97/40; Amtsbericht 1996; Teil 56
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| Zu r Übersicht Vorlagen an den Landrat | |||
| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 6.4 Zeughaus 6.4.1 Organisation, Mittel
- Buchhaltung mit 2 Teilpensen zu je 50 % besetzt. - Sekretariat mit 2 Teilpensen zu je 50 % besetzt. - Schneiderstellen mit Teilpensen zu 80, 60 und 40 % besetzt. - 3 Mitarbeiter im Sozialstellenplan des Kantons.
Betriebsinfrastruktur
6.4.2 Aufwendungen und Leistungen
6.4.3 Entlassung aus der Wehrpflicht Per 31.12.1996 konnten insgesamt 878 Angehörige der Armee (AdA) des Jahrgangs 1954 aus der Militärdienstpflicht entlassen werden. Zu den Entlassungsfeiern in Liestal und Laufen wurden zudem 233 Offiziere der Jahrgänge 1944 - 1946 eingeladen. Der Entlassungsakt für die Bezirke Arlesheim, Liestal, Sissach und Waldenburg fand traditionell im gewohnt schlichten, aber würdigen Rahmen in der Militärhalle Liestal unter Mitwirkung des Entlassungsspiels statt. Die 'Suppe mit Spatz' wurde anschliessend in der Frenkenbündtenhalle serviert. Auf besonderen Wunsch der Gemeindepräsidenten erfolgte die Entlassung für die 75 AdA des Bezirks Laufen in einer separaten Feier unter Mitwirkung des Musikvereins Brislach in der Katharinenkirche in Laufen. Die Rückgabe der militärischen Effekten erfolgte aus organisatorischen Gründen während zwei Tagen Mitte Dezember direkt im Zeughaus Liestal. Das aus dieser Abgabe zu verarbeitende Material umfasste ca. 50 Paletten mit einem Gesamtgewicht von rund 15 Tonnen. 6.5 Kaserne 6.5.1 Allgemeines Nebst der Grundlastnutzung durch die Rekrutenschulen erfolgt eine vermehrte Restnutzung durch Offizierskurse sowie Stabswochen für Offiziere der Stäbe grosser Verbände, daher optimale Ausnutzung der Ausbildungsinfrastrukturen. Der Bund übernimmt gemäss Waffenplatzvertrag - einen Teil der Zins-, Amortisations- und Unterhaltsaufwendungen. - die Betriebskosten für Strom, Gas, Wasser, Kehrrichtentsorgung und Wäsche und leistet eine Tagesentschädigung für die Benützung der Kaserne. 6.5.2 Belegungen
6.5.3 Entschädigungen
* Minimalgarantie pro Jahr Fr. 200'000.-
6.6 Waffenplatz 6.6.1 Allgemeines Per 1.7.96 ist die Verordnung des Bundes und des EMD über die Waffen-, Schiess-, und Übungsplätze in Kraft getreten. Gestützt auf diese Verordnung ist der Waffenplatz Liestal inkl. Schiess- und Übungsplätze neu dem Zeughaus Liestal unterstellt worden. Dessen Aufgaben, wie · Führung und Leitung des Waffenplatzbetriebes · Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Ausbildungseinrichtungen und Unterkünfte · Leitung der Amtsgeschäfte der Eidg. Liegenschaftsverwaltung · Leitung des Finanz- und Rechnungswesen Bund · Einsatz des unterstellten Eidg. Waffenplatzpersonals · Forstbewirtschaftung müssen, gegen Entschädigung durch den Bund, zukünftig durch das Zeughaus Liestal wahrgenommen werden. 6.7 Kommissariat 6.7.1 Allgemeines Die Zuteilungsquoten für die dezentrale Beschaffung durch die Kantone werden nach dem Rekruten-Verteilschlüssel festgelegt. Die Kantone erteilen ihre Aufträge in der Regel an Heimarbeitnehmer und Gewerbebetriebe (Sattler, Schneider, Kleinunternehmer, etc.) in ihrem Hoheitsgebiet. Die Auftragserteilung durch die Kantone an die Industrie darf nur in Absprache mit der Gruppe Rüstung erfolgen. Die Beschaffung wird in Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Gruppe Rüstung und den Kantonen geregelt. Die Gruppe Rüstung legt die Entschädigungen, die den Kantonen für die von ihnen beschafften Gegenstände der persönlichen Ausrüstung zu leisten sind, periodisch im Einvernehmen mit den Kantonen fest. Sie stützt sich dabei auf mittlere Marktpreise und Zeitstudien. Die Kantone tragen ihren Verwaltungsaufwand selbst. 6.7.2 Zuteilungsquote
6.7.3 Aufträge
*Erstbeschaffung der neuen Ausgangsuniform 95 durch die Industrie. Durch die Umstellung der Heimarbeitsbetriebe auf die Neufabrikation war eine kurzfristige Beschaffung durch die Kantone nicht möglich. 6.7.4 Heimarbeitnehmer / Kleinunternehmer
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| Fortsetzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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