Regionalplan Siedlung: Objektblätter
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Industriegebiet Nord, Pratteln
Objektblatt-Nr.: S 3.101
Sachbereich: Siedlung; Industrie- u. Gewerbegebiete
1. VORHABEN
1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen
| Bezug zu Zielen und Grundsätzen der Siedlungsplanung (Z 1.1): | C2; C3; C4 |
| Bezug zu übrigen Objektblättern: | S 3.1 |
| in Regionalplan dargestellt: | ja |
| zusätzliche Planbeilage: | Übersichtsplan: „Industriegebiet Pratteln Nord" |
| Rechtsgrundlagen: | Art. 1 Abs. 2 lit. b RPG; Art. 3, 4, 6, 9 LRV; § 43 USG BL |
| ersetzt: | |
1.2 Ausgangslage
Die Gewerbe- und Industriezonen in Pratteln haben einen Umfang von insgesamt nicht ganz 180 ha. Rund 65 - 70 ha sind noch unüberbaut, was knapp ein Fünftel der industriellen und gewerblichen Baulandreserven im Kanton Basel-Landschaft ausmacht. Aufgrund der grossen Reserveflächen und der hervorragenden Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz bzw. an die europäische Nord-Süd-Transitachse (N 2 / SBB) weist das Industriegebiet Nord von Pratteln die besten Standortqualitäten des Kantons auf. Pratteln ist der einzige Arbeitsplatzstandort für wirtschaftliche Aktivitäten im Kanton, der hinsichtlich seines Flächenpotentials sowie der Verkehrsanbindung mit dem grenznahen Ausland oder dem Fricktal vergleichbar ist.
Der überwiegende Teil dieser gewerblichen und industriellen Reserveflächen von Pratteln liegt unmittelbar nördlich der Autobahn N 2 zwischen den Gemeinden Muttenz und Augst, im Gebiet Pratteln Nord. Rund zwei Drittel der Fläche sind unüberbaut. Etwa die Hälfte der unüberbauten Gewerbe- und Industrieflächen ist nicht oder nur teilerschlossen und gilt damit als nicht baureif. Diese un- oder teilerschlossenen Flächen befinden sich unmittelbar westlich und östlich des Autobahnzubringers (Salinenstrasse) - also an den erschliessungsmässig besten Lagen - sowie im "Dreieck" N 2 - SBB - Heissgländstrasse.
Wesentliche raumplanerische Konflikte
- Die Industriezone ist im Gebiet Schweizerhalle bis zur Salinenstrasse mit einem Industriegleis (Stammgleis) erschlossen. Gemäss Koordinationsplan BL vom 31. Okt. 1988 ist vorgesehen, das Stammgleis unmittelbar nördlich der N 2 bis zur ARA zu führen, wo sich dieses aufzweigen und in die Gebiete "Heissgländ" bzw. "Siebenjurten" führen soll. Das Stammgleis ist planerisch durch Bau- und Strassenlinien gesichert. Eine im Zonenreglement verankerte Gleisanschlusspflicht besteht hingegen nicht. Dies hat dazu geführt, dass im Gebiet "Augsterhegli/Heissgländ" Dienstleistungsbetriebe entstanden sind, die kein Industriegleis benötigen. Es ergibt sich die Frage nach der Notwendigkeit des Industriegleises in diesem Gebiet bzw. generell nach der Erfordernis eines Industriegleises für das Gebiet Industriezone Nord.
- Das Industriegebiet Nord weist zusammen mit den unüberbauten Gewerbezonen westlich der Wohnzone Längi Reserven von rund 45 ha auf. Eine Studie der Universität Basel zeigt, dass in Industrie- und Gewerbezonen im Kanton Basel-Landschaft im Durchschnitt nur gerade 38% der Betriebe auf den 2. Sektor fallen und dass auf eine Hektare Industrie-/Gewerbezone in Pratteln durchschnittlich rund 70 Arbeitsplätze fallen. Geht man von dieser Zahl als Richtgrösse aus, beträgt das zusätzliche Arbeitsplatzpotential im Industriegebiet Nord rund mindestens 3'000 - 3'500 Arbeitsplätze. Aufgrund des anfallenden Pendler-, Werk- und Einkaufsverkehrs wird das Verkehrsvolumen bei einem Vollausbau sehr viel grösser als jetzt sein.
