Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-103 vom 19. Mai 1998


Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





I. Vorgeschichte

Landrat Urs Steiner reichte am 11. September 1995 die Motion 95/157 betreffend Gemeindeautonomie für Amtszeitbeschränkungen von Gemeindebehörden ein. In diesem von 17 Landrätinnen und Landräten mitunterzeichneten Vorstoss wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die Gemeinden autonom sind, für ihre Behörden eine Amtszeitbeschränkung einzuführen.


Der Motionär weist in seinem Vorstoss darauf hin, dass viele Laufentaler Gemeinden in ihrem (bernischen) Organisations- und Verwaltungsreglement eine Amtszeitbeschränkung für Mitglieder der Gemeindebehörden gekannt und damit äusserst positive Erfahrungen gemacht hätten. Mit der Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 1995 sei den Gemeinden mehr Autonomie gewährleistet worden. Es wäre ein weiterer Schritt zu mehr Autonomie, den Gemeinden freizustellen, eine Amtszeitbeschränkung für ihre Behörden einzuführen oder nicht. Das Fehlen einer Amtszeitbeschränkung könne zu Verdruss bei jungen, aktiv am Gemeindegeschehen beteiligten Bürgern und Bürgerinnen führen. Diese würden in der Regel wenig Chancen sehen, um gegen bisherige Behördemitglieder zu reüssieren. Eine in der Gemeindeordnung festgelegte Amtszeitbeschränkung könne die politischen Aktivitäten in einer Gemeinde fördern und fordere die örtlichen Parteien zu aktiverer Politik heraus. Mit der verlangten Einführung einer (fakultativen) Amtszeitbeschränkung würden sich die Gemeinden nichts vergeben, weil darüber die Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Überarbeitung der Gemeindeordnung zu entscheiden hätten.


Der Landrat behandelte die Motion in seiner Sitzung vom 15. Januar 1996. In den befürwortenden Voten wurde verschiedentlich der Standpunkt vertreten, dass es den Gemeinden überlassen werden solle, ob sie eine Amtszeitbeschränkung für ihre Behördemitglieder einführen wollten oder nicht. Diese sei ein Mittel, um Sesselkleber eliminieren zu können. In den ablehnenden Voten wurde darauf hingewiesen, dass die Ämter in den Gemeinden oftmals nicht besonders attraktiv seien und die Kandidatensuche sich sehr häufig recht schwierig gestalte. Man könne einem missliebigen Amtsinhaber auch klar machen, dass man ihn nicht mehr wählen werde und ihn so vielleicht veranlassen, auf eine erneute Kandidatur zu verzichten. Die Entscheidung, ob jemand gewählt werde, solle den Wahlberechtigten überlassen werden. Im Anschluss an die Beratung überwies der Landrat die Motion mit 38 : 26 Stimmen an den Regierungsrat.



Back to Top