97/40; Amtsbericht 1996; Teil 49
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| Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat) | |||
| Regierungsrat / Verwaltung |
| 1.4 Zivilrechtsabteilung 2 1.4.1 Inspektorat der Bezirksschreibereien Personelles Bei der Bezirksschreiberei Arlesheim wurden auf der Stufe des mittleren Kaders zwei Stellen infolge Pensionierung neu besetzt. Bei den anderen Bezirksschreibereien waren auf Kaderstufe keine Wechsel zu verzeichnen. Instruktionen, Inspektionen Zur Mehrwertbeteilung im Ehegüterrecht und zur erbrechtlichen Willensvollstreckung führte das Inspektorat eine kantonale Erbschaftsbeamtentagung durch. Zuhanden der Erbschaftsämter erliess das Inspektorat eine Weisung über die Abgabe von Erbschaftsannahme-Erklärungen und eine Weisung über die Ausstellung von Erbenbescheinigungen. An die Notariate ergingen eine Weisung über die Berufsangaben in öffentlichen Urkunden sowie eine Weisung über die Prüfung der Unterlagen bei Begründung von Stockwerkeigentum. Als Erkenntnis aus der Strukturanalyse der Bezirksschreibereien wurden fachliche Weiterbildungskurse durchgeführt, die beim Personal auf ein gutes Echo gestossen sind. Im ersten Semester wurde das Grundbuch-, Sachen- und Vertragsrecht und im zweiten Semester das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht behandelt. Bei den Erbschafts- und Grundbuchämtern wurden Inspektionen durchgeführt. Für die Kundschaft wurden im Erbschafts- sowie im Betreibungswesen je ein Merkblatt erarbeitet. Zudem wurde eine Kundenbefragung durchgeführt. Diese ergab, dass 95 % der antwortenden Personen mit den Dienstleistungen der Bezirksschreibereien sehr zufrieden bzw. zufrieden waren. Beschwerden Im Berichtsjahr behandelte das Inspektorat insgesamt 41 (40) Beschwerden gegen die Bezirksschreibereien (inkl. Gesuche um Erlass bzw. Reduktion der Gebühren), die wie folgt erledigt wurden:
Weitere Tätigkeiten In Bezug auf den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland überprüfte das Inspektorat 51 (24) Fälle, wobei gegen die Verfügungen der Bau- und Umweltschutzdirektion keine Beschwerde erhoben werden musste. In Bezug auf das Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht behandelte das Inspektorat 49 (58) Bewilligungen und konnte in allen Fällen auf eine Beschwerde verzichten. Geschäftsgang bei den Bezirksschreibereien Im freizügigen Notariat nahmen die Geschäfte um 13 %, im Grundbuchnotariat um 13 % und bei der Grundbuchführung um 11 % zu. Bei den Erbschaftsämtern hielt sich der Geschäftsgang im Rahmen des Vorjahres. Im einzelnen sieht die Statistik wie folgt aus:
1.4.2 Handelsregister Überblick Ende des Berichtsjahres sind 10768 Firmen im Handelsregister eingetragen. Diese teilen sich in folgende Kategorien auf:
Da im Jahre 1996 alle Firmen des Laufentals ins EDV-System integriert werden konnten, verzichten wir in diesem Amtsbericht darauf, die Vorjahreszahlen der eingetragenen Firmen auszuweisen, um keine Vermischung von bereits eingetragenen (bisher beim Handelsregisteramt Laufen registrierten) und effektiven Neueintragungen zu verursachen. Mutationen Im Jahre 1996 nahm das Handelsregisteramt gesamthaft 5235 (1995: 4300) Eintragungen vor, was einer Steigerung um 21.74 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Markante Zunahmen waren bei den Einzelfirmen und den Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu verzeichnen. Weitere Details enthält das "Statistische Jahrbuch". Der bereits letztes Jahr festgestellte Trend, vor allem bei kleineren Unternehmungen, für ihre Gesellschaft die Rechtsform der GmbH zu wählen, hat sich fortgesetzt. So hat die Anzahl der eingetragenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Berichtsjahr um ca. 50 % zugenommen. Besondere Vorhaben Ausser den Routinearbeiten stand für das Handelsregisteramt die Beendigung der elektronischen Erfassung des Firmen-Gesamtbestandes im Vordergrund. Dieses Projekt konnte Ende Juni abgeschlossen werden. Seither verarbeitet unser Amt alle eingehenden Geschäftsfälle (ca. 5'500 pro Jahr) vollelektronisch zur vollsten Zufriedenheit sowohl unserer Kundschaft, welche insbesondere die äusserst kurze Bearbeitungsdauer ihrer Eingaben schätzt, als auch der involvierten Mitarbeiter. Vergleicht man die Entwicklung der Handelsregister-Eintragungen der letzten 6 Jahre (cf. Graphik), stellt man fest, dass das Eintragungs-Volumen seit 1990 um gut 70 % zugenommen hat. Tendenziell ist auch in den nächsten Jahren mit einer stetigen Zunahme der Eintragungen zu rechnen. Die Verarbeitung ständig steigender Datenmengen, bei gleichbleibendem Personalbestand, kann in Zukunft nur durch den Einsatz modernster elektronischer Bürohilfsmittel befriedigend bewältigt werden. 1.4.3 Stiftungen und berufliche Vorsorge Überblick Ende des Berichtsjahres stehen 885 (Vorjahr 899) Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen unter der Aufsicht des Kantons. Diese teilen sich in folgende Kategorien auf: 181 (175) klassische Stiftungen, 498 (513) ausserobligatorische Personalvorsorgestiftungen, 206 (211) registrierte BVG-Vorsorgeeinrichtungen. Das gesamte Bruttovermögen aller beaufsichtigten Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen beläuft sich auf rund 6,5 (6,0) Milliarden Franken, wobei die Anwartschaften gegenüber Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht berücksichtigt sind. Mutationen Über 11 Stiftungen (21) wurde die Aufsicht neu übernommen und 25 (25) Stiftungen wurden aufgehoben. Sitzverlegungen in einen bzw. von einem anderen Kanton waren im Berichtsjahr keine zu verzeichnen (Vorjahr 1 bzw. 3). Per 31.12.1996 befinden sich 76 (63) Vorsorgestiftungen im Verfahren zur Aufhebung. Register für berufliche Vorsorge Im Register für berufliche Vorsorge sind per Ende des Berichtsjahres 206 (211) BVG-Vorsorgeeinrichtungen, davon 204 (209) Stiftungen und je eine (1) Genossenschaft und (1) öffentlich-rechtliche Einrichtung eingetragen. 0 (3) Einrichtungen wurden neu eingetragen, während 5 (8) infolge Aufhebung oder Entlassung aus dem BVG-Obligatorium gestrichen wurden. 24 (18) Stiftungen, welche das BVG-Obligatorium nicht mehr durchführen, befinden sich im Verfahren zur Streichung; bei 5 Stiftungen steht demgegenüber die Eintragung bevor. Prüfung der Jahresberichte und -rechnungen Im Berichtsjahr wurden die restlichen Jahresrechnungen pro 1994 sowie ein Teil der Jahresrechnungen pro 1995 geprüft und insgesamt 251 (249) Bemerkungen und Vorbehalte angebracht. Diese betreffen im wesentlichen folgende Bereiche: 136 (140) Anlagebegrenzung bei der Arbeitgeberfirma: Abweichung durch Bonitätsausweis begründet, 42 (40) Anlagebegrenzung bei der Arbeitgeberfirma: diverse Anordnungen, 7 (6) übrige Anlagebegrenzungen überschritten, fachmännische Begründung erforderlich, 9 (8) ungenügende Verzinsung des Guthabens bei der Arbeitgeberfirma, 11 (7) nicht ordnungsgemässe Äufnung der Arbeitgeberbeitragsreserven, 8 (8) Reglemente einreichen, Stiftungsurkunde ändern, 4 (7) versicherungstechnisches Gutachten einreichen, 34 (33) diverse Bemerkungen und Vorbehalte. Wie aus den obigen Zahlen ersichtlich ist, stellt die Überwachung der maximal zulässigen Vermögensanlagen bei den Arbeitgeberfirmen seit Jahren eine prioritäre Aufgabe dar. Die vom Kanton per 1.1.1994 erklärte Anwendbarkeit der BVG-Anlagerichtlinien für nicht-registrierte Vorsorgestiftungen verpflichtet in einigen Fällen zur Einreichung eines Bonitätsausweises. Diese Regelung trug bzw. trägt dazu bei, dass