Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Erhebliche Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutzobjekte
Objektblatt-Nr.: S 6.2
Sachbereich: Siedlung; Natur im Siedlungsbereich
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | B5 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | nein |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 1 Abs. 2 RPG; Art. 3 Abs. 2 RPG; Art. 1 und 18 NHG; Art. 15 und 29 NHV; §§ 1, 9, 14, 15 NLG |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage / Problemstellung
Erhebliche Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutzobjekten treten dann auf, wenn aufgrund der Festlegung von Bauzonen Natur- und Landschaftsschutzobjekte von regionaler oder nationaler Bedeutung gefährdet sind. Der Schutz und damit die nachhaltige Sicherung dieser Objekte von regionaler und nationaler Bedeutung liegt im Interesse des Kantons und Bundes.
Konflikte zwischen Wohn- und/oder Gewerbenutzung und Natur- und Landschaftsschutzobjekten werden in der Regel im Zusammenhang mit der Ausscheidung von Bauzonen bzw. im Rahmen von Zonen- und Quartierplanungen bereinigt. 23 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft weisen zur Zeit noch eine Gesamtplanung aus den siebziger Jahren bzw. aus der Zeit vor Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes auf, oder der Regierungsrat hat bei der Genehmigung der Ortsplanungsrevision nach 1980 entsprechende Auflagen bzw. Vorbehalte gemacht. Dies bedeutet, dass eine Bereinigung der Konflikte zwischen Bauzonen und Natur- bzw. Landschaftsobjekten noch nicht erfolgen konnte. Folgende Objekte gehören zu dieser Kategorie:, Ettingen, Toggesenmatten; Böckten, Chriesmatt; Diegten, Dellen; Waldenburg, Battental; Zwingen, Unter Chleeboden.
In einigen wenigen Gemeinden bestehen Konflikte zwischen Wohn- und/oder Gewerbezonen und Natur- und Landschaftsschutzobjekten, obwohl die kommunale Ortsplanung nach Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes des Bundes vom Regierungsrat genehmigt wurde. In diesen Fällen entstanden die Konflikte meistens aufgrund neu erstellter Inventare des Bundes. Folgende Objekte gehören zu dieser Kategorie: Liesberg, Steinbruch Bohlberg; Laufen, Uf Sal Tonwarenfabrik; Laufen/Zwingen, Steinbruch Lochbrugg; Allschwil, Ziegelei; Pratteln, Zurlindengrube.
Beschreibung der einzelnen Objekte:
| Standort | Ausgangslage/Funktion | Beeinträchtigung/Konflikt |
| Allschwil, Ziegelei | - Die Ziegelei Allschwil ist voraussichtlich ein Biotop von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. BL 3 IANB). - Im Ornithologischen Inventar beider Basel ist das Grubengebiet als Wertgebiet erfasst. |
- Im rechtskräftigen Zonenplan ist ein wesentlicher Teil der Grube als Bauzone ausgeschieden (Pflicht zur Sondernutzungsplanung). |
| Birsfelden, Hagnau | - Der Hagnau-Hang hat als Magerwiese wie auch als Trittsteinbiotop für Magerwiesen-Arten im Biotop-Verbund des Birstales regionale Bedeutung. - Die Terrassenböschung ist ein Dokument der erdgeschichtlichen Vergangenheit der Region und weist ebenfalls regionale Bedeutung auf. |
- Durch eine Überbauung werden sowohl die Magerwiese als auch die Geländeform zerstört. |
| Böckten, Chriesmatt | - Das Gebiet "Chriesmatt" befindet sich in exponierter Hanglage. Durch das Vorkommen hochstämmiger Obstbäume und gut besonnter Waldränder ist dieser Bereich naturschützerisch wertvoll. Entsprechend weist der Regionalplan Landschaft vom 23. Oktober 1980 dieses Gebiet als Landschaftsschutzgebiet aus. | - Eine Überbauung der "Chriesmatt" hätte nicht nur eine grundlegende Veränderung des erhaltenswerten Landschaftsbildes zur Folge, sondern auch eine Zerstörung der ökologisch wertvollen Biotope. Die benachbarten Waldbereiche würden ebenfalls stark beeinträchtigt. |
