Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Grün- und Freiraumkonzept
Objektblatt-Nr.: S 6.1
Sachbereich: Siedlung; Natur im Siedlungsbereich
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | B5 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | S 6.3 |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | Übersichtsplan „Grün- und Freiraum-konzept" |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 3 Abs. 3 lit. e RPG, Art. 1 und 18 NHG; Art. 15 NHV; §§ 1, 9, 15 NLG |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage / Problemstellung
Die Qualität eines Siedlungsgebietes hängt von zahlreichen Faktoren ab. Lärmbelastung in Wohngebieten, städtebauliche Strukturierung oder Verkehrserschliessung sind hierfür Beispiele. Für die Qualität mitentscheidend ist eine angemessene Grösse, sinnvolle Verteilung und ansprechende Gestaltung von Freiräumen, die zur Aufwertung von Siedlungsgebieten massgeblich beitragen können. Je nach Quartiertyp sind dabei unterschiedliche Freiraumkonzeptionen sinnvoll. Allen gemeinsam ist die bereichernde Wirkung, welche eine angemessene Bepflanzung auf das Siedlungs- und Ortsbild ausübt.
Neben optischen und klimatischen Vorzügen von 'Siedlungsgrün' kann dabei auch eine ökologische Bereicherung des Siedlungsraumes erreicht werden: Zahlreiche einheimische Tier- und Pflanzenarten sind auf Standorte und Lebensräume angewiesen, die siedlungstypisch sind und die ausserhalb von Siedlungen nur ausnahmsweise vorkommen. So lassen sich etwa eine spezielle 'Dorfflora' und 'Dorffauna' definieren: Ihr gehören Arten an, welche ausserhalb von Siedlungen mangels entsprechender Lebensräume selten sind, und zwar sowohl als einzelne Art als auch in ihrer typischen Lebensgemeinschaft. Siedlungstypische Lebensräume sind z.B. neue Pionierstandorte (z.B. unversiegelte Flächen), spezielle bauliche Lebensräume (z.B. Mauerfugen, Brutnischen) oder alte Gartenanlagen mit grossen Bäumen.
Gerade innerhalb von Siedlungen sind für Flora und Fauna geeignete Lebensräume oft kleinflächig und isoliert. Damit besteht die Gefahr, dass Tiere und Pflanzen sich nicht im gewünschten Mass auch im Siedlungsgebiet ausbreiten können. Deshalb ist es sinnvoll, diese Lebensräume mittels geeigneter Begrünungsstrukturen untereinander zu verbinden (Lebensraumvernetzung).
Massnahmen zur Förderung von Lebensräumen für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt werden unter den Begriffen 'ökologischer Ausgleich' und 'Lebensraumvernetzung' zusammengefasst. Sie haben keinen Verlust an baulicher Nutzung zur Folge und sind in der Regel mit sehr geringem Aufwand realisierbar. Schutz und Förderung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume entsprechen nicht nur einem gesetzlichen Auftrag: Das Erleben einer vielfältigen Flora und Fauna stellt - angesichts ihrer anhaltenden Gefährdung - auch eine massgebliche Bereicherung für die Bevölkerung dar.
1.3 Ziele / Grundsätze
a) Massnahmen der Freiraumplanung und -gestaltung sowie des ökologischen Ausgleichs sind grundsätzlich überall und jederzeit möglich. Vielfach ist es jedoch sinnvoll, diese Massnahmen in einen räumlichen und zeitlichen Gesamtzusammenhang zu stellen. Dies kann mit einem kommunalen Grün- und Freiraumkonzept erreicht werden.
b) Grün- und Freiraumkonzepte sind vor allem in Gemeinden sinnvoll, die
- eine hohe Siedlungsdichte aufweisen
- einen hohen Anteil an Gewerbe- und Industrieflächen aufweisen
- mehrere oder grössere Quartierplangebiete aufweisen
- mit Nachbargemeinden zusammengewachsen sind (fehlende Siedlungstrenngürtel)
- ökologische Barrieren aufweisen (z.B. Autobahn, Eisenbahn).
c) Grün- und Freiraumkonzepte sind als Leitlinien zu betrachten und zu handhaben. Sie sind deshalb behördenverbindlich. Ihnen geht ein Beschluss des Gemeinderates, der Einwohnergemeindeversammlung oder des Einwohnerrates voraus.
d) Inhalt eines solchen Konzeptes sollen die Bepflanzung exponierter Siedlungsränder, die sichtbare Gliederung des Siedlungsgebietes mit Grünzügen und Bäumen sowie die Förderung und Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen und Lebensräume sein. Das Konzept kann sowohl öffentliches als auch privates Areal umfassen. Zur Konkretisierung und Realisierung eines Grün- und Freiraumkonzeptes eignen sich beispielsweise Sondernutzungspläne oder Pläne für Strassenprojekte.
