Vorlage 1997-222: Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1997-222 vom 4. November 1997


Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 - 2002; Verpflichtungskredite


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Zusammenfassung

Der Wald bedeckt rund einen Drittel unserer Kantonsfläche. Neben den holzwirtschaftlichen hat er heute zunehmend auch weitere Wohlfahrtsfunktionen zu erfüllen. Insbesondere beherbergt er eine Vielzahl von besonderen Lebensräumen, Tieren und Pflanzen. Deshalb ist der Wald auch für den Natur- und Landschaftsschutz von zentraler Bedeutung.


Es entspricht gesetzlichem Auftrag, diese hohen Natur- und Landschaftswerte zu erhalten und zu fördern. Dies beinhaltet Vorkehrungen, die von der regulären, nutzungsorientierten Waldbewirtschaftung teils erheblich abweichen - sei es, dass eine Waldfläche aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht mehr, oder aber sehr gezielt bewirtschaftet werden soll. In beiden Fällen können sich für die Waldeigentümerinnen und -Eigentümer resp. Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschaftet finanzielle Einbussen gegenüber der regulären Waldnutzung ergeben.


Die heutige wirtschaftliche Lage der Waldeigentümerinnen erlaubt es nicht mehr, derartige Verluste über den Holzerlös abzudecken. Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes fehlt somit die wirtschaftliche Rentabilität, weshalb sie unterbleiben. Dies wiederum führt zu einer unerwünschten Verminderung der waldtypischen Natur- und Landschaftsschutzwerte. Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb zu angemessener Abgeltung, wenn im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes Mehraufwendungen oder Mindererträge entstehen.


Der Regierungsrat beabsichtigt, in Analogie zu den Bewirtschaftungsbeiträgen für ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone sowie unter Bezug auf das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept, für Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes im Wald Geldmittel bereitzustellen, mit welchen diese Mehraufwendungen und Mindererträge angemessen ausgeglichen werden können.


Er veranschlagt hierfür Gesamtkosten von Fr. 5'500'000 für die Jahre 1998 bis 2002. (Analoge Naturschutz-Förderungsprogramme im Wald kennen u.a.: SO (Fr. 3.5 Mio. 1994 - 2004-, nur Waldreservate); AG (Fr. 5.55 Mio 1996 - 2001 -, analog BL)) An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von voraussichtlich 27% (Stand 1997) oder Fr. 1'485'000 .



Back to Top