Regionalplan Siedlung: Objektblätter

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Objektblätter


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

Objektblatt-Nr.: S 1.1


Sachbereich: Siedlung; Siedlungs-/Nutzungsstruktur


1. VORHABEN


1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen




1.2 Ausgangslage / Problemstellung


Die Kantonsbevölkerung beträgt zur Zeit etwas mehr als 258'000 Einwohner. Knapp 200'000 oder 77% der Bevölkerung befinden sich in den Haupttälern des Kantons, d.h. im Leimental, Birseck, im Rheintal und im Ergolztal. Diese Haupttäler sind weitgehend vorstädtisch geprägte Räume mit hohem Infrastrukturausbaustand und sehr guter Versorgungssituation. Von den Gemeinden in diesen Gebieten kann die Kernstadt Basel und somit das Agglomerationszentrum der Region mit dem OeV ohne umzusteigen innerhalb einer halben Stunde erreicht werden. Die Bevölkerung hat seit 1990 in diesem Raum allerdings leicht abgenommen, während diejenige des übrigen, eher ländlich geprägten Raumes um über 5'000 Einwohner anstiegen ist. Da auch die Reserven der Wohnbauzonen der ländlich geprägten Gemeinden diejenigen der städtischen überwiegen, wird der Trend zum Wohnen im Grünen weiterhin anhalten. Dies wird auch durch die Ergebnisse der Bevölkerungsperspektive Nordwestschweiz 1995 - 2015 bestätigt. Danach werden die vorstädtischen Gebiete je nach Szenario insgesamt einen Bevölkerungsverlust von 4'000 - 12'000 Personen erleiden (Abnahme um -1% bis -5%), während der ländliche Raum je nach Szenario Bevölkerungsgewinne von 8'500 - 11'000 Personen (+14% bis +19%) verzeichnet.


Hinsichtlich der Arbeitsplatzsituation (Voll- und Teilzeitstellen) besteht eine ähnliche räumliche Verteilung wie bei der Bevölkerung. Rund 85% der 110'000 Voll- und Teilzeitstellen (1995) befinden sich in den Haupttälern. Im Gegensatz zur Wohnbevölkerung ist jedoch im Vergleich zu 1985 trotz markantem Rückgang der Beschäftigten vor allem in den stadtnahen Gemeinden die Konzentration der Arbeitsplätze in den vorstädtisch geprägten Gemeinden (Leimental, Birstal, Rheintal und Ergolztal) geblieben. 87% der zwischen 1985 und 1995 neu geschaffenen Voll- und Teilzeitstellen im Kanton befinden sich in diesem Raum. In den Haupttälern befinden sich mittel- bis langfristig genügend Reserven (gut 230 ha oder 60% der gesamten kantonalen Industrie- und Gewerbezonenreserven - bei einem Verbrauch von rund 85 ha in den letzten 10 Jahren). Ausserhalb der Haupttäler, im eher ländlich geprägten Raum sind die Reserven gemessen am Verbrauch der letzten 10 Jahre noch reichlicher vorhanden, insbesondere in den abgelegenen Gemeinden. Umgekehrt sind die Reserven an guten Standorten des ländlichen Raums eher knapp. Dies bedeutet, dass bei Standortentscheiden - insbesondere in Zeiten mit guter Konjunkturlage - die Nachteile des ländlichen Raums (ungünstiger Standort, tieferer Infrastrukturstandard, häufig höhere Steuern) seine Vorteile (günstige Bodenpreise) überwiegen.


Es ist somit anzunehmen, dass der Trend zum Wohnen weiterhin schwerpunktmässig auf den ländlichen und somit stadtfernen Raum ausgerichtet sein wird, während die Flächenbeanspruchung für Industrie- und Gewerbebetriebe und somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze weiterhin in stadtnahen Gebieten sowie andeutungsweise vermehrt auch an gut erschlossenen Standorten im ländlichen Raum erfolgen wird. Zusammen mit den weiterhin erfolgenden Um- und Neustrukturierungen in der Arbeitswelt (Konzentrationsprozesse, räumliche und funktionale Differenzierungsprozesse in der Arbeitswelt, vermehrte Teilzeitstellen) sowie der weiterhin zunehmenden Erwerbsquote bei Frauen wird bewirkt, dass sowohl die Anzahl Pendler wie auch die Pendlerdistanzen weiterhin zunehmen werden.


Die Analyse der Pendlerstatistiken 1980 und 1990 zeigt, dass sich gesamtkantonal der Modal Split zugunsten der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert hat. Dies ist in erster Linie auf das erheblich erweiterte Angebot und die stark verbesserte Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bezirk Arlesheim zurückzuführen sowie auf die Tatsache, dass Basel als Arbeitsplatzstandort für den Kanton Basel-Land zwischen 1980 und 1990 weiterhin an Bedeutung zugenommen hat, vor allem für den ländlichen Raum. Werden allerdings die Verkehrsmittel der Wegpendler für die Pendlerdestinationen ohne den Standort Basel betrachtet, so veränderte sich im ländlichen Raum der Modal Split zwischen 1980 und 1990 zum Teil deutlich zugunsten des motorisierten Individualverkehrs.