die Aufsichtsbehörde rechtzeitig etwelche Anordnungen im Interesse der Schadensverhinderung treffen konnte bzw. kann. Weitere Verfügungen und Verrichtungen Die Aufsichtsbehörde genehmigte 20 (21) Änderungen von Stiftungsurkunden, 21 (20) Vermögensübertragungen und Verteilpläne bei Teil- oder Totalliquidationen, sowie 5 (16) Gesuche um Verlängerung der Kontrollstellenermächtigung. Ausserdem prüfte sie 41 (20) Reglemente und Anschlussvereinbarungen. Ordnungsbussen mussten 13 (2) mal ausgesprochen werden. Bei 3 (2) Stiftungen wurden die Organe in ihren Funktionen suspendiert und an deren Stelle eine kommissarische Verwaltung oder ein Liquidator bzw. eine Liquidatorin eingesetzt. Im Rahmen der BVG- und Stiftungsaufsicht wurden nebst den Bemerkungen zu den Jahresrechnungen (siehe oben) 170 (135) schriftliche Auskünfte oder Anweisungen (ohne Mahnungen) betreffend Gesetzgebung, Stiftungsumwandlungen und -aufhebungen, Vermögensanlage, zu Urkunden- und Reglementsentwürfen und zu weiteren speziellen Anfragen erteilt. Gegen 1 (0) Verfügungen der Aufsichtsbehörde wurde Beschwerde bei der Eidg. Beschwerdekommission der beruflichen Vorsorge in Lausanne, eventualiter beim Regierungsrat (1) erhoben. Die beiden (1) eingegangenen Beschwerdeentscheide (hängige Beschwerden aus den Vorjahren) bestätigten jeweils die Verfügung der Aufsichtsbehörde. BVG-Erfassungskontrolle der Arbeitgeber Im Rahmen der Erfassungskontrolle gingen im Berichtsjahr 6 (5) neue Meldungen von AHV-Ausgleichskassen ein. Die entsprechenden Arbeitgeber wurden auf ihre gesetzliche Vorsorgepflicht hingewiesen. In einem (5) Fall wurden nach erfolglosem Mahnverfahren die Akten an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG zum Zwangsanschluss überwiesen. Besonderes Per 1.7.1996 bzw. 1.1.1997 sind neue Bestimmungen des Bundesrechts in Kraft getreten, welche die Transparenz und die Sicherheit der Vermögensanlagen im Interesse der Eigenverantwortung erhöhen sollen. Neu ist von den Vorsorgeeinrichtungen zur Jahresrechnung ein Anhang zu erstellen, welcher ergänzende Angaben und Erläuterungen enthält, sodass u.a. die tatsächliche finanzielle Lage deutlich ersichtlich ist (stille Reserven etc.). Die registrierten Vorsorgeeinrichtungen haben die Neuerungen bereits für die Erstellung der Jahresrechnung 1996 zu beachten. Im Zuge des Ausbaus der Insolvenzdeckung per 1.1.1997 wurden die gesamten BVG-Anlagevorschriften (und damit auch die vorgenannten Neuerungen) auch für die nicht-registrierten Vorsorgestiftungen für anwendbar erklärt. Sämtliche Vorsorgeeinrichtungen wurden über die Neuerungen mit einem Rundschreiben orientiert und aufgefordert, ggf. die Vermögensanlagen den neuen Bestimmungen anzupassen. Die erhöhte Transparenz der Rechnungslegung soll auch dazu beitragen, der Aufsicht bessere Grundlagen und einen aktuelleren Bezug zu geben. Die Anforderungen an die Prüfung der Jahresrechnungen werden damit ein weiteres mal erhöht. Die Anzahl derjeniger Fälle, in denen anlässlich der Eingangskontrolle fehlende Unterlagen/Beilagen zu den Jahresrechnungen nachgefordert werden mussten, konnte gegenüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent reduziert werden. 1.5 Polizeiabteilung 1.5.1 Pass- und Patentbüro
