Regionalplan Siedlung: Objektblätter

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Objektblätter


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Lärmsanierung entlang ortsfester Anlagen

Objektblatt-Nr.: S 2.2


Sachbereich: Siedlung, Wohngebiete


1. VORHABEN


1.1 Querbezüge / rechtliche Grundlagen




1.2 Ausgangslage / Problemstellung


Gemäss Art. 13 Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind ortsfeste Anlagen wie Bahn, Strassen oder andere Lärmquellen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, durch den Anlagebesitzer zu sanieren. Die Anlagen sind so weit zu sanieren, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Sanierung soll dazu führen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht mehr überschritten werden.


Sanierungen im weitgehend überbauten Wohngebiet müssen nicht vorgenommen werden, sofern mit planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen die Immissionsgrenzwerte bis zum Ablauf der festgesetzten Fristen eingehalten werden können. Ausserdem besteht für die Anlagebesitzer auch dann keine Sanierungspflicht, wenn die Immissionsgrenzwerte in noch nicht erschlossenen Bauzonen überschritten sind (vgl. dazu Objektblatt S 2.3).


Mit Blick auf eine Sanierung durch den Kanton stehen als Anlagen (Lärmquellen) im Kanton Basel-Landschaft primär die Kantons- und Nationalstrassen (Autobahn und Jurastrassen) im Vordergrund.


Autobahnen


In 80% der durch Autobahnlärm betroffenen Gemeinden können auf dem ganzen Baugebiet die jeweiligen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Sanierungsbedürftige Autobahnabschnitte befinden sich im Raum Birsfelden/Muttenz (Gebiet Freuler) und Itingen/Sissach-Nord.


Jurastrassen (J 2 und J 18)


Bei der Projektierung dieser beiden Hochleistungsstrassen wurde dem Lärmschutz bereits Rechnung getragen, obwohl das Umweltschutzgesetz und damit die Lärmschutz-Verordnung noch nicht rechtskräftig waren. Da es dazumal keine rechtsgültigen Grenzwerte gab, entspricht der Lärmschutz nicht dem gemäss LSV erforderlichen Stand. Grenzwertüberschreitungen entlang der J 18 erfolgen trotz allem nur vereinzelt in Muttenz, Münchenstein, Reinach und Aesch, wobei insgesamt nicht mehr als 40 Gebäude betroffen sind. Die Betroffenheit durch die J 2 ist in den Gemeinden Lausen, Liestal und Itingen mit über 100 Gebäuden bedeutend höher.


Folgende Jurastrassenprojekte sind in Realisierung oder sollen realisiert werden: J 2 (Umfahrung Sissach; Schildareal-Autobahnanschluss Augst-Liestal) sowie J 18 (Umfahrung Grellingen, Inbetriebnahme voraussichtlich 1999; Umfahrung Laufen wird geprüft). Diese Jurastrassenprojekte haben zum Teil eine erhebliche Auswirkung auf die Verkehrs- und damit Lärmsituation in den Gemeinden Sissach, Itingen, Lausen, Liestal, Frenkendorf, Füllinsdorf bzw. Duggingen, Grellingen.


Kantonsstrassen


Rund 45 oder gut die Hälfte sämtlicher Gemeinden im Kanton weisen Kantonsstrassenabschnitte auf, entlang derer die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. In 25 dieser Gemeinden ist teilweise auch der Alarmwert überschritten, wobei diese Überschreitungen je nach Gemeinde punktuell oder flächenhaft sind. Die Betroffenheit der einzelnen Gemeinden ist somit sehr unterschiedlich. Kantonale Strassensanierungsprojekte hinsichtlich Lärm werden durchgeführt in Binningen (1997 abgeschlossen), Bottmingen und Oberwil (Planungskredit bewilligt, Sanierung voraussichtlich ab 1998/99).




1.3 Ziele / Grundsätze


a) Die Kantons- und Nationalstrassen sind - soweit es die Geldmittel erlauben - möglichst umgehend zu sanieren.


b) Die Strassensanierung erfolgt im Sinne der Lärmschutz-Verordnung nach folgenden Kriterien:


- Ausmass der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte


- Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen


- Kosten-Nutzen-Verhältnis


c) Seitens des Kantons soll ein jährlicher Mindestumfang an Sanierungsmitteln sichergestellt werden.




