97/40; Amtsbericht 1996; Teil 75
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| 10.11 Tagesheime Der Kanton übt die Oberaufsicht über die Tagesheime aus. Es wurden 2 neue Bewilligungen zur Führung eines Tagesheims erteilt. Es handelt sich um private Einrichtungen in Binningen und Reigoldswil. Die Bewilligungen lauten auf den Namen der jeweiligen Heimleitung, die sich über die entsprechenden Qualifikationen ausweisen muss. Ende 1995 bestanden im Kanton Basel-Landschaft 20 Tagesheime oder Krippen mit unterschiedlichen Trägerschaften. 10.12 Ressort behinderte Erwachsene Dieser Aufgabenbereich wurde ab 1. Juli von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion übernommen. Es wurden folgende Landratsbeschlüsse gefasst und rechtskräftig: – Neuregelung der Beitragsleistung des Kantons Basel-Landschaft an den Verein für Sozialpsychiatrie Baselland, – Vertrag über Beitragsleistungen an das Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte Reinach (WBZ). Der Kanton Basel-Landschaft leistete auf der Grundlage der Interkantonalen Heimvereinbarung Beiträge an 145 Aufenthalte behinderter Erwachsener in Institutionen innerhalb und an 60 Aufenthalte ausserhalb des Kantons. In diesen Angaben sind die Leistungen zugunsten psychischbehinderter Erwachsener nicht einbezogen. Beiträge an Betreuungsmassnahmen Psychischbehinderter innerhalb des Kantons werden nicht nach den Bestimmungen der Interkantonalen Heimvereinbarung abgewickelt, und Beiträge an ausserkantonale Plazierungen werden für diesen Personenkreis nicht geleistet. An 3 weitere Einrichtungen der Behindertenhilfe wurden auf der Grundlage von Landratsbeschlüssen finanzielle Leistungen ausgerichtet. Das Bundesamt für Sozialversicherung verlangt durch eine 1996 in Kraft getretene Veränderung der Verordnung über die Invalidenversicherung, die Erstellung einer kantonalen Bedarfsplanung für Behinderteneinrichtungen des stationären Bereiches (Wohnheime, Werk-, Beschäftigungsstätten). Die Arbeiten für die Bedarfsplanung wurden begonnen. In einem ersten Schritt werden Datenerhebungen über den Ist-Zustand durchgeführt. 10.13 Beigeordnete Dienste Beratungsstelle für Behinderte Mit der Errichtung der Stiftung MOSAIK im Sommer wurde die Gemeinnützige Gesellschaft Baselland als bisherige Trägerschaft der Beratungsstelle für Behinderte BL abgelöst. Zweck der neuen Stiftung ist die Führung von Einrichtungen zur Begleitung, Beratung und Förderung von körperlich und geistig beeinträchtigten Personen nach anerkannten Grundsätzen der Sozialarbeit, der Heil- und Sozialpädagogik sowie der Erwachsenenbildung. Sie führt die Beratungsstelle für Behinderte BL, die Dienstleistung "Ambulant begleitetes Wohnen"und die Wohnschule in Basel. Als Stiftungsrat amtet die bisherige Aufsichtskommission der Beratungsstelle für Behinderte BL. Die Beratungsanfragen sind wieder angestiegen. Vermehrt sind finanzielle Probleme zu behandeln, oft verursacht durch den verstärkten finanziellen Druck, der Randgruppen besonders belastet. Zunehmend sind Betroffenen und Angehörigen Hilfestellungen zu leisten beim Umgang mit Behörden und Sozialversicherungen. Im Zusammenhang mit der Stiftungsgründung waren Konzeptarbeiten zu erledigen. Die im Vorjahr erarbeiteten Leitsätze und das Leitbild der Beratungsstelle wurden in Kraft gesetzt. Die internen Finanzierungsrichtlinien wurden überarbeitet und ein Konzept über die soziale Gruppenarbeit erstellt. Die Leistungserfassung via PC für alle Mitarbeiter/-innen wurde getestet und wird ab Januar 1997 definitiv eingeführt. Dies soll Aussagen über alle erbrachten Leistungen ermöglichen, was für die bevorstehenden Verhandlungen mit Bund und Kanton (Leistungsauftrag/Globalbudget) erforderlich sein wird. Ein PR-Konzept soll dazu dienen, die Dienstleistungen der Stelle der Öffentlichkeit und vor allem den Betroffenen bekannter zu machen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle waren in verschiedenen Fachgruppen und Aufsichtsgremien tätig, so unter anderen in: – Baukommission OPALINUS Gelterkinden – Baukommission Wohnheim mit Beschäftigung Bottmingen – Arbeitsgruppe Wohnraum für junge Körperbehinderte – Arbeitsgruppe Konzept IV-Sonderschulung – Arbeitsgruppe Bauberatungsstelle Die Dienstleistung "Ambulant begleitetes Wohnen AmBeWo"hat ihr zweites Betriebsjahr erfolgreich abgeschlossen. Die Nachfrage von erwachsenen Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung nach Begleitung in selbstbewohnten Räumlichkeiten hat zugenommen, was zu einer Erhöhung des Personalbestandes führte. Dies hat zu einer stärkeren finanziellen Eigenbelastung der Stiftung geführt, da das Bundesamt für Sozialversicherung eine höhere Subventionierung bisher verweigert. AmBeWo ist nach wie vor in dieser Form einmalig in der Schweiz, dem Subventionsgeber fehlen daher die nötigen Erfahrungszahlen. Die Verhandlungen werden weitergeführt, denn ohne zusätzliche finanzielle Mittel ist das Weiterbestehen dieser Dienstleistung über die Projektphase hinaus kaum gewährleistet. Die Wohnschule Basel war voll belegt. Das Interesse von jungen Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung an diesem Angebot der Erwachsenenbildung ist nach wie vor gross. Der erste personelle Wechsel nach 5 Betriebsjahren wurde problemlos bewältigt. Mehr Probleme zeigen sich im finanziellen Bereich. Subventionskürzungen des Bundes haben zur Anpassung und Erhöhung der Eigenleistung der Wohnschüler/-innen geführt, eine Massnahme, die nicht beliebig weiter zur Finanzierungssicherung angewendet werden kann. Auch hier ist deshalb mit Bund und Kantonen über die weitere Zukunft zu verhandeln. Beratung
Pädagogisch-therapeutischer Dienst Baselland Dieses Angebot der GGBL bietet Frühförderung und Psychomotoriktherapie im Kanton an. Die Therapiestellen befinden sich in Binningen, Reinach und Liestal. Im Vordergrund der Aktivitäten standen die Verhandlungen mit dem Kanton um einen Leistungsvertrag. Dieser bezweckt eine klare Regelung der Dienstleistungen und der Finanzierung im Bereich der von der Invalidenversicherungen nicht übernommenen Therapien. Die Überweisungen an den Dienst werden von Kinderärztinnen vorgenommen. Bei beiden Angeboten reichen die heute vorhandenen Kapazitäten nicht aus, um der ausgewiesenen Nachfrage zu genügen. |
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