| Diegten, Dellen | - Der Bauzonenteil "Dellen" in Diegten befindet sich in landschaftlich sehr exponierter Hanglage. - Teilbereiche sind im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet bezeichnet. |
- Die Zuweisung des Gebiets "Dellen" zur Bauzone würde in Widerspruch zum natur- und landschaftsschützerischen Gesetzesauftrag stehen. |
| Ettingen, Toggessenmatten | - Im Baselbiet befinden sich die geeignetsten Amphibien-Lebensräume in den Tallagen des unteren Kantonsteiles (Rheinebene, Birstal, Leimental). Priorität für solche Projekte hat das Gebiet zwischen Ettingen, Therwil, Reinach und Aesch. - Die "Toggessenmatte" ist gemäss Regionalplan Landschaft im Bereich des Marchbaches als schutzwürdig bezeichnet. Gemäss zugehöriger Verordnung ist die Gemeinde dazu verpflichtet, das Gebiet im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung als Naturschutzzone auszuscheiden. - Im Zusammenhang mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) hat die Gemeinde das neu erschlossene Gewerbegebiet Brühl im Trennsystem erstellt. In diesem Zusammenhang möchte sie den Marchbach ab dem BLT-Trassee öffnen und ein Rückhaltebecken verwirklichen (mit Gemeinde Therwil abgesprochen). Diese Projekte des Kantons und der Gemeinde ergänzen sich somit. |
- Bei einer Überbauung der Gewerbezone im Bereich des Marchbaches kann das Artenschutzprojekt von regionaler Bedeutung nicht im erforderlichen Masse realisiert werden. |
| Laufen, Uf Sal | - voraussichtlich Biotop von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. BL 593 Entwurf IANB) - Gemäss rechtskräftigem Zonenplan ist ein wesentlicher Teil der Grube als Industriezone ausgeschieden, wobei Art. 42 des Gemeindereglementes u.a. in der Industriezone „Uf Sal" den Lehmabbau zulässt. - Das am 30. Juni 1993 von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern mit Vorbehalten genehmigte "Abbaukonzept Laufental" sowie der am 23. August 1988 vom Regierungsrat mit Auflagen genehmigte "Nutzungsrichtplan Abbaugebiete" weisen südlich (Gebiete "Uf Sal", "Heidegrund") sowie östlich ("bedingtes Abbaugebiet Wahlenbach") der rechtskräftigen Industriezone weitere Reserveabbaugebiete aus. Für die östliche Erweiterung der Tongrube "Uf Sal" innerhalb der Industriezone besteht eine Bewilligung vom 28. 2. 1990. |
- Der Konflikt besteht darin, dass die Industriezone Industriebauten und damit Nachfolgenutzungen zulässt, welche der Zielsetzung der Erhaltung des Biotops entgegenstehen. - Aus dem Lehmabbau entstehen keine naturschützerischen Konflikte, im Gegenteil, er ist erwünscht. |
| Laufen/Zwingen, Steinbruch Lochbrugg | - Der Steinbruch "Lochbrugg" ist voraussichtlich ein Biotop von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. BL 594 Entwurf IANB). - Ein Teil des für Amphibien wertvollen Gebietes befindet sich in der Industriezone "Neumatt", Laufen. Aufgrund der gewerblichen Tätigkeiten (steinverarbeitendes Gewerbe) in der Industriezone wurden wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines Lebensraums für Amphibien geschaffen. - Der für die Amphibien wichtigste Teil des Standorts befindet sich im südlich an die Industriezone angrenzenden übrigen Gemeindegebiet (Landwirtschaftszone). Dieser keilförmige Teil weist einen langgezogenen, langsam durchflossenen, mäanderförmigen Sedimentationsteich mit stehendem Wasser auf. |
