Vorlage 1998-100: Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/100: Transporte mit abgebranntem AKW -Brennstoff durch BL

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-100 vom 28. Juli 1998


Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/100 von Heidi Portmann betreffend Transporte mit abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton BL


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





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Frage 5: Besteht die Regierung darauf, dass erst wieder Transporte durch unsern Kanton fahren dürfen, wenn die Herkunft der Verseuchung ohne Zweifel aufgeklärt ist und Massnahmen getroffen worden sind?
Noch am 7. Mai 1998 wurde ein leerer Behälter nach Leibstadt transportiert, um die Beladung mit abgebrannten Brennelementen und den Transport in eine der beiden Plutoniumfabriken vorzunehmen. Wird die Regierung verlangen, dass der Abtransport dezidiert gestoppt wird?


Antwort:
Das UVEK (9) hat mit Verfügung vom 08. Mai 1998 alle Bewilligungen für Transporte und Ausfuhr abgebrannter Brennelemente sistiert. Bis die Ursachen der Kontamination ermittelt und behoben sind, werden keine solchen Transporte bewilligt. Der Pressedienst der SBB hat am 26. Mai 1998 mitgeteilt (10) , dass bis auf weiteres keine Schienentransporte mit nuklearer Fracht mehr durchgeführt werden. Für die SBB steht fest, dass die Transporte von nuklearem Material nur wiederaufgenommen werden, wenn


- eine medizinische Untersuchung des Personals negative Resultate ergeben.
- die französischen Staatsbahnen die Abnahme der Wagen an der Grenze garantierten sowie
- Verlader und Aufsichtsbehörden schlüssig nachweisen, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden.


Der Bundesrat hat am 22. Juni 1998 in der Antwort zu einer dringlichen Interpellation von Ständerat Gian-Reto Plattner (BS) erklärt, dass solange die Hauptfrage - wie kommen Bahnwagen, welche die Schweiz sauber verlassen haben, kontaminiert zurück ? - noch nicht geklärt sei, keine Transporte mehr durchgeführt werden.


Die Regierung sieht auf Grund dessen keine Veranlassung, zum heutigen Zeitpunkt in ein hängiges Verfahren einzugreifen und bevor alle Untersuchungen abgeschlossen und endgültige Resultate vorliegen, einen absoluten Transportstopp zu verlangen.




Frage 6: Was ist von Seiten der SBB zum Schutz der Arbeiter vorgekehrt worden?
Hat unser Kanton mit der SBB Verbindung aufgenommen?
Wieviele SBB-Angestellte kommen den Behältern und den Eisenbahnwaggons jeweils wie nahe oder gar in Berührung?


Antwort:
Die SBB haben von der für die Transportbewilligung zuständigen Behörde genaue Daten über die Strahlungswerte früherer Transporte angefordert. Diese Angaben werden anschliessend vom bahnärztlichen Dienst der SBB ausgewertet, um zu klären, ob die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten wurden, so dass keine Gefährdung des beteiligten Personals bestand. Die Personalverbände sind am 12. Juni 1998 über den Stand der Untersuchungen beim Transport von nuklearem Material informiert worden. Zurzeit werden die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den betreffenden Bahnhöfen zur ärztlichen Untersuchung eingeladen. Diese Kontrollen werden durch den Bahnärztlichen Dienst überwacht.


Das Sicherheitsinspektorat der Bau- und Umweltschutzdirektion steht mit der Leitung der Hauptabteilung Sicherheit der SBB in Bern nicht nur wegen der Transporte von radioaktiven Brennelementen in ständigem Kontakt.


Während des Aufenthalts im Rangierbahnhof Muttenz (ca. eine Stunde) findet neben dem bereits erwähnten Wechsel der Lokomotive auch eine technische Kontrolle statt. Gleichzeitig werden die notwendigen Formalitäten (Kontrolle der Begleitpapiere, Zollabfertigung) erledigt. Mit diesen Tätigkeiten sind jeweils zwei bis drei SBB-Angestellte beschäftigt, welche den Zug der Länge nach abschreiten (Abstand ca. 1 m) und den Lokwechsel vornehmen.




Frage 7: Bei einem Unfall mit möglichen Radioaktivitätsaustritt seien der in Würenlingen geschulte Strahlenwehrschutzzug beider Basel der Novartis sofort zur Stelle. Sieht die Regierung die Möglichkeit, solche Leute bis zum definitiven Aus der Transporte zur regelmässigen Kontrolle der Transporte einzusetzen?


