Regionalplan Siedlung: Objektblätter

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Objektblätter


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Siedlungstrenngürtel

Objektblatt-Nr.: S 1.2


Sachbereich: Siedlung; Siedlungs-/Nutzungsstruktur


1. VORHABEN


1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen




1.2 Ausgangslage / Problemstellung


Im Leimental, Birseck, Rheintal und Ergolztal, das heisst im vorstädtisch geprägten Gebieten, bestehen nur noch wenige durchgängige Grünräume, welche die Siedlungen trennen. Sie befinden sich zwischen Oberwil und Biel-Benken, zwischen Therwil und Ettingen, zwischen Pratteln und Füllinsdorf, zwischen Itingen und Sissach sowie zwischen Sissach und Böckten. Im weiteren ragen an einigen Stellen noch grüne Unterbrechungen bis jeweils in die Talmitte hinein. Dies bedeutet, dass in den Haupttälern des Kantons mit den oben erwähnten Unterbrechungen fast durchwegs geschlossene Siedlungsbänder vorzufinden sind. Diese geschlossenen Siedlungsbänder bewirken zur Hauptsache


- eine visuelle Auflösung der Gemeindegrenzen bzw. eine Entwicklung hin zu ununterbrochenen Siedlungsbändern.


- eine grossräumige ökologische Trennung, indem die Wander- und Ausbreitungsmöglichkeiten für Tier- und Pflanzenarten quer über die Täler hinweg eingeschränkt oder unterbunden werden.


- eine Erschwerung des Luftaustausches (Frischluftzufuhr) sowie eine Verschlechterung des Bioklimas (Hitze und Schwüle).




1.3 Ziele / Grundsätze


a) Mit Rücksicht auf eine klare Landschafts- und Siedlungsstruktur sollen die noch vorhandenen einzelnen Siedlungen als eigenständige Elemente und die dazwischen liegenden Siedlungstrenngürtel als verbindende Grünräume deutlich erkennbar sein.


b) Wo heute noch Grünräume zwischen Siedlungen bestehen, sollen diese gesichert werden und unbebaut bleiben.




1.4 Grundlagen


- Klimaanalyse der Region Basel (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte), Basel 1997


- Emissionskataster beider Basel, Liestal 1997




2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme


Mit der Ausscheidung von Siedlungstrenngürteln werden eine grossräumige Landschaftsgliederung, die Landwirtschaftsflächen, Freiräume für Erholung, Vernetzungskorridore für Tiere und Pflanzen, Attraktivität der Siedlungsgebiete, aber auch die politische Identität der Gemeinden langfristig erhalten und/oder verbessert.


Die in der Regionalplankarte bezeichneten Siedlungstrenngürtel nehmen weitestgehend Rücksicht auf die vom Regierungsrat genehmigten Bauzonengrenzen. Baugebiete werden einzig in Pratteln (Hülften) und in Lausen (Hasenacker) tangiert. In Pratteln wird dies eine Umzonung, in Lausen eine Nicht-Einzonung im Sinne von Art. 36 RPG zur Folge haben.




3. Ergebnisse der bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit


Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) und der verschiedenen Gespräche mit Gemeinden und Verbänden wurden folgende wesentlichen Einwände angeführt:


Aus Sicht einiger Gemeinden, der Bauverwalterkonferenz sowie des Gemeindepräsidenten/-Innenverbandes BL steht die Schaffung von Siedlungstrenngürteln in Konflikt mit der Zielsetzung, die weitere Siedlungsentwicklung entlang der Hauptachsen des öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Hierzu stellt sich die BUD auf den Standpunkt, dass im Agglomerationsraum für die nächsten 20 Jahre genügend Bauzonenreserven „auf der grünen Wiese" bestehen und somit grossräumige Baugebietserweiterungen zur Zeit nicht erforderlich sind. Des Weiteren ist anzumerken, dass die Siedlungstrenngürtel auch zur Erhaltung der Attraktivität des Agglomerationsraums beitragen. Aus dem Gesagten kann abgeleitet werden, dass die Siedlungstrenngürtel einer verstärkten Siedlungstätigkeit im Agglomerationsraum nicht entgegenstehen.