- Von den rund 350 ha Industrie- und Gewerbezonenreserven im Kanton Basel-Landschaft weisen rund 75 ha die zonenmässigen Voraussetzungen für die Ansiedlung stark störender Betriebe auf. Diese Standorte befinden sich in Birsfelden (10 ha), in Laufen (10 ha) sowie vor allem in Pratteln (Industriegebiet Nord, 45 ha). Gemäss Objektblatt S 3.1 besteht ein kantonales Interesse, Zonen, in welchen stark störende Betriebe zugelassen sind, zur Hauptsache für diese Betriebe zu reservieren sowie einen Minimalumfang dafür festzulegen.
- Aufgrund der mit knapp 100'000 Fahrzeugen hohen täglichen Verkehrsbelastung auf dem benachbarten Autobahnteilstück Basel - Augst sowie der Emissionen der bestehenden Betriebe wird das Industriegebiet Pratteln Nord lufthygienisch als erheblich vorbelastet betrachtet. Aus den Erfahrungen mit den bisherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen im Gebiet Pratteln besteht darum ein dauernder Konflikt zwischen den Ausbauvorhaben in den Industrie- und Gewerbegebieten und den Forderungen des Luftreinhaltemassnahmeplans. Mit jeder neuen Anlage wird die Verkehrs- und Luftsituation verschärft. Da Umweltverträglichkeitsprüfungen nur bei einzelnen Anlagen durchgeführt werden können und nicht für ein ganzes Gebiet möglich sind, drängt sich eine gesamtheitliche Sicht und Planung durch die Gemeinde und die betroffenen kantonalen Stellen auf. Dabei müssen sich alle Beteiligten klar darüber werden, was in diesem Gebiet in Zukunft wünschbar bzw. noch machbar ist und mit welchen Massnahmen diese Ziele erreicht werden können.
- Lufthygienische Probleme treffen insbesondere auch für das im Osten angrenzende Wohngebiet Längi zu, auf welches zusätzlich noch Lärmimmissionen wirken. Ein Immissionsschutz des Wohngebietes Längi besteht nicht.
- Im Industriegebiet Nord, im Gebiet Zurlinden, befindet sich ein vom Bund als von nationaler Bedeutung eingestuftes Amphibienlaichgebiet. Dieser Standort war für die Errichtung einer Abfallverbrennungsanlage vorgesehen. Soll der Lebensraum Zurlinden für die Amphibien nachhaltig gesichert werden, wäre nebst dem raumplanerischen Schutz des Gebiets ein Biotopverbund mit dem Raum Hardwald bzw. Ergolz zu schaffen.
- Im Gebiet Pratteln-Nord bzw. unmittelbar südlich angrenzend befinden sich einige Betriebe mit erheblichem Gefährdungspotential. Dies hat möglicherweise Auswirkungen auf den Nutzungsmix in diesem Gebiet.
1.3 Ziele / Grundsätze
a) Das Gebiet Industriezone Nord ist in wirtschaftlicher Hinsicht kantonales Interessensgebiet. D.h., es ist aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Konflikte die Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nutzung bestehen bleiben bzw. geschaffen werden.
b) Das Gebiet Industriezone Nord weist - nicht zuletzt auch aufgrund seines Umfangs - zahlreiche gewichtige Konflikte auf. Eine adäquate Lösung der Konflikte ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes (Nutzung, Erschliessung, ev. Gestaltung) möglich.
c) Planungsträgerin ist die Gemeinde.