1.5.2 Strafvollzug und Strafregistratur; Bezirksgefängnisse In 1257 (1130) Urteilen (wovon 163 (130) Frauen) sind 825 (720) Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Massnahmen und 342 (317) Bussen ausgesprochen worden. In 163 (167) Fällen hat der Gefängnisvollzug angeordnet werden müssen, während in 408 (341) Fällen bedingt vollziehbare Freiheitsstrafen mit Bussen ausgesprochen wurden. 59 (34) resultierten mit einem Freispruch. Gerichtliche Massnahmen wurden 15 (25) ausgesprochen, wovon 1 (4) Arbeitserziehung nach Art 100bis StGB, 1 (3) stationäre "Massnahme an geistig Abnormen" nach Art 43 StGB, 5 (9) stationäre "Behandlungen von Trunk- und Rauschgiftsüchtigen" nach Art 44 StGB und 8 (9) ambulante suchtspezifische Massnahmen nach Art 44 StGB. Landesverweisungen wurden 1 (2) bedingte und 22 (16) unbedingte ausgesprochen. Militärgerichtsurteile wurden 19 (26) ausgesprochen, wovon 8 (8) unbedingt und 11 (17) mit bedingtem Strafvollzug. Bei 8 (6) der unbedingten Strafen (Dienstverweigerung) wurde Arbeitsleistung angeordnet. An die Petitionskommission des Landrats sind 7 (8) Begnadigungsgesuche eingereicht worden. 2 Gesuche haben sich erledigt in dem Sinne, dass das eine zurückgezogen und das andere durch den Vollzug der Strafe gegenstandslos wurde. 5 (6) Entscheide stehen noch aus. In der Sondervollzugsform "Halbgefangenschaft" sind an 51 (58) Personen (wovon 2 Frauen) 1442 (1728) Gefängnistage durch die Polizeiposten Binningen, Muttenz, Reinach und Laufen vollzogen worden. In den Bezirksgefängnissen Arlesheim, Liestal, Sissach und Laufen sind 43 (38) Kurzstrafen mit 906 (1015) Gefängnistagen im Normalvollzug verbüsst worden. Diese niedrigere Zahl von Gefängnistagen resultiert aus dem Umstand, dass die neu Verurteilten wieder schneller in die Strafanstalten eingewiesen werden können. Die Vollzugsform "gemeinnützige Arbeit", wurde 9 (5) mal angewendet (davon 1 Frau) wovon bei 2 (1) Personen der Vollzug wegen Nichteinhalten der Auflagen abgebrochen und die Strafe in Halbgefangenschaft bzw. im Normalvollzug beendet werden musste. Die Zahl der Leute, die diese Vollzugsform wählen, dürfte sich 1997 weiter erhöhen, da seit Anfang 1996 neu 4 (bisher 8) Std. Arbeit einem Tag Haft gleichgestellt werden und die Dauer der Strafen, welche in Form von gemeinnütziger Arbeit vollzogen werden können, von 30 Tagen auf drei Monate ausgedehnt wurde; beides erhöht Attraktivität und Anwendungsbericht dieser Vollzugsform. 17 (38) Strafen, davon 7 (12 Bussenumwandlungen, haben wir für andere Kantone vollzogen. 30 (13) bedingte Entlassungen wurden angeordnet. Von den bedingt Entlassenen wurden 16 (6) mit Landesverweis in ihr Heimatland ausgeschafft, sofern die notwendigen Ausreisepapiere vorhanden waren. Dies ist bei den Personen aus Ex-Jugoslawien immer noch sehr problematisch. 4 (2) Personen wurde während des Strafvollzugs die Halbfreiheit bewilligt. Bei einem von den zwei Personen musste die Halbfreiheit wegen Drogendelikten abgebrochen werden. Die Halbfreiheit kann oft nicht gewährt werden, weil von unserem Kanton ein grosser Anteil Ausländer mit Landesverweis im Strafvollzug sind, welche nach der Strafverbüssung ausgeschafft werden und somit nicht in den Genuss der Halbfreiheit kommen können. Infolge Rückfall wurden bei 40 (49) Personen bedingt ausgesprochene Strafen widerrufen und vollstreckt. 77 (54) Personen bekamen trotz Rückfall nochmals eine Chance, indem die bedingt ausgesprochenen Strafen als nicht vollstreckbar erklärt wurden. Für den Vollzug von Freiheitsstrafen in ausserkantonalen Anstalten haben für 82 (91) Personen Fr. 2’854’858.-- (2’565’673.75) und für die ärztliche Versorgung der total 699 (559) Insassen in unseren vier Bezirksgefängnissen Fr. 44’047.55 (Fr. 92’772.35) bezahlt werden müssen. Obwohl wir in den ausserkantonalen Anstalten weniger Leute inhaftiert hatten, sind die Kosten an die ausserkantonalen Anstalten höher als letztes Jahr. Dies deshalb, weil etliche Kantone bzw. Anstalten erst abrechnen, wenn ein Insasse bedingt entlassen wird, was dann sehr hohe Rechnungsbeträge ergibt. 