LR Protokoll 17. Dezember 1998 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Dezember 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
16 98/168
Motion von CVP-Fraktion vom 17. September 1998: Vorverschiebung des Einschulungsalters im Kanton Baselland
Landratspräsident Claude Janiak sagt, dass die Motion von der Regierung als Postulat entgegen genommen wird und erteilt RR Peter Schmid das Wort.
Strenggenommen, meint RR Peter Schmid , müsste er jetzt die Motionäre bitten, diese Motion zurückzuziehen. Eigentlich kann der Regierung nicht der Auftrag gegeben werden, die freiwillige Einschulungsmöglichkeit im sechsten Altersjahr in das Bildungsgesetz aufzunehmen und gleichzeitig zu prüfen, ob die obligatorische Variante auch darin aufgenommen werden kann.
Der Vorstoss würde von der Regierung als Postulat entgegengenommen mit der klaren Betonung der Freiwilligkeit. Es ist der dringende Wunsch der Regierung, die frühere Einschulung freiwillig zu machen. Ein Grund dafür ist, dass die ganze Diskussion um die Einschulung vielfach auf emotionaler Ebene geschieht.
Gerold Lusser weist auf die Entwicklung der Jugend hin. Wenn diese zum Beispiel über die letzten 30 Jahre hinweg betrachtet wird, werden einige interessante Sachen entdeckt. Es wird beobachtet, dass die Kinder grösser werden, dass sie schneller wachsen und dass sie einen anderen Reifungsprozess durchmachen als früher. Es ist ein hochinteressantes Phänomen, dass die Schuhgrösse bei den Mädchen zwischen dreizehn und fünfzehn Jahren bereits die Nummern 41 und 42 erreichen und die Schuhindustrie noch immer nicht in der Lage ist, dies im breiten Angebot zu realisieren. So verhält es sich ebenfalls mit der Körpergrösse, der Schnitt ist über 170 cm. Aber die Sitzkonstruktionen in den öffentlichen Verkehrsmittel bis hin zum Personenwagen sind noch nicht angepasst.
Die Kinder machen schon vor dem Kindergarten ganz andere Dinge. Sie lernen früher schreiben, zählen, kennen die Farben und die Uhr und sie kennen die Umgebung viel besser als die älteren Generationen.
Alle diese Beispiele zeigen, dass ein Prozess stattgefunden hat, der als Akzeleration bezeichnet wird. Das ist der Auslöser gewesen, dass die CVP in einer Arbeitsgruppe zusammengesessen ist. Der Vorstoss ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe, die aus verschiedenen Schichten aus der Bevölkerung zusammengesetzt ist.
Das Zeitgefäss soll gegen unten offen gelassen werden. Was die CVP nicht will, ist, dass man auf eine Einschulung mit fünf Jahren kommt. Es gibt Länder und auch Kantone, die das eingeführt haben.
Die CVP-Fraktion ist einverstanden, wenn die Motion als Postulat überwiesen wird.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Sylvia Liechti erklärt, dass die SVP/EVP-Fraktion der Motion nicht zustimmen könne, aber einer Überweisung in Postulatform offener gegenüber stehe. Als Mutter möchte sie nicht verpflichtet werden, ihr Kind mit 6 Jahren zur Schule zu schicken. Es störe sie auch, dass immer wie mehr erzieherische Aufgaben an die Schule übertragen werden sollen.
Roland Meury macht geltend, dass mit der Erhöhung des Rhythmus an den Schulen auch die Eltern überfordert zu werden drohten, und lehnt eine Akzeleration bis zum nächsten Crash strikte ab.
Gerold Lusser erwidert, dass mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat auch der Auftrag an die Regierung in dem Sinne modifiziert worden sei, dass sie die Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten habe.
