Vorlage 1998-128: 17 Abrechnungen

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-128 vom 23. Juni 1998


Sammelvorlage betreffend 17 Abrechnungen (inkl. einer Abrechnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betreffend Umbenennung der Polizeifunktionen in der Ämterklassifikation und Änderung des Bekleidungskonzeptes der Polizei Basel-Landschaft) von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 1997 - Dezember 1997 / Genehmigung


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 Inhalt der Vorlage

Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von Abrechnungen über Bau- und Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Darin enthalten sind siebzehn Abrechnungen. Von den abgerechneten Krediten entfallen


zwei auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs:
- Bau eines neuen Tramdepots der BLT Baselland Transport AG beim Ruchfeld in der Gemeinde Münchenstein;
- Bau eines Busdepots "Hüslimatt" der BLT Baselland Transport AG in der Gemeinde Oberwil.


vier auf den Tiefbau:
- Korrektion der Hauptstrasse, Teilstück Gemeindegrenze - Dorfeingang in Zeglingen;
- Kreisel Vorstadtplatz Laufen;
- Kreisel Nord an der Bahnhofstrasse in Laufen;
- Instandsetzung der Brücke Saarbaum und Rampen an der Jurastrasse J2 in Lausen.


drei auf den Hochbau:
- Werkhof Reinach; 1. Etappe für den Strassenverwaltungskreis 1 des Tiefbauamtes;
- Um- und Ausbau Polizeistützpunkt, Reinach;
- Kaserne Liestal; bauliche und energetische Sanierung des Hauptgebäudes.


weiter folgen 6 Abrechnungen aus dem Bereich Abwasser/Abfall:
- Abwassersanierung im Einzugsgebiet des Lörzbaches in der Gemeinde Schönenbuch;
- Gewässerschutzmassnahmen im Einzugsgebiet Arisdörferbach/Violenbach in den Gemeinden Arisdorf und Giebenach;
- Ausbau der Reaktoretappe 4 der Deponieanlage Elbisgraben in der Gemeinde Liestal;
- Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeindee Sissach;
- Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Lampenberg;
- Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Buus.


schliesslich folgt eine weitere Abrechnung betreffend das
- Ornithologisches Inventar im Bezirk Laufen.


Ebenfalls abgerechnet wird ein Geschäft der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betreffend Umbenennung der Polizeifunktionen in der Ämterklassifikation und Änderung des Bekleidungskonzeptes der Polizei Basel-Landschaft.




2 Prüfung durch die Kantonale Finanzkontrolle


Alle Abrechnungen, welche noch in der ersten Hälfte 1997 vorgelegt wurden, sind gemäss § 42, Abs. 1, lit f des Finanzhaushaltsgesetzes von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft. In allen Fällen wird die formale und materielle Richtigkeit bestätigt. Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr automatisch von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber gerne bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die Dienststelle verantwortlich.




3 Kostenübersicht


Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten durchgehend Angaben über Bauzeit, Datum der Fertigstellung sowie Datum des Visums der Finanzkontrolle, soweit dieses noch erhältlich war. Ebenso wurde auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:


- Summe der Nominalkredite: rund 71.0 Mio.
- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung) rund 74.9 Mio.
- Summe der abgerechneten Gesamtkosten rund 73.4 Mio.


Es wird auch in dieser Vorlage deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung 1 betreffend Bau eines neuen Tramdepots der BLT Baselland Transport AG beim Ruchfeld in Münchenstein ist von der Kredithöhe her mit mehr als 1/3 der Summe dominant. Abrechnung 10 betreffend Ausbau der Reaktoretappe 4 der Deponie Elbisgraben in Liestal belegt auch noch eine Kreditsumme von deutlich über 10 % insgesamt; die restlichen 12 Abrechnungen betreffen somit rund die Hälfte des Totals.