- Allfällige Aenderung der zur Zeit „amphibienverträglichen" Nutzungen (Steinabbau, Lagerung) in der Gewerbezone. - Allfällige Beeinträchtigung des Sedimentationsteiches mit stehendem Wasser |
| Liesberg, Steinbruch Bohlberg | - voraussichtlich Biotop von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. BL 599 Entwurf IANB) - ein wesentlicher Teil der Grube ist als Industriezone ausgeschieden, wobei Art. 42 des Gemeindereglementes den Lehmabbau zulässt. - Erwerb der Industriezone durch den Kanton |
- Die Rekultivierung gemäss Rekultivierungsplan, welcher Bestandteil der Baubewilligung gemäss Art. 24 RPG vom 12.12.1988 ist, würde den Wert der Grube als Amphibienlaichgebiet mindern. |
| Liestal, Leisenberg | - Das Gebiet "Leisenberg" ist gemäss Ornithologischem Inventar beider Basel als Wertgebiet erfasst. - Der gesamte Südhang des Schleifenberges ist ausserdem ein Reptilien-Biotop von regionaler Bedeutung. |
- Durch die hier ausgeschiedene Bauzone ergibt sich ein grundlegender Konflikt mit den vorhandenen Naturwerten, welche Biotope von regionaler Bedeutung darstellen. |
| Münchenstein, Brüglingen | - Das Gebiet von Brüglingen hat als Trittsteinbiotop für Arten der Trocken- und Feuchtstandorte regionale Bedeutung im Biotop-Verbund des Birstales von regionaler Bedeutung. | - Jede Nutzungsänderung im Bereich der Trockenstandorte hat deren Zerstörung zur Folge. |
| Pratteln, Zurlindengrube | - Die Zurlindengrube ist voraussichtlich ein Biotop von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. BL 98 Entwurf IANB). - Das Gebiet zeichnet sich ausserdem durch das Vorkommen zahlreicher seltener Tier- und Pflanzenarten aus. - Gemäss Objektblatt S 3.1 und S 3.101 ist das Gebiet ein Gewerbe- und Industriestandort von regionaler Bedeutung. - Der Kanton ist Eigentümer von rund 10 ha Industriezone. |
- Der Konflikt besteht darin, dass die Umsetzung des IANB gemäss Entwurf und damit die Sicherung eines Naturschutzobjekts von nationaler Bedeutung verhältnismässig grossflächig (rund 10 ha) und an einem Gewerbe- und Industriestandort von regionaler Bedeutung, d.h. an bester Lage stattfinden soll. |
| Waldenburg, Battental | - Das Gebiet "Battental" ist reich strukturiert und durch das Vorkommen von Gehölzen, Magerwiesen und Hochstämmen naturschützerisch wertvoll. - In geringer Entfernung befindet sich im Gebiet Richtifluh-Battental ein Naturschutzgebiet von voraussichtlich nationaler Bedeutung sowie eine Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1012, Belchen-Passwanggebiet). |
- Es besteht ein Konflikt zwischen Baugebiet und Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes von regionaler Bedeutung. |
| Zwingen, Chleeboden | - Das Gebiet „Unter Chleeboden" ist gemäss Zonenplan der Industriezone zugeordnet. - Dem Gebiet "Unter Chleeboden" kommt in seinem landschaftlich-ökologischen Gesamtzusammenhang (Birs/Lüssel) grosse Bedeutung im Sinne des ökologischen Ausgleichs zu. Auf den grossflächigen Rohboden- und Pionierflächen siedelt eine reichhaltige, spezialisierte Flora und Kleinfauna.. |
- Wird das Gebiet ohne Berücksichtigung dieser Natur- und Landschaftsschutzwerte genutzt, werden die Lebensbedingungen für diese spezifische Tier- und Pflanzenwelt gefährdet oder zerstört. |
1.3 Ziele / Grundsätze
1.3.1 Generelle Ziele / Grundsätze
a) Prioritäres Ziel ist die Erhaltung geschützter und schützenswerter Natur- und Landschaftsschutzobjekte in ihrem Wert und in ihrer ökologischen Funktion.
b) Lässt sich eine Beeinträchtigung der Objekte unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, so ist mittels geeigneter Massnahmen für Ersatz zu sorgen.
