Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet
Objektblatt-Nr.: S 6.3
Sachbereich: Siedlung; Natur im Siedlungsbereich
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | B5 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | S 1.3; S 6.1; S 6.2 |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | nein |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 1 Abs. 2 RPG; Art. 3 Abs. 2 RPG; Art. 1 und 18 NHG; Art. 15 NHV; §§ 1 und 9 NLG |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage / Problemstellung
Gemäss Art. 18b NHG sorgen die Kantone in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für ökologischen Ausgleich. § 9 NLG dehnt diesen Auftrag auch auf die Einwohnergemeinden aus.
Ein Wahrnehmen dieses Auftrags ist allerdings nur dort noch möglich, wo einerseits Bauzonen grösserflächig neu überbaut werden und andererseits bestehende und erhaltenswerte Naturwerte in unmittelbarer Umgebung existieren. Mit Hilfe raumplanerischer Instrumente ist es möglich, diesen Auftrag zu erfüllen.
1.3 Ziele / Grundsätze
a) Der ökologische Ausgleich ist in jenen Siedlungsgebieten besonders wichtig, welche sich durch eine wärmeliebende Pioniervegetation auszeichnen (unterste Böden des Rhein- und Birstales).
b) Dort, wo es im Rahmen neuer Überbauungen möglich ist, sollen die Siedlungen siedlungsintern so angelegt und gestaltet werden, dass der Landschaftsraum stärker mit dem Siedlungsraum verknüpft wird oder die beiden Talseiten durch Siedlungsgrün miteinander vernetzt werden.
c) Geeignetes Instrument dafür ist der Sondernutzungsplan.
1.4 Grundlagen
- Kantonales Natur- und Landschaftsschutzkonzept, Liestal 1990
- Ornithologisches Inventar beider Basel, 1996
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Ökologische Ausgleichsmassnahmen werden am geeignetsten im Rahmen von Sondernutzungsplanungen festgelegt. Diese Ausgleichsmassnahmen tragen in der Regel gleichzeitig auch zu einer starken Verbesserung der Siedlungs- und Wohnqualität bei.
3. Bisherige Mitwirkung und Zusammenarbeit
Zwischen Beginn Juli und Ende November 1996 fand ein öffentliches Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren zum Regionalplan Siedlung statt. Folgende wesentliche Anregungen und Einwände wurden angebracht:
Wirtschaftsverbände und wirtschaftsfreundliche Parteien richten sich aus grundsätzlichen Überlegungen (befürchtete Wirtschaftsfeindlichkeit, mangelnde Verhältnismässigkeit der Nutzungsbeschränkung bzw. Ersatzmassnahmen an sich, unverhältnismässige Kostenfolgen für die betreffenden Stellen, etc.) gegen die generellen Zielsetzungen dieses Objektblattes. Die generellen Zielsetzungen entsprechen jedoch dem gesetzlichen Auftrag gemäss NHG und NLG und sind deshalb beizubehalten. Konkrete Vernetzungsmassnahmen haben im Einzelfall, im Rahmen von Quartier-, Teilzonenplänen oder im Baureglement durch die Gemeinde zu erfolgen. An ihnen liegt es, die Verhältnismässigkeit sicherzustellen. Aus Sicht vieler Gemeinden, Privater und Verbände wird dies auch akzeptiert und z.T. sogar ausdrücklich begrüsst.
Aufgrund von berechtigten Einwänden, aus Gründen der Systematik oder aufgrund bereits rechtskräftiger oder in der Planung sehr weit fortgeschrittener Quartierplanungen wurden die Gebiete Gelterkinden/Ormalingen (Gewerbezone) sowie Niederdorf (Gewerbezone), Oberwil und Allschwil aus dem Regionalplan Siedlung entlassen.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
In den weitgehend unüberbauten Siedlungsteilen ist der ökologische Ausgleich mittels raumplanerischer Instrumente (Teilzonenplan, Quartierplan, Bestimmungen im Zonenreglement etc.) durch die betreffenden Gemeinden sicherzustellen. (Adressat: BUD/Gemeinden)
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV |
Örtliche Festlegungen |
| Festsetzung | Folgende Schwerpunkte des ökologischen Ausgleichs werden als Festsetzung aufgenommen: (Adressat: BUD/Gemeinden) - Böckten/Gelterkinden, südl. Rüteli/Ebnet - Frenkendorf/Füllinsdorf, Gewerbezone südl. Hülftenschanze - Lausen, Häspech/Dellenboden - Liestal, Gräuberen - Münchenstein, Gebiet Heiligholz - Münchenstein, Ruchfeld - Pratteln, Schweizerhalle/Zur Linden/Steinhölzli - Pratteln, Löli - Reinach, Gebiet Reinacherhof - Sissach/Zunzgen, Ebenrain - Zwingen, Obermatt/Unter-Chleeboden - Zwingen, Strängenfeld |
5. Beschluss des Landrates
LRB vom