Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode (Teil 11)

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/160; Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode



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Zu Hinweise und Erklärungen

Maisprach Ablehnung : besser völlige Überarbeitung des Steuergesetzes, Vereinheitlichung der Abzüge, fallenlassen der diesbezüglichen basellandschaftlichen Eigenheiten.

Münchenstein Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter.


Muttenz Enthaltung : geteilte Meinung, keine deutliche Mehrheit.


Nenzlingen Ablehnung : einjährige Veranlagung ist an sich wünschenswert, aber vorliegend überwiegen die Nachteile.


Oberwil Zustimmung : System der Postnumerandobesteuerung drängt sich aufgrund des Wandels der Arbeitswelt und der Lebensweise auf, Zwischenveranlagungen fallen weg, Bedingung: Vorerfassung durch die Gemeinden muss wegfallen.


Oltingen Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter, aber zur Zeit nicht nötig.


Ormalingen Ablehnung : Nachteile überwiegen, wie Verband der GemeindepräsidentInnen.


Pfeffingen Ablehnung : zu grosser Mehraufwand, problembeladenes Akontozahlungsverfahren, fühlt sich hintergangen, da zuerst den Gemeinden die Veranlagung übertragen wurde und danach nun das Veranlagungsverfahren geändert werden soll.


Reigoldswil Enthaltung : Mehraufwand, zuerst Klärung des problematischen Steuerbezugs.


Reinach Ablehnung : zur Zeit kein Handlungsbedarf, Mehrheit der Kantone haben die zweijährige Veranlagung, erheblicher Mehraufwand, Umstellungsphase zu aufwendig.


Rickenbach Zustimmung : für den Bürger durchsichtige und verständliche Steuerveranlagung.


Schönenbuch Ablehnung : ständige Änderungen und Umstellungen im Steuerbereich, Bewährtes beibehalten, grosse Mehrbelastung.


Seltisberg Zustimmung : aber keine Mehrkosten für die Gemeinde, Veranlagung durch den Kanton muss möglich bleiben.


Sissach Ablehnung : zusätzliche Mehrbelastung wird nicht kompensiert, Volksmehrheit bei Abstimmung wird bezweifelt.


Tecknau Zustimmung : vorteilhafte Gegenwartsbesteuerung, Wegfall der Zwischenveranlagungen.


Tenniken Ablehnung : Mehraufwand, problematischer Steuerbezug, widersprüchliches Verhalten des Kantons beim Veranlagungsauftrag (wie Pfeffingen).


Therwil Ablehnung : nicht opportun, fehlende Harmonisierung, wie Verband der GemeindepräsidentInnen.


Thürnen Zustimmung : Wegfall der vielen Zwischenveranlagungen, aber Steuerbezugslösung neu überdenken.


Titterten Zustimmung : transparente und verständliche Veranlagung, aber viele Nachteile beim Steuerbezug, Mehrarbeit der Gemeinde muss vergütet werden.


Waldenburg Ablehnung : Nachteile überwiegen, bewirkt keine Vereinfachung.


Wenslingen Ablehnung : zu grosser Mehraufwand, zu viele Nachteile, bewirkt keine Vereinfachung der Selbstdeklaration.


Wintersingen Ablehnung : wie Verband der GemeindepräsidentInnen, lieber PC-gängige Formulare schaffen.


Wittinsburg Ablehnung : Mehraufwand, Umstellung zur Zeit nicht nötig, komplizierter Steuerbezug.


Zunzgen Postnumerando Ja, aber Nein zum Entwurf, Mehraufwand ist nicht abschätzbar, unsichere Übergangsphase.


Zwingen Zustimmung : analog Vernehmlassungsentwurf, keine Bemerkungen.




2. Parteien


CVP Ablehnung : grundsätzlich für eine Postnumerandobesteuerung, vor allem bei den juristischen Personen, aber geschätzter Mehraufwand ist zu wenig begründet, Kostenfrage klären, zur Zeit besser das Veranlagungsverfahren vereinfachen, vor allem die Abzüge pauschalieren, PC-gängige Steuerdeklarationen schaffen.


FDP Zustimmung : zeitlich nähere Veranlagung, Wegfall der Zwischenveranlagungen, transparent und glaubwürdig, Bedingung: Mehraufwand kann nicht akzeptiert werden, zuerst Selbstdeklaration erheblich vereinfachen, dadurch Effizienzsteigerung und später kein Mehraufwand, Durchsetzung der Akontozahlung weglassen, besser höhere Verzinsung als Anreiz schaffen, Vergütungs- und Verzugszins müssen gleich hoch sein, evtl. Auskunftsstelle zur Steuerberechnung schaffen.


SP Zustimmung : Vorteile überwiegen, Wegfall der zeitlichen Verzögerung, beim Systemwechsel eine grosszügige Tarifstrekkung vornehmen.


SD Ablehnung : Mehraufwand, geringe Kontinuität wegen kleinerem Bemessungszeitraum, indirekte Steuererhöhung.


SVP Zustimmung : verständliches und angemessenes System, aber Anreize dazu ungenügend verwirklicht, Differenzsteuerverfahren ist das kleinere Übel, ausserordentliche Einkünfte müssen abschliessend aufgezählt werden, Verlustverrechnung von 7 Jahren zulassen, Vergütungs- und Verzugszins müssen gleich hoch sein.




3. Landeskirchen


Evangelisch-reformierte


Enthaltung : rein politische Angelegenheit.


Christkatholische Zustimmung : aber Vor- und Nachteile halten sich etwa die Waage.




4. Andere Verbände und interessierte Institutionen


Schweizerischer Treuhänder-Verband


Zustimmung : ausführliche Stellungnahme zum Systemwechsel mit diversen Anregungen und konkreten Vorschlägen zum Gesetzestext.


Treuhand-Kammer Zustimmung : ebenfalls ausführliche Stellungnahme zum Systemwechsel mit diversen Anregungen und konkreten Vorschlägen zum Gesetzestext.


Liga der Baselbieter Steuerzahler


Zustimmung : ausführliche Vernehmlassung, Bedingung: Steuerbezugslösung neu überdenken, grosser administrativer Aufwand, wahrscheinliche Ablehnung in der Volksabstimmung, für das Übergangsjahr wird das Verfahren der doppelten Steuererhebung empfohlen.


Mieterinnen- und Mieterverband


Zustimmung : erhöhte Transparenz, aktuellere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.


Verband Basellandschaftlicher Unternehmen


Zustimmung : Mehraufwand ist sicher grösser, darf aber nicht mit Mehrkosten verbunden sein, gegenwärtige Veranlagung müsste effizienter sein.


Steuerrekurskommission


Zustimmung : aber Mehraufwand durch erhöhte Rekursmöglichkeit wegen des Akontozahlungsverfahrens.


Bau- und Umweltschutzdirektion


Zustimmung : bessere Verständlichkeit für den Bürger, aber problematischer Steuerbezug.


Erziehungs- und Kulturdirektion


Zustimmung : Spareffekt, da näher an der Aktualität.


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Zustimmung : aber auf Akontozahlung bei neu gegründeten Unternehmen verzichten




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