1.3.2 Objektbezogene Ziele und Grundsätze
| Allschwil, Ziegelei | - Die Ziegelei ist als Amphibien-Biotop von voraussichtlich nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar zu schützen und zu erhalten, oder es ist entsprechender Ersatz zu schaffen. - Es ist die Realisierung eines Biotop-Verbundes mit benachbarten Amphibien-Lebensräumen (Anlegen von Wanderkorridoren, Neuanlage von Trittsteinbiotopen, Verminderung der Barrierenwirkung der Strassen für Kleintiere etc.) anzustreben. |
| Birsfelden, Hagnau | - Ziel ist die Sicherstellung und Erhaltung des Trockenstandortes durch entsprechende Schutzmassnahmen. |
| Böckten, Chriesmatt | - Das landschaftlich intakte, reich strukturierte Gebiet "Chriesmatt" ist zu erhalten. |
| Diegten, Dellen | - Das Landschaftsbild sowie die vorhandenen Naturwerte von regionaler Bedeutung im Gebiet „Dellen" sind langfristig zu erhalten. |
| Ettingen, Toggessenmatten, | - Das Gebiet Marchbach/„Togessenmatten" ist für die Neuanlage eines Amphibien-Laichgebietes zur Förderung seltener Amphibien-Arten als Trittstein-Biotop eines regionalen Artenschutz-Projektes geeignet. - Das Projekt ist mit den kommunalen Absichten (Rückhaltebecken) abzustimmen. - Die Nutzung des Gebietes zu Naturschutzzwecken ist zonenrechtlich zu sichern. |
| Laufen, Uf Sal | - Die Grube "Uf Sal" ist als Amphibien-Biotop von voraussichtlich nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar zu schützen und zu erhalten. - Der Materialabbau in Laufen soll im gemäss "Abbaukonzept Laufental" des Bezirksrats Laufental sowie gemäss "Nutzungsrichtplan Abbaugebiete" der Gemeinde Laufen vorgesehenen Rahmen weiterhin gewährleistet sein. - Verlorengehende Industrieflächen (für Industriebauten) sind nach Möglichkeit andernorts zu kompensieren. |
| Laufen/Zwingen, Lochbrugg | - Der Standort "Lochbrugg" soll als Amphibien-Biotop von regionaler Bedeutung sowie als Lebensraum für weitere bedrohte Arten langfristig erhalten werden. - Der Erweiterung des Steinbruchs Lochbrugg in der Gemeinde Zwingen als Abbauzone steht aus naturschützerischer Sicht grundsätzlich nichts entgegen. |
| Liesberg, Steinbruch Bohlberg, | - Der Materialabbau kann im vorgesehenen Rahmen gemäss Überbauungsordnung weitergeführt werden. - Die Nutzungen sowie Nachfolgenutzungen der Industriezone und der Zone "Steinverarbeitendes Gewerbe" sollen auf die Erhaltungsziele des Amphibien-Biotops abgestimmt sein. - Nach Abschluss des Abbaues in den jetzigen und vorgesehenen Abbaugebieten sollen keine Nachfolgenutzungen und Rekultivierungen zugelassen werden. Das Areal ist als Amphibien- und Reptilienbiotop zu erhalten. |
| Liestal, Leisenberg | - Die Biotope im Gebiet „Leisenberg" sollen möglichst erhalten und gefördert werden. - Das noch unüberbaute Gebiet "Leisenberg" ist von weiterer Überbauung möglichst freizuhalten. |
| Münchenstein, Brüglingen | - Ziel ist die Sicherstellung und Erhaltung der Trockenstandorte durch entsprechende Schutzmassnahmen. |
| Pratteln, Zurlindengrube | - Die Zurlindengrube ist als Amphibien-Biotop von voraussichtlich nationaler Bedeutung zu schützen und zu erhalten, oder es ist entsprechender Ersatz zu schaffen. - Es ist ein Biotop-Verbund-Konzept zu erarbeiten, welches aufzeigt, wie das Biotop mit benachbarten Lebensräumen (Anlegen von Wanderkorridoren, Verminderung der Barrierenwirkung der Strassen etc.) ökologisch vernetzt werden kann. |
| Waldenburg, Battental | - Die Landschaft und das Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung sollen langfristig erhalten werden. |
| Zwingen, Unter Chleeboden, | - Der aktuelle Wert des Gebietes soll so weit als möglich erhalten werden. Unvermeidliche Beeinträchtigungen sind durch geeignete Ersatzmassnahmen zu kompensieren. - Im Rahmen der weiteren Planung ist dafür zu sorgen, dass bezüglich Erschliessung und Nutzung sinnvolle Massnahmen des ökologischen Ausgleichs möglich sind (insb. zusammenhängende Frei- und Vernetzungsflächen). |
1.4 Grundlagen
- Limikolenrastplätze in der Schweiz, Vogelwarte Sempach 1992
- Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, Entwurf, 1994
- Inventar der Trockenstandorte, AOR (1995)
- Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, 1995
- Amphibieninventar, AOR 1995
- Ornithologisches Inventar beider Basel, 1996
- Reptilieninventar beider Basel, Zwischenergebnisse 1996
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Die Vermeidung von Konflikten mit Natur- und Landschaftsschutzobjekten kann fallweise zu Umzonungen, Anpassungen der Zonenvorschriften oder Nutzungsbeschränkungen führen. Diese Nutzungsbeschränkungen sind den Eigentümern gemäss § 10 NLG abzugelten.