Zusammenfassend sind folgende räumliche Trends erkennbar:


- Verstärkte Ausweitung der Agglomeration durch die Wohnbautätigkeit, damit Schwächung der Zentren.


- Bleibende Konzentration der Arbeitsplätze in den Haupttälern des Kantons, insbesondere in Stadtnähe.


- Zunahme der Anzahl Pendler.


- Zunehmende Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort (zunehmende Pendlerdistanzen).


- Zunehmender motorisierter Individualverkehr, es sei denn, es muss beim öffentlichen Verkehrsmittel nicht umgestiegen werden und/oder es sind sehr gute Anschlüsse vorhanden.


- Zunehmende Belastung der Umwelt (Lärm, Luft, Boden).


- Zunehmende Kosten der öffentlichen Hand für Bau- und Unterhalt der Infrastrukturanlagen (Verkehr, Wasserversorgung/Abwasser, öffentliche Gebäude etc.).


Diese Trends stehen im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Objektblatt Z 1.1).




1.3 Ziele / Grundsätze


Gemäss Art. 6 RPG bestimmen die Kantone in den Grundzügen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll. Um ein günstigeres Verhältnis zwischen der effektiven räumlichen Entwicklung und den räumlichen Zielsetzungen gemäss Objektblatt Z 1.1 zu erhalten, sind deshalb folgende Leitsätze zur Siedlungsentwicklung räumlich-konkret festzulegen:


A 1 Die bestehende Zentrenstruktur soll erhalten und - sofern erforderlich - gestärkt werden.


A 2 Siedlungsentwicklung (Wohnen, Arbeiten, Versorgung) und öffentlicher Verkehr (Verkehrsnetz und Angebot) sind aufeinander abzustimmen; die Siedlungstätigkeiten sind dort zu konzentrieren, wo Infrastruktur und Angebot des öffentlichen Verkehrs bereits einen hohen Standard aufweisen oder dieser ausgebaut werden soll.


B 1 Die räumliche Zuordnung von Wohnen, Arbeiten, Einkauf und Freizeit ist auf eine Minimierung des Verkehrs auszurichten. Dabei sind jedoch zonenmässige Zersplitterungen zu vermeiden.


C 1 Es ist eine gross- und kleinräumig gutgeordnete Siedlungsstruktur als räumliche Voraussetzung für die Wirtschaft anzustreben. Die Unternehmen benötigen geeignete Standorte mit günstigen Verkehrsverbindungen (= wirtschaftsfreundliche Makrostruktur), die Bewohner eine intakte Umwelt-, Siedlungs- und Wohnqualtität (bewohnerfreundliche Mikrostruktur).




1.4 Grundlagen


- Dekret über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (Angebotsdekret) vom 17. Mai 1990


- Projekt Regio S-Bahn


- Betriebszählung der Jahre 1985 und 1995, Mikrozensus 1991, Bundesamt für Statistik


- Baugesuchsanalyse in Industrie- und Gewerbezonen 1985 - 1994, AOR 1995


- Baugesuchsanalyse in Wohnbauzonen 1991 - 1995, AOR 1996


- Einwohnerperspektiven für die Region Nordwestschweiz bis zum Jahr 2015, Wüest & Partner 1996


- Klimaanalyse der Region Basel (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte), Basel 1997


- Emissionskataster beider Basel, Liestal 1997




2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme


Die Koordination von Siedlungsentwicklungsmassnahmen und deren Ausrichtung auf eine optimale Benützung der bestehenden Infrastrukturanlagen ermöglichen einen konzentrierteren Einsatz der öffentlichen Mittel sowie einen haushälterischen Umgang mit der knappen Ressource Boden.


Mit der Ausrichtung der Siedlungstätigkeit auf die bestehende Infrastruktur wird andererseits auch ein Beitrag zur Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Siedlungsqualität in unserem Kanton geleistet. Insbesondere können damit typische negative Begleiterscheinungen des Agglomerationswachstums wie Zersiedelungserscheinungen, "Ausfransung" der Agglomeration, anhaltender Flächenbedarf, überproportionales Verkehrsaufkommen mit entsprechender Belastung unseres Lebensraums (Lärm, Luft, Boden) sowie der ständig zunehmende Druck auf die Gebiete ausserhalb der Bauzonen etwas gedämpft werden.




3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit


Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) wurde seitens einiger Gemeinden (Arboldswil, Arisdorf, Giebenach, Läufelfingen, Niederdorf) gefordert, dass die Kriterien entsprechend auszuweiten seien, wo die Siedlungsentwicklung zu fördern ist. Die Nähe zu anderen Infrastrukturanlagen als denen des öffentlichen Verkehrs, etwa die Nationalstrasse sowie einfach die Nähe zu Wirtschaftszentren (Rheinebene), sollten ebenfalls Beachtung finden, wenn es darum geht, Aspekte für die Förderung einer regionalen Siedlungsentwicklung zu definieren. In diesem Sinne sollen die Siedlungsräume von Augst bis Hersberg, des Waldenburgertales, des Reigoldswilertales und des Homburgertales den Siedlungsentwicklungsachsen zugeteilt werden. Ausserdem stellte sich eine Gemeinde auf den Standpunkt, Gebiete, die nicht Teile von Entwicklungsachsen sind, seien in ihrer Entwicklung benachteiligt.