://: Die in ein Postulat umgewandelte Motion wird mit 35:34 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
17 98/122
Motion von Max Ribi vom 11. Juni 1998: Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum nahtlosen Übertritt ans Gymnasium
Regierungsrat Peter Schmid schickt voraus, dass jedes der drei in den Vernehmlassungsunterlagen beschriebenen Anforderungsniveaus eine Zielumschreibung beinhalte. Ein Mangel dieser Motion bestehe in ihrer ausschliesslichen Fokussierung auf das Gymnasium, während für die Regierung klar sei, dass bei einer dreigliedrigen Sekundarstufe I alle drei Anforderungsniveaus sauber und klar in eine nächste Stufe übergehen müssten. Das neue Maturitätsanerkennungsreglement MAR verpflichte den Kanton bereits dazu, auf progymnasialer Stufe eine eindeutig erkennbare Vorbereitung auf das Gymnasium anzubieten, einer Verpflichtung, der man mit Niveau P entspreche. Aus regierungsrätlicher Sicht müsse also das Progymnasium halten, was es verspreche.
Ein Problem bestehe darin, dass verschiedene Schulstufen nicht den Zielformulierungen entsprechend ausbildeten. Dieses Problem sei jedoch keineswegs ein PG-spezifisches, denn ganz ähnliche Fragen könnte man sich auch bezüglich der Allgemeinen Sekundarabteilung stellen.
Der Regierungsrat möchte das erste Anliegen des Motionärs sinngemäss , aber nicht im eigentlichen Wortlaut übernehmen. Sein zweites Anliegen werde sehr viel stärker bei den Stundentafeln, den Lehrplänen und den Stoffplänen zu berücksichtigen sein, und das Bildungsgesetz diene dafür nur als gesetzliche Grundlage.
Weil die Regierung die Anliegen des Motionärs ernst nehme, sei sie bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und bei allen drei Anforderungsprofilen eine entsprechende Formulierung in das Gesetz aufzunehmen.
Max Ribi fragt, ob die Regierung den Vorstoss auch als Motion entgegenzunehmen bereit wäre, wenn er in Ziffer 1 die Anführungs- und Schlusszeichen entfernte.
Peter Schmid : Wenn sie dies tun und den Begriff Motion in Anführungs- und Schlusszeichen setzen, sind wir dazu bereit.
Max Ribi entfernt in Ziffer 1 die Anführungs- und Schlusszeichen und hält an der Motionsform fest. Dass trotz Verbesserungen immer noch ein Problem bestehe, hätten ihm verschiedene Gymnasiallehrer bestätigt. Deshalb gehe es ihm heute nur noch um eine weitere Optimierung.
Wenn von Grüner Seite der Selektionsdruck beklagt werde, erinnere er an die Noten, die ihr früherer Vertreter Lukas Ott den Landratskandidaten verteilt habe. Mit Roland Meury gehe er darin einig, dass an den Schulen die intellektuelle Ausbildung gegenüber der Ausbildung der menschlichen Persönlichkeit zu stark in den Vordergrund gestellt werde. Diese Feststellung treffe aber auch auf die Universität zu.
Andrea von Bidder möge bedenken, dass gerade der Präsident des Lehrervereins kürzlich an einer Veranstaltung in Gelterkinden die Frage aufgeworfen habe, ob in diesem Schulsystem das Geld wirklich so eingesetzt werde, dass die beste Ausbildung erreicht werde.
Roland Meury erklärt, dass er heute vor allem deshalb mehrmals das Wort ergriffen habe, um alle zu bestrafen, die seine rhetorischen Fähigkeiten damals bei der Benotung der Landratskandidaturen so weit hinten eingestuft hätten.
Der Überweisung dieser Motion könnte er zustimmen, wenn der Text im Sinne der Ausführungen von Regierungsrat Peter Schmid modifiziert und damit die Begründung zurückgenommen würde, dass "unserer Meinung nach keine Nivellierung nach unten stattfinden dürfe."
Max Ribi gibt zu Protokoll, es gehe ihm nur darum, dass für alle Übergänge, die es gebe, ein Optimum heraus zu holen sei.
Peter Schmid erklärt, dass die Regierung nach dem derzeitigen Stand der Diskussion und unter dem Vorbehalt, dass sich in der Folge nichts mehr daran ändern werde, den Vorstoss auch als Motion entgegen zu nehmen bereit sei. Abschliessend halte er fest, dass die bisherigen Mängel nicht etwa Fehlern der Gesetzgebung, sondern vielmehr der fehlenden Kooperations- und Koordinationsbereitschaft in gewissen Schulbereichen zuzuschreiben gewesen seien.
