Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-103 vom 19. Mai 1998


Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





V. Schlussfolgerungen bezüglich einer Ermächtigung der Gemeinden zur Einführung der Amtszeitbeschränkung

1. Allgemeines


Das zuvor dargestellte Argumentarium zeigt, dass gute Gründe sowohl für als auch gegen die Amtszeitbeschränkung angeführt werden können. Wie sie im einzelnen zu gewichten sind, hängt entscheidend von der besonderen Situation jenes Gemeinwesens ab, das die Einführung der Amtszeitbeschränkung in Betracht zieht. Dies spricht dafür, es jeder Gemeinde selbst zu überlassen, die positiven und negativen Auswirkungen einer allfälligen Amtszeitbeschränkung gegeneinander abzuwägen und sich anschliessend dafür oder dagegen zu entscheiden. Diese Abwägung hat der kantonale Gesetzgeber bezüglich des Kantonsparlaments vorgenommen und sich für die Beschränkung der Amtszeit der Landratsmitglieder ausgesprochen.




2. Stärkung der Gemeindeautonomie


Die Kantonsverfassung hält den Gesetzgeber dazu an, den Gemeinden möglichst grosse Handlungsfreiheit zu gewähren (vgl. § 45 Absatz 2 zweiter Satz KV). In diesem Sinne unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der Motion 95/157 von Landrat Urs Steiner. Diese verlangt, dass durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage jeder Gemeinde die Möglichkeit gegeben wird, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Amtszeitbeschränkung einführen will oder nicht. Wesentlich ist, dass die Gemeinden hierzu ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet werden sollen. Es muss jeder Gemeinde freigestellt bleiben, die Vorteile und Nachteile der Amtszeitbeschränkung unter Berücksichtigung ihrer konkreten Verhältnisse (zu denken ist insbesondere an den Umfang des Rekrutierungspotentials für die personelle Besetzung der Gemeindebehörden) zu prüfen und allenfalls ihren Stimmberechtigten eine Vorlage über die Einführung der Amtszeitbeschränkung zu unterbreiten oder darauf zu verzichten.



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