Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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X. Schlussbemerkungen
Die vorgeschlagene Aenderung der Kantonsverfassung bezweckt, den Souverän von unnötigen Abstimmungen über unbestrittene Gesetze und Staatsverträge zu entlasten. Die Stimmberechtigten sollen sich auf die wesentlichen, staatspolitisch interessanten Fragen konzentrieren können. Die Partizipation des Bürgers und der Bürgerin an staatlichen Entscheidungsprozessen kann durch diese Massnahme gefördert werden.
Das obligatorische Referendum bleibt als bewährte Institution in seiner Substanz erhalten. Es wird verbunden mit den vorteilhaften Elementen des fakultativen Referendums. Mit dieser kombinierten Lösung erleiden die Volksrechte keine Einbusse, sondern sie werden im Gegenteil qualitativ gestärkt.
Das Modell des konstruktiven Referendums stellt eine bemerkenswerte Weiterentwicklung des traditionellen Referendumsrechts dar. Die damit verbundene Verlängerung des Gesetzgebungsverfahrens steht allerdings in Kontrast zur Forderung nach rascheren und weniger schwerfälligen staatlichen Entscheidungsabläufen. Zu beachten ist auch, dass das konstruktive Referendum in Staatswesen evaluiert wird, bzw. eingeführt worden ist, die das "klassische" fakultative Gesetzesreferendum kennen. Demgegenüber soll im Kanton Basel-Landschaft für wichtige und kontroverse Gesetzesvorlagen auch weiterhin das obligatorische Gesetzesreferendum gelten. Der Regierungsrat beantragt, auf die Einführung des konstruktiven Referendums in unserem Kanton vorläufig zu verzichten. Dieser Verzicht ist umso mehr begründbar, als in unserem Kanton die Unterschriftenquote für die Auslösung der Volksinitiative tief angesetzt ist (1 500 Stimmberechtigte). Es ist nicht zu übersehen, dass die Volksinitiative und das konstruktive Referendum sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung in wesentlichen Punkten übereinstimmen.
Der Regierungsrat stellt dem Landrat folgende Anträge:
1. Dem beiliegenden Entwurf einer Verfassungsänderung zuzustimmen;
2. Die Motion 95/141 der FDP-Fraktion betreffend Vermeidung „überflüssiger" Volksabstimmungen als erfüllt abzuschreiben;
3. Die Motion 95/156 von Lukas Ott betreffend Einführung des konstruktiven Referendums („Volksvorschlag") als neues Volksrecht abzuschreiben.
Liestal, 6. Mai 1997
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Belser
Der Landschreiber: Mundschin
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