Aus Sicht der Bau- und Umweltschutzdirektion beeinflussen sich Raumordnung und Verkehr sehr stark und sehr langfristig. Siedlungsstrukturen lassen sich nicht kurzfristig verändern. Deshalb ist eine gute Abstimmung von Verkehr und Siedlung wesentlich. Eine der wichtigsten Aufgaben der Raumplanung ist es heute, der Zersiedelung entgegenzuwirken und gleichzeitig die Zentren, welche die Motoren unserer Wirtschaft sind, zu stärken. Der öffentliche Verkehr spielt dabei eine zentrale Rolle. Man kann generell sagen, dass der öffentliche Verkehr auf eine konzentrierte, dichte Besiedelungsform ausgerichtet ist, während der Privatverkehr in der zersiedelten Raumordnung heimisch ist und diese fördert. Die Stärken des öffentlichen Verkehrs decken sich somit mit den Zielen der Raumplanung, welche einen haushälterischen Umgang mit dem Boden anstrebt.


Hinzu kommt, dass der ländliche Raum gegenüber den bestehenden Zentren und Entwicklungsachsen bzw. -schwerpunkten einen sehr grossen Attraktivitätsüberschuss aufweist. So hat seit 1990 die Bevölkerung in den Gemeinden entlang der Entwicklungsachsen insgesamt leicht abgenommen, während die Bevölkerungszahl der übrigen ländlichen Gemeinden gesamthaft um über 5'000 Einwohner zugenommen hat. Die Bevölkerungsperspektiven zeigen, dass dieses raumordnerisch ungünstige Verhältnis noch weiter zunehmen wird (vgl. Ziffer 1.2). Eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung des ländlichen Raumes, welcher in den nächsten 15 Jahren ohnehin einen Bevölkerungszuwachs von 20% aufweisen wird, ist deshalb raumplanerisch falsch . Vielmehr müssen die bezeichneten Zentren und Entwicklungsachsen, welche die Motoren unserer Wirtschaft sind, voraussichtlich aber einen Bevölkerungsverlust von rund 5% erleiden werden, gestärkt werden.


In diesem Sinne stehen eine räumliche Erweiterung der Siedlungsentwicklungsachsen und -schwerpunkte sowie eine Öffnung der Bauzonen den Zielen gemäss Objektblatt Z 1.1 entgegen. Ebensowenig kann angesichts der genügend vorhandenen Wohnbauzonenreserven der Schluss gezogen werden, Gemeinden, welche nicht entlang Entwicklungsachsen gelegen sind, würden benachteiligt. Die Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.


Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens (Juli - November 1997) schlossen sich die Gemeinden Arisdorf und Giebenach der Argumentation des Kantons an. Die Gemeinden Läufelfingen und Niederdorf äusserten sich nicht mehr dazu, hielten somit ihre Forderungen ebenfalls nicht mehr aufrecht. Einzig die Gemeinde Arboldswil steht nach wie vor auf dem Standpunkt, das Reigoldswilertal sei als kantonale Entwicklungsachse auszuweisen.




4. Regionalplanbeschlüsse


4.1 Richtungsweisende Festlegungen


Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge


a) Der Kanton ist dafür besorgt, dass Planung und Realisierung weiterer S-Bahn-Linien zügig vorangetrieben werden (Adressat: BUD/AöV)


b) An der Erhaltung und Stärkung der bestehenden kantonalen Zentren und Subzentren besteht ein kantonales Interesse. (Adressat: BUD/Gemeinden)


c) Die Siedlungsentwicklung (Arbeitsplätze, Wohneinheiten, Versorgung) soll schwerpunktmässig im Einzugsbereich des nationalen und regionalen öffentlichen Verkehrs sowie im Einzugsbereich der bestehenden Versorgungsstätten mit Dienstleistungen und Gütern von regionaler Bedeutung erfolgen. Die Siedlungsentwicklung (hinsichtlich Wohnen) ist dort zu fördern, wo das Agglomerations- und Arbeitsplatzzentrum Basel, die Arbeitsplatzzentren des Kantons oder weitere ausserkantonale Arbeitsplatzzentren mit dem öffentlichen Verkehrsmittel ohne Umsteigen und mit einem kundenfreundlichen Takt (< 30 Min.) erreichbar sind. (Adressat: BUD/Gemeinden)


d) Kantonale Zentren oder Subzentren können den Umfang ihres Baugebiets im Rahmen ihrer Nutzungsplanung auf das Ziel der Erhaltung der bestehenden Zentren ausrichten. Voraussetzung ist die Erarbeitung eines Leitbildes oder eines kommunalen Richtplanes, welcher die Entwicklungsziele der betreffenden Gemeinde darstellt und diese mit den Zielen der Nachbargemeinden abstimmt. (Adressat: BUD/Gemeinden)




4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen




5. Beschluss des Landrates


LRB vom



Back to Top