Antwort:
Eine regelmässig Kontrolle der Transporte ist nicht Aufgabe des Kantons Basel-Landschaft. Die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit bei einem Ereignis mit der Freisetzung von Radioaktivität sind detailliert ausgearbeitet worden. Im Konzept „Radiologische Störfälle (Kleinereignisse)" aus dem Jahr 1994 wird von allen Kantonen erwartet, dass sie bei Ereignissen in einem Betriebsareal oder bei Transportunfällen die für die Bewältigungsphase und die Information zuständigen Aufsichtsbehörden alarmieren. Strahlenschutz-Fachleute und Spezialisten aus Bundesstellen übernehmen dann sofort ihre zugewiesenen Aufgaben.


Für Ereignisse grossen Ausmasses mit der Gefährdung der Bevölkerung durch erhöhte Radioaktivität, wie A-Ereignisse, KKW-Störfälle im In- und Ausland u.ä. besteht in der Schweiz eine Ereignisorganisation (EOR).


Der mit der Novartis Services AG abgeschlossene Strahlenwehrvertrag sieht diese Möglichkeit nicht vor. Die Feuerwehr Novartis beider Basel kommt zugunsten des Kantons mit den speziell ausgebildeten Personen des Strahlenschutzes zum Einsatz, wenn sich ein Ereignis auf dem Kantonsgebiet (stationäre Anlage oder bei einem Transportunfall) ereignet hat. Er unterstützt mit seinen Massnahmen die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesstellen.




Frage 8: Über welche Geleise und zu welchen Zeiten fahren die Atommülltransporte durch den Bahnhof Basel? Fährt er an Menschen vorbei, die auf dem Perron auf einen Zug warten? Kann es vorkommen, dass er anhält?


Antwort:
Weil der Atommülltransport als Sonderzug geführt wird, fährt er nicht wie normale Güterzüge durch den Bahnhof Basel. Er benützt dazu die äusseren Geleise in Richtung Elsässerbahnhof, welche keine Perrons aufweisen.


Bei Durchfahrten durch die Streckenbahnhöfe (z.B. Pratteln) finden aber Perrondurchfahrten statt. Es kann nicht vermieden werden, dass sich dabei auf den Perronanlagen (auch nachts) Menschen befinden.


Der Fahrplan des Transportzuges für abgebrannten Brennelemente ist so ausgelegt, dass in Bahnhöfen keine Zugshalte vorgesehen sind. Muss in Ausnahmefällen der Zug trotzdem angehalten werden, so findet diese Unterbrechung ausserhalb von Bahnhöfen (z.B. vor dem Einfahrtsignal in den Bahnhof) statt.




Frage 9: Meint die Regierung nicht auch, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Atombehörden derart erschüttert ist, dass endlich auch der Atomenergie kritisch eingestellte Experten und Expertinnen Prüfungen vornehmen können, damit die Öffentlichkeit von den Problemen erfährt?


Antwort:
Dass Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente an einzelnen Stellen erhöhte Strahlungswerte aufwiesen, wussten die zuständigen Firmen EdF (11) und Cogéma seit 1997 (12) . Auch die schweizerischen KKW-Betreiber hatten bei Kontrollen von leeren Transportbehältern für abgebrannte Brennelemente nach Rückkehr in die Schweiz an einzelnen Stellen erhöhte Strahlungswerte gemessen (13) . Dass diese Kenntnis den zuständigen Aufsichtsbehörden in der Schweiz nur mündlich und nicht sofort schriftlich gemeldet wurde, ist nachlässig, unentschuldbar und führte verständlicherweise zu einem breiten Vertrauensverlust in die seriöse Arbeit der Kontrollbehörden und der KKW-Betreiber.


Es ist infolgedessen Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (d.h. des Bundesamts für Energie), die dringend notwendigen organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, dass die Kontrollbehörde HSK und die KKW-Betreiber zu einer offenen, sachlichen und unparteiischen Informationspolitik zurückfinden.


Der Regierungsrat ist der Meinung, dass auch ohne Prüfungen durch der Atomenergie kritisch eingestellte Experten und Expertinnen Wege gefunden werden, damit die Öffentlichkeit von den Problemen erfährt.




Liestal, 28. Juli 1998


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


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Fussnoten:


9.


9 UVEK : Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation


10.


10 Pressemeldung der SDA / BaZ vom 27. Mai 1998


11.


11 EdF : Electricité de France


12.


12 Pressemeldung BaZ vom 07. Mai 1998


13.


13 Pressemeldung BaZ vom 16. Mai 1998