1.4 Grundlagen


- Lärmbelastungskataster an National- und Kantonsstrassen


- Strassensanierung im Kanton BL, Gruner AG 1997




2. Voraussichtliche Räumliche Auswirkungen und Probleme


Mit den vorgesehenen Strassensanierungen wird die Wohnqualität der rund 10'000 betroffenen Personen z.T. erheblich verbessert.


Mit der Sanierung der Kantonsstrassen gemäss Massnahmen 1. Priorität werden 110 Gebäude bzw. etwa 600 Personen vor Lärmimmissionen, welche über dem Alarmwert liegen, geschützt. Mit den Massnahmen 2. Priorität werden 410 Gebäude bzw. rund 2'200 Personen vor Lärmimmissionen, welche über dem Alarmwert liegen, geschützt. Mit den Massnahmen 3. Priorität werden rund 1'500 Gebäude bzw. über 7'000 Personen vor Lärmimmissionen, welche zwischen Alarmwert und Immissionsgrenzwert liegen, geschützt.




3. Ergebnisse der Bisherigen Mitwirkung und Zusammenarbeit


Der Entwurf Regionalplan Siedlung vom 31. Mai 1997 beinhaltete die Thematik dieses Objektblatts nicht. Im Rahmen der Vernehmlassung (Juni bis Dezember 1996) wurde von verschiedener Seite (verschiedene Gemeinden und Parteien) eine Ergänzung der Lärmproblematik (Sanierung ortsfester Anlagen) gefordert.


Die Abstimmung mit dem Tiefbauamt ist erfolgt.




4. Regionalplanbeschlüsse


4.1 Richtungsweisende Festlegungen


Planungsziele/Planungsgrundsätze/Planungsaufträge


a) Folgende Prioritäten hinsichtlich der Sanierung der Nationalstrassen werden festgesetzt: (Adressat: BUD(AOR/TBA)/Gemeinden)


1. Priorität


- Sanierung A 2 / A 3


2. Priorität


- Sanierung J 2


- Sanierung J 18


b) Folgende Prioritäten werden für die Sanierung der Kantonsstrassen festgesetzt:


1. Priorität: Flächenhafte Sanierung in Gemeinden mit Alarmwertüberschreitungen


- Bottmingen, Oberwil (eingeleitet)


2. Priorität: Punktuelle Sanierung der restlichen Kantonsstrassen mit Alarmwertüberschreitungen


Bezirk Arlesheim: Arlesheim, Allschwil, Biel-Benken, Birsfelden, Münchenstein, Muttenz, Reinach, Therwil.


Bezirk Laufen: Duggingen, Zwingen. Folgende Gemeinde ist abhängig vom Ausbau J 18: Laufen.


Bezirk Liestal: Augst, Bubendorf, Pratteln, Ziefen. Folgende Gemeinden sind abhängig vom Ausbau J 2: Frenkendorf, Füllinsdorf, Lausen, Liestal.


Bezirk Sissach: Diepflingen, Zunzgen. Folgende Gemeinden sind abhängig vom Ausbau J 2: Böckten, Sissach.


Bezirk Waldenburg: Langenbruck, Oberdorf, Waldenburg.


3. Priorität: punktuelle und abschnittsweise Sanierung der restlichen Strassen mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen.


Die Festsetzung der Reihenfolge der zu sanierenden Kantonsstrassenabschnitte (Prioritäten 2 und 3) erfolgt im Sinne von Ziffer 1.3b dieses Objektblattes.


c ) Strassen oder Strassenabschnitte, welche durch nationale oder kantonale Strassenprojekte (z.B. Umfahrungen) in der nächsten Planungsperiode voraussichtlich eine Änderung der Verkehrs- und Lärmsituation erfahren, werden in der Regel erst nach Realisierung dieser Strassenprojekte saniert.




5. Beschluss des Landrates


LRB vom



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