3. Bisherige Mitwirkung und Zusammenarbeit
Zwischen Beginn Juli und Ende November 1996 fand ein öffentliches Mitwirkungs- und Vernehmlassungsvefahren zum Regionalplan Siedlung statt. Folgende wesentliche Anregungen und Einwände wurden angebracht:
Generelle Inhalte:
Wirtschaftsverbände und wirtschaftsfreundliche Parteien richten sich aus grundsätzlichen Überlegungen (befürchtete Wirtschaftsfeindlichkeit, mangelnde Verhältnismässigkeit der Nutzungsbeschränkung bzw. Ersatzmassnahmen an sich, unverhältnismässige Kostenfolgen für die betreffende Stellen etc.) gegen die generellen Zielsetzungen gemäss Ziffer 1.3.1. Die generellen Zielsetzungen entsprechen jedoch - auch in der vorgenommenen Priorisierung der Interessensabwägung - dem gesetzlichen Auftrag gemäss NHG und NLG und sind deshalb beizubehalten. Konkrete Abwägungen, Beurteilungen und Abgrenzungen haben im Einzelfall, d.h. im Rahmen der Umsetzung, zusammen mit der Gemeinde zu erfolgen, soweit die Objekte regionale Bedeutung aufweisen. Objekte von nationaler Bedeutung gemäss Art. 18 NHG können keiner Interessensabwägung mehr unterzogen werden.
Seitens des Verbandes der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten BL, der Baselbieter Bauverwalterkonferenz und zahlreicher Gemeinden besteht im weiteren die Forderung, im Objektblatt sicherzustellen, dass für die Gemeinden im Zuge regionaler und nationaler Anliegen keine Kostenfolgen entstehen. Aus Sicht des Kantons kann auf die Forderungen in dieser Absolutheit aus rechtlichen Gründen nicht eingetreten werden. Ausserdem trägt gemäss § 17 NLG der Kanton die Kosten bei Nutzungseinschränkungen bei geschützten Naturobjekten von regionaler und nationaler Bedeutung. Gleichzeitig sind gemäss § 31 NLG Enteignungen und enteignungsähnliche Eingriffe ins Eigentum nach den Grundsätzen des Einteignungsrechts voll zu entschädigen. Den Gemeinden wird insofern entgegengekommen, als eine allfällige Unterschutzstellung und Pflege von den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde abhängig gemacht wird.
Objektbezogene Inhalte:
Grundsätzliche Vorbehalte werden durch die Standortgemeinden und/oder betroffene Private gegen die Objekte Allschwil (Ziegelei), Laufen/Zwingen (Steinbruch Lochbrugg), Oltingen (Gewerbezone), Liesberg (Kelsag-Deponie), Blauen (Strängenfeld) angebracht. Der Kanton folgt den Begründungen und entlässt die Objekte Oltingen (Gewerbezone), Liesberg (Kelsag-Deponie) und Blauen (Strängenfeld) aus dem Regionalplan Siedlung. Im Weiteren werden die Vorbehalte gegenüber dem Objekt Laufen (Uf Sal) betreffend Müsch berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wurde der Antrag, das Objekt Allschwil (Ziegelei) aus dem Regionalplan zu entlassen. Hier sind Verhandlungen zwischen Gemeinde und Kanton mit Bezug auf einen Ersatzstandort im Gange.