4 Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen


Nach wie vor werden einige Abrechnungen gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet zur Abrechnung vorgelegt. Die Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die vorgeschriebene Frist einzuhalten. Mit der vorliegenden Sammelabrechnung konnten allerdings die meisten Pendenzen abgetragen werden. Die Frist seit der letzten Sammelabrechnung wurde genutzt, um alle verspäteten Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion aufzuarbeiten. Dies erschien zweckdienlicher als die Erarbeitung einer Begründung der Verspätung.


Bezüglich weiterer Abrechnungen anderer Direktionen wurden mit den Direktions-Controllern Kontakte aufgenommen, welche auf eine Präsentation der überfälligen Abrechnungen im 2. Semester mit der nächsten Vorlage abzielen. Eine systematische "Altlastenerkundung" konnte allerdings noch nicht organisiert werden. Immerhin konnten folgende weitere Verpflichtungskredite aufgespürt werden, die bereits überfällig sind:


· Erziehungs- und Kulturdirektion
In der Erziehungs- und Kulturdirektion war man sich längere Zeit nicht bewusst, dass diese Abrechnungen erstellt werden müssen. Mittlerweilen wurde dies erkannt und in die Wege geleitet. Die beiden Abrechnungen werden im 2. Semester erwartet. Es sind dies:


2527.319.70 Projekt Wirtschaftskunde "Schulenentwicklungsprojekt Wirtschaftskunde für die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule, LRB 15.12.1988, Fr. 730'000.--"


2528 (diverse Finanzkonti) Einführung des Informatikunterrichts an der Oberstufe der Volksschulen, LRB 412 vom 10.3.1988, Fr. 2'600'000.--.


· Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
2725.765.40-005 Gelterkinden, Wohn- und Beschäftigungsheim
2725.765.40-007 Reinach, WBZ Erweiterungsbau


Nach Auskunft der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion werden diese Konten bis zur Übergabe des Aufgabenbereichs Mitte 1996 von der Erziehungs- und Kulturdirektion betreut.


2725.765.40-003 Lausen, Investitionsbeitrag "Raebhof" (LRB 1289/93 von Fr. 2'106'000.--)


Die Abrechnung des Investitionskredites ist noch nicht erfolgt, da zu einem geltend gemachten Mehraufwand der Baukosten noch recherchiert wird.


Ein Regierungsratsbeschluss zur systematischen Beobachtung des Ablaufs von Verpflichtungskrediten ist in Vorbereitung.




5 Bemerkungen zu den Kostenabweichungen


5.1 Mehrkosten
Fünf der abgerechneten 17 Kredite schliessen mit Mehrkosten zwischen + 1.25 % und + 44.9 % ab. Bei letztgenannten handelt es sich um die Gewässerschutzmassnahmen im Einzugsgebiet Arisdörferbach/Violenbach; die reale Überschreitung betrug Fr. 2'112'313.--. Die absolut grösste Abweichung finden wir mit + 6.9 Mio. Franken oder + 4.1 % beim Ausbau der ARA Ergolz 1, Sissach. Die Argumente zu den Kostenüberschreitungen können den Detailabrechnungen entnommen werden.


5.2 Minderkosten
12 der abgerechneten 17 Kredite schliessen mit Minderkosten zwischen - 0.17 % und - 94 % ab. Bei letzteren handelt es sich um den Um- und Ausbau des Polizeistückpunktes Reinach, welcher letztlich nie zur Ausführung gelangte. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:


- Um- und Ausbau Polizeistützpunkt Reinach Fr. 1'503'305.--
- Instandsetzung der Brücke Saarbaum und Rampen an der J2 in Lausen mit minus Fr. 456'400.--
- Ausbau ARA Buus mit minus Fr. 439'902.--


Generell konnte in der jüngsten Vergangenheit als Resultat der Submissionen zu wesentlich tieferen Preisen vergeben werden als ursprünglich eingeschätzt.




6 Beiträge Dritter


Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:


- Herkunft und Höhe der Beiträge;
- eingegangene Zahlungen Dritter;
- noch ausstehende Beiträge Dritter.




7 . Antrag


Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Liestal, den 23. Juni 1998


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin


Entwurf eines Landratsbeschlusses



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