://: Die Motion wird im Sinne der heutigen Diskussion grossmehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
18 98/112
Motion von FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998: Für ein Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im neuen Bildungsgesetz
Landratspräsident Claude Janiak schickt voraus, dass der Regierungsrat bereit sei, die Motion entgegen zu nehmen, wenn der erste Satz des Auftrages wie folgt abgeändert werde:
"Zur Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes legt der Regierungsrat ein Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung vor."
Beatrice Geier ist mit dieser Änderung einverstanden, denn auch heute noch und wahrscheinlich mehr denn je gelte der Spruch Pestalozzis, wonach nur Lesen und Schreiben des Volkes Freiheit gewährleiste. Wegen der ständigen Veränderungen des Arbeitsmarktes könne man jungen Leuten, die sich nach der aussichtsreichsten Ausbildung erkundigten, nur raten, mit einer abgeschlossenen Grundausbildung und einem möglichst guten Abschlusszeugnis sich eine gute Ausgangslage für die Weiterbildung zu verschaffen.
Der FDP-Fraktion gehe es nicht um eine Erweiterung des Angebots, sondern um die Gewährleistung eines auch mit dem Kanton Basel-Stadt, den Berufsverbänden und der Wirtschaft abgestimmten Übergangs von der Grundausbildung zur Weiterbildung sowie um eine Konzentration der Kräfte auf das Wesentliche. Gefragt seien modulare Anschlusskonzepte, weil mit dem neuen Berufsbildungsgesetz vermutlich auch die Grundausbildung modular angeboten werde.
Angesichts des heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfelds sei Weiterbildung kein Luxus und kein Lustgewinn mehr, sondern eine existentielle Notwendigkeit.
Eva Chappuis könnte der Motion mit Begeisterung zustimmen, wenn der erste Satz des Auftrages an den Regierungsrat wie folgt ergänzt würde:
"... zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung ..."
Peter Schmid bezeichnet diese redaktionelle Bereinigung angesichts der möglichen Entwicklung der Arbeitswelt als sehr wichtig, weil die letztere vermutlich so verlaufe, dass ein Teil der Erwerbstätigen mehrere Arbeitgeber haben, in einem weiteren Bereich oder zeitweise vollständig selbständig tätig sein und damit das Risiko eingehen werde, arbeitslos zu werden. Vor diesem Hintergrund lasse sich die Erwachsenenbildung künftig nicht mehr wie bisher sauber in berufliche und persönliche aufteilen.
Beatrice Geier ist mit dem Vorschlag von Eva Chappuis einverstanden und beantragt, den Auftrag an den Regierungsrat wie folgt zu verabschieden:
"Zur Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes legt der Regierungsrat ein Konzept zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung vor.
Dabei sind auch die zur Realisierung nötigen Ressourcen hinsichtlich Finanzen, Personal und Schuldauer aufzuzeigen."
://: Die modifizierte Motion wird grossmehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
19 98/97
Postulat von Peter Brunner vom 14. Mai 1998: Fiskalische Massnahmen zur Reintegration von älteren Arbeitslosen
Regierungsrat Hans Fünfschilling begründet die Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat damit, dass der Postulant vorschlage, das an sich ernst zu nehmende Problem auf eine Art zu lösen, die allein schon aus technischen Gründen nicht vollziehbar sei und nur zu einem "fröhlichen" Entlassen und Wiedereinstellen zum Zwecke des Steuernsparens führen würde, wenn sie vollziehbar wäre.
Peter Brunner erwidert, dass viele Wege zur Arbeit führten, möglicherweise auch ein Bonus-/Malussystem analog zur Lehrlingsausbildung. Nach der Statistik seien vor allem ältere ArbeitnehmerInnen von längerdauernder Arbeitslosigkeit betroffen, wobei weniger mangelnde Qualifikation oder Flexibilität als vielmehr die hohen Lohnnebenkosten (Pensionskasseneinkauf usw.) einem Wiedereinstieg entgegenständen.
Mit einem Postulat werde der Regierungsrat ja nur verpflichtet, zu prüfen und zu berichten, weshalb er den Rat bitte, den Vorstoss zu überweisen.