Die Anliegen bezüglich des Objekts Nusshof (Hinter den Matten) wurden in der genehmigten Ortsplanungsrevision berücksichtigt, so dass das Objekt ebenfalls aus dem Regionalplan Siedlung entlassen werden kann.
Die Stellungnahmen zu den übrigen Objekten fallen grundsätzlich positiv aus.
Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens (Juli bis November 1997) begrüsst die Gemeinde Allschwil grundsätzlich die Neustrukturierung und den Inhalt von Objektblatt S 6.2. Die Gemeinde Laufen stellt sich hingegen auf den Standpunkt, die Konflikte zwischen Naturschutz und Bauzone in den Gebieten „Uf Sal" sowie „Lochbrugg" bestünden nicht, deshalb seine diese Objekte aus dem Regionalplan zu entlassen. Der bestehende Entwurf „Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung" hat jedoch rechtliche Auswirkungen (vgl. Art. 26 NHV) auf allfällige Baugesuche in einem Amphibienlaichgebiet, d.h., eine Baubewilligung könnte nicht erteilt werden. Somit wäre es falsch, diese Konflikte zu verschweigen. Im Gegenteil: Die Offenlegung des Konflikts und das Initiieren eines Konfliktbereinigungsprozesses stehen im Interesse der Grundeigentümer und der Gemeinde.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
a) Die betroffenen Gemeinden suchen zusammen mit dem Kanton im Sinne der Ziele gemäss Ziffer 1.3 die besten Lösungen und sichern die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kantonaler oder nationaler Bedeutung durch geeignete Massnahmen im Sinne von §10 NLG. Geeignete Massnahmen sind gegebenenfalls auch Ersatzmassnahmen im Sinne von Art 18 Abs. 1 ter NHG. (Adressat: AOR/NL / Gemeinden)
b) Der Umfang der Unterschutzstellung sowie der zu treffenden Pflegemassnahmen ist objektbezogen und richtet sich jeweils nach den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde bzw. nach den konkreten räumlichen Gegebenheiten vor Ort (Ersatzmassnahmen). Er ist im Dialog zwischen den betroffenen Grundeigentümern sowie den kommunalen und kantonalen Behörden festzulegen. (Adressat: AOR/NL / Gemeinden)
c) Gemeinden und kantonale Behörden orientieren sich gegenseitig halbjährlich über den jeweiligen Projektstand. (Adressat: AOR/NL / Gemeinden)
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV Kostenrahmen |
Abstimmungsanweisungen |
| Zwischenergebnis Kostenrahmen unklar |
Das Amphibienlaichgewässer Pratteln, Zurlindengrube, wird als Zwischenergebnis aufgenommen: (Adressat: AOR/ALV / Gemeinde Pratteln) a) Die zuständigen kantonalen Stellen (AOR, ALV) unterbreiten dem Regierungsrat einen Genehmigungsantrag, welcher Umfang und Kosten der Unterschutzstellung ausweist. b) Der Kanton als Grundeigentümer der betroffenen Parzellen übernimmt zusammen mit dem Bund die Kosten einer allfälligen Unterschutzstellung bzw. allfällige Ersatzmassnahmen vollumfänglich. c) Die zuständigen Stellen orientieren die Gemeinde Pratteln über den regierungsrätlichen Entscheid. Der Regierungsratsentscheid gemäss Ziffer a) bildet Grundlage für allfällige Umzonungen im Gebiet Pratteln Nord. |
| Vororientierung Kostenrahmen unklar |
Das kantonale Amphibienprojekt Ettingen, Toggessenmatten, wird als Vororientierung aufgenommen. (Adressat: AOR/NL / Gemeinde Ettingen) |
6. Beschluss des Landrates
LRB vom