1996 war ein Jahr mit vielen bedingten Entlassungen. Der niedrigere Betrag für die ärztliche Versorgung in unseren Bezirksgefängnissen resultiert aus dem Umstand, dass ab 01.01.1996 die Krankenkasse obligatorisch ist und nur noch für Leute bezahlt werden muss, welche als Kriminaltouristen in die Schweiz eingereist sind und daher nirgends versichert werden können. An Rückerstattungen sind Fr. 186’357.90 (Fr. 156’041.75) verbucht worden. Es sind dies Zahlungen von Personen, denen die Haftform "Halbgefangenschaft" gewährt wurde und welche dafür pro Tag Fr. 20.- Umtriebsentschädigung bezahlen müssen, sowie Haftkosten von Kantonen, für welche wir in unseren Bezirksgefängnissen kurze Haft- und Gefängnisstrafen sowie Bussenumwandlungen vollzogen haben. Wegen Ablaufs der Probezeit konnten 650 (746) Urteile durch gerichtliche Entscheide im Strafregister gelöscht werden. In 29 (53) Fällen ist die Löschung wegen Nichtbewährung oder Nichtbezahlung der Bussen oder Kosten verweigert worden. Für Amtsstellen sind 3495 (5378) Strafregisterauszüge erstellt oder eingeholt worden. 1247 (1805) Mutationsmeldungen zufolge Ablebens wurden zwecks Entfernung von allfälligen Eintragungen und Akten überprüft. Die Übernahme der Strafregistratur auf Informations-Technologie konnte gegen Ende Jahr abgeschlossen werden, was bis zur neuen Bundeslösung (zentrale Datenbank beim Zentralstrafregister mit on-line-Abfragen und -Eingaben durch die Kantone) eine raschere Bearbeitung der Anfragen ermöglicht. In den vier Bezirksgefängnissen waren insgesamt 699 (559) Personen während 11'580 (13'046) Tagen inhaftiert; die Auslastung betrug durchschnittlich 55 (59) %, wobei die durch Sanierungsmassnahmen zeitweise nicht verfügbaren Zellen nicht berücksichtigt sind. Die Zellen sind nun durchwegs auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten mittels Gegensprechanlage erschlossen, was sowohl für die Gefangenen als auch die Polizei eine wesentliche Verbesserung darstellt. 1.5.3 Bewährungshilfe Im Jahr 1995 wurden vom Amt für Bewährungshilfe 136 (114) KlientInnen betreut, bei denen offiziell eine Bewährungshilfe angeordnet wurde. Dazu kommen die Betreuungsaufgaben in den vier Bezirksgefängnissen durch die wöchentlichen Sprechstunden. In den Konkordatsstrafanstalten fanden im Rahmen der "Durchgehenden Betreuung" ca. alle acht Wochen Sprechstunden mit den von unserem Kanton eingewiesenen Gefangenen statt. Unser Amt betreute 18 (18) KlientInnen, welche vom Angebot der freiwilligen Betreuung Gebrauch machten. Als bewährt konnten 40 (32) Fälle abgeschlossen werden. 2 (3) KlientInnen wurden als Rückfall abgeschlossen und zum Teil wieder in Untersuchungshaft oder in eine Massnahme-Institution eingewiesen. 4 (3) Personen wurden rückfällig und erneut verurteilt. 1 (1) Person wurde in den Massnahmenvollzug zurückversetzt. Bei einem Klient wurde das Patronat an den zuständigen Kanton zurückgegeben, da kein Kontakt zum Klienten mehr hergestellt werden konnte. 2 (2) KlientInnen sind verstorben. Zu bemerken ist, dass sich das Klientel nach wie vor vorwiegend aus Drogenabhängigen zusammensetzt. 1.5.4 Opferhilfe Erneut stieg die Anzahl der von den beiden Opferberatungsstellen, insbesondere der Opferhilfeberatungsstelle beider Basel, zu bearbeitenden Fälle stark an. Da nach wie vor dieser Bereich für Betroffene, Anwälte, Institutionen und teilweise selbst Behörden noch relativ "neu" ist, ist nicht zu erwarten, dass der Aufwärtstrend demnächst gebrochen werden könnte. Die Trägerschaft der Opferhilfeberatungsstelle beider Basel konnte per März 1996 dem Verein Telehilfe übertragen werden. 1.5.5 Verschiedenes Bezüglich der Bewilligungen für die Durchführung von Sammlungen für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke konnte auf Vorschlag der ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen) eine wesentliche Vereinfachung eingeleitet werden. Da die ZEWO seit langer Zeit die Sammeltermine der ihr angeschlossenen Hilfswerke koordiniert und dies in einem Sammlungskalender festhält, wurde versuchsweise der Sammlungskalender 1996 pauschal bewilligt, was sowohl den Hilfswerken als auch der Behörde weniger Aufwand bereitete. Das System hat sich bewährt und wird deshalb weitergeführt. 