Rita Kohlermann hat für das Anliegen des Postulanten viel Verständnis und sogar Sympathie, doch müsse sie ihn auch namens der FDP-Fraktion darauf aufmerksam machen, dass die Lösung über eine steuerliche Begünstigung der Arbeitgeber nicht der richtige Weg sei. Ein Malussystem widerspreche der von Peter Brunner angestrebten Zielsetzung schon deshalb, weil der Begriff Malus Bestrafung bedeute. Einen weiteren Grund für das Scheitern der Idee, die Anstellung älterer arbeitsuchender Menschen mit fiskalischen Massnahmen zu fördern, sehe sie in dem damit verbundenen administrativen Mehraufwand für die Arbeitgeber. Die Änderung des Lohnsystems wäre möglicherweise der bessere Weg.
Die FDP-Fraktion beantrage, das Postulat nicht zu überweisen, was jedoch nicht bedeute, dass sie sich über sinnvolle und durchführbare Massnahmen zur Reintegration Arbeitsloser keine Gedanken mache.
Heinz Aebi erklärt, den Vorstoss gerade wegen des Ernstes des Themas nicht allzu ernst nehmen zu können. Die SP-Fraktion lehne das Postulat aus den von anderer Seite bereits dargelegten Gründen ab, es sei denn, Peter Brunner ziehe es zurück wie an der letzten Sitzung das den gleichen Personenkreis - ältere, stellenlose Personen - betreffende. Die Definition des Begriffes ältere, stellenlose Personen sei nicht Sache des Staates und dürfe schon gar nicht Kriterium fiskalischer Massnahmen sein, weil jede Grenzziehung Diskriminierungen zur Folge habe, wie sie gewissen privaten Arbeitgebern zurecht zum Vorwurf gemacht würden.
Zu welchen Absurditäten die Umsetzung des Vorstosses führen würde, zeige sich, wenn man ins Detail gehe und sich überlege, von welchem Alter an beispielsweise ein stellenloser Börsenangestellter, eine arbeitslose Hostess oder Lehrerin zum alten Eisen gezählt werden müssten. Dann läge die Idee, zu Branchenlösungen Zuflucht zu nehmen, nicht mehr fern.
Peter Holinger erklärt, dass die SVP/EVP-Fraktion das Problem erkannt habe und ernst nehme, den Lösungsansatz des Postulanten jedoch als nicht praktikabel erachte. Jede altersorientierte Ausgrenzung sei grundsätzlich schwierig, und die vielen guten Vorgesetzen in der Wirtschaft und im Gewerbe schenkten der Problematik auf ihre Weise Beachtung, indem sie auch ältere Personen einstellten.
Aus all diesen Gründen lehne seine Fraktion die Überweisung ab.
Marcel Metzger gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion für die Bedenken des Postulanten weitgehend Verständnis habe, aber die vorgeschlagene Lösung als nicht praktikabel ablehne, weil diese zwangsläufig zu Ungleichheiten führe und z.B. Arbeitgeber benachteiligen würde, die nicht auf die Idee kämen, ihre älteren Angestellten auf die Strasse zu stellen, und daher gar nicht in der Lage wären, ältere Personen neu anzustellen.
Esther Maag hält fest, dass die Fraktion der Grünen den Vorstoss inhaltlich unterstütze, weil die Chancen älterer Leute auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich sehr gering seien und etwas dagegen unternommen werden müsse. Wie Hans Fünfschilling ausgeführt habe, bereite die Umsetzung der Vorstellungen des Postulanten Schwierigkeiten, die aber nach Ansicht ihrer Fraktion überwunden werden könnten. Nach kurzer interner Diskussion sei sie denn auch bereit, das Postulat zu unterstützen.
Peter Brunner beharrt nicht auf der Idee eines Bonus-Malus-Systems und ist bereit, im Klammervermerk den Begriff Malus zu streichen. Enttäuschend sei für ihn die Haltung der SP-Fraktion, die den Vorstoss, der sich ja mit ihren gesellschaftlichen Vorstellungen decke, nur darum ablehne, weil ihn die Schweizer Demokraten lanciert hätten, während in den Voten der bürgerlichen Seite immerhin ein positiver Grundtenor angeklungen sei.