1.4 Grundlagen
- Naturnahe Gestaltung im Siedlungsraum, Reihe: Leitfaden für die Umwelt Nr. 5, BUWAL (1995)
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Grün- und Freiraumkonzepte haben - innerhalb rechtskräftiger Planungen - i.d.R. keine Auswirkungen auf die bauliche Nutzung. Räumliche Auswirkungen können sich bezüglich Stellung und Ausrichtung von Baukörpern ergeben, wenn dadurch eine gestalterische und/oder ökologische Verbesserung erreicht werden kann. Probleme können dort auftreten, wo die bestehende Bebauung die Freiraumgestaltung erschwert. Im Sinne des ökologischen Ausgleichs naturgerecht ausgeführte Freiraumgestaltungen und -bepflanzungen sind in den meisten Fällen in Anlage und Unterhalt kostengünstiger als 'konventionelle' Lösungen.
3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit
Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) und der verschiedenen geführten Gespräche mit der Gemeinden und Verbänden wurden folgende wesentlichen Einwände angeführt:
Grundsätzlich wendet sich nur die Vereinigung der Baselbieter Unternehmer gegen die Zielsetzungen dieses Objektblattes. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die behördenverbindlichen Grün- und Freiraumkonzepte letztlich in zwingende, eigentümerverbindliche Zonenpläne und -reglemente umzusetzen seien, welche für sich ansiedelnde Betriebe sehr unattraktiv sein könnten. Aus Sicht des Kantons trifft dies nicht zu. Es besteht gemäss Ziffer 4 kein Zwang für die Gemeinden, die Konzeptinhalte in eigentümerverbindliche Zonenvorschriften umzusetzen. Die Gemeinden sind diesbezüglich frei.
Im weiteren stellen sich die Gemeinden Gelterkinden, Laufen und Lausen auf den Standpunkt, ihr Baugebiet sei bereits genügend durchgrünt, weshalb sie aus der Pflicht zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes zu entlassen seien. Aus Sicht des Kantons kann dieser Einwendung ebenfalls nicht zugestimmt werden. Sämtliche erwähnten Gemeinden gehören sowohl einwohner- wie bauzonenmässig zu den grösseren Gemeinden im Kanton (Rang 10 - 15 im Kanton). Insbesondere aber weisen diese Gemeinden noch ein überaus grosses flächenmässiges Entwicklungspotential für Wohnen und Arbeiten auf (Lausen Rang 4, Laufen Rang 5, Gelterkinden Rang 14). Des Weiteren sind die Gemeinden Teil einer bereits bestehenden oder zukünftigen Siedlungsentwicklungsachse. Dies bedeutet, dass dem Element „Siedlungsqualität" besondere Beachtung zu schenken ist.
Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens (Juli bis November 1997) konnte der Konflikt mit Lausen bereinigt werden. Die Gemeinden Gelterkinden und Laufen bestehen jedoch nach wie vor darauf, aus der Pflicht, ein Grün- und Freiraumkonzept zu erarbeiten, entlassen zu werden. Aus Sicht des Kantons kann aus obgenannten Gründen jedoch nicht darauf eingegangen werden.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
a) Die in der Regionalplankarte bezeichneten Gemeinden erarbeiten ein behördenverbindliches Grün- und Freiraumkonzept. (Adressat: BUD/Gemeinden)
b) Die betreffenden Gemeinden unterbreiten der BUD das Grün- und Freiraumkonzept zur Kenntnisnahme und Beurteilung. (Adressat: BUD/Gemeinden)
c) Das Freiraumkonzept soll als Mindestinhalt aufweisen: (Adressat: Gemeinden)
- mittel- und langfristige Grün- und Freiraum-Entwicklungsziele,
- Lage, Ausdehnung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen,
- Gestaltungs- und Bepflanzungsgrundsätze für Grün- und Freiflächen,
- weitere Massnahmen des ökologischen Ausgleichs,
- Organisation und Mittel zur Realisierung.
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV |
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| Festsetzung | Folgende Gemeinden, für welche die Erarbeitung eines Grün- und Freiraumkonzeptes erforderlich ist, werden in den Regionalplan als Festsetzung aufgenommen: (Adressat: Gemeinden) Aesch, Allschwil, Arlesheim, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Frenkendorf, Füllinsdorf, Gelterkinden, Grellingen, Laufen, Lausen, Münchenstein, Muttenz, Oberwil, Pratteln, Reinach, Sissach, Zwingen |
5. Beschluss des Landrates
LRB vom