Regionalplan Siedlung
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Inhalt Vernehmlassungs- und Erläuterungsbericht
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4. WICHTIGE NEUERUNGEN DES REGIONALPLANS SIEDLUNG GEGENÜBER BISHERIGEN REGIONALPLÄNEN
4.1 Das Objektblatt als neuer Bestandteil des Regionalplans Siedlung
Die rechtskräftigen Regionalpläne bestanden bis anhin in der Regel aus einer Regionalplankarte 1:25'000 und einem landrätlichen Dekret. Mit dem Dekret, einer landrätlichen Verordnung, wurde nicht selten neues Recht geschaffen. Der vorliegende Entwurf des Regionalplans will, in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht, kein neues Recht schaffen, sondern aufzeigen, welches die kantonalen Ziele und Absichten sind und wie, bezogen auf diese Ziele mit bestehendem Recht umgegangen werden soll.
Deshalb besteht der Regionalplan Siedlung aus einer Regionalplankarte (neu 1:40'000) und sogenannten Objektblättern , welche teilweise mit Strukturkarten ergänzt sind. In den Objektblättern wird jeweils ein bestimmtes Sachthema systematisch abgehandelt. Ausserdem werden die Verbindlichkeiten für die kantonalen und kommunalen Behörden festgelegt.
Mit dem Objektblattsystem können ohne grossen Aufwand jederzeit Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Es wird eine formale Flexibilisierung des Regionalplans ermöglicht.
Grundsätzlich werden zwei Arten von Änderungen unterschieden: Anpassungen und Fortschreibungen.
Anpassungen sind nötig, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen, eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist oder Gemeinden es nicht möglich ist, die Planungsaufträge im Sinne des Regionalplans zu erfüllen. Ein Antrag auf Anpassung des Regionalplans kann von den Gemeinden oder von kantonalen Verwaltungsstellen gestellt werden. Ein solcher zieht in jedem Falle eine Landratsvorlage nach sich.
Bei einer Anpassung werden an das Verfahren grundsätzlich dieselben materiellen Anforderungen gestellt wie bei einer Neuschaffung oder einer (gesamthaften) Überarbeitung des Regionalplans. Dazu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Information und Mitwirkung der Bevölkerung, die Vernehmlassung sowie der Erlass durch den Landrat.
Fortschreibungen sind Änderungen des Regionalplans, welche keines Landratsbeschlusses bedürfen. Fortschreibungen können dort erfolgen, wo keine materiellen Inhalte des Regionalplans tangiert sind (z.B. Fortschreibung der Regionalplankarte, wenn die gestellten Aufgaben im Sinne des Regionalplans erledigt sind). Für Fortschreibungen ist nach Absprache mit den betroffenen Gemeinden der Regierungsrat zuständig. Der Landrat wird über die Fortschreibungen in Kenntnis gesetzt.
Alle Objektblätter sind im Aufbau identisch. Sie bestehen aus dem Objektblattkopf sowie 5 Hauptabschnitten. Unter Umständen folgen weitere Informationen im Anhang:
| Der Objekt-blattkopf umfasst: | - Titel - Objektblattnummer - Sachbereich (Systematik) |
| Abschnitt 1 | - zeigt, ob das Objektblatt mit anderen Objektblättern inhaltlich verknüpft ist (Abschnitt 1.1) . - zeigt die Rechtsgrundlagen auf ( Abschnitt 1.1 ). - beschreibt die Ausgangslage sowie die Problemstellung (Abschnitt 1.2) . - gibt die Zielsetzungen hinsichtlich der Thematik bekannt (Abschnitt 1.3) . - informiert über die Grundlagen, d.h. woher die Kenntnisse kommen (Abschnitt 1.4) . |
| Abschnitt 2 | - informiert über die voraussichtlichen räumlichen Auswirkungen und/oder andere mögliche Probleme, die mit der Umsetzung der Zielsetzungen entstehen können. |
| Abschnitt 3 | - beschreibt die bisherige Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden bzw. die sich daraus ergebenden Ergebnisse. |
| Abschnitt 4 | - beschreibt die Verbindlichkeiten für Kanton und Gemeinden. Abschnitt 4 ist Gegenstand des Landratsbeschlusses. |
| Abschnitt 5 | - orientiert über das Datum des Landratsbeschlusses |
| Anhang | - weist Übersichtskarten auf, welche den Plan 1:40'000 einerseits unnötig belasten, andererseits die Themen in einen überregionalen Zusammenhang stellen. |
4.3 Zusammenhang zwischen Objektblättern und Regionalplankarte
Sämtliche Symbole auf der Regionalplankarte 1:40'000 sind in den Objektblättern beschrieben. Die Beschreibung der Symbole findet man entweder über einen Hinweis auf die Objektblätter in der Legende, oder aber die Objektblattnummern zu konkreten Objekten befinden sich direkt im Regionalplan 1:40'000 selbst.
Allerdings können nicht sämtliche Themen, die in den Objektblättern beschrieben werden, in der Regionalplankarte 1:40'000 dargestellt werden. Folgende Objektblätter haben somit keinen direkten Bezug zur Regionalplankarte:
| Z 1.1 | Leitsätze zur Siedlungsentwicklung |
| S 1.1 | Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung ( in der Übersichtskarte zum Objektblatt) |
| S 1.4 | Siedlungsverdichtung/Siedlungserneuerung |
| S 2.1 | Gesamtumfang Wohnbauzonen |
| S 2.2 | Lärmsanierung entlang ortsfester Anlagen |
| S 5.1 | Ortsbilder von nationaler Bedeutung ( in der Übersichtskarte zum Objektblatt) |
| S 6.5 | Bodenschutz im Siedlungsgebiet |