Dieses Postulat ziehe er nicht zurück, weil das Problem anerkannt sei und auch gelöst werden müsse. Die Frage der Altersgrenze sei vom Arbeitsmarkt längst beantwortet worden, indem Personen spätestens vom 45. Altersjahr an kaum mehr eine Chance hätten, eine Stelle zu finden. Da sein Vorstoss offen formuliert sei, lasse er dem Regierungsrat genügend Spielraum, eine praktikable Lösung zu finden.
://: Das redaktionell modifizierte Postulat wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
20 98/153
Motion von CVP-Fraktion vom 3. September 1998: Steuererleichterung für Familien
Regierungsrat Hans Fünfschilling begründet die Bereitschaft des Regierungsrates, den Vorstoss nur teilweise und in Form eines Postulats entgegenzunehmen, damit, dass die Forderungen gemäss Punkt 2 und 3 nach Steuerharmonisierungsgesetz nicht erfüllbar seien und die restlichen zuhanden des dritten Steuerrevisionspakets entgegen genommen werden könnten, und zwar in dem Sinne, dass eine Lösung gesucht werden müsse, die der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bezüglich Gleichstellung von Konkubinats- und Ehepaaren in einer Bandbreite von maximal 10% entspreche. Dies bedeute, dass die einzelnen Abzugsmöglichkeiten und die Steuerkurven darauf abgestimmt werden müssten und nicht verbindlich vorgegeben werden könnten.
Landratspräsident Claude Janiak hält fest, dass der Regierungsrat zur Entgegennahme der Punkte 1 und 4 in Form eines Postulates bereit sei.
Eugen Tanner verweist einleitend auf die Begründung in der Motion und stellt fest, dass nach der dort erwähnten Studie in einem Haushalt mit einem jährlichen Durchschnittseinkommen von 80'000 bis 85'000 Franken das erste Kind pro Jahr 17'000 Franken koste und von diesen Kosten nur 1/6 durch Familien- und Kinderzulagen abgedeckt werde, wobei die Steuerentlastungen lediglich 25% ausmachten.
Die CVP-Fraktion sei damit einverstanden, die Punkte 2 und 3 wegen des Steuerharmonisierungsgesetzes fallen und die Punkte 1 und 4 in Form eines Postulats an den Regierungsrat überweisen zu lassen, und zwar in der Meinung, dass die letzteren nicht auf die Lange Bank geschoben werden dürften.
Rita Bachmann zeigt sich erstaunt über die Ausführungen Hans Fünfschillings, weil ihr eine Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich über Sozialabzüge und Steuertarife des Inhalts vorliege, dass ein Betreuungsabzug von 3'000 Franken pro Kind möglich sei, wenn dieses von Drittpersonen betreut werde. Man müsse sich fragen, weshalb dieser Abzug im Baselbiet nicht harmonisierungsgesetzeskonform sein solle, nachdem ihm die Berechtigung auch schon deshalb nicht abgesprochen werden könne, weil die Alimenten neuerdings von den bezugsberechtigten Personen, also meistens von Müttern, versteuert werden müssten.
Alfred Zimmermann geht davon aus, dass in Punkt 4 nicht nur Ehe-, sondern auch Konkubinatspaare gemeint seien.
Hans Fünfschilling antwortet, der Unterschied zwischen Konkubinats- und Ehepaar bestehe just darin, dass im Baselbiet die Familie die Besteuerungseinheit sei und das Konkubinatspaar als zwei Einzelpersonen gelte und demnach getrennt besteuert werde. Aus diesem Grund sei das Teilsplitting nur für doppelverdienende Ehepaare gedacht. Im Rahmen des dritten Steuerpakets könnte auch über die Einführung des Vollsplittings für Ehepaare diskutiert werden.
Zu Rita Bachmann: Das Steuerharmonisierungsgesetz erlaubt Abzüge, die noch als Sozialabzüge umschrieben werden können. Die in der Motion geforderten Abzüge könnte man einführen, wenn sie von den Gewinnungskosten abhängig gemacht würden. Dann könnte man sie aber nicht wie hier bloss für Alleinerziehende einführen, sondern man müsste sie wie im Kanton Zürich generell zulassen.
://: Die Punkte 1 und 4 der Motion werden grossmehrheitlich als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 17. Dezember 1998