Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung
Objektblatt-Nr.: S 6.4
Sachbereich: Siedlung; Natur im Siedlungsbereich
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | B5 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | S 6.3 |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | Übersichtsplan „Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung" |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 1 Abs. 2 RPG; Art. 3 Abs. 2 RPG; Art. 1 und 18 NHG; Art. 15 NHV; §§ 1 und 9 NLG |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage / Problemstellung
Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung im Siedlungsraum sind Orte oder Gebiete, denen mit Blick auf ihre naturräumlich-ökologische Funktion besondere Bedeutung zukommt. Dabei handelt es sich insbesondere um Passagen und Orte, welche von unterschiedlichen Tierarten auf ihren Wanderungen und Zügen immer wieder benutzt werden.
Diese Gebiete stehen nicht isoliert, sondern in einem räumlichen Verbund in der Landschaft, d.h., es herrscht ein fortwährender gegenseitiger Austausch zwischen Artbeständen unterschiedlicher Lokalitäten. Diese Wechselwirkung stellt die zum langfristigen Überleben unerlässliche genetische Vermischung innerhalb einer Art sicher und gewährleistet somit deren räumliche Verbreitung. Wichtigste Ausbreitungsachsen der Arten (ökologische Vernetzungsachsen) sind heute die Fluss- und Bachläufe.
Im Siedlungsgebiet bzw. in der Nähe des Siedlungsgebietes wurden diese Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung durch menschliche Nutzungen in ihrer Wirkung und Funktion stark beeinträchtigt oder zerstört, beispielsweise durch Isolierung von Biotopen (beeinträchtigte Vernetzungsfunktion), Zerschneidung von Ausbreitungsachsen durch das Strassen- und Schienennetz. Wichtigster Auftrag ist in diesen Gebieten, die vorhandenen Barrieren und Hindernisse wieder durchgängig zu gestalten bzw. die unterbrochenen Wanderkorridore wiederherzustellen. Dies ist im wesentlichen eine Aufgabe des Kantons.
Die folgende Tabelle beschreibt die vorhandenen Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung:
| Standort | Ausgangslage/Funktion | Beeinträchtigung/Konflikt |
| Augst, Ergolz-Mündung | Wasservogelbiotop von nationaler Bedeutung Einwanderungsachse für Wasserlebewesen im Mündungsbereich der Ergolz |
Verbauung des Rheins, der Rheinufer sowie der Ergolz Beeinträchtigte Vernetzungsfunktion |
| Augst/Giebenach, Autobahnverzweigung Augst | Schnittstelle zwischen Hochrhein und Arisdörferbach Regionale Wanderachse für Wildtiere |
Funktionale Beeinträchtigung (Barrierenwirkung) wegen dichtem Strassennetz |
| Birsfelden, Birsfelder Stau | Wasservogelbiotop von nationaler Bedeutung Einwanderungsachse für Wasserlebewesen |
Verbauung des Rheins und der Rheinufer Beeinträchtigte Vernetzungsfunktion |
| Birsfelden, Birskopf | International bedeutsame Schlüsselstelle für Wanderfische (Lachs 2000) | Keine Laichmöglichkeiten wegen früherer Gewässerkorrektur |
| Pratteln, Hülftenschanze | Schnittstelle Tafeljura - Hochrhein Regionale Wanderachse für Wildtiere |
Funktionale Beeinträchtigung (Barrierenwirkung) wegen dichtem Bahn- und Strassennetz |
1.3 Ziele / Grundsätze
1.3.1 Generelle Ziele / Grundsätze
a) Die Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung sollen in ihrem Wert und in ihrer Funktion wiederhergestellt bzw. aufgewertet werden.