1.4 Grundlagen
- Konzessionsvertrag der Schweizerischen Rheinsalinen vom 30. Okt. 1962
- Leitbild Industriezone Nord, Gemeinde Pratteln 1990
- Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, IANB, Entwurf (BUWAL 1994)
- Gewerbegebiet Grüssen, Gutachten über das Verkehrsaufkommen und die Erschliessung des Gewerbegebietes Grüssen; Glaser Saxer Partner 1995
- Arbeitsplatzentwicklung und Siedlungsstruktur. Veränderung der Verteilung nichtlandwirtschaftlicher Betriebe und Arbeitsplätze auf die Gemeinden der Nordwestschweiz bzw. auf die Bauzonen des Kantons Basel-Landschaft, Hannes Degen, Universität Basel 1996
- Klimafunktionskarte und Planungshinweiskarte für die Region Basel, Basel 1997
- Emissionskataster beider Basel, Basel und Liestal 1997
2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme
Ein Gesamtkonzept über das Industriegebiet Nord stellt eine Grundlage für eine Zonenplanmutation dar. Im Zuge der Konzepterarbeitung werden die verschiedenen Konflikte bzw. Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Zielsetzungen gegeneinander abgewogen.
3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit
Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) und der verschiedenen geführten Gespräche mit der Gemeinde wurden folgende wesentlichen Einwände angeführt:
Grundsätzlich wird das Industriegebiet Pratteln Nord, abgesehen von einer Pratteler Interessensgruppe, von sämtlichen betroffenen Stellen als kantonales Interessensgebiet anerkannt. Ebenso unbestritten ist die Notwendigkeit einer integralen Planung, wobei die Unterstützung der Gemeinde durch die betreffenden kantonalen Stellen als äusserst wichtig beurteilt wird.
Verschiedene Amtsstellen (SUS, LHA), die Ortsgruppe LdU sowie einige Private stellen sich allerdings auf den Standpunkt, im Objektblatt 3.101 sei der Problematik des Umweltschutzes, insbesondere der Lufthygiene, zu wenig Gewicht beigemessen worden. Aus Sicht des Kantons wird dieser Einwand im Rahmen des Problembeschriebs berücksichtigt. Im Weiteren wird aufgrund der bei einem Vollausbau zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionsfolgen seitens der deutschen Nachbargemeinden der Wunsch geäussert, bei den konkreten Planungsprozessen mitbeteiligt zu werden. Aus der Sicht des Kantons soll dieser Entscheid offengelassen und durch die Projektgruppe gefällt werden.
4. Regionalplanbeschlüsse
4.1 Richtungsweisende Festlegungen
Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge
a) An der gewerblich-industriellen Nutzung sowie an der sukzessiven Erschliessung des Industriegebiets Pratteln Nord besteht ein kantonales Interesse. (Adressat: BUD/Gemeinden)
b) Der Kanton prüft die Möglichkeiten einer aktiven Bodenpolitik in diesem Raum. (Adressat: BUD/ALV)
4.2 Örtliche Festlegungen und Abstimmungsanweisungen
| Koordinationsstand
gemäss Art. 5 RPV |
Örtliche Festlegungen/Planungs- und Abstimmungsanweisungen |
| Festsetzung | Das Industriegebiet Pratteln Nord wird gemäss beiliegendem Detailplan für ein Planungskonzept festgesetzt: (Adressat: BUD/Gemeinden) |
| Festsetzung | Die Gemeinde Pratteln entwickelt ihr bestehendes Leitbild aus dem Jahre 1990 unter Beachtung der raumplanerischen (vgl. auch Objektblatt S 3.1) und lufthygienischen Konflikte gemäss Ziffer 1.2 weiter und setzt es in ein räumlich-konkretes, behördenverbindliches Konzept (z.B. kommunaler Teilrichtplan) um. (Adressat: Gemeinden) |
| Festsetzung | Die Gemeinde Pratteln bindet die zuständigen kantonalen Stellen (AOR, AöV, TBA, ALV, LHA, SIT) in die Planungsarbeiten ein. (Adressat: BUD/Gemeinden) |
| Festsetzung | Die Gemeinde Pratteln und die zuständigen kantonalen Stellen prüfen den Einbezug der deutschen Nachbargemeinden in den Planungsprozess und teilen den Entscheid diesen mit. (Adressat: Gemeinden) |
5. Beschluss des Landrates
LRB vom