9 (10) Gesuche um Erlass der Verkehrssteuer bei behinderten Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen konnten ganz oder teilweise gutgeheissen werden. An 2 (2) Personen wurde neu eine Taxihalterbewilligung ausgestellt, 1 Gesuch wurde zurückgezogen. 1.6 Abteilung Datenschutz Nach den Aufgabenkategorien aufgeteilt ergibt sich bezüglich der Tätigkeiten der Aufsichtsstelle Datenschutz folgendes Bild: Die Beratung von Behörden nimmt den breitesten Raum ein (gut 50 % des zeitlichen Aufwandes). Darin sind die Beratung rechtsetzender, rechtsanwendender und rechtsprechender Behörden enthalten, wenn die Anfrage von behördlicher Seite herkam. Im Berichtsjahr konnte zu 9 datenschutzrelevanten Rechtsetzungsprojekten Stellung genommen werden. Die Vermittlung zwischen Behörden und betroffenen Personen findet in der Regel auf Begehren Privater statt (rund 10 % des zeitlichen Aufwandes). Sensibilisierung (Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildung) macht rund 15 % des zeitlichen Aufwandes aus. Im Berichtsjahr konnten wegen der Belastung durch die übrigen Aufgaben leider bloss eine Ausgabe der "Mitteilungen der Aufsichtsstelle Datenschutz" erscheinen. Die Rückfragen von zahlreichen Behörden belegen das Bedürfnis nach Information über Datenschutzfragen und Lösungsansätze. Das Angebot von Weiterbildungskursen musste aus Kapazitätsgründen nebst den oben erwähnten Referaten auf wenige Behörden reduziert werden (z.B. Polizeischule, Amt für Bewährungshilfe). Überwachung der Anwendung der Datenschutz-Bestimmungen und Kontrolle auf eigene Initiative (§ 24 Bst. a DSG) finden neben der Behandlung von Anfragen kaum mehr Platz. Immerhin soll künftig in enger Zusammenarbeit mit der Informatik-Planung und -Koordination IPK ein Auditing-System aufgebaut werden. Die Zusammenarbeit mit Behörden des Bundes und anderer Kantone (rund 10 % des zeitlichen Aufwandes) wird zusehend wichtiger, weil die Datenbearbeitungen zwischen Bund und Kantonen immer enger verflochten sind. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichtsstellen - konkret mit denen des Bundes und v.a. der Kantone BE, FR, LU und ZH, die als Datenschutzbeauftragte ebenfalls präsent und direkt ansprechbar sind - ermöglicht einen wertvollen Informations- und Know how-Transfer. Im Berichtsjahr konnte zu sechs (1995: 5) Gesuchen um Bekanntgabe von Personendaten an Private oder ausserkantonale Amtsstellen zu nichtpersonenbezogenen Zwecken die Zustimmung nach § 12 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes erteilt werden (rund 5 % des zeitlichen Aufwandes). Die Bewirtschaftung des Registers der Datensammlungen nahm knapp 10 % des zeitlichen Aufwandes in Anspruch, da lediglich geringfügige Korrekturen und Mutationen wegen Behördenreorganisationen vorzunehmen waren. Es ist davon auszugehen, dass der Nachführungsaufwand mit zunehmendem Alter des Registers wieder zunehmen wird. Der im letztjährigen Amtsbericht angesprochene Trend bezüglich der Anfragen von Behörden des Kantons hält an. Der Anteil der Anfragen von kantonaler Seite hat erneut zugenommen (59 %; 1995: 52 %). Der Anteil der kommunalen Behörden ist konstant geblieben ist (27 %; 1995: 27 %), während Anfragen von Privaten leicht zurückgegangen sind (14 %; 1995: 19 %). |
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| Fortsetzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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