1.3.2 Objektbezogene Ziele und Grundsätze
| Augst, Ergolz-Mündung | - Das betreffende Gebiet ist als Wasservogelbiotop von nationaler Bedeutung zu erhalten und aufzuwerten. - Verbesserung der Zugänglichkeit des Mündungsgebiets mit Blick auf das Projekt Lachs 2000 - Lebensraumverbesserung für die Erhaltung der Biber und des Eisvogels |
| Augst/Giebenach, Autobahnverzweigung Augst | - Die Barrieren-Wirkung für Lebewesen durch vorhandene verkehrstechnische Infrastrukturen ist im Rahmen von Sanierungsarbeiten und Neubauprojekten durch konkrete Massnahmen abzubauen, z.B. durch den Bau von Tierdurchlässen und Grünbrücken. - Die ökologischen Funktionen des Gebietes im Rahmen des grossräumigen Biotop-Verbundes sind zu erhalten und wo nötig aufzuwerten. |
| Birsfelden, Birsfelder Stau | - Das betreffende Gebiet ist als Wasservogelbiotop von nationaler Bedeutung zu erhalten und aufzuwerten. |
| Birsfelden, Birskopf | - Der Birskopf und der Birsunterlauf sind als Laichgewässer für den Lachs wiederherzustellen. |
| Pratteln, Hülftenschanze, | - Die Barrieren-Wirkung für Lebewesen durch vorhandene verkehrstechnische Infrastrukturen ist im Rahmen von Sanierungsarbeiten und Neubauprojekten durch konkrete Massnahmen abzubauen, z.B. durch den Bau von Tierdurchlässen und Grünbrücken. - Die ökologischen Funktionen des Gebietes im Rahmen des grossräumigen Biotop-Verbundes sind zu erhalten und wo nötig aufzuwerten. |
1.4 Grundlagen
- Kantonales Natur- und Landschaftsschutzkonzept, Liestal 1990
- Vernetzungskonzept Hochrheintal sowie Aktionsprogramm "Rhein 2000" des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
- Projekt "Lachs 2000"
- Inventar der Schweizer Wasservogelgebiete von nationaler Bedeutung, Schweizerische Vogelwarte Sempach 1995
- Ornithologisches Inventar beider Basel, 1996
- Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, Entwurf, 1994
- Reptilieninventar beider Basel, Basel/Liestal 1997
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Die Erhaltung und Aufwertung der Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung sowie die Sicherstellung der Vernetzungsfunktion können fallweise zu Nutzungseinschränkungen und/oder Projektanpassungen führen.
Die Sanierung beeinträchtigter Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung ist oft mit technischen Massnahmen verbunden (z.B. Renaturierungen von Gewässerdurchlässen unter Strassenbrücken; Grünbrücken). Deshalb sind derartige Sanierungen vielfach mittel- bis langfristig im Zusammenhang mit Reparaturmassnahmen an den Verkehrsinfrastrukturen zu planen und im Rahmen der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten vorzusehen.
3. Ergebnisse der bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit
Zwischen Beginn Juli und Ende November 1996 fand ein öffentliches Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren zum Regionalplan Siedlung statt. Folgende wesentliche Anregungen und Einwände wurden angebracht:
Generelle Inhalte:
Die Bedeutung und Notwendigkeit dieses Objektblattes wird kontrovers beurteilt. Während die Baselbieter Bauverwalterkonferenz zusammen mit der Gemeinde Füllinsdorf sich auf den Standpunkt stellt, die ökologischen Schlüsselstellen hätten nur untergeordnete Bedeutung und sollten deshalb mit Blick auf eine Entlastung des Planinhaltes aus dem Regionalplan Siedlung entlassen werden, begrüssen die Gemeinden Birsfelden, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, der Kanton Aargau, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie diverse Naturschutzverbände das Objektblatt ausgesprochen. Da es sich ausnahmslos um kantonale Projekte handelt, wird das Objektblatt beibehalten.
Objektbezogene Inhalte:
Aus verschiedenen Gründen (Systematik, berechtigte Kritik) werden die Objekte Birsfelden (Hagnau), Münchenstein (Brüglingen) und Pratteln (Bahngleis) aus dem Objektblatt entlassen. Die übrigen Objekte stossen ausnahmslos auf Zustimmung.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
a) Die Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung sind in ihrer Funktion wiederherzustellen bzw. - wo erforderlich - aufzuwerten. (Adressat: BUD)
b) Wirken verkehrstechnische Infrastrukturen auf die ökologischen Funktionen (Verbreitung, Wanderkorridor von Tierarten) der in der Regionalplankarte bezeichneten Schwerpunkte einschränkend, sind die Einschränkungen im Rahmen von Sanierungsarbeiten und Neubauprojekten durch konkrete Massnahmen abzubauen. Die Baumassnahmen sollten nicht zu erheblichen Verteuerungen führen. (Adressat: BUD(TBA+AOR/NL))
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV Kostenrahmen |
Örtliche Festlegungen/Abstimmungsanweisungen |
| Vororientierung Kosten noch nicht bekannt, abhängig von Renaturierungsmassnahmen |
Folgende Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung werden als Vororientierung aufgenommen: (Adressat: Gemeinden) - Augst, Ergolz-Mündung - Augst/Giebenach, Autobahnverzweigung Augst - Birsfelden, Birsfelder Stau - Birsfelden, Birskopf - Pratteln, Hülftenschanze |
| Festsetzung | Im Zuge der Aufwertung folgender Schwerpunkte der ökologischen Vernetzung ist die Abstimmung mit den Nachbarkantonen sicherzustellen: (Adressat: BUD (TBA, AOR/NL)) - Augst, Ergolz-Mündung (Abstimmung mit Kt. AG) - Augst/Giebenach, Autobahnverzweigung Augst (Abstimmung mit Kt. AG) - Birsfelden, Birsfelder Stau (Abstimmung mit Kt. BS) - Birsfelden, Birskopf (Abstimmung mit Kt. BS) |
5. Beschluss des Landrates
LRB vom