneren Reserven im bereits überbauten Gebiet (v.a. in der Kernzone) insbesondere darauf hinzuwirken ist, dass der Ausbaugrad erhöht wird. Da im eher städtisch geprägten Raum der Ausbaugrad der Bauvorhaben bereits verhältnismässig hoch ist, ist der Schwerpunkt der Aktivitäten hinsichtlich haushälterischer Nutzung auf die Nachverdichtung geeigneter Areale zu legen.




1.3 Ziele / Grundsätze


- Im ländlichen Raum ist schwerpunktmässig das Ziel zu verfolgen, mit unüberbauten Bauzonenreserven haushälterisch umzugehen.


- Im städtisch geprägten Raum sind Verdichtungsanstrengungen schwerpunktmässig im bereits überbauten Gebiet vorzunehmen (Nachverdichtung). Ziel ist die quartier- und umweltverträgliche Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten, zusätzlichen Raums für neue Arbeitsplätze und/oder für Versorgungsmöglichkeiten.




1.4 Grundlagen


- Bodenkultur; Vorschläge für eine haushälterische Nutzung des Bodens (Bern 1991, Synthesebericht des Nationalen Forschungsberichts 22 , Boden).


- Möglich - sinnvoll - machbar. Bauliche Verdichtung in verschiedenen Quartieren (Zürich 1992,
P. Würmli, J. Hübschle, S. Bucher, Nationales Forschungsprogramm Stadt und Verkehr, Bericht Nr. 9).


- Baugesuchsanalyse in Wohnbauzonen 1991 - 1995, AOR 1996.


- Bauliche Verdichtung im Kanton Basel-Landschaft; Ermittlung der Flächenreserven innerhalb des bebauten Gebietes; Wohnstadt AG, Basel 1996.


- Klimaanalyse der Region Basel (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte), Basel 1997.


- Emissionskataster beider Basel, Liestal 1997.




2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme


Die Ausschöpfung der Nutzungsreserven vermindert den Flächenverbrauch von Bauland. Sie trägt dazu bei, die Zersiedelung zu verringern und die vorhandene Infrastruktur besser zu nutzen.


Häufig wird seitens der Gemeinden zum Zweck der besseren Ausnutzung des Bodens das Mittel der Aufzonung ergriffen. Soweit es dabei unüberbaute Bauzonenteile mit sehr tiefer Nutzung betrifft, ist dagegen nichts einzuwenden. Erfolgen hingegen Aufzonungen im bereits überbauten Gebiet, können dadurch Bausubstanz und bestehende Quartierstrukturen (Aussenräume) gefährdet werden.




3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit


Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) und der verschiedenen geführten Gespräche mit Gemeinden und Verbänden wurden folgende wesentlichen Einwände angeführt:


Auf flächenhafte oder gar zonenweise Erhöhung der Nutzung in unbebauten Bauzonenteilen ist zu verzichten (Bauverwalterkonferenz, Gemeindepräsidenten/-innenverband BL, Brislach, Niederdorf, Allschwil). Aus Sicht des Kantons wird dieses Anliegen berücksichtigt.


Aus Sicht verschiedener Naturschutz- und Umweltverbände sollen bei Nachverdichtungen die Erholungs- und ökologischen Funktionen speziell berücksichtigt werden. Aus kantonaler Sicht ist die Bauzone prioritär für Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- und Bildungsfunktionen vorhanden. Erholungsfunktionen können im Siedlungsgebiet aus Gründen der haushälterischen Nutzung des Bodens sowie aus finanziellen Gründen nicht generell abgedeckt werden. Zweifellos ist aber bei Verdichtungsprojekten im Rahmen der Gesetzgebung auf die bestehenden ökologischen Strukturen Rücksicht zu nehmen (die Nutzung und Gestaltung des Aussenraums ist ein wesentliches Element bei Nachverdichtungen). Der Aspekt der Rücksichtnahme auf ökologische Strukturen ist - nebst den Hauptaspekten Lärm und Luft - jedoch bereits unter dem Oberbegriff „umweltverträglich" abgedeckt, so dass sich eine spezifische Aufzählung erübrigt.




4. Regionalplanbeschlüsse


4.1 Richtungsweisende Festlegungen


Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge


a) Ländliche Gemeinden sorgen mit geeigneten Massnahmen für eine dichtere Bebauung der unüberbauten Wohnbauzonenreserven. Dazu stellen sie fest, welche Areale sich dafür besonders eignen und welche Planungsinstrumente dazu dienlich sind. (Adressat: BUD/Gemeinden)


b) Gemeinden entlang der Siedlungsentwicklungsachsen oder kantonale Zentren und Subzentren schaffen die notwendigen planerischen Voraussetzungen, damit Projekte zur Siedlungserneuerung bzw. Siedlungsverdichtung (Nachverdichtung) realisiert werden können. Dazu stellen sie fest, welche Areale sich dafür besonders eignen und welche Planungsinstrumente dazu dienlich sind. Als Gebiete eignen sich im Grundsatz insbesondere Areale in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe oder Orts-/Stadtkerne und deren Randbereiche. In diesen Gebieten ist eine Nutzungsvielfalt (Wohnen/Arbeiten/Versorgung) anzustreben sowie der öffentliche und private Verkehr aufeinander abzustimmen.


c) Nachverdichtungen sollen quartier- und umweltverträglich erfolgen: Erhöhungen der Nutzung in bestehenden Quartieren durch Mutation der Zonenvorschriften sind nur vorzunehmen, wenn aufgezeigt werden kann, dass dadurch die generelle Wohn- und Umweltqualität nicht verringert wird.


d) Auf generelle, zonenweise Erhöhungen der Nutzung ist grundsätzlich zu verzichten.




5. Beschluss des Landrates


LRB vom



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