Die Gemeinde Lausen ist mit dem Siedlungstrenngürtel Hasenacker grundsätzlich einverstanden.


Die Gemeinde Pratteln ist mit dem Siedlungstrenngürtel Hülften grundsätzlich einverstanden. Die weiteren Rahmenbedingungen zur Realisierung sind im Regierungsratsbeschluss vom 16. Jan. 1996 festgehalten.


Die Gemeinde Laufen stellt sich nicht grundsätzlich gegen den Siedlungstrenngürtel „Uf Sal". Sie wünscht hingegen, dass der Siedlungstrenngürtel nicht durch die Gewerbezone geführt, sondern an den Rand der Bauzonengrenze verlagert wird. Da der Siedlungstrenngürtel dadurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, kann die Einwendung berücksichtigt werden.


Die Gemeinde Muttenz stellt sich grundsätzlich gegen den Siedlungstrenngürtel Lachmatt. Sie führt allfällige Erweiterungen der Gewerbezone als Hauptgrund dar. Auf das Begehren der Gemeinde kann aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht eingetreten werden, wurde doch der SBB im Rahmen des Projektes Adlertunnel aus Landschaftsschutzgründen die Auflage gemacht, die Neubaustrecke unter Tage zu erstellen. Dies hatte für die SBB Kostenfolgen im Umfang von rund 10 Mio. Franken zur Folge.


Die Gemeinde Brislach beantragt eine Aufhebung des Siedlungstrenngürtels „In der Au", weil sie dort für zwei einheimische Betriebe die Gewerbezone erweitern will. Das Gebiet weise im Vergleich zu anderen möglichen Standorten am wenigsten Konflikte für eine Erweiterung auf. Im weiteren wird der Wert des Siedlungstrenngürtels bei der gegebenen Situation als nicht besonders hoch eingeschätzt. Die Gemeinde Brislach beantragt deshalb, den geplanten Siedlungstrenngürtel "In der Au" aufzuheben. Aus Sicht des Kantons sind zuerst die bestehenden Industrie-/Gewerbezonenreserven zu nutzen. Zu den rund 3 ha Gewerbezonenreserven kommen weitere Flächen hinzu, die sich aus der Ausscheidung der alten Wohn-Gewerbezone ergeben. Des Weiteren ist mit zusätzlichen Gewerbe- und Industriebrachen, die durch den Konkurs einer grösseren Firma entstehen, zu rechnen. Im weiteren stellt der Siedlungstrenngürtel „In der Au" der einzige Siedlungstrenngürtel zwischen Laufen und Grellingen südlich der Birs dar. Auf den Antrag der Gemeinde kann nicht eingegangen werden.


Im weiteren wurde zwecks langfristigen Erhalts des Eitales ein Siedlungstrenngürtel südlich von Tecknau in den Regionalplan Siedlung aufgenommen.


Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens (Juli bis November 1997) kamen die Gemeinden Muttenz und Brislach, welche sich gegen die vorgesehene Ausweisung der Siedlungstrenngürtel stellten, zu keiner neuen Beurteilung. Aus ihrer Sicht sind die Siedlungstrenngürtel „Lachmatt" (Muttenz) und „In der Au" nach wie vor aus dem Regionalplan zu streichen. Aus Sicht der BUD (siehe obenstehende Erwägungen) kann darauf aber nicht eingegangen werden. Die Gemeinde Tecknau hatte keine Einwände gegen den Siedlungstrenngürtel.




4. Regionalplanbeschlüsse


4.1 Richtungsweisende Festlegungen


Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge


a) Siedlungstrenngürtel dienen der grossräumigen Gliederung der Siedlungsgebiete. Sie sichern grössere zusammenhängende Landschaftsräume im Einzugsbereich der Siedlungsgebiete. (Adressat: BUD/Gemeinden)


b) Siedlungstrenngürtel sind freizuhalten. Neue grösserflächige Bauzonen, die nicht der Arrondierung bestehender Bauzonen dienen, die den Charakter des Freiraumes dauernd beeinträchtigen, setzen vorgängig eine Anpassung des Regionalplanes voraus.


4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen




5. Beschluss des Landrates


LRB vom:



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